Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2339 17. 09. 2012 1Eingegangen: 17. 09. 2012 / Ausgegeben: 18. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Zeitplan ist ihr über den Atomausstieg der Schweiz bekannt? 2. Liegen ihr Informationen vor, wann die Atomkraftwerke Beznau und Leibstadt abgeschaltet werden sollen? 3. Wie bewertet sie die Diskussionen in der Schweiz über eventuelle Verzögerungen beim Ausstieg aus der Kernenergie? 4. Ist sie mit der Schweizer Regierung im Dialog hinsichtlich dieser Thematik? 5. Wird sie bei der Schweizer Regierung dafür werben, zeitnah die Stilllegung der grenznahen Atomkraftwerke umzusetzen? 11. 09. 2012 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Atomausstieg Schweiz – Atomkraftwerke Beznau und Leibstadt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2339 2 B e g r ü n d u n g Die aktuellen Diskussionen in der Schweiz zu Verzögerungen und Stillstand beim Ausstieg aus der Kernenergie und zu fehlenden Prognosen, wann welche Schweizer Atomkraftwerke vom Netz gehen werden, sind für die Menschen im deutschschweizerischen Grenzgebiet von großem Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 Nr. 3-4654.10 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welcher Zeitplan ist ihr über den Atomausstieg der Schweiz bekannt? Ein fester Zeitplan mit definierten Abschaltterminen für die einzelnen Atomkraftwerke in der Schweiz wurde bislang noch nicht beschlossen. Im aktuellen Kernenergiegesetz der Schweiz sind keine Beschränkungen der Laufzeiten vorgesehen . Die Betriebsgenehmigungen für die Atomkraftwerke in der Schweiz sind bis auf das Atomkraftwerk Mühleberg nach aktueller Rechtslage unbefristet. Der Bundesrat der Schweiz hat im Mai 2011 grundsätzlich beschlossen, schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen. Mit diesem Beschluss wurde der beabsichtigte Neubau von Atomkraftwerken in der Schweiz gestoppt, jedoch sollen die bestehenden Atomkraftwerke während des Umbaus des schweizerischen Energiesystems bis zum Ende ihrer Betriebsdauer zur Stromerzeugung genutzt werden. Dabei ist der Bundesrat von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Der Nationalrat und der Ständerat haben sich dieser Entscheidung angeschlossen. Demgegenüber werden von den Betreibern der Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt Betriebszeiten von 60 Jahren genannt. Für das weitere Vorgehen soll zunächst eine Energiestrategie 2050 festgelegt werden , die Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, erneuer - bare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung umfassen soll. Dazu hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Grundlage Modellrechnungen vorgelegt, die im April 2012 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurden. Den publizierten Unterlagen des UVEK zur Erläuterung der Grundlagen für die Energiestrategie 2050 ist zu entnehmen , dass für die Atomkraftwerke eine Betriebszeit von 50 Jahren zugrunde gelegt wurde. Als nächster Schritt wurde das UVEK mit der Bearbeitung einer Gesetzesvorlage für ein Energiepaket 2050 beauftragt, die im Herbst 2012 in die Vernehmlassung (Phase im Gesetzgebungsverfahren bei Vorhaben großer Tragweite) geschickt werden soll. Daran soll sich ab Mitte 2013 der parlamentarische Gesetzgebungsprozess und ggf. Mitte 2014 ein fakultatives Referendum anschließen. Ein Terminplan mit festgelegten Abschaltzeitpunkten für die Atomkraftwerke oder eine gesetzliche Festlegung der Laufzeiten der Atomkraftwerke wurde in der Schweiz somit noch nicht beschlossen. 2. Liegen ihr Informationen vor, wann die Atomkraftwerke Beznau und Leibstadt abgeschaltet werden sollten? Entscheidungen zu Abschaltterminen sind bislang noch keine getroffen. Wird eine Betriebsdauer von 50 Jahren angesetzt, müsste das Atomkraftwerk Beznau I im Jahr 2019, das Atomkraftwerk Beznau II 2022 und das Atomkraftwerk Leibstadt 2034 vom Netz genommen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2339 3. Wie bewertet sie die Diskussionen in der Schweiz über eventuelle Verzögerungen beim Ausstieg aus der Kernenergie? Die Auswirkungen eines Unfalls insbesondere in einem grenznahen Atomkraftwerk sind nicht auf ein Staatsgebiet begrenzt und Baden-Württemberg wäre bei einem Unfall in einem Atomkraftwerk in der Schweiz unmittelbar betroffen. In Deutschland hat der Reaktorunfall in Fukushima zu einer Neubewertung der mit der Atomenergie verbundenen Risiken geführt. Der Deutsche Bundestag hat mit der 13. Novelle des Atomgesetzes die sofortige Abschaltung von 8 Atomkraftwerken beschlossen und für jedes der übrigen 9 Atomkraftwerke einen Termin für die endgültige Abschaltung festgelegt, sodass eine schrittweise Abschaltung aller Atomkraftwerke bis spätestens Ende 2022 erfolgt. Die Atomkraftwerke in der Schweiz sind, was den baulichen Schutz gegen äußere Einwirkungen und das Anlagendesign betrifft, vergleichbar mit den abgeschalteten Atomkraftwerken in Deutschland. Daher vertritt die Landesregierung die Auffassung , dass im Hinblick auf die Verringerung von Risiken für die Bevölkerung die grenznahen Atomkraftwerke möglichst rasch abgeschaltet werden müssen. Es wäre wünschenswert, wenn der Atomausstieg der Schweiz einem ähnlich zügigen Zeitplan wie in Deutschland folgen würde. 4. Ist sie mit der Schweizer Regierung im Dialog hinsichtlich dieser Thematik? 5. Wird sie bei der Schweizer Regierung dafür werben, zeitnah die Stilllegung der grenznahen Atomkraftwerke umzusetzen? Die Landesregierung steht im permanenten Dialog mit verschiedenen Organen der schweizerischen Regierung sowie der grenznahen Kantone und setzt sich für ein rasches Abschalten der grenznahen Atomkraftwerke in der Schweiz ein. Genauso setzt sie sich kontinuierlich dafür ein, dass die Schweiz die Interessen und Beteiligungsrechte der deutschen Grenzregion am Planungsprozess ihres geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle gewährleistet. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice