Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2468 15. 10. 2012 1Eingegangen: 15. 10. 2012 / Ausgegeben: 15. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Weisung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur für einzelne Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen im Enzkreis die Planungen gestoppt hat? 2. Wenn ja, bei welchen Landesstraßenabschnitten ist dies der Fall? 3. Welche Gründe führt sie gegebenenfalls im Einzelfall dafür an? 4. Wie gestaltet sich der Sachstand bei der Planung für die grundlegende Sanierung bzw. den partiellen Ausbau der L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen an der Enz-Gündelbach? 5. Wie bewertet sie den allgemeinen Zustand dieses Straßenabschnittes? 6. Wie bewertet sie insbesondere die Sicherheitsstandards für Zweiradfahrer auf diesem Straßenabschnitt? 7. Was tut sie gegen die akuten Sicherheitsmängel auf diesem Straßenabschnitt? 12. 10. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Planungsstopp für Ausbau von Landesstraßen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2468 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. November 2012 Nr. 2-3941.0-ENZ/76 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Weisung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur für einzelne Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen im Enzkreis die Planungen gestoppt hat? 2. Wenn ja, bei welchen Landesstraßenabschnitten ist dies der Fall? 3. Welche Gründe führt sie gegebenenfalls im Einzelfall dafür an? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat keinen Planungsstopp für einzelne Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Enzkreis erlassen. 4. Wie gestaltet sich der Sachstand bei der Planung für die grundlegende Sanierung bzw. den partiellen Ausbau der L 1131 zwischen Illingen-Schützingen und Vaihingen an der Enz-Gündelbach? Für den Ausbau der L 1131 zwischen Schützingen und Kreisgrenze wurde ein Vorentwurf erstellt. Über die weiteren Planungsschritte kann erst entschieden werden, wenn der Maßnahmenplan vorliegt, der derzeit in Ergänzung zum Generalverkehrsplan 2010 erstellt wird. 5. Wie bewertet sie den allgemeinen Zustand dieses Straßenabschnittes? Für den Entwurf des Maßnahmenplans an Landstraßen wurden landesweit ins - gesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen geprüft, u. a. die beiden genannten Streckenabschnitte der L 1131. Angesichts der Vielzahl der gemeldeten Maßnahmen und der nur begrenzt verfügbaren Mittel war zu entscheiden, für welche Maßnahme eine Finanzierung in Aussicht gestellt werden kann. Dies ist auf der Basis einer Priorisierung nach objektiven Kriterien erfolgt. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur eingestellt und wurden dem Landtag übersandt . Die Ausbaumaßnahmen, zu denen die Streckenabschnitte der L 1131 gehören, wurden in drei Gruppen unterteilt. In Gruppe 1 wurden die Maßnahmen aufgenommen , bei denen ein Ausbau für erforderlich gehalten wird. In Gruppe 2 wurden Maßnahmen aufgenommen, deren Ausbau zurückgestellt werden kann und die zunächst saniert werden sollen. In Gruppe 3 wurden Maßnahmen aufgenommen , die in Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen saniert statt ausgebaut werden sollen. Aufgrund der Bewertung sind die Streckenabschnitte der L 1131 der Gruppe 3 zugeordnet , d. h. eine Sanierung wird als zielführend erachtet. 6. Wie bewertet sie insbesondere die Sicherheitsstandards für Zweiradfahrer auf diesem Straßenabschnitt? Die gemeldeten Ausbaumaßnahmen wurden anhand der Mängel der bestehenden Trasse bewertet. Herangezogen wurden die Kriterien Ausbauwert, Zustandswert, Sicherheitswert, Belastungswert und Umweltwert. Beim Kriterium Sicherheitswert wurden die verkehrlichen Aspekte unter Berücksichtigung der Zweiradfahrer/-innen im Straßenabschnitt der L 1131 berücksichtigt . Die Streckenabschnitte der L 1131 sind ausreichend übersichtlich und einsehbar. Bei Beachtung der dortigen verkehrlichen Hinweisschilder und entsprechend umsichtiger und angepasster Fahrweise sind die Sicherheitsstandards auch für Zweiradfahrer /-innen ausreichend. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2468 7. Was tut sie gegen die akuten Sicherheitsmängel auf diesem Straßenabschnitt? Der besagte Streckenzug ist der Gruppe 3 (Sanierungsmaßnahme) zugeordnet. Um die insgesamt 211 in dieser Gruppe stehenden Maßnahmen abarbeiten zu können, müssen entsprechend der Dringlichkeit einzelner Maßnahmen Prioritäten gesetzt werden. Bis dahin wird der verkehrliche Zustand im Rahmen der Straßenunterhaltung sichergestellt. Eine verbindliche Aussage in Bezug auf den Maßnahmenplan wird allerdings erst möglich sein, wenn die Anhörung abgeschlossen ist und die Stellungnahmen ausgewertet sind. Die Anhörung zum Entwurf des Maßnahmenplans war bis zum 12. Oktober 2012 terminiert. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen bleibt abzuwarten. Dr. Splett Staatssekretärin