Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2449 09. 10. 2012 1Eingegangen: 09. 10. 2012 / Ausgegeben: 27. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft wurde ein Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG seit 2009 von den Beteiligten beantragt? 2. Wie oft konnte das Nachlassgericht mit den Beteiligten seit 2009 eine Einigung herbeiführen? 3. Wie oft haben die Beteiligten seit 2009 dem Nachlassgericht eine Vereinbarung gemäß § 366 FamFG vorgelegt? 4. Wie oft hat das Nachlassgericht seit 2009 einen Auseinandersetzungsplan gemäß § 368 FamFG angefertigt? 5. Wie oft ist durch das Nachlassgericht seit 2009 eine Entscheidung durch das Los gemäß § 369 FamFG erfolgt? 6. Wie oft ist ein Gegenstand gemäß § 363 FamFG seit 2009 auseinandergesetzt worden? 09. 10. 2012 Dr. Goll FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Justizministeriums Vermittlungsverfahren gemäß §§ 363 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2449 2 B e g r ü n d u n g In Baden-Württemberg führen die Notariate auf Antrag ein Vermittlungsverfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften durch. Dieses Verfahren ist wenig bekannt. Es ist jedoch grundsätzlich geeignet, zur Streitschlichtung beizutragen. Aus diesem Grunde interessiert es, wie oft von dieser gesetzlichen Möglichkeit der Erbauseinandersetzung Gebrauch gemacht wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. November 2012 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG werden keine statistischen Daten erhoben . Eine bei den Notariaten der beiden Oberlandesgerichtsbezirke durch - geführte Umfrage hat ergeben, dass die praktische Relevanz dieser Vermittlungsverfahren gering ist. Die Notare haben als Grund hierfür die Interessenlage der Beteiligten angeführt: Sind sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses einig , können sie diese Einigung unabhängig von den Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG notariell beurkunden lassen bzw. privatschriftlich festhalten. Besteht hingegen keine Einigkeit, ist das reguläre Klageverfahren vor den Gerichten der einfachere Weg, um zu einer verbindlichen Entscheidung zu kommen: Im Gerichtsverfahren kann der Richter ebenso wie in den Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG eine freiwillige Einigung zwischen den Erben herbeiführen, sodass das Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen werden kann. Scheitert hingegen die freiwil - lige Einigung im Gerichtsverfahren, kann der Richter ein Urteil sprechen und damit die Erbauseinandersetzung verbindlich beenden. Letztere Möglichkeit besteht in den Verfahren nach §§ 363 ff. FamFG nicht. Im Einzelnen werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Wie oft wurde ein Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG seit 2009 von den Beteiligten beantragt? Seit 2009 wurden insgesamt 15 Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG beantragt. 2. Wie oft konnte das Nachlassgericht mit den Beteiligten seit 2009 eine Einigung herbeiführen? Seit 2009 konnte in drei Fällen eine Einigung herbeigeführt werden. In einem weiteren Verfahren ist eine Einigung zu erwarten. 3. Wie oft haben die Beteiligten seit 2009 dem Nachlassgericht eine Vereinbarung gemäß § 366 FamFG vorgelegt? Eine Vereinbarung gemäß § 366 FamFG wurde in einem Fall vorgelegt. 4. Wie oft hat das Nachlassgericht seit 2009 einen Auseinandersetzungsplan gemäß § 368 FamFG angefertigt? Nur in einem Verfahren wurde ein Auseinandersetzungsplan nach § 368 FamFG angefertigt. 5. Wie oft ist durch das Nachlassgericht seit 2009 eine Entscheidung durch das Los gemäß § 369 FamFG erfolgt? Über eine Entscheidung durch Los gemäß § 369 FamFG wurde in keinem Fall berichtet . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2449 6. Wie oft ist ein Gegenstand gemäß § 363 FamFG seit 2009 auseinandergesetzt worden? In zwei Fällen wurde ein Gegenstand gemäß § 363 FamFG auseinandergesetzt. Stickelberger Justizminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice