Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2402 05. 10. 2012 1Eingegangen: 05. 10. 2012 / Ausgegeben: 28. 11. 2012 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . A l l g e m e i n e s 1. Hält sie aufgrund der ihr vorliegenden Untersuchungen die Zahlenangaben der Expertise Klemms, wonach sich bis zum Schuljahr 2015/16 aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen an den allgemein bildenden Schulen ein (Brutto-) Einsparpotenzial von 10.073 (bei Berücksichtigung der Schüler an öffent lichen und privaten Schulen) bzw. von 9.200 Stellen (bei Berücksichtigung nur der Schüler an öffentlichen Schulen) ergibt, für plausibel? 2. Hält sie an der den bisherigen Berechnungen zugrunde liegenden Auffassung fest, dass (vor allem wegen des Auseinanderlaufens der Entwicklung der Schülerzahlen und der Zahl der Klassen) zur Ermittlung der real für Einsparungen oder für Verbesserungen der Bildungsangebote zur Verfügung stehenden Stellen nur zwei Drittel der theoretisch frei werdenden Stellen angesetzt werden können? 3. Hält sie die sich aus den unter Abschnitt I Ziffer 1 und Ziffer 2 abgefragten Annahmen ergebende Ausgangsgröße eines im genannten Zeitraum frei werdenden Stellenpotenzials von 6.700 Stellen (bei Berücksichtigung der Schüler an öffentlichen und privaten Schulen) bzw. von 6.140 Stellen (bei Berücksichtigung nur der Schüler an öffentlichen Schulen) für plausibel? Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Expertise des Bildungsforschers Prof. Dr. Klaus Klemm für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu den „Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Lehrkräftebedarf allgemein bildender Schulen in Baden -Württemberg“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 2 I I . G e m e i n s c h a f t s s c h u l e n 1. Welche Zahl von Gemeinschaftsschulen mit welcher Zügigkeit gedenkt sie (eine entsprechende Nachfrage vorausgesetzt) bis einschließlich des Schuljahrs 2015/16 einzurichten und welche pädagogische Ausstattung (zusätzliche Lehrerwochenstunden für besondere pädagogische Aufgaben, zusätzliche Lehrerwochenstunden – ggfs. gestaffelt – in der Aufbauphase, zusätzliche Lehrer wochenstunden für den Ganztagsbetrieb, ohne zusätzlichen Lehrerbedarf für sonderpädagogische Förderung im Rahmen inklusiven Unterrichts) wäre damit verbunden? 2. Wie schätzt sie die Plausibilität der Annahmen zum Ausbau weiterer Gemeinschaftsschulen in der Klemmschen Expertise ein? 3. An welchen Stellen stützt sie sich in ihren Planungen (mit welchen Auswirkungen bezüglich des Zusatzbedarfs an Stellen) auf andere Annahmen? I I I . G a n z t a g s s c h u l e n 1. Welche Ziele hat sie – getrennt nach Schularten – für den Ausbau von Ganztagsschulen bis einschließlich des Schuljahrs 2015/16, verfolgt sie weiterhin das Ziel, alle Ganztagsschulen als gebundene Ganztagsschulen zu führen und welche Zuweisungen von Lehrerwochenstunden je Klasse sieht sie für die Ganztagsschulen – differenziert nach Schularten – vor? 2. Wie begründet sie – soweit sie zu anderen Ergebnissen kommt – eine Ab - weichung von dem in der Klemmschen Expertise für 2015/16 ermittelten Zusatzbedarf von 1.621 Stellen (z. B. verlangsamter Ausbau, geringere Zuweisung von Lehrerwochenstunden, Beibehaltung der Möglichkeit offener oder teilgebundener Ganztagsschulen)? I V . I n k l u s i o n 1. Welche Ausbauziele verfolgt sie bis einschließlich 2015/16 im Bereich Inklu - sion, von welchem Anteil der Schülerinnen und Schüler im Bereich der Primarund der Sekundarstufe I mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf geht sie dabei aus und welchen Anteil inklusiven Unterrichts will sie für diese Gruppe bis einschließlich 2015/16 erreichen? 2. Wie begründet sie – soweit sie zu anderen Ergebnissen kommt – eine Ab - weichung von dem in der Klemmschen Expertise für 2015/16 ermittelten Zusatzbedarf von 1.532 Stellen (z. B. geringerer sonderpädagogischer Förderbedarf , geringere Anteile der in der Primar- und Sekundarstufe I inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf, geringere zusätzliche Lehrerzuweisung)? V . I n d i v i d u e l l e F ö r d e r u n g Welchen Stellenbedarf sieht sie für die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Verstärkung der individuellen Förderung insbesondere im Bereich der Grundschulen und der Realschulen bis einschließlich 2015/16, eine wie hohe Zuweisung von Lehrerwochenstunden – differenziert nach Schularten – ist hierfür vorgesehen, und inwieweit und mit welcher Begründung weicht sie dabei gegebenenfalls von den Berechnungen Klemms ab, der zu einem Korridor des Zusatzbedarfs an Stellen zwischen 824 und 1.560 Stellen kommt? V I . K r a n k h e i t s r e s e r v e Teilt sie die Zielsetzung, die Krankheitsreserve an den allgemein bildenden Schulen bis einschließlich des Schuljahrs 2015/16 auf 2,5 Prozent der Stellen zu erhöhen , welchen Zusatzbedarf leitet sie daraus ab und wie begründet sie eventuelle Abweichungen von den Berechnungen Klemms, der zu einem Zusatzbedarf von rund 900 Stellen kommt (z. B. geringere Zielwerte, langsamere Ausbaugeschwindigkeit , andere Wege der Krankheitsstellvertretung)? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 V I I . G e s a m t b i l a n z Welche Gesamtbilanz ergibt sich in ihren Planungen aus dem Zusatzbedarf der verschiedenen Teilbereiche und welches Ausmaß von Stellenstreichungen im Lehrerbereich hält sie vor diesem Hintergrund zum Schuljahr 2013/14, zum Schuljahr 2014/15 und zum Schuljahr 2015/16 – getrennt nach Schularten – für realistisch? 25. 09. 2012 Dr. Rülke, Dr. Timm Kern und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Expertise, die der Bildungsforscher Prof. Dr. Klaus Klemm für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erstellt hat und die am 30. August 2012 auf einer Landespressekonferenz vorgestellt wurde, macht deutlich, dass einem eventuellen Stellenabbau im Lehrerbereich, der sich aus dem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen und einer damit einhergehenden Verringerung auch der Zahl der Klassen heraus begründet (sogenannte „demografische Rendite“), eine umfassende Analyse der Bedarfslage vorausgehen muss, die sich aus den Notwendigkeiten einer weiteren Verbesserung der Unterrichtsversorgung und anderen bildungspolitischen Reformvorhaben ergibt. Die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens war dem Landtag in der 14. Legis - laturperiode offenbar noch fraktionsübergreifend bewusst. So heißt es in der Begründung einer von den damaligen Regierungsfraktionen eingebrachten, vom Landtag mit dem 3. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011 einmütig verabschiedeten Entschließung zum Einzelplan 04: „Über einen Einstieg in die Realisierung der k.w.-Vermerke bzw. deren Stufung kann erst qualifiziert entschieden werden, wenn eindeutig erkennbar ist, zu welchem Zeitpunkt diese Lehrerstellen nicht mehr für die Unterrichtsversorgung bzw. zur Verwirklichung wichtiger bildungspolitischer Projekte erforderlich sind.“ (Drs. 14/7550). Entsprechende Analysen hat die gegenwärtige Landesregierung nicht erstellt oder jedenfalls (soweit es sie geben sollte) der Öffentlichkeit und dem Landtag nicht zur Verfügung gestellt. Die angekündigte Streichung von 1.000 Stellen zum Schuljahr 2013/14 und noch einmal 1.200 Stellen zum Schuljahr 2014/15 erscheint daher willkürlich und bildungspolitisch nicht hinreichend begründet. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 20. November 2012 Nr. III-: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Mit Schreiben vom 14. November 2012 Nr. 22-6504.70/1253/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . A l l g e m e i n e s 1. Hält sie aufgrund der ihr vorliegenden Untersuchungen die Zahlenangaben der Expertise Klemms, wonach sich bis zum Schuljahr 2015/16 aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen an den allgemein bildenden Schulen ein (Brutto-) Einsparpotenzial von 10.073 (bei Berücksichtigung der Schüler an öffent lichen und privaten Schulen) bzw. von 9.200 Stellen (bei Berücksichtigung nur der Schüler an öffentlichen Schulen) ergibt, für plausibel? Im Grundsatz ist der Systematik zur Ermittlung der aufgrund des erwarteten Schülerrückgangs frei werdenden Lehrerstellen, wie sie in der Expertise von Herrn Prof. Klemm angewandt wird, nicht zu beanstanden. Über die grundsätz - liche Systematik hinaus, berücksichtigt das Kultusministerium jedoch andere Abgrenzungen und wendet andere Parameter an. Da sich die im Staatshaushaltsplan ausgewiesenen Lehrerstellen auf die öffentlichen Schulen beziehen, wird zur Ermittlung der demografischen Rendite nur die Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums betrachtet. Entsprechend wird auch nicht, wie in der Expertise von Herrn Prof. Klemm vorgenommen , eine Relation Schüler je Lehrer für öffentliche und private Schulen angesetzt, sondern eine Relation, die sich auf die öffentlichen Schulen bezieht. Entsprechend der politischen Festlegungen, wurden die Ressourcengewinne aus dem Schülerrückgang von 2003/04 bis 2012/13 nahezu vollständig im Bildungssystem belassen und konnten so bereits für bildungspolitische Maßnahmen und zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung genutzt werden. Die gegebenen rechnerischen Stellenfreisetzungen aus dem Schülerrückgang an allgemein bildenden Schulen 2011/12 und 2012/13 wurden größtenteils zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und für die Umsetzung bildungspolitischer Maßnahmen, wie z. B. den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen, die frühkindliche Bildung und die Einführung der Gemeinschaftsschule, genutzt. 2012/13 liegt die Höhe der demografischen Rendite nach den aktuellen vorläufigen Ist-Zahlen (Lehrerberichte der Schulen vom Juli 2012) an allgemein bildenden Schulen z. B. bei rd. 2.000 Deputaten; dies schließt auch die Ressourcengewinne aus dem Wegfall der 13. Klassenstufe an Gymnasien zum Schuljahr 2012/13 mit ein. Den Entscheidungen der Landesregierung zum Abbau von 11.602 Lehrerstellen im Zeitraum 2013 bis 2020 liegt die demografische Rendite im Zeitraum 2013 bis 2020 zugrunde. Vor diesem Hintergrund kommt das Kultusministerium in seiner Prognose der rechnerisch aus dem Schülerrückgang frei werdenden Lehrerstellen zu anderen Werten als die Expertise von Herrn Prof. Klemm. Ausgehend von der aktuellen Schülerprognose des Statistischen Landesamts vom Januar 2010 wird für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen in den Schuljahren 2013/14 bis 2015/16 eine demografische Rendite von rd. 4.300 Deputaten brutto erwartet. Auch da die aktuelle Schülerprognose jüngste Entwicklungen, wie z. B. die Einführung der Gemeinschaftsschule und den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, noch nicht berücksichtigen konnte und sich diese Maßnahmen nennenswert auf die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schularten auswirken können , unterliegt die Schülerprognose und damit die Prognose der demografischen Rendite gewissen Unsicherheiten. Das Statistische Landesamt plant für Anfang 2013 eine Aktualisierung der Schülerprognose. Auf der Basis der dann vorliegenden Zahlen wird die Prognose der demografischen Rendite neu zu ermitteln sein. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 2. Hält sie an der den bisherigen Berechnungen zugrunde liegenden Auffassung fest, dass (vor allem wegen des Auseinanderlaufens der Entwicklung der Schü - lerzahlen und der Zahl der Klassen) zur Ermittlung der real für Einsparungen oder für Verbesserungen der Bildungsangebote zur Verfügung stehenden Stellen nur zwei Drittel der theoretisch frei werdenden Stellen angesetzt werden können? Neben der rechnerisch ermittelten Stellenfreisetzung ist die Realisierbarkeit einer demografischen Rendite vor Ort zu sehen. Tatsächlich werden nur dann weniger Lehrerstellen gebraucht, wenn weniger Klassen zu beschulen sind. Wenn jedoch z. B. in einer Klasse statt 26 nur noch 22 oder statt 28 nur noch 25 Schülerinnen und Schüler zu beschulen sind, fällt zunächst keine Klasse weg, es werden immer noch genauso viele Lehrkräfte benötigt. Erst nach mehrjährigem Schülerrückgang kommt es in diesen Beispielen zum Klassenwegfall und damit zu einem Ressourcengewinn , der dann weit überproportional zur Verminderung der Schülerzahl um ggf. nur einen Schüler liegt. Wie unter Ziffer 1 dargelegt, blieben dem Schulbereich im Zeitraum 2003/04 bis 2012/13 die rechnerischen Ressourcengewinne aus dem Schülerrückgang nahezu vollständig erhalten. Prioritäres Ziel der Landesregierung ist es, die Unterrichtsversorgung zu sichern. Die Ermittlung der erwarteten demografischen Rendite wird daher auch künftig diesen Effekt in angemessener Weise berücksichtigen. Bei der Festlegung der Höhe des rechnerischen Anteils, der zum Ausgleich im System verbleiben wird, werden in den kommenden Jahren neben der aktuellen Ausgangslage der Unterrichtsversorgung aber auch Entwicklungen, wie die vorgesehene Schulentwicklungsplanung , zu berücksichtigen sein. 3. Hält sie die sich aus den unter Abschnitt I Ziffer 1 und Ziffer 2 abgefragten Annahmen ergebende Ausgangsgröße eines im genannten Zeitraum frei werdenden Stellenpotenzials von 6.700 Stellen (bei Berücksichtigung der Schüler an öffentlichen und privaten Schulen) bzw. von 6.140 Stellen (bei Berücksichtigung nur der Schüler an öffentlichen Schulen) für plausibel? Wie unter Ziffer 1 dargestellt, kommt das Kultusministerium in seiner Prognose der rechnerisch aus dem Schülerrückgang frei werdenden Lehrerstellen aufgrund anderer Abgrenzungen und Parameter zu anderen Werten als die Expertise von Herrn Prof. Klemm. I I . G e m e i n s c h a f t s s c h u l e n 1. Welche Zahl von Gemeinschaftsschulen mit welcher Zügigkeit gedenkt sie (eine entsprechende Nachfrage vorausgesetzt) bis einschließlich des Schuljahrs 2015/16 einzurichten und welche pädagogische Ausstattung (zusätzliche Lehrerwochenstunden für besondere pädagogische Aufgaben, zusätzliche Lehrerwochenstunden – ggfs. gestaffelt – in der Aufbauphase, zusätzliche Lehrer - wochenstunden für den Ganztagsbetrieb, ohne zusätzlichen Lehrerbedarf für sonderpädagogische Förderung im Rahmen inklusiven Unterrichts) wäre damit verbunden? Ob der Schulträger für eine weiterführende allgemein bildende Schule einen Antrag auf Genehmigung einer Gemeinschaftsschule stellt, wird vor Ort entschieden. Auf Wunsch erhalten die Beteiligten eine Beratung und Begleitung durch die Schulverwaltung. Die Anzahl der zukünftigen Gemeinschaftsschulen kann deshalb im Vorfeld nur im Rahmen einer Prognose angegeben werden. Diese Prognosezahlen bedürfen auf dem Hintergrund zukünftiger Entwicklungen der fortlaufenden Korrektur. Das Kultusministerium geht im Schuljahr 2013/14 von 100 Schulen und in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 von jeweils 75 neuen Gemeinschaftsschulen aus. Durchschnittlich wird dabei mit einer Zweieinhalbzügigkeit gerechnet. Die Berechnung des tatsächlichen Bedarfs an Lehrerwochenstunden orientiert sich an der Anzahl der genehmigten Gemeinschaftsschulen und den an diesen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 6 Schulen angemeldeten Schülerinnen und Schülern. Grundsätzlich liegen folgende Kriterien für die Lehrerwochenstundenzuweisung zugrunde: Die Lehrerwochenstunden werden gemäß der für die Gemeinschaftsschule gül - tigen Stundentafel zugewiesen. Weiter erfolgt die Zuweisung von Lehrerwochenstunden auf der Grundlage eines Klassenteilers von 28 Schülerinnen und Schü - lern. Je nach Bedarf werden die Lehrerwochenstunden bei inklusiven Bildungsangeboten zugewiesen. Die weiteren Zuweisungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: 2. Wie schätzt sie die Plausibilität der Annahmen zum Ausbau weiterer Gemeinschaftsschulen in der Klemmschen Expertise ein? 3. An welchen Stellen stützt sie sich in ihren Planungen (mit welchen Auswirkungen bezüglich des Zusatzbedarfs an Stellen) auf andere Annahmen? Herr Prof. Klemm bezieht sich bei der Erstellung der Prognosezahlen auf An - nahmen, die teilweise von denen des Kultusministeriums abweichen. Das Kultusministerium hält an seinen Prognosen fest. Die errechneten Bedarfe unterscheiden sich nicht wesentlich (für das Schuljahr 2015/16: 180 Deputate – Studie Prof. Klemm vs. 200 Deputate – Berechnungen des Kultusministeriums). Die Unterschiede ergeben sich aus einzelnen Ab - weichungen in den Vorannahmen. Herr Prof. Klemm legt bei seinen Prognosen im Wesentlichen folgende Bedarfsfaktoren zugrunde: 300 Gemeinschaftsschulen bis zum Schuljahr 2015/16, zweizügig geführt und 24,1 Lehrerwochenstunden je Stelle. Maßnahme Erläuterung Anzahl der Lehrerwochenstunden (LWS) „Anschubfinanzierung“ Einmalige Zuweisung pro Zug 6 (im ersten Jahr 3 LWS, im zweiten Jahr 2 LWS, im dritten Jahr 1 LWS, danach keine weitere Zuweisung) Zuweisung für besondere pädagogische Aufgaben der Gemeinschaftsschule Pro Zug 12 Teilungsstundenpool Pro Zug In Anlehnung an die bestehenden Schularten 20 Maßnahmen zur individuellen Förderung und Differenzierung Pro Zug In Anlehnung an die Schularten Gymnasium und Werkrealschule /Hauptschule 12 Zuweisung aufgrund örtlicher schulischer Besonderheiten Pro 23 Schülerinnen/ Schüler In Anlehnung an die Schulart Werkrealschule/Hauptschule bis zu 2 Ganztagesschulbetrieb Pro Lerngruppe Abhängig von der Anzahl der angebotenen Ganztage 2 (3-tägiges Angebot) 5 (4-tägiges Angebot) 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 Das Kultusministerium geht dagegen in der Planungsberechnung bis 2015/16 von rund 290 Gemeinschaftsschulen mit durchschnittlich 2,5 Zügen aus. Die Umrechnung des modellhaften Mehrbedarfs erfolgt mit 27 Lehrerwochenstunden je Stelle. I I I . G a n z t a g s s c h u l e n 1. Welche Ziele hat sie – getrennt nach Schularten – für den Ausbau von Ganztagsschulen bis einschließlich des Schuljahrs 2015/16, verfolgt sie weiterhin das Ziel, alle Ganztagsschulen als gebundene Ganztagsschulen zu führen und welche Zuweisungen von Lehrerwochenstunden je Klasse sieht sie für die Ganztagsschulen – differenziert nach Schularten – vor? 2. Wie begründet sie – soweit sie zu anderen Ergebnissen kommt – eine Ab - weichung von dem in der Klemmschen Expertise für 2015/16 ermittelten Zusatzbedarf von 1.621 Stellen (z. B. verlangsamter Ausbau, geringere Zu weisung von Lehrerwochenstunden, Beibehaltung der Möglichkeit offener oder teilgebundener Ganztagsschulen)? Ziel der derzeitigen Ganztagsschulkonzeption des Landes ist der bedarfsorientierte und flächendeckende Ausbau der Ganztagsschulen. Die Entscheidung, ob ein Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule gestellt wird, obliegt dem Schulträger . Das Antragsverhalten der Kommunen ist von der Nachfrage der Eltern abhängig . Die Koalitionsvereinbarung sieht den Ausbau und die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in allen Schularten vor. Die Landesregierung legt dabei den Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsgrundschulen. Gleichwohl sollen auch die weiterführenden Schularten berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Weiterentwicklung der Ganztagsschulen für die bisherigen Schularten bedarf noch weiterer Abstimmungen, insbesondere auch mit den Kommunalen Landesverbänden. Diese Abstimmungen und die daraus resultierenden politischen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Ganztagsschule sind daher abzuwarten. Bis dahin gilt die derzeitige Ganztagsschulkonzeption des Landes weiter. Der von Herrn Prof. Klemm zum Schuljahr 2015/16 errechnete Mehrbedarf für Ganztagsschulen beruht auf Schätzungen und Annahmen zum Ausbau der Ganztagsschule , deren Herleitung nicht genannt wird, weshalb das Kultusministerium diese nicht nachvollziehen kann. Der konkrete Ressourcenmehrbedarf für den Ausbau der Ganztagsschulen wird wesentlich von den noch zu treffenden Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen abhängen. I V . I n k l u s i o n 1. Welche Ausbauziele verfolgt sie bis einschließlich 2015/16 im Bereich Inklu - sion, von welchem Anteil der Schülerinnen und Schüler im Bereich der Primarund der Sekundarstufe I mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf geht sie dabei aus und welchen Anteil inklusiven Unterrichts will sie für diese Gruppe bis einschließlich 2015/16 erreichen? Baden-Württemberg verfolgt einen system- und bedarfsbezogenen Weiterentwicklungsansatz . Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung grundsätzlich und in allen Schulen in Baden-Württemberg möglich ist. Eltern von jungen Menschen mit Behinderung und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sollen die Möglichkeit erhalten, zwischen einem Schulangebot an der all - gemeinen Schule und der Sonderschule wählen zu können. Die Frage nach einer Zielvorgabe würde voraussetzen, dass das Wahlverhalten der Eltern bis 2015/ 2016 prognostiziert werden könnte. Hierzu fehlen Erfahrungswerte. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 8 2. Wie begründet sie – soweit sie zu anderen Ergebnissen kommt – eine Ab - weichung von dem in der Klemmschen Expertise für 2015/16 ermittelten Zusatzbedarf von 1.532 Stellen (z. B. geringerer sonderpädagogischer Förderbedarf , geringere Anteile der in der Primar- und Sekundarstufe I inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf, geringere zusätzliche Lehrerzuweisung)? Die Expertise geht von Durchschnittswerten aus. Sie berücksichtigt nicht, dass sich eine Behinderung in ganz unterschiedlicher Weise auf das Lernen des Einzelnen auswirken kann und damit auch Fragen der Unterstützung gänzlich unterschiedlich zu bewerten und zu beantworten sind. Der in der Expertise dargestellte zusätzliche Ressourcenbedarf ergibt sich vornehmlich aus der Tatsache, dass für alle Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Leistungen erhalten, beim Besuch der allgemeinen Schule zusätzlich 75 % der Zuweisung, die einem Schüler der allgemeinen Schule zusteht, berechnet werden. Eine Begründung für diese „75 %-Regelung“ liefert die Expertise nicht. Sie kann deshalb nicht nachvollzogen werden. V . I n d i v i d u e l l e F ö r d e r u n g Welchen Stellenbedarf sieht sie für die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Verstärkung der individuellen Förderung insbesondere im Bereich der Grundschulen und der Realschulen bis einschließlich 2015/16, eine wie hohe Zuweisung von Lehrerwochenstunden – differenziert nach Schularten – ist hierfür vorgesehen, und inwieweit und mit welcher Begründung weicht sie dabei gegebenenfalls von den Berechnungen Klemms ab, der zu einem Korridor des Zusatzbedarfs an Stellen zwischen 824 und 1.560 Stellen kommt? Die Zusammensetzung der Schülerschaft wird in allen Schularten immer heterogener . Dies betrifft sowohl den sozioökonomischen Hintergrund als auch die bisherige Bildungsbiografie und die Leistungsfähigkeit. Die individuelle Förderung, das heißt das Abstimmen der Lehr- und Lernprozesse auf die Vorkenntnisse und Begabungen der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers, gewinnt deshalb in allen Schularten und Bildungsgängen an Bedeutung. Baden-Württemberg hat ein pädagogisches Gesamtkonzept zur individuellen Förderung geschaffen, das sich am Entwicklungsstand und den individuellen Potenzialen der Schülerinnen und Schüler orientiert. Die Arbeit in der Grundschule ist geprägt durch die Entwicklungsunterschiede der Kinder; die Heterogenität ist Ausgangspunkt für die Unterrichtsgestaltung. Lehrkräfte begegnen den Unterschieden durch Maßnahmen der Differenzierung und Individualisierung in offenen Unterrichtsformen, Arbeit nach Wochenplan oder Förderplan. Es wurden flexible, am Kind orientierte Rahmenbedingungen geschaffen, wie z. B. die Stichtagsflexibilisierung und die flexible Schuleingangsstufe mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen und der Möglichkeit einer individuellen Verweildauer von ein bis drei Jahren. Der Klassenteiler für jahr - gangs übergreifende Lerngruppen beträgt 25 (Jahrgangsklassen haben den Klassenteiler 28); je nach Größe der Lerngruppe werden zwei bis vier zusätzliche Differenzierungsstunden zugewiesen. Im Schuljahr 2011/12 waren an öffent - lichen Grundschulen 1.547 jahrgangsübergreifende Klassen mit 29.746 Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2009/10 sind Pädagogische Assistentinnen und Assistenten an Grundschulen eingesetzt, die Lehrkräfte bei der Umsetzung individueller Fördermaßnahmen unterstützen. Hierfür standen bisher nur bis zum 31. Januar 2013 Mittel im Umfang von 210 Stellen zur Verfügung, die mit rd. 480 Personen besetzt sind. Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an Grundschulen, die sich bewährt haben, soll, wie zuvor auch an den Hauptschulen und Werkrealschulen beschäftigten Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten, eine Entfristung ihrer bisher befristeten Arbeitsverträge angeboten werden. Lehrerwochenstunden für Fördermaßnahmen in äußerer Differenzierung werden den Grundschulen aus dem Pool des Staatlichen Schulamts zugewiesen. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 Auch in den weiterführenden Schulen setzen sich Lehrkräfte in verstärktem Maße mit den jeweiligen Stärken und Schwächen einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers auseinander. Sie sind aufgefordert, Schülerinnen und Schüler kompetent zu machen, ihr Lernen selbst zu steuern und zu verantworten. Die Lehrkraft plant, organisiert und begleitet dabei die individuellen Lernprozesse. Für die Realschulen in Baden-Württemberg wurden 200 Deputate vorgesehen, die im Schuljahr 2012/13 folgendermaßen eingesetzt wurden: – Die Realschulen erhielten zum Schuljahr 2012/13 erstmalig einen Pool von 1,5 Lehrerwochenstunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung je Zug. – Realschulen, die bereits an der Kompetenzanalyse Profil AC teilnehmen, erhielten pro 8. Klasse zwei Anrechnungsstunden (je Lehrkraft, die durchführt und individuelle Fördermaßnahmen einleitet, eine Anrechnungsstunde). Damit wird die zusätzliche Belastung der Lehrkräfte ausgeglichen, die ihnen dadurch entsteht, dass sie einerseits die Kompetenzanalyse umsetzen und andererseits individuelle Fördermaßnahmen einleiten. Zum Schuljahr 2013/14 ist die flächendeckende verpflichtende Einführung der Kompetenzanalyse an Realschulen abgeschlossen. Die Kontingentstundentafel wird dann entsprechend angepasst. In der Klasse 5 der Werkrealschule/Hauptschule findet eine online basierte Lernstandserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Daran anknüpfend werden für die individuelle Förderung im Bereich dieser Basiskompetenzen in den Klassenstufen 5 und 6 in der Kontingentstundentafel 3 Wochenstunden ausgewiesen . In Klasse 7 findet an der Werkrealschule/Hauptschule die Kompetenzanalyse Profil AC statt. Darüber hinaus stehen jeder Schule 10 Stunden pro Zug für die Klassen 5 bis 9 für individuelle Förderangebote zur Verfügung. Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden seit dem zweiten Schulhalbjahr 2007/08 an Werkrealschulen und Hauptschulen eingesetzt und unterstützen die Lehrkräfte bei der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Auch die Mittel für diese Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten waren zunächst bis zum 31. Januar 2012 befristet. Mit Wirkung vom 1. Februar 2012 wurden sie auf Stelle genommen und ihnen dazu angeboten, ihre befristeten Arbeitsverträge zu entfristen. Weitergehende Maßnahmen müssen auf dem Hintergrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel geprüft werden. Im Zuge der seit Jahren zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft auch an Gymnasien haben unterrichtliche Konzepte zur Binnendifferenzierung und zur inneren Differenzierung einen immer höheren Stellenwert gewonnen. So sind beispielsweise 5 von 10 Poolstunden zur fachspezifischen individuellen Förderung einzusetzen, insbesondere als Intensivierungsstunden für Fachunterricht in ge - teilten Klassen. Landesweit haben die Gymnasien auf dieser Grundlage umfang - reiche und pädagogisch anspruchsvolle Ideen und Maßnahmen umgesetzt, spe - ziell auch mit dem Ziel, dadurch der wachsenden Heterogenität der Schülerschaft in ihrem unterschiedlichen Leistungsvermögen mit besonderen Methoden der Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens zu begegnen. Durch die Zuweisung einer 11. Poolstunde ab dem Schuljahr 2012/13 werden den Gymnasien zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt, um speziell in Klasse 5 und 6 – insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache – gezielt Maßnahmen zur individuellen Förderung umzusetzen. Der Ministerrat hat zudem bereits am 23. Juni 2008 beschlossen, eine Hausauf - gabenbetreuung an Gymnasien einzuführen. Seit dem Schuljahr 2008/09 bietet jedes öffentliche allgemein bildende Gymnasium Hausaufgabenbetreuung, insbesondere für die Klassen 5 bis 7, an. Dabei können die Schulen auf die Unterstützung durch das Land zählen; diese orientiert sich an der Zügigkeit der Klassen 5 bis 7 des jeweiligen Gymnasiums. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2402 10 V I . K r a n k h e i t s r e s e r v e Teilt sie die Zielsetzung, die Krankheitsreserve an den allgemein bildenden Schulen bis einschließlich des Schuljahrs 2015/16 auf 2,5 Prozent der Stellen zu erhöhen , welchen Zusatzbedarf leitet sie daraus ab und wie begründet sie eventuelle Abweichungen von den Berechnungen Klemms, der zu einem Zusatzbedarf von rund 900 Stellen kommt (z. B. geringere Zielwerte, langsamere Ausbaugeschwindigkeit , andere Wege der Krankheitsstellvertretung)? Die fest installierte Krankheitsvertretungsreserve soll in den kommenden Jahren schrittweise weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, die fest installierte Vertretungsreserve um insgesamt mindestens 800 Deputate aufzustocken. Zum Schuljahresbeginn 2012/13 wurden bereits 200 Deputate eingesetzt, um die fest installierte Vertretungsreserve auf nun 1.466 Deputate zu erhöhen. Zusätzlich sind im Haushalt 2013/14 jährlich 75 Mio. € für Vertretungslehrkräfte veranschlagt; 10 Mio. € davon sind vorsorglich zur Vermeidung ggf. drohender Engpässe bei der Unterrichtsversorgung vorgesehen. V I I . G e s a m t b i l a n z Welche Gesamtbilanz ergibt sich in ihren Planungen aus dem Zusatzbedarf der verschiedenen Teilbereiche und welches Ausmaß von Stellenstreichungen im Lehrerbereich hält sie vor diesem Hintergrund zum Schuljahr 2013/14, zum Schuljahr 2014/15 und zum Schuljahr 2015/16 – getrennt nach Schularten – für realistisch? Unter anderem aufgrund der Vorbelastung durch insgesamt 8.055 unter der alten Landesregierung beschlossene kw-Stellen und 3.547 nicht nachhaltig finanzierte Stellen der Qualitätsoffensive Bildung sowie weitere nicht durchfinanzierte Maßnahmen , wie z. B. die Pädagogischen Assistenten, ist es erforderlich, auch im Schulbereich Einsparungen vorzunehmen. Im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2013/14 ist daher für das Haushaltsjahr 2013 ein Abbau von 1.000 Lehrerstellen und für das Haushaltsjahr 2014 ein Abbau von 1.200 Lehrerstellen vorge sehen. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Lehrerstelleneinsparungen im Volumen von 1.829 und 1.776 Stellen berücksichtigt; über die tatsächliche Höhe der Stelleneinsparungen in diesen Jahren wird im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Staatshaushaltspläne entschieden. Im Zeitraum 2013 bis 2020 ist vorgesehen, insgesamt 11.602 Lehrerstellen einzusparen. Trotz der Notwendigkeit, den Staatshaushalt zu sanieren, sollen auch künftig wichtige bildungspolitische Maßnahmen, wie z. B. die Gemeinschaftsschule, der weitere Ausbau der Ganztagsschulen, die Inklusion, Maßnahmen der individuellen Förderung und der weitere Ausbau der fest installierten Vertretungsreserve, umgesetzt werden. Um dies zu bewältigen, sind zum einen die gegebenen Ressourcengewinne aus rückläufigen Schülerzahlen zu nutzen und zum anderen Möglichkeiten zu prüfen, wie man die vorhandenen Lehrerstellen im System effizienter einsetzen kann bzw. wo Ressourcengewinne erwirtschaftet werden können . Der Prozess der Bedarfsplanung für die kommenden Jahre ist komplex und derzeit noch nicht abgeschlossen. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport