Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2290 05. 09. 2012 1Eingegangen: 05. 09. 2012 / Ausgegeben: 10. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu einem Sonderweg für Baden-Württemberg führen, indem die Anforderungen des Klimaschutzes noch über die bundesweiten und EU-weiten Anforderungen hinausgehen? 2. Wird die Verankerung eines Klimaschutzgrundsatzes zu einer Erschwernis bei künftigen Genehmigungsverfahren von CO2-ausstoßenden Unternehmen führen? 3. Wird man andere Sektoren in die Pflicht nehmen, wenn bestimmte Sektoren ihre speziellen Klimaschutzziele nicht erreichen? 4. Warum gibt es bei den regionalen Arbeitskreisen betreffend den Nationalpark Nordschwarzwald keinen eigenen Industriearbeitskreis? 5. Warum wurde der angefragte Wunsch nach Teilnahme weiterer Beteiligter des Clusters Forst und Holz wie zum Beispiel der Papierindustrie an den Arbeitskreisen abgelehnt? 04. 09. 2012 Jägel CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl-Wolfgang Jägel CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Klimaschutzgesetz und Nationalpark Nordschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2290 2 B e g r ü n d u n g Im Herbst 2012 wird der erste Entwurf eines Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts erwartet. Wichtigstes Ziel des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg wird die Verminderung von CO2-Emissionen sein. Wegen der besonderen Bedeutung wird ein Klimaschutzgrundsatz im Gesetz verankert werden, den die Behörden zukünftig im Rahmen von Abwägungsentscheidungen berücksichtigen müssen. Dies gilt zum Beispiel bei Regionalplänen und bei der Erstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen. Der Grundsatz ist mit zu berücksichtigen neben den sonstigen Belangen, wie zum Beispiel dem Umweltschutz. Neu wird sein, dass die prozentualen CO2-Minderungsziele auf einzelne Sektoren von der Abfallwirtschaft bis zum Verkehr aufgespalten werden und jedem Sektor ein bestimmter Prozentsatz der CO2-Minderung zugeordnet werden wird. Es besteht die Gefahr, dass etwa die Ziele für den Verkehr nicht eingehalten werden können. Dies könnte dazu führen, dass gerade bei den Bereichen, bei denen leichter Einflussmöglichkeiten der Verwaltung bestehen, ein größerer Druck aufgebaut würde. Dies gilt sowohl für das Planungsrecht wie das Genehmigungsrecht bei den Anlagebetreibern. Die Vorreiterfunktion von Baden-Württemberg in Umweltfragen soll nicht in Frage gestellt werden. Sie kommt zum Ausdruck durch das Wasserentnahmeentgelt, die engagierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei der Durchgängigkeit der Flüsse. Allerdings läuft Baden-Württemberg jetzt Gefahr, durch zusätzliche landesspezifische Belastungen den Standort für die Industrie, insbesondere die Papierindustrie, zu gefährden. Dies gilt umso mehr, da einerseits bei der Bewältigung der zurückliegenden Wirtschaftskrise die Industrie einen maßgeblichen Anteil geleistet hat. Andererseits haben gerade die energieintensiven Zweige die stark steigenden Belastungen aus der Energiewende zu tragen, wie sie in den konkurrierenden Märkten nicht vorliegen. Neben dem Klimaschutzgesetz ist im Koalitionsvertrag auch die Errichtung eines Nationalparks vorgesehen, dessen Errichtung aktuell für eine 17.000 Hektar große Fläche im Nordschwarzwald geprüft wird. Um die Auswirkungen des Nationalparks auszuloten, wird derzeit ein Gutachten erstellt. Den Gutachtern arbeiten regionale Arbeitskreise zu, die speziell für diese Aufgabe ins Leben gerufen worden sind. In den Arbeitskreisen sind wichtige Repräsentanten des Clusters Forst und Holz Baden-Württemberg, wie etwa die Papierindustrie, nicht vertreten. Im Interesse einer ganzheitlichen Diskussion und Betrachtung der Auswirkung des Nationalparks wäre eine Teilnahme sämtlicher Sektoren des Clusters Forst und Holz wünschenswert. Dies brächte die Berücksichtigung der Grundpfeiler der Nachhaltigkeit, wie sie seit dem Rio-Abkommen gelten, zum Tragen: Ökologie, Ökonomie und Soziales, was auch zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Wertschöpfungskette Holz beiträgt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. September 2012 Nr. 22-4503-2/2 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu einem Sonderweg für Baden-Württemberg führen, indem die Anforderungen des Klimaschutzes noch über die bundesweiten und EU-weiten Anforderungen hinausgehen? Am 7. Februar 2012 hat die Landesregierung erste Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Demnach sollen in Baden-Württemberg die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent gesenkt werden. Bis 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2290 zum Jahr 2050 wird gegenüber dem Stand von 1990 eine Reduzierung um 90 Prozent angestrebt. Bei der Umsetzung der Klimaschutzziele kommt der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung unter Beachtung der langfristigen Folgen eine hohe Bedeutung zu. Grundlage für die Festlegung der Treibhausgasemissionsminderungsziele war ein wissenschaftliches Gutachten, das ausgehend von den internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Baden-Württemberg ein Energieszenario für das Land entwickelt hat1. Aus diesem Szenario wurden die o. g. Minderungsziele abgeleitet. Sie liegen mit Blick auf die noch zu erbringenden Reduktionen auf vergleichbarer Höhe mit den Bundeszielen. Des Weiteren sind bei diesen Zielsetzungen für das Land die Emissionsminderungen berücksichtigt, die durch das System des europäischen Emissionshandels erbracht werden müssen. Die Zielsetzung für das Jahr 2050 leitet sich aus dem international anerkannten Ziel ab, den weltweiten Temperaturanstieg seit Beginn der Industrialisierung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. 2. Wird die Verankerung eines Klimaschutzgrundsatzes zu einer Erschwernis bei künftigen Genehmigungsverfahren von CO2-ausstoßenden Unternehmen führen? Die Landesregierung beabsichtigt nicht, in den Gesetzentwurf konkrete Treib - hausgasemissionsminderungsziele für die einzelnen Sektoren (Emittentengruppen ) aufzunehmen. Auf Basis des o. g. Klimafachgutachtens wurden aus den landesweiten Treibhausgasemissionsminderungszielen Zielkorridore für die verschiedenen Sektoren abgeleitet. Diese dienen dem ebenfalls in Vorbereitung befindlichen integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, das die wesentlichen Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele benennen soll, als Grundlage. Mit dem Gesetz will die Landesregierung insbesondere Vorhaben unterstützen, die einen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaschutzziele leisten. Durch die gesetzliche Verankerung von landesweiten Treibhausgasemissions - minderungszielen kann der Klimaschutzbelang, wie er in verschiedenen Fach - gesetzen bereits verankert ist, inhaltlich konkretisiert werden, wenn und soweit die jeweiligen Fachgesetze keine bundesrechtlich abschließende Regelung enthalten . Da die Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sich wie unter Punkt 1 ausgeführt im Einklang mit den Bundeszielen befinden, wird kein Sonderweg BadenWürttemberg beschritten. 3. Wird man andere Sektoren in die Pflicht nehmen, wenn bestimmte Sektoren ihre speziellen Klimaschutzziele nicht erreichen? Im Klimaschutzgesetz sollen landesweite Ziele zur Senkung der Treibhausgas - emissionen in Baden-Württemberg verankert werden. Zur Erreichung dieser Ziele sollen in einem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept die notwendigen Maßnahmen und Strategien benannt werden. Des Weiteren sollen mit Hilfe eines Monitorings die Entwicklung der Treibhausgase beobachtet werden. Dabei sind die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen durch Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Europäischen Union zu berücksichtigen. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Fortschreibung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg. Wo und wie ggf. in einzelnen Bereichen nachgesteuert werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier spielen insbesondere das vorhandene Treibhausgasemissionsminderungspotenzial, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung sowie das Kosten-Nutzen -Verhältnis eine Rolle. _____________________________________ 1 ZSW, Gutachten zur Vorbereitung eines Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg, Dezember 2011. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2290 4 4. Warum gibt es bei den regionalen Arbeitskreisen betreffend den Nationalpark Nordschwarzwald keinen eigenen Industriearbeitskreis? Insgesamt wurden sieben regionale Arbeitskreise eingerichtet. In diesen Arbeitskreisen können Experten aus der Region ihren Sachverstand zu verschiedenen Themenbereichen einbringen. Diese Themenbereiche ergaben sich aus den im Vorfeld eingegangenen Bürgerfragen. Bei der Einrichtung dieser Arbeitskreise wurden Themenbereiche zusammengefasst , bei denen erhebliche inhaltliche Überschneidungen zu erwarten waren. Dies war bei den beiden Themenbereichen „Infrastruktur“ und „Regionalentwicklung“ der Fall. Daher wurden diese beiden Themenbereiche in einem Arbeitskreis zusammengefasst . Das Thema Industrie wird deshalb im Arbeitskreis „Infrastruktur/ Regionalentwicklung“ bearbeitet, es ist außerdem zentrales Arbeitsfeld des beauftragten Gutachters. 5. Warum wurde der angefragte Wunsch nach Teilnahme weiterer Beteiligter des Clusters Forst und Holz wie zum Beispiel der Papierindustrie an den Arbeitskreisen abgelehnt? Für den Regionalen Arbeitskreis „Infrastruktur/Regionalentwicklung“ bestand ein großes Interesse an der Teilnahme. Um diesen Arbeitskreis jedoch arbeitsfähig zu halten, musste die Mitgliederzahl beschränkt werden. Daher mussten mehrere Anfragen, darunter auch Anfragen von Beteiligten des Clusters Forst und Holz, abschlägig beschieden werden. Insgesamt sind die Interessen der Betriebe des Clusters Forst und Holz aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die beteiligten holzbe- und verarbeitenden Betriebe sowie auch über Vertreter der Industrie- und Handelskammern sachgerecht und in angemessenem Umfang vertreten. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice