Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2619 05. 11. 2012 1Eingegangen: 05. 11. 2012 / Ausgegeben: 07. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Warum ist im Enzkreis eine Umsetzung der zweiten Untersuchungsstufe der landesweiten Lärmkartierung nicht zum Stichtag am 30. Juni 2012 (gemäß EGUmgebungslärmrichtlinie ) möglich gewesen? 2. Welche Behörde ist für diese Verzögerungen verantwortlich? 3. Trifft es zu, dass die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) denjenigen Städten und Gemeinden, die unabhängig von der laufenden Lärmkartierung bereits wissen, dass auf einer ihrer Landesstraßen der Grenzwert von 8.200 Fahrzeugen pro Tag überschritten wird, empfohlen hat, bereits vor Fertigstellung der Kartierung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans zu beginnen? 4. Hält sie dies für eine realistische und sinnvolle Vorgehensweise? 5. Hält sie es für realistisch, dass eine Kommune bei Vorlage der Daten aus der verzögerten Lärmkartierung im Januar 2013 und bei angemessener Bürger - beteiligung noch die von der Europäischen Kommission gesetzte Frist zur Erstellung eines Lärmaktionsplans am 18. Juli 2013 einhalten kann? 6. Welche Konsequenzen drohen einer Kommune, die angesichts des engen Zeitfensters auf die Erstellung eines Lärmaktionsplans verzichtet? 7. Wie bewertet sie die Situation der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Keltern? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Verzögerungen bei Lärmkartierung im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2619 2 8. Welche Unterstützung gewährt sie der Gemeinde Keltern und anderen betroffenen Gemeinden, damit diese trotz der fremdverschuldeten Verzögerung der Lärm - kartierung die Frist zur Erstellung eines Lärmaktionsplans einhalten können? 05. 11. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. November 2012 Nr. 53-0141.5/33 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum ist im Enzkreis eine Umsetzung der zweiten Untersuchungsstufe der landesweiten Lärmkartierung nicht zum Stichtag am 30. Juni 2012 (gemäß EGUmgebungslärmrichtlinie ) möglich gewesen? 2. Welche Behörde ist für diese Verzögerungen verantwortlich? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Für den Enzkreis waren Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, d. h. Bundesautobahnen , Bundesstraßen und Landesstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag), sowie Haupteisenbahnstrecken, d. h. Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge pro Tag), bis zum 30. Juni 2012 auszuarbeiten (§ 47 c BImSchG). Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen erfolgt durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Die Verkehrsdaten für diese Straßen liegen der LUBW erst seit Mitte Juli 2012 in der für die Lärmkartierung erforderlichen Form vor. Die Aufbereitung der zunächst an Zählstellen gewonnenen Verkehrsdaten in die erforderliche Form (streckenbezogen und georeferenziert) durch die Landesstelle für Straßentechnik (LST) hat deutlich längere Zeit in Anspruch genommen, als in der Projektplanung vorgesehen war. Die Lärmberechnungen konnten daher erst später als geplant beginnen. Die Lärmkartierung für die bundeseigenen Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn -Bundesamt. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat mit Schreiben vom 15. Februar 2012 mitgeteilt, dass sich die Kartierung um mindestens 1,5 Jahre, d. h. bis Ende 2013 verzögern wird. Das BMU führt in seinem Schreiben aus, dass die Verzögerungen nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes darauf beruhen, dass eine Neuausschreibung für die Erstellung eines IT-Systems erfolgen musste, nachdem sich die Notwendigkeit ergeben hatte, dem bisherigen Auftragnehmer wegen Mängeln zu kündigen. Die Lärmkartierung für die nicht-bundeseigenen Schienenwege erfolgt durch die LUBW. Die Karten wurden fristgerecht zum 30. Juni 2012 fertig gestellt. Im Enzkreis gibt es allerdings keine zu kartierenden nicht-bundeseigenen Schienenwege. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2619 3. Trifft es zu, dass die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) denjenigen Städten und Gemeinden, die unabhängig von der laufenden Lärmkartierung bereits wissen, dass auf einer ihrer Landesstraßen der Grenzwert von 8.200 Fahrzeugen pro Tag überschritten wird, empfohlen hat, bereits vor Fertigstellung der Kartierung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans zu beginnen? 4. Hält sie dies für eine realistische und sinnvolle Vorgehensweise? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Es besteht keine allgemeine Empfehlung, bei bereits bekannten Lärmbrennpunkten bereits vor Fertigstellung der Lärmkartierung mit der Aufstellung eines Lärm - aktionsplans zu beginnen. Für eine zielgerichtete und fachlich fundierte Lärmaktionsplanung sind häufig über die Lärmkartierung nach § 47 c BImSchG hinausgehende Informationen erforderlich . Beispielsweise kann es zweckmäßig sein, für die Lärmaktionsplanung auch Kreis- und Gemeindestraßen einzubeziehen, insbesondere wenn deren Verkehrsaufkommen über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag liegt. Sofern Städte und Gemeinden als Vorarbeit für die anstehende Lärmaktionsplanung bereits Unter - suchungen der Lärmsituation beispielsweise für ein so erweitertes Straßennetz vorgenommen haben, ist es durchaus möglich, mit der Lärmaktionsplanung vor Fertigstellung der Kartierung der LUBW zu beginnen. Auf diese Möglichkeit hat die LUBW bei entsprechenden Anfragen hingewiesen. 5. Hält sie es für realistisch, dass eine Kommune bei Vorlage der Daten aus der verzögerten Lärmkartierung im Januar 2013 und bei angemessener Bürger - beteiligung noch die von der Europäischen Kommission gesetzte Frist zur Erstellung eines Lärmaktionsplans am 18. Juli 2013 einhalten kann? Das verbleibende Zeitfenster bis zum 18. Juli 2013 wird für zielgerichtete und fachlich fundierte Lärmaktionspläne mit einer angemessenen Bürgerbeteiligung als sehr eng angesehen. 6. Welche Konsequenzen drohen einer Kommune, die angesichts des engen Zeitfensters auf die Erstellung eines Lärmaktionsplans verzichtet? Städte und Gemeinden sind nach § 47 d BImSchG verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Dies gilt auch bei einer verspäteten Ausarbeitung der Lärmkarten. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur geht davon aus, dass Städte und Gemeinden die gesetzlich geforderte Lärmaktionsplanung nach Vorliegen der Lärmkarten zügig angehen und durchführen. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Lärmaktionspläne angestrengt wird. 7. Wie bewertet sie die Situation der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Keltern? Im Gemeindegebiet Keltern wird die L 562 östlich der Abzweigung der nach Norden führenden L 339 kartiert, d. h. die Ortsdurchfahrten der Ortsteile Ellmendingen und Dietlingen sind Teil der Kartierung. Auf den Lärmkarten aufbauend ist von der Gemeinde Keltern die Lärmsituation zu analysieren. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat in seinem Schreiben vom 23. März 2012, dem sogenannten „Kooperationserlass “, u. a. Hinweise gegeben wann und wie Lärm - aktionspläne zu erstellen sind. Das Schreiben ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur eingestellt unter www.mvi.baden- wuerttemberg.de – Lärmschutz – Lärmaktionspläne oder direkt unter www.mvi. baden- wuerttemberg.de/servlet/is/108145/. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2619 4 8. Welche Unterstützung gewährt sie der Gemeinde Keltern und anderen betroffenen Gemeinden, damit diese trotz der fremdverschuldeten Verzögerung der Lärmkartierung die Frist zur Erstellung eines Lärmaktionsplans einhalten können? Neben den Lärmkarten stellt die LUBW den Städten und Gemeinden – wie bereits in der ersten Stufe der Lärmkartierung – kostenfrei die Rechenmodelldaten bereit. Darauf aufbauend ist es vereinfacht möglich, im Rahmen der Lärmaktionsplanung weitere Berechnungen und Analysen durchzuführen. Neben dem unter Nr. 7 erwähnten „Kooperationserlass“ vom 23. März 2012 wird der „Leitfaden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen in interkommunaler Zusammenarbeit “ zur Anwendung empfohlen. Der Leitfaden zeigt die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit auf und führt aus, wie diese gestaltet werden kann. Die Umgebungslärm-Tagung 2012, die am 29. November 2012 in LeinfeldenEchterdingen stattfindet, wird Impulse und Anregungen für die nun anstehenden Lärmaktionsplanungen geben. Zielgruppe sind VertreterInnen der Städte und Gemeinden wie auch FachplanerInnen und GutachterInnen. Auf den Internetseiten der LUBW werden ausführliche Informationen zur Kartierung des Umgebungslärms u. a. zu den Rechtsgrundlagen, dem Kartierungsumfang, den Kartierungsergebnissen sowie Materialien und Handreichungen zum Thema Lärmkartierung und der Aufstellung von Lärmaktionsplänen bereitgestellt. Derzeit wird daran gearbeitet, das Angebot um weitere Informationen und gute Beispiele für Lärmaktionsplanungen zu ergänzen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice