Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2559 24. 10. 2012 1Eingegangen: 24. 10. 2012 / Ausgegeben: 19. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Genehmigungsverfahren sind im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung in Waldgebieten zu durchlaufen? 2. Welche Voraussetzungen müssen diesbezüglich im Einzelnen vorliegen? 3. Im Rahmen welcher Genehmigungsverfahren (immissionsschutzrechtliches Verfahren, Flächennutzungs- oder Teilflächennutzungsplan) ist eine Waldumwandlung nach § 9 Landeswaldgesetz (LWaldG) durch die Forstbehörden zu prüfen und zu genehmigen? 4. Muss sich die Waldumwandlungserklärung auf die gesamte Flächenausweisung im Flächennutzungsplan oder nur auf die Fläche des konkreten Eingriffs beziehen? 5. Welche Auswirkungen hat die Genehmigungspraxis auf die kommunale Planungshoheit ? 22. 10. 2012 Beck CDU Kleine Anfrage des Abg. Norbert Beck CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausbau der Windenergienutzung in Waldgebieten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2559 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. November 2012 Nr. Z(51)-0141.5/160M beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Genehmigungsverfahren sind im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung in Waldgebieten zu durchlaufen? Zu 1.: Bei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 4 ff. BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) durchzuführen. Bei Anlagen mit einer Gesamthöhe von unter 50 Meter ist ein baurechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Anlagen bis 10 Meter Naben - höhe sind verfahrensfrei. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens werden andere behörd - liche Entscheidungen (z. B. naturschutzrechtliche Genehmigung) mit erteilt (Konzentrationswirkung ). Die in Waldgebieten erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung nach den §§ 9 ff. des Landeswaldgesetzes (LWaldG BW) muss allerdings gesondert erteilt werden, da sie von der vorgenannten Konzentrationswirkung nicht erfasst wird (siehe Antwort zu Frage 3). Gleiches gilt für wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 i. V. m. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. 2. Welche Voraussetzungen müssen diesbezüglich im Einzelnen vorliegen? Zu 2.: Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Windkraftanlage nach dem BImSchG sind im Wesentlichen folgende: Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können, eine entsprechende Vorsorge insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen getroffen wird und Abfälle vermieden bzw. nicht zu vermeidende Abfälle verwertet oder – bei fehlender Verwertungsmöglichkeit – ordnungsgemäß beseitigt werden. Außerdem ist Energie sparsam und effizient zu verwenden. Diese Voraussetzungen werden im Genehmigungsverfahren geprüft. Die Genehmigung ist zu erteilen, d. h. der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch darauf, wenn die vorgenannten Anforderungen erfüllt sind und andere öffentlichrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen (§ 6 BImSchG). Weitere Informationen hierzu sind dem Windenergieerlass Baden-Württemberg (GABl. vom 30. Mai 2012, S. 413, Nr. 5) zu entnehmen. 3. Im Rahmen welcher Genehmigungsverfahren (immissionsschutzrechtliches Ver - fahren, Flächennutzungs- oder Teilflächennutzungsplan) ist eine Waldumwandlung nach § 9 Landeswaldgesetz (LWaldG) durch die Forstbehörden zu prüfen und zu genehmigen? Zu 3.: Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen wie etwa Flächennutzungsplänen oder Teilflächennutzungsplänen ist die Erteilung einer Genehmigung der Um- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2559 wandlung gem. § 9 LWaldG nicht erforderlich. Soll für eine Waldfläche in einem Flächennutzungsplan eine anderweitige Nutzung dargestellt werden, wird jedoch gem. § 10 LWaldG eine sog. Umwandlungserklärung notwendig. Hierzu prüft die höhere Forstbehörde im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Umwandlung nach § 9 LWaldG vorliegen. Soweit die Genehmigung der Umwandlung in Aussicht gestellt werden kann, erteilt die höhere Forstbehörde darüber eine Umwandlungserklärung. Für die Windkraftsteuerung über Flächennutzungspläne mit Konzentrationszonen auf Waldflächen ergeben sich damit zwei Fallkonstellationen: a) Im Falle der Darstellung der Konzentrationszonen als Flächen für Versorgungsanlagen oder Sonderbauflächen, ist eine Umwandlungserklärung (in Aussichtstellung der Umwandlungsgenehmigung) gem. § 10 LWaldG erforderlich. b) Erfolgt die Darstellung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Wege der überlagernden Darstellung unter Beibehaltung der Grundnutzung „Wald“, so ist Voraussetzung für diese Darstellungsweise, dass die Aufstellung einzelner Anlagen mit der Grundnutzung „Wald“ vereinbar ist. Da dabei die Darstellung „Wald“ erhalten bleibt, ist eine Umwandlungserklärung in diesem Fall auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Forstbehörde als Träger öffentlicher Belange im Flächennutzungsplanverfahren beteiligt worden ist und eine entsprechende positive Stellungnahme abgegeben hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Muss sich die Waldumwandlungserklärung auf die gesamte Flächenausweisung im Flächennutzungsplan oder auf die Fläche des konkreten Eingriffs beziehen ? Zu 4.: Da auf der Ebene der Flächennutzungsplanung in der Regel noch keine Eingrenzung auf konkrete Standorte möglich ist, muss die gesamte Konzentrationsfläche in die forstrechtliche Bewertung einbezogen werden. 5. Welche Auswirkungen hat die Genehmigungspraxis auf die kommunale Planungshoheit ? Zu 5.: Bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zur Steuerung von Windkraftanlagen müssen die verschiedenen Belange (z. B. Naturschutz-, Immissionsschutzbelange ) in die Planung eingestellt werden. Detaillierte Ausführungen finden sich hierzu im Windenergieerlass unter Abschnitt 4 „Planungshinweise“. Eine Planung darf sich nicht als vollzugsunfähig erweisen, weil ihrer Umsetzung auf unabsehbare Zeit unüberwindbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen. Hinsichtlich der erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung für den Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen wird dies über die Beteiligung der zuständigen Forstbehörde im Planaufstellungsverfahren und die notwendige Umwandlungserklärung bzw. positive Stellungnahme der Forstbehörde (vgl. Ziffer 3) sichergestellt. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice