Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2196 03. 08. 2012 1Eingegangen: 03. 08. 2012 / Ausgegeben: 12. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden im Landkreis Esslingen haben in den Jahren 2008 bis 2011 von der Breitbandinitiative Ländlicher Raum im Rahmen des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) profitiert? 2. Gibt es im Landkreis Esslingen noch Gebiete bzw. Gemeinden ohne eine Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s? 3. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um in allen Gemeinden des Land - kreises Esslingen eine Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s sicher zustellen? 4. In welchem Rahmen stehen zukünftig Fördermittel zur Verfügung, um in allen Gemeinden des Landkreises Esslingen eine Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s sicherzustellen oder die Übertragungsrate gar zu erhöhen? 5. Wie weit ist der Ausbau des Glasfasernetzes im Landkreis Esslingen bereits vorangeschritten? 6. Inwieweit spielt bei der Breitbandversorgung im Landkreis Esslingen und deren Ausbau die Technik des Richtfunks, die Versorgung per Satellit und der Funkstandard Long-Term-Evolution (LTE) als Ersatz für die kabelgebundene DSL- Versorgung eine Rolle? 7. Hat sie Kenntnis von Unternehmen im Landkreis Esslingen, die ihren Sitz aufgrund von fehlender Breitbandversorgung verlagert haben bzw. deren Ansiedlung bereits im Vorfeld gescheitert ist? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Breitbandversorgung im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2196 2 8. Wird das Verlegeverfahren Micro-Trenching als Alternative zum konventionellen Breitbandausbau im Landkreis Esslingen bereits eingesetzt (mit Angabe in welchen Gemeinden)? 02. 08. 2012 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Gewerbebetrieben aus Baden-Württemberg wird eine ausreichende Breitbandversorgung zum schnellen Informations- und Wissensaustausch immer wichtiger. Diese Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen ist in Gewerbegebieten im ländlichen Raum häufig geringer als in Wohn- und Mischgebieten. Aber gerade im ländlichen Raum wird die Wirtschaftskraft von den dort ansässigen innovativen Unternehmen im Wesentlichen getragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. August 2012 Nr. Z-0141.5/136F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gemeinden im Landkreis Esslingen haben in den Jahren 2008 bis 2011 von der Breitbandinitiative Ländlicher Raum im Rahmen des ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum) profitiert? Zu 1.: Bisher haben im Landkreis Esslingen die Gemeinden Bissingen an der Teck und Lenningen von der Breitbandförderung profitiert. 2. Gibt es im Landkreis Esslingen noch Gebiete bzw. Gemeinden ohne eine Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 MBit/s? Zu 2.: Eine detaillierte Auflistung der Breitbandversorgung der Gemeinden des Landkreises Esslingen liegt nicht vor. Hinweise auf die Versorgung lassen sich aber gemeindescharf und für verschiedene Datenübertragungsraten über den Breitband - atlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.zukunftbreitband .de) gewinnen. Angesichts des deregulierten Marktes beruhen die dort verfügbaren Angaben allerdings auf Informationen von verschiedenen Breitband - anbietern und werden nur in größeren Zeitabständen aktualisiert. Sie spiegeln deshalb die tatsächliche Situation nicht immer vollständig wider. Auf die Druck - sachen 15/49, 15/303,15/434 und 15/2175 wird verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2196 3. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um in allen Gemeinden des Landkreises Esslingen eine Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 MBit/s sicherzustellen ? 4. In welchem Rahmen stehen zukünftig Fördermittel zur Verfügung, um in allen Gemeinden des Landkreises Esslingen eine Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 MBit/s sicherzustellen oder die Übertragungsrate gar zu erhöhen ? Zu 3. und 4.: Die Breitbandversorgung fällt zunächst in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung . Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird in Sachen Breitband nach entsprechender Antragstellung der kommunalen Gebietskörperschaften subsidiär tätig, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere sind hierbei wettbewerbsrechtliche Vorgaben der Europäischen Union zu beachten, denn staatliche Förderungen der Breitbandversorgung dürfen nach den rechtliche Vorgaben nur erfolgen, wenn auf dem freien Markt keine Lösungen ohne Beihilfen möglich sind. Die Landesregierung unternimmt im Rahmen ihrer Breitbandinitiative zahlreiche Anstrengungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung und stellt umfang - reiche Fördermittel bereit. Mit dem Beschluss des Ministerrats vom 22. Mai 2012 ist die Weiterentwicklung der Förderbestimmungen zum Breitbandausbau durch eine neue Verwaltungsvorschrift auf den Weg gebracht worden. Diese ist am 28. Juni 2012 in Kraft getreten. Mit der Neuausrichtung der Breitbandförderung werden verstärkte Anstrengungen unternommen, die Grundversorgung mit einer Eingriffsschwelle von 2 MBit/s (bisher 1 MBit/s) bis Ende 2013 für alle Haus - halte zu erreichen. Bei 4 regionalen Fachtagungen der Akademie Ländlicher Raum zur neuen Breitbandförderung haben sich im Juni/Juli 2012 rund 500 Teilnehmer über die aktuellen Fördermöglichkeiten informiert. Ferner ist im Juli 2012 unter Mitwirkung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein Schwerpunktheft der Zeitschrift „Die Gemeinde“ des Gemeindetags Baden- Württemberg (BWGZ) zum Thema Breitband erschienen, das den aktuellen Sachstand auch hinsichtlich der Fördermöglichkeiten des Landes darstellt. Darüber hinaus sind mehr als 700 Gemeinden, in denen noch „weiße Flecken“ in der Grundversorgung vorhanden sein könnten, in einem gemeinsamen Aufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Gemeindetags aufgefordert worden, die Initiative zur Sicherstellung der Breitbandversorgung zu ergreifen und die Möglichkeiten der Breitbandförderung zu nutzen. 5. Wie weit ist der Ausbau des Glasfasernetzes im Landkreis Esslingen bereits vorangeschritten? 6. Inwieweit spielt bei der Breitbandversorgung im Landkreis Esslingen und deren Ausbau die Technik des Richtfunks, die Versorgung per Satellit und der Funkstandard Long-Term-Evolution (LTE) als Ersatz für die kabelgebundene DSL-Versorgung eine Rolle? Zu 5. und 6.: Die im Landkreis Esslingen eingesetzten Technologien können aus dem Breit - bandatlas des Bundes entnommen werden. Um einen flächendeckenden Zugang zu Breitbandnetzen für alle Bürger möglichst zeitnah realisieren zu können, müssen alle verfügbaren Techniken heran - gezogen werden. Auch die Europäische Kommission fordert beim Ausbau von asymmetrischen Hochleistungsnetzen, die eine Datenrate beim Herunterladen von 25 MBit/s ermöglichen, Technologieneutralität. Insofern wird eine flächendeckende Breitbandversorgung im Landkreis Esslingen nicht nur auf Glasfasertechnik beruhen können – sie trägt aber wesentlich zum Erreichen einer flächendeckenden Breitbandversorgung bei. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2196 4 7. Hat sie Kenntnis von Unternehmen im Landkreis Esslingen, die ihren Sitz aufgrund von fehlender Breitbandversorgung verlagert haben bzw. deren Ansiedlung bereits im Vorfeld gescheitert ist? Zu 7.: Hierzu liegen dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz keine Erkenntnisse vor. 8. Wird das Verlegeverfahren Micro-Trenching als Alternative zum konventionellen Breitbandausbau im Landkreis Esslingen bereits eingesetzt (mit Angabe in welchen Gemeinden)? Zu 8.: Bisher liegen dem Regierungspräsidium Stuttgart keine diesbezüglichen Anträge aus dem Landkreis Esslingen vor. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz