Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2239 15. 08. 2012 1Eingegangen: 15. 08. 2012 / Ausgegeben: 13. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Position haben ihre Vertreter auf der Klausurtagung der Mitgliederversammlung der TdL vom 21. bis 23. Mai 2012 bei der Abstimmung über die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte eingenommen? 2. Wie begründet sie diese Position? 3. Hat sie bereits eine Vorstellung davon, in welche Richtung sich die Entgeltstruktur vor dem Hintergrund der genannten Problematik entwickeln soll? 4. Was will sie zukünftig unternehmen, um die Schlechterstellung der angestellten Lehrkräfte, für die als größte und einzige Beschäftigtengruppe keine tarifvertragliche Eingruppierungsregelung existiert, im Vergleich zu allen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu überwinden? 5. Strebt sie perspektivisch die Ablösung der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte durch eine tarifvertraglich geregelte Entgeltordnung für Lehrkräfte an? 15. 08. 2012 Poreski, Boser GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Thomas Poreski und Sandra Boser GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Wiederaufnahme der Verhandlungen über die LehrkräfteEntgeltordnung (L-EGO) durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2239 2 B e g r ü n d u n g Die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte erfolgt in allen Bundesländern über einseitig von den zuständigen Ministerien erlassenen Eingruppierungsrichtlinien und nicht durch eine tarifvertraglich vereinbarte Eingruppierungsordnung . Baden-Württemberg stellt hier keine Ausnahme dar. Maßgeblich für die Eingruppierung der Lehrkräfte sind hier die Richtlinien des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes (ERL). Die Gewerkschaften fordern seit Langem, diese Richtlinien-Praxis aufzuheben und stattdessen die Eingruppierung der Lehrkräfte über einen Tarifvertrag zu regeln . Neben dem Ziel, den tariflosen Zustand zu beenden, möchten die Gewerkschaften Benachteiligungen angestellter Lehrkräfte gegenüber allen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes überwinden sowie diskriminierende Regelungen in der Eingruppierung für die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis („Angestellte “) beseitigen. Nachdem in der letzten Tarifrunde 2011 keine Einigung über eine tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften erzielt werden konnte, haben die Gewerkschaften die TdL Anfang des Jahres aufgefordert schnellstmöglich die Verhandlungen über einen Eingruppierungstarifvertrag wieder aufzunehmen. Die TdL hat offenbar auf ihrer letzten Klausursitzung die Wiederaufnahme der Verhandlungen vorerst abgelehnt . A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. September 2012 Nr. 1-0381.2-01/11 beantwortet das Mi - nis terium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Position haben ihre Vertreter auf der Klausurtagung der Mitgliederversammlung der TdL vom 21. bis 23. Mai 2012 bei der Abstimmung über die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte eingenommen? 2. Wie begründet sie diese Position? Zu 1. und 2.: Mit der von den beteiligten Gewerkschaften geforderten Wiederaufnahme von Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte hat sich die TdLMitgliederversammlung in der Klausurtagung vom 21. bis 23. Mai 2012 befasst. Über diesen Themenkomplex waren bereits in den Jahren 2009, 2010 und 2011 intensive Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der dbb Tarifunion im Beamtenbund geführt worden. Dabei hatte sich jedoch gezeigt, dass wegen der weit auseinander liegenden Positionen beider Seiten und dem Festhalten der Gewerkschaften auf ihren Maximalpositionen eine Einigung damals nicht erreichbar war. Das Tarifergebnis vom 10. Mai 2011 zur Entgeltrunde 2011 beinhaltete dementsprechend zwar eine Einigung über eine Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, diese erstreckte sich allerdings nicht auf Lehrkräfte. Somit richtet sich die Eingruppierung der Lehrkräfte weiterhin nach den hierzu seit langem bestehenden Arbeitgeberrichtlinien . Die GEW und die dbb tarifunion wurden von der TdL über das in der Klausur - tagung vom 21. bis 23. Mai 2012 einstimmig beschlossene weitere Vorgehen unterrichtet . Danach soll zunächst in Vorgesprächen mit einzelnen Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften im „Kleinen Kreis“ erörtert werden, ob sich die 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2239 jeweiligen Positionen inzwischen in einer Weise angenähert haben, die eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte gerechtfertigt erscheinen lässt. Die TdL-Mitgliederversammlung wird sich mit den Ergebnissen dieser Vorgespräche zeitnah befassen und über die weiteren Schritte entscheiden. 3. Hat sie bereits eine Vorstellung davon, in welche Richtung sich die Entgeltstruktur vor dem Hintergrund der genannten Problematik entwickeln soll? Zu 3.: In den bisher geführten Verhandlungen haben sich die TdL-Mitgliedsländer für eine Entgeltordnung für Lehrkräfte ausgesprochen, welche im Grundsatz die bisher bestehenden Eingruppierungsrichtlinien abbildet. Dies entspricht im Übrigen auch den Vorgaben, unter denen sich die Tarifvertragsparteien auf die neue, am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt haben (Zusammenfassung vorhandener Eingruppierungsmerkmale und deren grundsätzlich finanzneutrale Zuordnung zu den Entgeltgruppen des TV-L). 4. Was will sie zukünftig unternehmen, um die Schlechterstellung der angestellten Lehrkräfte, für die als größte und einzige Beschäftigtengruppe keine tarifvertragliche Eingruppierungsregelung existiert, im Vergleich zu allen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu überwinden? Zu 4.: Die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte erfolgt zunächst in Anknüpfung an die landesspezifische besoldungsrechtliche Einstufung der beamteten Lehrkräfte, ggf. mit den erforderlichen Anpassungen (z. B. niedrigere Eingruppierung, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nur teilweise erfüllt sind). Soweit die neue Entgeltordnung zum TV-L ab 1. Januar 2012 allgemein die Möglichkeit einer höheren Eingruppierung eröffnet hat, wie z. B. durch Zuordnung der früheren sog. kurzen Bewährungsaufstiege zur höheren Entgeltgruppe, wurde dies in den überarbeiteten Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte zeitgleich berücksichtigt . Aus der rechtlichen Qualität der bisherigen, nur als Arbeitgeberricht - linien erlassenen Eingruppierungsregelungen, kann deshalb eine Schlechterstellung der angestellten Lehrkräfte gegenüber den übrigen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes nicht abgeleitet werden. 5. Strebt sie perspektivisch die Ablösung der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte durch eine tarifvertraglich geregelte Entgeltordnung für Lehrkräfte an? Zu 5.: Die Vereinbarung tarifvertraglicher Regelungen ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien , hier der TdL und der jeweiligen Gewerkschaften. Tarifergebnisse müssen deshalb unter Beachtung der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie und Würdigung der beiderseitigen Interessen im Verhandlungswege vereinbart und durch die jeweils zuständigen Entscheidungsorgane bestätigt werden. Aus Sicht der Landesregierung ist es auf diesem Wege grundsätzlich vorstellbar, eine Änderung der Regelungsqualität (Ablösung der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte durch eine tarifvertraglich geregelte Entgeltordnung für Lehrkräfte) zu erreichen. Die weitere Entwicklung der Tarifverhandlungen bleibt jedoch abzuwarten . Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice