Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2291 05. 09. 2012 1Eingegangen: 05. 09. 2012 / Ausgegeben: 10. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen sind im Enzkreis am Ausbau - abschnitt der BAB 8 zwischen Karlsbad im Landkreis Karlsruhe und Pforzheim -West vorgesehen? 2. In welchem zeitlichen Horizont müssten gegebenenfalls Änderungen der Lärmschutzplanung für den genannten Ausbauabschnitt vorgenommen werden, damit diese noch im Zuge des Ausbaus umgesetzt werden können? 3. Warum wurden der Lärmschutzplanung nur die Planberechnungen für das Lärm - aufkommen im Jahr 2020 zugrunde gelegt? 4. Ist sie dazu bereit, die Lärmschutzplanung anhand des für 2025 prognostizierten Verkehrsaufkommens abermals zu überprüfen? 5. Inwieweit wurde bei der Lärmschutzplanung für den Abschnitt bei Remchingen -Nöttingen berücksichtigt, dass die Autobahn nach dem Ausbau durch die neue Pfinztalbrücke höher liegen wird als bisher? 6. Inwieweit wurde bei der Lärmschutzplanung bei Remchingen-Nöttingen be - rücksichtigt, dass die Autobahn durch den Ausbau näher an die Ortschaft heranrückt ? 7. Wie begründet sie, dass für die Lärmschutzwälle bei Remchingen-Nöttingen zwischen Pfinztalbrücke und Klostertalbrücke eine Höhe von nur fünf Metern vorgesehen ist? 8. Welche Gründe sprechen bei Remchingen-Nöttingen gegen die Errichtung von Lärmschutzwällen mit der Höhe und dem Volumen der Lärmschutzwälle an der BAB 8 nahe Friolzheim? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) 8 im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2291 2 9. Warum sind auf der Klostertalbrücke keine Lärmschutzwände vorgesehen? 10. Setzt sie sich in der Nähe von Remchingen-Nöttingen und RemchingenDarmsbach für die Verwendung geräuschreduzierenden Asphalts beim Ausbau der BAB 8 ein? 05. 09. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. September 2012 Nr. 2-39.-A8KA-PF/94 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen sind im Enzkreis am Ausbau - abschnitt der BAB 8 zwischen Karlsbad im Landkreis Karlsruhe und Pforzheim -West vorgesehen? Für den planfestgestellten Autobahnabschnitt sind folgende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen: Im Bereich von Mutschelbach ist auf der Nordseite der Autobahn ab Bau-km 7+950 ein ca. 180 m langer und 5 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Östlich der Überführung der K 3563 auf der Nordseite der Autobahn ab Bau-km 8+600 bis Bau-km 8+660 ist ein Lärmschutzwall in Verbindung mit einer Bohrpfahlwand in einer Höhe von ca. 10 m über der Fahrbahn angeordnet. Ab Bau-km 8+660 ist auf einer Strecke von 420 m ein Lärmschutzwall mit 13 m und dann auf einer Strecke von 180 m ein Lärmschutzwall mit 14 m Höhe über der Fahrbahn vorgesehen. Im Anschluss daran wird auf einer Länge von 560 m aus Überschussmassen eine Seitendeponie mit einer Höhe von 5 m über dem Niveau der alten Autobahn angelegt. Auf der Südseite Richtung Mutschelbach (Oberdorf) ist östlich der Überführung der K 3563 ab Bau-km 8+580 ein 500 m langer Lärmschutzwall mit einer autobahnseitigen Raumgitterwand 13 bis 14 m hoch über der Fahrbahn vorgesehen. Zum Schutz von Darmsbach ist auf der Nordseite der Autobahn westlich des derzeit noch bestehenden Brückenbauwerks über die Ortsteilverbindungsstraße zwischen Darmsbach und Nöttingen ab Bau-km 10+380 auf einer Strecke von 425 m ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 6 m über der Fahrbahn, im Anschluss daran auf der Brücke und im Bereich des Gewerbegebietes von Darmsbach eine ebenso hohe Lärmschutzwand und östlich davon bis zum westlichen Widerlager der Pfinztalbrücke ein 8 m hoher und 410 m langer Lärmschutzwall vorgesehen. Zum Schutz von Nöttingen ist auf der Südseite der Autobahn westlich des o. g. Brückenbauwerks über die Ortsverbindungsstraße zwischen Darmsbach und Nöttingen ab Bau-km 10+580 ein 240 m langer 4 bzw. 5 m über der Fahrbahn hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Ab Bau-km 10+000 wird zusätzlich aus Überschussmassen der Baumaßnahme eine 580 m lange Seitendeponie mit einer Höhe von 5 m über Gelände angelegt. Im Anschluss daran im Osten des bestehenden Brückenbauwerks ist ein insgesamt 530 m langer Lärmschutzwall vorgesehen, der zunächst 210 m lang und 5 m hoch, dann 90 m lang und 6 m hoch, daran an - schließend 230 m lang und 8 m hoch ist. Auf der Pfinztalbrücke ist auf der Südseite eine Lärmschutzwand von 5,5 m Höhe über der Fahrbahn vorgesehen. Im Osten daran schließt sich ab Bau-km 11+930 ein 610 m langer Lärmschutzwall mit einer Höhe von 8,5 m über der Fahrbahn an. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2291 2. In welchem zeitlichen Horizont müssten gegebenenfalls Änderungen der Lärmschutzplanung für den genannten Ausbauabschnitt vorgenommen werden, damit diese noch im Zuge des Ausbaus umgesetzt werden können? Die Landesregierung sieht keine Gründe von der mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss vom 25. August 2006 festgestellten Lärmschutzkonzeption abzuweichen . 3. Warum wurden der Lärmschutzplanung nur die Planberechnungen für das Lärmaufkommen im Jahr 2020 zugrunde gelegt? 4. Ist sie dazu bereit, die Lärmschutzplanung anhand des für 2025 prognostizierten Verkehrsaufkommens abermals zu überprüfen? Nach gängiger Rechtsprechung ist für Straßenbauprojekte regelmäßig ein Prog - nosehorizont für die Verkehrsprognose von zehn Jahren ab Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Da der Planfeststellungsbeschluss am 25. August 2006 bestandskräftig wurde, ist mit dem Prognosehorizont den Anforderungen reichlich Rechnung getragen. 5. Inwieweit wurde bei der Lärmschutzplanung für den Abschnitt bei Remchingen -Nöttingen berücksichtigt, dass die Autobahn nach dem Ausbau durch die neue Pfinztalbrücke höher liegen wird als bisher? 6. Inwieweit wurde bei der Lärmschutzplanung bei Remchingen-Nöttingen berücksichtigt, dass die Autobahn durch den Ausbau näher an die Ortschaft heranrückt? Für die schalltechnische Berechnung wurde für den Untersuchungsraum ein digitales Geländemodell (DGM) erstellt. In diesem sind alle für die Schallausbreitung bedeutsamen baulichen und topographischen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig dreidimensional erfasst und in ein abstraktes Rechenmodell umgesetzt. Als topographische Gegebenheiten fließen z. B. Geländeerhöhungen sowie die Lage der Straße in das DGM ein. Die bestehenden Gebäude werden lage- und höhenmäßig ebenfalls in das DGM eingefügt. Als Schallquelle ist die maßgebende Straße entsprechend ihrer Lage und Höhe in dieses digitale Modell eingestellt. Somit sind die o. g. Punkte bei der schalltechnischen Berechnung des Ausbaus der A 8 berücksichtigt. 7. Wie begründet sie, dass für die Lärmschutzwälle bei Remchingen-Nöttingen zwischen Pfinztalbrücke und Klosterwegbrücke eine Höhe von nur fünf Metern vorgesehen ist? Der Lärmschutzwall zwischen Bau-km 11+930 (Widerlager Pfinztalbrücke) und Bau-km 12+540 weist eine Höhe von 8,50 m über der Fahrbahn auf. Der Lärmschutzwall endet rd. 160 m vor dem Widerlager der Klosterwegbrücke, da für die gewählte Lärmschutzkonzeption eine Weiterführung des Lärmschutzwalles in Richtung Klosterwegbrücke nicht erforderlich war. 8. Welche Gründe sprechen bei Remchingen-Nöttingen gegen die Errichtung von Lärmschutzwällen mit der Höhe und dem Volumen der Lärmschutzwälle an der BAB 8 nahe Friolzheim? Das Lärmschutzkonzept bei Remchingen-Nöttingen wurde anhand einer schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ermittelt und festgelegt. Hierbei wurden alle örtlichen Randbedingungen wie beispiels - weise Topografie, Verkehrsmenge oder Immissionsstandorte individuell berücksichtigt und führen zu speziell auf diesen Untersuchungsraum abgestimmte Lärmschutzmaßnahmen . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2291 4 Ein direkter Vergleich mit anderen Ausbauabschnitten der A 8 ist nicht möglich, da z. B. für die Lärmschutzmaßnahme im Bereich Friolzheim bzgl. Topografie und Nähe der Bebauung andere Randbedingungen gegeben sind. Darüber hinaus ist für den Bereich Friolzheim darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Lärmschutzwällen z. T. um Deponiewälle handelt, die von der Gemeinde geschüttet worden sind. 9. Warum sind auf der Klostertalbrücke keine Lärmschutzwände vorgesehen? Im Zuge der schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der AB hat sich gezeigt , dass auf der Klosterwegbrücke keine Lärmschutzeinrichtungen erforderlich werden. Die rechtlichen Lärmschutzanforderungen nach dem Bundes-Immis - sionsschutzgesetz und der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) sind erfüllt. 10. Setzt sie sich in der Nähe von Remchingen-Nöttingen und RemchingenDarmsbach für die Verwendung geräuschreduzierenden Asphalts beim Ausbau der BAB 8 ein? Die gewählte Lärmschutzkonzeption wurde mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss vom 25. August 2006 festgestellt. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllt. Die Straßenbauverwaltung sieht derzeit keine Veranlassung, davon abzuweichen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice