Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 2488 17. 10. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Alexander Salomon GRÜNE und Antwort des Innenministeriums Schnittpunkte von Burschenschaften in Baden-Württemberg mit dem Rechtsextremismus K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen ihr Informationen dazu vor, wie viele Burschenschaften und studentische Verbindungen an den baden-württembergischen Universitäten gegenwärtig aktiv sind, und wie viele studentische und nichtstudentische Mitglieder diese jeweils umfassen? 2. In welcher Weise und in welchem Umfang werden Burschenschaften und studentische Verbindungen gegenwärtig von den baden-württembergischen Universitäten unterstützt, beispielsweise hinsichtlich der Bereitstellung von Räumen oder der Verlinkung auf offiziellen Websites der Universitäten? 3. Welche der in Baden-Württemberg aktiven Burschenschaften sind jeweils in den Dachverbänden „Deutsche Burschenschaft“, „Neue Deutsche Burschenschaft “ und „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ organisiert? 4. Liegen ihr Informationen dazu vor, wie die in Baden-Württemberg aktiven Burschenschaften die in der Begründung dargestellten Entwicklungen beim „Burschentag der Deutschen Burschenschaft“ im Sommer 2012 bewerten? 5. Liegen ihr gegenüber 2002 (Drucksache 13/1172) neue Erkenntnisse zu Berührungspunkten zwischen Burschenschaften und dem rechtsextremen Spektrum in Baden-Württemberg vor? 6. Werden politische Aktivitäten an und im Umfeld der Hochschulen in BadenWürttemberg im Hinblick auf mögliche extremistische Tendenzen durch den Verfassungsschutz ausgewertet? Eingegangen: 17. 10. 2012 / Ausgegeben: 13. 12. 2012 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2488 2 7. Welche Konsequenzen hätte aus ihrer Sicht der Nachweis einer engen Verknüpfung zwischen einer Burschenschaft und rechtsextremen Gruppierungen? 8. Liegen ihr Informationen zur Beteiligung von Mitgliedern von Burschenschaften an Gewaltdelikten vor? 16. 10. 2012 Salomon GRÜNE B e g r ü n d u n g In der Stellungnahme des Innenministeriums zu einem Antrag der Abg. Stephan Braun u. a. SPD aus dem Jahr 2002 (Drucksache 13/1172) heißt es auf die Frage, ob der Landesregierung „Burschenschaften, Corps, Landmannschaften und Akademische Verbindungen in Baden-Württemberg bekannt sind, die Beziehungen zu rechtsextremistischen Vereinen, Parteien und Organisationen unterhalten“, dass der Landesregierung keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, „dass die in BadenWürttemberg ansässigen Burschenschaften von Rechtsextremisten unterwandert sind, mit ihnen zusammenarbeiten oder Beziehungen zu rechtsextremistischen Vereinen, Parteien und Organisationen unterhalten“. In den letzten beiden Jahren häufen sich nun allerdings Berichte über Machtkämpfe zwischen einem liberalen und einem rechtskonservativen bis rechtsextremen Flügel der „Deutschen Burschenschaft“. So kam es Presseberichten (etwa Frankfurter Rundschau vom 1. Juni 2012) zu Folge auf dem diesjährigen „Burschentag der Deutschen Burschenschaft“ in Eisenach zu einem Eklat, der zum Rücktritt und zur vorzeitigen Abreise von Vertretern liberaler Burschenschaften und Bünde führte. Dabei stand insbesondere der Chefredakteur der „Burschenschaftlichen Blätter“, N. W. im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Dieser sei Mitglied der Wiking-Jugend und der FAP gewesen und vertrete auch heute noch rechtsextremes Gedankengut. Für eine Abwahl von N. W. hätten allerdings nur 38 der 105 Bünde gestimmt. Die „Deutsche Burschenschaft“ ist ein in Deutschland und Österreich umfassender Dachverband von Burschenschaften. Daher stellt sich die Frage, inwiefern auch bei den in Baden-Württemberg aktiven Burschenschaften mit Berührungen zur rechtsextremen Szene zu rechnen ist, und wie die Landesregierung mit diesen möglichen Schnittpunkten verfährt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 6. Dezember 2012 Nr. 4–1082.2/0 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegen ihr Informationen dazu vor, wie viele Burschenschaften und studentische Verbindungen an den baden-württembergischen Universitäten gegenwärtig aktiv sind, und wie viele studentische und nichtstudentische Mitglieder diese jeweils umfassen? Zu 1.: Eine vollständige Übersicht zur Anzahl der Burschenschaften und studentischen Verbindungen an baden-württembergischen Hochschulen liegt nicht vor. Folgende *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2488 3 Informationen zur Anzahl der Burschenschaften und studentischen Verbindungen sind bekannt: • Universität in Stuttgart: 27 • Universität in Hohenheim: 6 • Universität in Heidelberg: 2 • Universität in Karlsruhe: 4 • Universität in Mannheim: 1 • Universität in Tübingen: 2 • Universität in Ulm: 2 • Universität in Freiburg: 30 • Universität in Konstanz: 1 Zur Mitgliederzahl der Burschenschaften und studentischen Verbindungen an baden -württembergischen Hochschulen liegen keine Zahlen vor. 2. In welcher Weise und in welchem Umfang werden Burschenschaften und studentische Verbindungen gegenwärtig von den baden-württembergischen Universitäten unterstützt, beispielsweise hinsichtlich der Bereitstellung von Räumen oder der Verlinkung auf offiziellen Websites der Universitäten? Zu 2.: Burschenschaften und studentische Verbindungen erhalten von den Universitäten keine direkte Unterstützung. Räume für Veranstaltungen werden im Rahmen der allgemeinen Vergaberichtlinien für studentische Gruppen im Einzelfall zur Verfügung gestellt. Raumanträge werden nach Angaben der Universitäten abgelehnt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in der Veranstaltung zu Verfassungsoder Rechtsbruch aufgerufen werden soll. Von der überwiegenden Zahl der Universitäten werden Internetauftritte von den Burschenschaften und studentischen Verbindungen, wenn dies von ihnen gewünscht wird, wie auch von anderen studentischen Gruppen und Initiativen auf der Universitäts-Website verlinkt, wobei eine inhaltliche Verantwortung ausdrücklich abgelehnt wird. 3. Welche der in Baden-Württemberg aktiven Burschenschaften sind jeweils in den Dachverbänden „Deutsche Burschenschaft“, „Neue Deutsche Burschenschaft“ und „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ organisiert? Zu 3.: Den Dachverbänden „Deutsche Burschenschaft“, „Neue Deutsche Burschenschaft “ und „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ gehören nach eigenen Angaben der Verbände an: Deutsche Burschenschaft: • „Burschenschaft Saxo-Silesia“ in Freiburg • „Freiburger Burschenschaft Teutonia“ • „Burschenschaft Normannia Heidelberg“ • „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ • „Burschenschaft Rheno-Alemannia“ in Konstanz • „Burschenschaft Hansea zu Mannheim“ • „Burschenschaft Alemannia“ in Stuttgart • „Burschenschaft Ghibellinia“ in Stuttgart • „Burschenschaft Hilaritas“ in Stuttgart Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2488 4 • „Straßburger Burschenschaft Arminia zu Tübingen“ • „Alte Straßburger Burschenschaft Germania zu Tübingen“ Neue Deutsche Burschenschaft: • „Franconia Freiburg“ • „Karlsruher Burschenschaft Arminia“ • „Tulla Karlsruhe“ • „Arminia Stuttgart“ • „Stuttgarter Burschenschaft Ulmia“ Burschenschaftliche Gemeinschaft: • „Burschenschaft Normania Heidelberg“ • „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ 4. Liegen ihr Informationen dazu vor, wie die in Baden-Württemberg aktiven Burschenschaften die in der Begründung dargestellten Entwicklungen beim „Burschentag der Deutschen Burschenschaft“ im Sommer 2012 bewerten? Zu 4.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 5. Liegen ihr gegenüber 2002 (Drucksache 13/1172) neue Erkenntnisse zu Berührungspunkten zwischen Burschenschaften und dem rechtsextremen Spektrum in Baden-Württemberg vor? Zu 5.: Zu Berührungspunkten zwischen Burschenschaften und dem rechtsextremistischen Spektrum in Baden-Württemberg liegen gegenüber 2002 (Drs. 13/1172) keine neuen Erkenntnisse vor. Weder dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) noch dem Landeskriminalamt liegen belegbare Anhaltspunkte dafür vor, dass die in Baden-Württemberg ansässigen Burschenschaften von Rechtsextremisten unterwandert sind, mit ihnen zusammenarbeiten oder Beziehungen zu rechtsextremistischen Vereinen, Parteien oder Organisationen unterhalten. Eine gezielte Einflussnahme von Rechtsextremisten auf Burschenschaften wurde nicht festgestellt. Eine Beobachtung einer in Baden-Württemberg ansässigen Burschenschaft durch das LfV erfolgt nicht. In der Antwort zur oben genannten Landtagsdrucksache wurde ausgeführt, dass es sich bei der „Burschenschaft Arminia Zürich zu Heidelberg“ nicht um eine Burschenschaft im klassischen Sinn handelte, sondern um eine rechtsextremistische Kleinstgruppierung, die burschenschaftliches Brauchtum nachahmte und keinem studentischen Dachverband angehörte. Diese Gruppierung war bis 2008 aktiv und rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt des LfV. Anfang diesen Jahres wurde die „Burschenschaft Arminia Zürich zu Heidelberg“ im Raum Karlsruhe von Rechtsextremisten wieder reaktiviert. Sie nennt sich seitdem „Burschenschaft Arminia Zürich zu Karlsruhe“. Auch für diese Gruppierung gilt, dass es sich um keine Burschenschaft im klassischen Sinn handelt, sondern um eine rechtsextremistische Kleinstgruppierung, die burschenschaftliches Brauchtum nachahmt. Die „Burschenschaft Arminia Zürich zu Karlsruhe“ ist rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt des LfV. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2488 5 6. Werden politische Aktivitäten an und im Umfeld der Hochschulen in BadenWürttemberg im Hinblick auf mögliche extremistische Tendenzen durch den Verfassungsschutz ausgewertet? Zu 6.: Das LfV nimmt grundsätzlich keine Auswertung politischer Aktivitäten an den und im Umfeld der baden-württembergischen Hochschulen im Hinblick auf etwaige extremistische Tendenzen vor. Eine Beobachtung extremistischer Bestrebungen im Zusammenhang mit Hochschulen in Baden-Württemberg findet aber wie folgt statt: Anlassbezogen und in regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob bei in BadenWürttemberg ansässigen Burschenschaften tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vorliegen. Hierzu erfolgt ein regelmäßiger Informationsabgleich und -austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Das LfV beobachtet einschlägige Aktivitäten von Organisationen, die dem Phänomenbereich des Internationalen Extremismus zugerechnet werden, auch an und im Umfeld von Universitäten, sofern es sich um öffentliche Veranstaltungen, Publikationen oder Verlautbarungen im Internet handelt. Im Phänomenbereich Linksextremismus werden Aktivitäten von Linksextremisten beobachtet, deren Bestrebungen zur Gewinnung von Mitgliedern bzw. Nachwuchs sich an Jugendliche und damit auch an Studierende richtet. Insgesamt gibt es nur wenige Berührungspunkte linksextremistischer Organisationen, wie beispielsweise der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands oder Bestrebungen des autonomen Bereichs, mit den Hochschulen. 7. Welche Konsequenzen hätte aus ihrer Sicht der Nachweis einer engen Verknüpfung zwischen einer Burschenschaft und rechtsextremen Gruppierungen? Zu 7.: Der Nachweis einer engen Verknüpfung zwischen einer Burschenschaft und rechtsextremistischen Gruppierungen stellt einen gewichtigen Anhaltspunkt für eine rechtsextremistische Bestrebung dar und würde dazu führen, dass eine solche Burschenschaft als regionales Beobachtungsobjekt des LfV beobachtet werden würde. 8. Liegen ihr Informationen zur Beteiligung von Mitgliedern von Burschenschaften an Gewaltdelikten vor? Zu 8.: Über die Beteiligung von Mitgliedern von Burschenschaften an Gewaltdelikten liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Mitgliedschaft in einer Burschenschaft wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst. Hierfür wäre eine aufwändige Einzelauswertung entsprechender Datensätze bzw. polizeilicher Aktenbestände beim Landeskriminalamt und den Dienststellen der Landespolizei erforderlich . Gall Innenminister