Landtag von Baden-Württemberg

15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 2589

05. 11. 2012

1Eingegangen: 05. 11. 2012 / Ausgegeben: 14. 01. 2013

K l e i n e  A n f r a g e

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann sie Angaben darüber machen in welchem Umfang im Bereich Weissacher
Tal und Umgebung jährlich Entwässerungen vorgenommen werden?

2. In welchem Ausmaß sind Veränderungen von grundwasserabhängigen Öko -
systemen auf Grundwasserentnahmen bzw. auf einen sinkenden Grundwasserstand
 zurückzuführen?

3. Wie weit ist eine Austrocknung des Waldes mit verbundenem Waldsterben
nach ihren Erkenntnissen im Bereich Weissacher Tal vorangeschritten?

4. Erfolgt eine Überwachung des Grundwasserstands in Bezug auf Bedarf und
Fördermengen in diesem Gebiet?

5. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Grundwassernutzung wurden bisher
unternommen?

6. Ist eine aktivere Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft
für das Weissacher Tal vorgesehen, an der sich das Land beteiligt?

7. Hat das Regierungspräsidium eine Vorortbesichtigung vorgenommen?

8. Falls ja, was waren die Erkenntnisse dieser Besichtigung?

9. Werden etwaige Entwässerungen vor Ort unter Auflagen des bestehenden Landeswassergesetzes
 vorgenommen?

Kleine Anfrage

des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP

und

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Wassermangel im Weissacher Tal

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet
 mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.



Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2589

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10. Welche Maßnahmen für den Naturschutz sieht sie im Weissacher Tal und
Umgebung vor?

31. 10. 2012

Haußmann FDP/DVP

B e g r ü n d u n g

Waldgefährdungen durch lokal zu intensive Grundwasserentnahmen nehmen zu.
Hierbei kommt es häufig zu Schädigungen, die irreversibel sind und das Gesamt -
ökosystem Wald aus dem Gleichgewicht bringen. Die menschlichen Einfluss -
nahmen auf die Wasserversorgung der Waldbäume in Form von Grundwasserentnahmen
 einerseits und Entwässerungen andererseits werden von vielen Waldgesellschaften
 nicht mehr vertragen und führen zu Waldsterbeerscheinungen bzw.
Änderungen der Baumartenzusammensetzung.

A n t w o r t * )

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 Nr. 5-0141.5/413/1 beantwortet das Minis -
terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem
 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie
folgt:

1. Kann sie Angaben darüber machen in welchem Umfang im Bereich Weissacher
Tal und Umgebung jährlich Entwässerungen vorgenommen werden?

Entwässerungen dienen dem gezielten Abführen von Wasser von Siedlungsflächen
 im Sinne der Abwasserbeseitigung sowie von landwirtschaftlichen Flächen
im Sinne von Drainagen. 

Daten über Art und Lage von Abwasseranlagen in Siedlungsgebieten liegen bei
den Kommunen als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft sowie dem
Landratsamt als untere Wasserbehörde vor. Angaben über landwirtschaftliche
Drainagen liegen ebenfalls dem Landratsamt vor. 

Eine Erhebung der Daten wäre dem Grunde nach möglich. Aufgrund der Größe
des Gebiets wäre der Erhebungsaufwand jedoch unverhältnismäßig hoch. Außerdem
 bestehen erhebliche Datenlücken insbesondere bei erlaubnisfreien Maßnahmen
 aus jüngerer Zeit.

Grundsätzlich gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass im Weissacher Tal und
Umgebung intensivere Entwässerungen, als in vergleichbaren Regionen üblich,
vorgenommen werden. Hinweise auf die Unverträglichkeit von Entwässerungen
in diesem Bereich liegen der Landesregierung nicht vor.

2. In welchem Ausmaß sind Veränderungen von grundwasserabhängigen Öko -
systemen auf Grundwasserentnahmen bzw. auf einen sinkenden Grundwasserstand
 zurückzuführen?

Die Entwicklung der Grundwasserstände und Quellschüttungen wird in einem
landesweiten Messnetz bereits seit vielen Jahrzehnten kontinuierlich überwacht.

*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.



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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2589

Die langfristige Entwicklung der letzten 50 Jahre zeigt landesweit eine ausgeglichene
 Entwicklung. 

Beobachtungen an einzelnen für die Grundwasserüberwachung vorgesehenen
Überwachungsstellen im Weissacher Tal und Umgebung ergaben keine Anhaltspunkte
 für Abweichungen vom Landestrend.

Veränderungen von grundwasserabhängigen Ökosystemen infolge von sinkenden
Grundwasserständen wurden nicht beobachtet.

3. Wie weit ist eine Austrocknung des Waldes mit verbundenem Waldsterben nach
ihren Erkenntnissen im Bereich Weissacher Tal vorangeschritten?

Im Bereich des Weissacher Tals konnte seitens der unteren Forstbehörde keine
Schädigung des Waldes aufgrund von Grundwasserentnahmen festgestellt werden
. Die Hauptbaumarten Fichte, Tanne und Buche zeigen keine überdurchschnittlichen
 Schadsymptome. Bei allen Baumarten ist seit dem extremen
Trockenjahr 2003 eine Schwächung der Gesundheitssituation feststellbar. Diese
wurde in den zurückliegenden Jahren durch extreme Trockenphasen im Frühjahr
und Spätfröste während des Laub- bzw. Nadelaustriebs verstärkt. Die Waldschadenssituation
 deckt sich mit den Ergebnissen des jährlichen landesweiten Waldzustandberichtes
.

4. Erfolgt eine Überwachung des Grundwasserstands in Bezug auf Bedarf und
Fördermengen in diesem Gebiet?

Grundwasserentnahmen werden im Allgemeinen nur dann wasserrechtlich gestattet
, wenn durch ein hydrogeologisches Gutachten belegt wurde, dass die Entnahmemenge
 kleiner als die Grundwasserneubildung im entsprechenden Einzugs -
gebiet ist. Entnahmemenge, -dauer und -tiefen werden dabei auf das unbedingt
notwendige Maß begrenzt.

Beobachtungen an einzelnen Überwachungspegeln ergaben keine Hinweise auf
eine dauerhafte Grundwasserabsenkung, die eine zusätzliche Begrenzung von
Grundwasserentnahmen erfordern würde. Für eine Übernutzung der Grundwasservorkommen
 im Weissacher Tal liegen der Landesregierung keine Hinweise vor.

5. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Grundwassernutzung wurden bisher
unternommen?

Im Zuge der Sanierung des Tiefbrunnens Mühlwiesen II der Gemeinde Auenwald
im Jahr 2002 wurden technische Maßnahmen zur Reduktion des Zustroms von
oberflächennahem Grundwasser ergriffen. Ziel war in erster Linie die Verbesserung
 der Rohwasserqualität durch die möglichst unbeeinträchtigte Nutzung von
tiefem Grundwasser. Damit einhergehend konnte eine Reduktion des Einflusses
auf den oberflächennahen Grundwasserleiter erzielt werden.

Die tatsächliche Entnahmemenge am Brunnen beträgt unverändert 1 l/s. Das
Wasserrecht aus dem Jahr 1977 mit einer maximalen Entnahmerate von bis zu 
2,8 l/s, wurde aufgrund der auf 1 l/s beschränkten Pumpenkapazität nie vollständig
 ausgenutzt. Das neue Wasserrecht beschränkt die Grundwasserentnahme auf
maximal 1 l/s.

6. Ist eine aktivere Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft
für das Weissacher Tal vorgesehen, an der sich das Land beteiligt?

Die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft erfolgt regelmäßig
 auf Ebene der unteren Verwaltungsbehörden und des Regierungspräsi -
diums fallspezifisch, wie z. B. bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, Gewässerrenaturierungsmaßnahmen
 etc.



Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2589

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7. Hat das Regierungspräsidium eine Vorortbesichtigung vorgenommen?

8. Falls ja, was waren die Erkenntnisse dieser Besichtigung?

Eine Vor-Ort-Besichtigung durch Mitarbeiter/innen des Regierungspräsidiums
Stuttgart fand seit dem Petitionsverfahren Nr. 14/1130 im Jahr 2007 nicht statt.

9. Werden etwaige Entwässerungen vor Ort unter Auflagen des bestehenden Landeswassergesetzes
 vorgenommen?

Entwässerungen im Sinne von Abwasseranlagen sind gemäß § 45 a Absatz 4 Wassergesetz
 Baden-Württemberg nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
 herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die Einhaltung dieser Regelung
überwacht die untere Wasserbehörde, das Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Landwirtschaftliche Entwässerungen im Sinne von Drainagen sind nach Maßgabe
des § 46 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetzes in der Regel erlaubnisfrei.

10. Welche Maßnahmen für den Naturschutz sieht sie im Weissacher Tal und Umgebung
 vor?

Der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Rems-Murr sind keine Hinweise
oder Anzeichen aus dem Gebiet Weissacher Tal bekannt, die auf eine überhöhte
Grundwasserentnahme zurückzuführen wären. Es gibt keine Hinweise auf sich
verändernde oder bereits veränderte Feuchtgebiete, Quellhorizonte oder sonstige
Biotoptypen, die regelmäßig kontrolliert werden (z. B. gesetzlich geschützte Biotope
 nach § 30 BNatSchG). Deshalb werden derzeit seitens der unteren Naturschutzbehörde
 auch keine Maßnahmen oder Projekte zu diesem Themenkreis
durchgeführt.

Untersteller

Minister für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft


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