Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2262 22. 08. 2012 1Eingegangen: 22. 08. 2012 / Ausgegeben: 08. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen der Integrationskurse an Volkshochschulen in Baden-Württemberg im Vergleich zum Stadt- und Landkreis Heilbronn in den letzten fünf Jahren entwickelt, jeweils aufgeschlüsselt nach Staats - angehörigkeit und Geschlecht der Teilnehmer? 2. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen an Sprachkursen außerhalb der Integra - tionskurse in Baden-Württemberg im Vergleich zum Stadt- und Landkreis Heilbronn in den letzten fünf Jahren entwickelt, jeweils aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit und Art der erreichten Zertifikate? 3. Wie hat sich das weitere Bildungsangebot für Migrantinnen und Migranten außerhalb von Sprachkursen entwickelt, jeweils aufgeschlüsselt nach den Bereichen Politik-Gesellschaft-Umwelt, Kultur-Gestalten, Gesundheit, Sprachen, Arbeit-Beruf sowie Grundbildung-Schulabschlüsse? 4. Wie hat sich die Zahl der Kurse entwickelt, die sich mit der interkulturellen Bildung, also dem Dialog zwischen unterschiedlichen Kulturen, beschäftigen? 5. Wie hat sie die Volkshochschulen im Themenfeld Integration seit 2005 mit Finanzmitteln ausgestattet? 6. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung für Volkshochschulen im Themenfeld Integration in den kommenden vier Jahren entwickeln? 7. Ist sie bereit, die sprachliche Weiterbildung im Fach Deutsch an den Volkshochschulen zu unterstützen, damit über ein höheres Sprachniveau die Teilhabe beispielsweise am Arbeitsmarkt gesteigert werden kann? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Entwicklung des Beitrags der Volkshochschulen zum Thema Integration Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2262 2 8. Wann plant sie ein entsprechendes Anerkennungsgesetz vorzulegen, mit dem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfacht und verbessert werden soll? 9. Welche Maßnahmen plant sie, um bei Migranten und einheimischer Bevölkerung die beiderseitigen Hemmschwellen, die einer Teilhabe am gesellschaft - lichen Leben, beispielsweise über Vereinsmitgliedschaften, entgegenstehen, abzubauen? 10. Findet ihrerseits eine Evaluation über die Ergebnisse und die Nachhaltigkeit der von den Volkshochschulen angebotenen Kurse statt? 22. 08. 2012 Dr. Lasotta CDU A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 Nr. 3-0141.5 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen der Integrationskurse an Volkshochschulen in Baden-Württemberg im Vergleich zum Stadt- und Landkreis Heilbronn in den letzten fünf Jahren entwickelt, jeweils aufgeschlüsselt nach Staats - angehörigkeit und Geschlecht der Teilnehmer? Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen an den Integrationskursen ist aus der vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermittelten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen verläuft bei den Volkshochschulen im Land- und Stadtkreis Heilbronn parallel zu der Gesamtentwicklung in Baden-Württemberg. Während die Teilnehmerzahlen in den Jahren 2006 bis 2009 im Wesentlichen konstant sind, ist im Jahr 2010 ein deutlicher Rückgang sowohl im Stadt- und Landkreis Heilbronn als auch im Land insgesamt zu verzeichnen. Im Jahr 2011 sind die Teilnehmerzahlen wieder leicht gestiegen . Sowohl im Stadt- und Landkreis Heilbronn als auch im Land besuchen jährlich ungefähr doppelt so viele Frauen die Integrationskurse an den Volkshochschulen wie Männer. Die meisten Kursbesucherinnen und Kursbesucher stammen aus der Türkei, gefolgt von der Russischen Föderation. Stark vertreten sind auch Migrantinnen und Migranten aus Rumänien, der Ukraine und dem Kosovo. 2. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen an Sprachkursen außerhalb der Integrationskurse in Baden-Württemberg im Vergleich zum Stadt- und Landkreis Heilbronn in den letzten fünf Jahren entwickelt, jeweils aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit und Art der erreichten Zertifikate? Exakte Aussagen zur Entwicklung der Teilnehmerzahlen an Sprachkursen außerhalb der Integrationskurse sind nicht möglich. Die Volkshochschulen führen insoweit keine speziellen Erhebungen durch. Auch sieht die Statistik des Volkshochschulverbandes eine Aufteilung nach Staatsangehörigkeit bei den Teilnehmenden von Volkshochschulkursen nicht vor. Der Verband der Volkshochschulen BadenWürttemberg geht davon aus, dass das Verhältnis von Integrationskursen und sonstigen Deutschkursen bei je 50 % liegt. Demnach kann für das Jahr 2010 von rund 3.000 Kursen mit mehr als 40.000 Belegungen ausgegangen werden. Ferner *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2262 wurden im Jahr 2004 (Jahr vor der Einführung der Integrationskurse) an den Volkshochschulen in Baden-Württemberg knapp 900 Prüfungen für das Sprach - niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) abgenommen. Im Jahr 2010 waren es knapp 1.600 Prüfungen für das Zertifikat Deutsch des Goethe-Instituts und zusätzlich über 6.600 Prüfungen nach dem skalierten Deutschtest für Zuwanderer (DTZ). Mit dem DTZ können Sprachkenntnisse nach A2 und B1 des GER nachgewiesen werden. 3. Wie hat sich das weitere Bildungsangebot für Migrantinnen und Migranten außerhalb von Sprachkursen entwickelt, jeweils aufgeschlüsselt nach den Bereichen Politik-Gesellschaft-Umwelt, Kultur-Gestalten, Gesundheit, Sprachen, Arbeit-Beruf sowie Grundbildung-Schulabschlüsse? Die Bildungsangebote der Volkshochschulen sind in erster Linie thematisch ausgerichtet , sie stehen allen Interessierten offen. Staatsangehörigkeit und Migra - tionshintergrund der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen nicht im Vordergrund und werden nicht erhoben. Die allgemeinen Kursangebote der Volkshochschulen werden vielfach auch von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt. Im Rahmen von besonderen Förderprogrammen haben die Volkshochschulen in den vergangenen Jahren spezielle Maßnahmen für zugewanderte Menschen durchgeführt. Exemplarisch können hier folgende Angebote benannt werden: Im Programmbereich Politik-Gesellschaft-Umwelt haben die Volkshochschulen mit Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung in den Jahren 2007 bis 2011 das Programm „Neue Brücken bauen … zwischen Generationen, Kulturen und Institutionen “ umgesetzt, beispielsweise die Projekte „Culture Counts Baden-Württemberg – kulturelle Vielfalt bereichert“ (vhs Reutlingen), Neue Brücken bauen – eine Stadt wächst zusammen“ (vhs Tutlingen/Spaichingen), „Integration führt über Allgemeinbildung“ (vhs Schwäbisch Gmünd). Volkshochschulen im Land haben sich auch an aktuellen Ausschreibungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg „Konzeptionelle Entwicklung und Erprobung von Modellen zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Bildungsfernen “ sowie der Ausschreibung der Baden-Württemberg Stiftung in Koopera - tion mit dem Ministerium für Integration „Vielfalt gefällt! – 60 Orte der Integra - tion“ beworben. Mit den Fördermittel werden die jeweiligen Volkshochschulen passgenaue Angebote für Migrantinnen und Migranten umsetzen. Die Volkshochschulen sehen im Programmbereich Kultur-Gestalten weniger das Ziel, Angebote explizit für Migrantinnen und Migranten zu planen, sondern vielmehr ihr Programm so zu gestalten, dass es die Wünsche und Bedürfnisse einer interkulturellen Gesellschaft trifft. Dazu zählen insbesondere Veranstaltungen, die der Vermittlung von Kunst- und Kulturformen anderer Länder und damit der interkulturellen Bildung dienen. Im Vordergrund solcher Kurse stehen kulturellkreative Tätigkeiten wie Tanz, Malerei, Fotografie, Kunsthandwerk. Im Bereich Gesundheit verfolgt die Landesregierung das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger, also auch diejenigen mit Migrationshintergrund, unabhängig von staatlicher und ethnischer Herkunft, mit der Regelversorgung zu erreichen. Neben vielem anderen ist es hilfreich, die Zielgruppe bei der Entwicklung von Angeboten und Strukturen aktiv zu beteiligen, beispielsweise bei Projekten zur Förderung der Alltagsbewegung von älteren Menschen. So gibt es Ansätze, Migrantinnen und Migranten durch die örtliche Volkshochschule zu Seniorenbegleitern und -begleiterinnen zu qualifizieren. Damit sind sie in der Lage, ältere Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen von gesundheitsorientierten Hausbesuchen in ihrem Wohnumfeld bedarfsorientiert zu unterstützen. Um Informationen zu Prävention und Gesundheit speziell für zugewanderte Menschen ging es beim Projekt „Gesundheit integrieren“, das zunächst 14 Volkshochschulen in Zusammenarbeit mit der AOK Baden-Württemberg in den Jahren 2008/2009 durchgeführt haben. Das Projekt baut auf zwei Säulen auf. Zum einen wird in den Integrationskursen das Thema Gesundheit und die verschiedenen Aspekte von Gesundheit und Prävention aufgegriffen, zum anderen finden zusätzlich Bewegungs- und Kochkurse für die Teilnehmer der Integrationskurse in den Volkshochschulen statt. Mit Fördermitteln aus dem Europäischen Integrationsfonds ist das Konzept an weiteren Volkshochschulen umgesetzt worden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2262 4 Als weitere Bildungsangebote für Migrantinnen und Migranten im Bereich Sprache können hier die speziell für Menschen mit Migrationshintergrund Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ benannt werden, bei denen sich der landeskundliche und kulturelle Teil deutlich von den Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ unterscheiden . Im Bereich Arbeit-Beruf zeigt die Erfahrung, dass insbesondere Kurse mit Zertifikatsabschlüssen , beispielsweise kaufmännische, betriebswirtschaftliche oder EDVKurse häufig nachgefragt werden. Auf diesen Bedarf hat der Volkshochschulverband Baden-Württemberg mit einem weiteren niedrigschwelligen Lehrgang mit dem Abschluss „Geprüfte Fachkraft Büromanagement“ reagiert. Der Kurs enthält übergreifende Kompetenzen, die auch als Grundlage für andere Berufe relevant sind. Ferner verzeichnen die Volkshochschulen eine starke Nachfrage durch Menschen mit Migrationshintergrund bei den Angeboten wie „Existenzgründung“, „Finanz- und Lohnbuchhaltung“ oder „Bewerbungs- und Vorstellungstraining“. Auch für den Bereich Grundbildung-Schulabschlüsse lassen sich steigende Zahlen konstatieren. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die an den Vorbereitungskursen für den Hauptschulabschluss als Schulfremdenprüfung teilnehmen , wird auf weit über 50 % geschätzt. In den Abendrealschulen und Abendgymnasien liegt der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund je nach Region und Einzugsgebiet zwischen 30 und 50 %. 4. Wie hat sich die Zahl der Kurse entwickelt, die sich mit der interkulturellen Bildung , also dem Dialog zwischen unterschiedlichen Kulturen, beschäftigen? Speziell für Volkshochschulen wurde das Lehrgangssystem Xpert Culture Communication Skills® (CCS) entwickelt, das sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Behörden, Gesundheit und Pflege, kleinen und mittelständischen Unternehmen und in der Erwachsenenbildung richtet und in drei Modulen (Basic, Professional, Master) interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Die Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen diese Module regelmäßig durch, sowohl im offenen Programm wie auch als Firmen- oder Behördenschulung. Dieser Beitrag der Volkshochschulen zur Vermittlung interkultureller Kompetenz soll unter Verwendung von Fördermitteln aus dem Europäischen Integrationsfonds (EIF) weiter ausgebaut werden. Das Ministerium für Integration hat deshalb zugesagt, einen entsprechenden Antrag des Volkshochschulverbands BadenWürttemberg im aktuellen EIF-Ausschreibungsverfahren auch finanziell zu unterstützen . Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mit einer Bekanntgabe der Vergabeentscheidung durch das BAMF ist für Ende Oktober 2012 zu rechnen. Außerhalb dieses Angebots, das sich explizit der interkulturellen Sensibilisierung widmet, findet interkulturelle Bildung an Volkshochschulen – wie unter Ziffer 3 dargelegt – auch im Fachbereich Kultur–Gestalten dahingehend statt, dass verschiedene Kunst- und Kulturformen anderer Länder vermittelt werden. 5. Wie hat sie die Volkshochschulen im Themenfeld Integration seit 2005 mit Finanzmitteln ausgestattet? Volkshochschulen werden in Baden-Württemberg wie andere Träger der allgemeinen Weiterbildung über das Weiterbildungsförderungsgesetz bezuschusst. Eine gesonderte Zuteilung von Mitteln nach Themenschwerpunkten, wie z. B. der Integration, ist nach geltendem Recht im Hinblick auf die Weiterbildung nicht vorgesehen. Die im Rahmen dieses Gesetzes geförderten Träger erhalten pro förderfähige Unterrichtseinheit einen Zuschuss von derzeit 4,13 Euro. Im Jahre 2012 ist die Höhe der Grundförderung durch die neue Landesregierung um 20 % erhöht worden. Integrationskurse nach dem seit 2005 geltenden Zuwanderungs gesetz des Bundes werden über das BAMF bezuschusst. Ferner sind im Rahmen des im „Bündnis für Lebenslangen Lernens“ zu erprobenden Landesprogramms Weiterbildung im Jahre 2012 einzelne Projekte gefördert worden, die u. a. auch Menschen mit Migrationshintergrund als Zielgruppe haben. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2262 6. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung für Volkshochschulen im Themenfeld Integration in den kommenden vier Jahren entwickeln? Inwieweit die Landesregierung die Volkshochschulen im Themenfeld Integration in den kommenden Jahren mit Landesmitteln finanziell unterstützen kann, ist nicht zuletzt auch von der Entscheidung des Landtags über den jeweiligen Haushaltsplan abhängig. Das Ministerium für Integration will auch in den kommenden Jahren gemeinsam mit dem Volkshochschulverband Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausloten und prüfen, wo ggf. durch finanzielle Beteiligung des Landes EU- bzw. Bundesmittel für spezifische Integrationsziele des Landes erfolgreich akquiriert werden können. 7. Ist sie bereit, die sprachliche Weiterbildung im Fach Deutsch an den Volkshochschulen zu unterstützen, damit über ein höheres Sprachniveau die Teil - habe beispielsweise am Arbeitsmarkt gesteigert werden kann? Neben dem unter Ziffer 4 erwähnten Projektantrag im Rahmen der Ausschreibung des Europäischen Integrationsfonds will das Ministerium für Integration einen weiteren Antrag des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg im aktuellen Ausschreibungsverfahren finanziell unterstützen. Ziel dieses Projektantrages ist es, aufbauend auf den in den Integrationskursen vermittelten Kenntnissen der deutschen Sprache, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ein Kompetenz - niveau der Stufe B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen heranzuführen. Nach der Projektkonzeption können die Sprachkurse an 20 Standorten in Baden-Württemberg angeboten und bis zu 320 Personen erreicht werden. Die Teilnehmenden werden neben der Sprachvermittlung auch darin geschult , sich außerhalb eines geregelten Kurses fortzubilden, indem sie sich Lernstrategien aneignen und diese üben. So ist gewährleistet, dass sie nach dem Abschluss des Kurses ihre sprachlichen Fähigkeiten weiter ausbilden können. Rund die Hälfte der Gesamtprojektkosten soll aus dem Europäischen Integrationsfonds finanziert werden. Das Ministerium für Integration wird ebenfalls einen Finanzierungsbeitrag leisten. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für arbeitsuchende Menschen mit Migrationshintergrund gibt es darüber hinaus die Möglichkeit einer berufsbezogenen Deutschförderung, welche zum Kompetenzniveau B2 führt. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht darüber hinaus auch für Beschäftigte, wenn die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschkurs für den Erhalt des Arbeitsplatzes erforderlich ist. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) über das BAMF. Ferner setzt das Ministerium für Integration mit Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung das Förderprogramm „Integrationsbegleitung in besonderen Lebenslagen für bleibeberechtigte Ausländer und Spätaussiedler“ bis Mitte des Jahres 2014 um. Rund 400.000 Euro sind für die Finanzierung von Sprachkursen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus vorgesehen. Dabei wurden bereits Sprachkurse gefördert, die auf die Erreichung der Stufe B2 GER ausgerichtet waren. Im Rahmen noch anstehender Projektförderungen ist geplant, noch weitere qualifizierte Sprachkurse zu fördern. 8. Wann plant sie ein entsprechendes Anerkennungsgesetz vorzulegen, mit dem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfacht und verbessert werden soll? Die Kultusministerkonferenz der Länder hat die „Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen Ressorts“ (AG Koordinierende Ressorts) eingesetzt. Das Ministerium für Integration vertritt das Land in der Arbeitsgruppe. Dort wurde ein Musterentwurf für einheitliche Landesanerkennungsgesetze ausgearbeitet. Nachdem die Fach - ressorts eine Stellungnahme zum Musterentwurf abgegeben haben, wird derzeit vom Ministerium für Integration ein Referentenentwurf für ein Landesanerkennungsgesetz Baden-Württemberg ausgearbeitet. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2262 6 9. Welche Maßnahmen plant sie, um bei Migranten und einheimischer Bevölkerung die beiderseitigen Hemmschwellen, die einer Teilhabe am gesellschaft - lichen Leben, beispielsweise über Vereinsmitgliedschaften, entgegenstehen, abzubauen ? Teilhabe am gesellschaftlichen Leben findet auf verschiedenen Ebenen statt, insbesondere die Kommunen leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Das Ministe - rium für Integration unterstützt diesen Beitrag. Es hat den Stadt- und Landkreisen im Haushaltsjahr 2012 insgesamt zwei Millionen Euro für Integrationsmaß - nahmen zur Verfügung gestellt. Nach der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift zählen Maßnahmen zur Stärkung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen sowie der aktiven Partizipation am gesellschaft - lichen und politischen Leben ausdrücklich zu den Förderschwerpunkten. Auch das Sozialministerium Baden-Württemberg fördert die gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Es hat die Landprogramme „Mittendrin “ und „BürgerInnenrat“ initiiert. Ziel beider Programme ist es, zugewanderte Menschen für bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung zu gewinnen . Mit dem Förderprogramm „Mittendrin“ können beispielsweise Organisationen , Verbände oder Vereine als Integrationsbegleiter unterstützt werden. Um über die Fördermöglichkeiten zu informieren, stellt das Sozialministerium das Programm bei vielfältigen Veranstaltungen wie beispielsweise dem „Sommerfest der Kulturen“ in Stuttgart vor oder stellt Informationsmaterialien zur Verfügung. Ähnlich ausgerichtet ist das Programm „BürgerInnenräte“. Hierbei sollen der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg neue Impulse verliehen und Menschen mit Migrationshintergrund einbezogen werden. Im BürgermentorInnenprogramm werden schon heute Menschen mit Migrationshintergrund als Bürgermentorinnen und Bürgermentoren sowie Bürgermentorentrainerinnen und -trainer in zielgruppenspezifischen Engagement- und Arbeitsfeldern geschult. Finanziell unterstützt wird das Programm durch die Baden-Württemberg Stiftung. In Absprache mit der Baden-Württemberg Stiftung wurde als ein neuer Schwerpunkt der Ausbildung „Migration“ vereinbart. Außerdem wird sich die Veranstaltungsreihe „Wander - akademie“ mit dem Thema Migration befassen. Diese soll im kommenden Jahr in Karlsruhe stattfinden. Beim Kultusministerium wird im Programm „Bündnis für Lebenslanges Lernen“ in einer Arbeitsgruppe ein Netzwerk Weiterbildungsberatung konzipiert und erprobt werden. Von dieser Beratung in Fragen des Lernens von Erwachsenen werden insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund profitieren. Vorhandene Beratungsnetzwerke werden in dieses Projekt mit einbezogen. 10. Findet ihrerseits eine Evaluation über die Ergebnisse und die Nachhaltigkeit der von den Volkshochschulen angebotenen Kurse statt? Nach den Förderrichtlinien der Europäischen Kommission sind Monitoring und Evaluierung vorgegeben. Die Projektträger benennen in dem Förderantrag Indikatoren , anhand derer der Erfolg der Maßnahme bemessen werden kann. In dem Verwendungsnachweis über die Fördermittel ist darzulegen, ob die angegeben Zielgrößen erreicht worden sind. Evaluierung und Leistungskontrollen sind zudem für die Volkshochschulen bewährte Handlungsinstrumente, auch bei den Sprachkursen. Die Maßnahmen werden sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht beispielsweise anhand der Zufriedenheitsbefragungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende eines jeden Kurses ausgewertet. Ziel ist es, über die Projektsteuerung zeitnah zur Verbesserung der Konzepte beizutragen. Die Projekte im Rahmen des Landesprogramms „Weiterbildung“ werden ebenfalls evaluiert. Öney Ministerin für Integration 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2262 A nz ah l d er n eu en I nt eg ra ti on sk ur st ei ln eh m er an V ol ks ho ch sc hu le n in d en J ah re n 20 06 b is 2 01 1 m it W oh no rt im L an d- o de r St ad tk re is H ei lb ro nn (o hn e K ur sw ie de rh ol er ) A us D at en sc hu tz gr ün de n w ur de n Ei nz el w er te z w is ch en e in s un d vi er a uf f ün f au fg er un de t M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 06 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 07 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 08 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 09 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 10 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 11 M än nl ic h W ei bl ic h G es am tsu m m e Tü rk ei 32 74 10 6 35 75 11 0 22 69 91 30 27 57 12 29 41 11 39 50 14 2 31 3 45 5 Ru ss is ch e Fö de ra tio n 19 21 40 13 10 23 5 14 19 5 18 23 5 5 10 5 14 19 52 82 13 4 U nb ek an nt 5 7 12 7 17 24 5 7 12 0 5 5 16 41 57 5 5 10 38 82 12 0 Ru m än ie n 5 13 18 0 6 6 0 12 12 5 11 16 5 14 19 5 23 28 20 79 99 U kr ai ne 5 9 14 8 25 33 5 5 10 5 5 10 5 5 10 5 5 10 33 54 87 Ko so vo 0 0 0 0 0 0 5 8 13 5 17 22 6 15 21 5 20 25 21 60 81 D eu ts ch la nd 0 0 0 0 0 0 5 12 17 7 22 29 5 9 14 5 6 11 22 49 71 Ka sa ch st an 5 5 10 5 5 10 5 6 11 5 6 11 0 0 0 5 6 11 25 28 53 Ir ak 6 10 16 0 10 10 5 9 14 5 5 10 5 0 5 5 5 10 26 39 65 so ns tig e St aa ts an ge hö rig ke ite n 26 96 12 2 28 11 1 13 9 15 81 96 38 73 11 1 14 41 55 23 68 91 14 4 47 0 61 4 Su m m e 10 3 23 5 33 8 96 25 9 35 5 72 22 3 29 5 10 5 18 9 29 4 73 15 9 23 2 74 19 1 26 5 52 3 1. 25 6 1. 77 9 zu zü gl ic h Sp ät au ss ie dl er * 11 11 22 5 5 10 5 5 10 6 5 11 5 5 10 5 5 10 37 36 73 G es am ts um m e 11 4 24 6 36 0 10 1 26 4 36 5 77 22 8 30 5 11 1 19 4 30 5 78 16 4 24 2 79 19 6 27 5 56 0 1. 29 2 1. 85 2 * Sp ät au ss ie dl er , i n de re n Au fn ah m eb es ch ei d ei nb ez og en e Eh eg at te n un d Ab kö m m lin ge s ow ie w ei te re g em ei ns am m it de m S pä ta us si ed le r in D eu ts ch la nd e in ge tr of fe ne u nd m it di es em v er te ilt e Fa m ili en an ge hö rig e na ch § 8 A bs . 2 B VF G . A nz ah l d er n eu en I nt eg ra ti on sk ur st ei ln eh m er an V ol ks ho ch sc hu le n in d en J ah re n 20 06 b is 2 01 1 m it W oh no rt in B ad en -W ür tt em be rg (o hn e K ur sw ie de rh ol er ) A us D at en sc hu tz gr ün de n w ur de n Ei nz el w er te z w is ch en e in s un d vi er a uf f ün f au fg er un de t M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 06 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 07 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 08 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 09 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 10 M än nl ic h W ei bl ic h Su m m e 20 11 M än nl ic h W ei bl ic h G es am tsu m m e Tü rk ei 65 1 1. 19 9 1. 85 0 60 2 1. 38 0 1. 98 2 41 4 1. 01 9 1. 43 3 45 7 90 3 1. 36 0 29 2 43 4 72 6 32 6 65 2 97 8 2. 74 2 5. 58 7 8. 32 9 Ru ss is ch e Fö de ra tio n 17 8 32 2 50 0 12 0 25 5 37 5 10 1 27 3 37 4 68 23 7 30 5 43 12 7 17 0 58 19 7 25 5 56 8 1. 41 1 1. 97 9 U nb ek an nt 81 23 4 31 5 89 17 8 26 7 11 9 26 0 37 9 11 2 27 9 39 1 45 6 1. 03 4 1. 49 0 38 74 11 2 89 5 2. 05 9 2. 95 4 Ru m än ie n 24 17 5 19 9 22 11 0 13 2 32 14 5 17 7 43 13 2 17 5 35 88 12 3 99 23 7 33 6 25 5 88 7 1. 14 2 U kr ai ne 59 13 9 19 8 75 16 4 23 9 60 14 6 20 6 31 96 12 7 24 41 65 22 81 10 3 27 1 66 7 93 8 Ko so vo 0 0 0 0 0 0 38 12 7 16 5 81 27 9 36 0 50 15 1 20 1 88 25 3 34 1 25 7 81 0 1. 06 7 D eu ts ch la nd 6 5 11 37 83 12 0 19 5 35 0 54 5 22 1 34 5 56 6 15 3 24 7 40 0 13 4 21 7 35 1 74 6 1. 24 7 1. 99 3 Ka sa ch st an 68 10 2 17 0 45 80 12 5 38 79 11 7 32 82 11 4 25 31 56 24 54 78 23 2 42 8 66 0 Ir ak 12 0 10 5 22 5 12 7 12 7 25 4 19 2 13 7 32 9 19 4 10 6 30 0 94 85 17 9 79 62 14 1 80 6 62 2 1. 42 8 so ns tig e St aa ts an ge hö rig ke ite n 92 1 2. 51 3 3. 43 4 1. 01 3 2. 66 3 3. 67 6 99 4 2. 61 3 3. 60 7 1. 03 8 2. 33 8 3. 37 6 53 6 1. 27 8 1. 81 4 98 1 2. 12 2 3. 10 3 5. 48 3 13 .5 27 19 .0 10 Su m m e 2. 10 8 4. 79 4 6. 90 2 2. 13 0 5. 04 0 7. 17 0 2. 18 3 5. 14 9 7. 33 2 2. 27 7 4. 79 7 7. 07 4 1. 70 8 3. 51 6 5. 22 4 1. 84 9 3. 94 9 5. 79 8 12 .2 55 27 .2 45 39 .5 00 zu zü gl ic h Sp ät au ss ie dl er * 12 7 15 9 28 6 84 13 0 21 4 44 80 12 4 26 59 85 31 47 78 26 38 64 33 8 51 3 85 1 G es am ts um m e 2. 23 5 4. 95 3 7. 18 8 2. 21 4 5. 17 0 7. 38 4 2. 22 7 5. 22 9 7. 45 6 2. 30 3 4. 85 6 7. 15 9 1. 73 9 3. 56 3 5. 30 2 1. 87 5 3. 98 7 5. 86 2 12 .5 93 27 .7 58 40 .3 51 * Sp ät au ss ie dl er , i n de re n Au fn ah m eb es ch ei d ei nb ez og en e Eh eg at te n un d Ab kö m m lin ge s ow ie w ei te re g em ei ns am m it de m S pä ta us si ed le r in D eu ts ch la nd e in ge tr of fe ne u nd m it di es em v er te ilt e Fa m ili en an ge hö rig e na ch § 8 A bs . 2 B VF G . 20 10 20 11 Su m m e To p- 10 S ta at sa ng eh ör ig ke ite n (R ei hu ng n ac h ob ig er T ab el le ) 20 06 20 07 20 0 8 20 09 20 11 Su m m e To p- 10 S ta at sa ng eh ör ig ke ite n (R ei hu ng n ac h G es am ts um m e) 20 06 20 07 20 0 8 20 09 20 10 Anlage << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left 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