Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2300 10. 09. 2012 1Eingegangen: 10. 09. 2012 / Ausgegeben: 10. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich derzeit die Rechtslage hinsichtlich der Prüfintervalle für Skilifte , Schlepplifte und Seilbahnen? 2. Welche Kosten sind aktuell mit der laufenden Prüfung von Skiliften, Schlepp - liften und Seilbahnen verbunden? 3. Wäre es den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden im Rahmen der bestehenden Rechtslage möglich, die Prüfungen von Skiliften, die nur saisonal in Betrieb sind, in diesem Jahr wegen des äußerst geringen Betriebs der Anlagen in der vergangenen, schneearmen Wintersaison auszusetzen? 4. Wie bewertet sie die bereits seit einigen Jahren bestehende Auffassung von TÜV und DEKRA, dass aus sicherheitstechnischer Sicht die Prüffrist für Schleppaufzüge differenziert und flexibler gestaltet werden könnte? 5. Hält sie an der Absicht der Vorgängerregierung fest, die Prüfpflicht für Schlepp - aufzüge bei der nächsten Änderung des Landesseilbahngesetzes neu zu regeln? 6. Wann ist gegebenenfalls eine entsprechende Neuregelung zu erwarten? 07. 09. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Intervalle für die Überprüfung von Skiliften, Schleppliften und Seilbahnen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2300 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 Nr. 3-3828.0/61 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie gestaltet sich derzeit die Rechtslage hinsichtlich der Prüfintervalle für Skilifte , Schlepplifte und Seilbahnen? Seilbahnen sind jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen (§ 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Seilbahnen, Schleppaufzüge und Vergnügungsbahnen in BadenWürttemberg [Landesseilbahngesetz – LseilbG]). Unter den Begriff der Seilbahn fallen auch Skilifte/Schlepplifte, die das Seilbahnrecht als „Schleppaufzüge“ bezeichnet . 2. Welche Kosten sind aktuell mit der laufenden Prüfung von Skiliften, Schlepp - liften und Seilbahnen verbunden? Die jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen bei Seilschwebebahnen und Standseilbahnen werden von der Aufsichtsbehörde durchgeführt. Hierbei entstehen für die Seilbahnunternehmen Gebühren, die nach dem entstandenen Aufwand berechnet werden. Dieser bewegt sich in der Regel zwischen 8 und 12 Stunden je Anlage. Der derzeitig gültige Stundensatz entsprechend der Verwaltungsvorschrift des FM (VwV-Kostenfestlegung) vom 28. Oktober 2010 (GABl. S. 405), beträgt für den gehobenen Dienst 53 Euro. Daraus ergeben sich Verwaltungs - gebühren für eine technische Aufsichtsprüfung von ca. 425 bis 1.060 Euro je Seilbahn . Bei den Schleppliften, deren jährliche sicherheitstechnische Prüfungen durch anerkannte Sachverständige durchgeführt wird, bewegen sich die Preise nach Auskunft des TÜV Süd Industrieservice GmbH – als Beispiel für einen Anbieter in diesem Geschäftsfeld – im Rahmen von 300 Euro bis 651 Euro, je nach Bauart und Länge des Schleppliftes. 3. Wäre es den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden im Rahmen der bestehenden Rechtslage möglich, die Prüfungen von Skiliften, die nur saisonal in Betrieb sind, in diesem Jahr wegen des äußerst geringen Betriebs der Anlagen in der vergangenen, schneearmen Wintersaison auszusetzen? Die Landesregierung sieht keine Grundlage für eine Aussetzung der Prüfungen. Die Überprüfungsbedürftigkeit einer Anlage hängt nicht ausschließlich davon ab, ob sie selten in Betrieb war oder nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage Nr. 6 verwiesen. 4. Wie bewertet sie die bereits seit einigen Jahren bestehende Auffassung von TÜV und DEKRA, dass aus sicherheitstechnischer Sicht die Prüffrist für Schleppaufzüge differenziert und flexibler gestaltet werden könnte? Die Landesregierung teilt diese Auffassung. 5. Hält sie an der Absicht der Vorgängerregierung fest, die Prüfpflicht für Schlepp - aufzüge bei der nächsten Änderung des Landesseilbahngesetzes neu zu regeln? Ja. 6. Wann ist gegebenenfalls eine entsprechende Neuregelung zu erwarten? Die Landesregierung strebt eine umfassende Überarbeitung des Landesseilbahngesetzes im Jahr 2013 an, wozu auch die Frage der Prüfintervalle gehören wird. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice