Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2636 08. 11. 2012 1Eingegangen: 08. 11. 2012 / Ausgegeben: 06. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt gab es in den letzten fünf Jahren in Baden-Württemberg und wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und mit einer Verurteilung abgeschlossen (getrennt aufgelistet nach Mädchen, Jungen, Frauen und Männern)? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt (getrennt aufgelistet nach Mädchen, Jungen, Frauen und Männern)? 3. Wie viele dieser Anzeigen richteten sich gegen eine Person im beruflichen Umfeld ? 4. Wie viele der Opfer weisen einen Migrationshintergrund auf? 5. Wie viele der Opfer haben eine körperliche und/oder geistige Behinderung? 6. Welche Hilfseinrichtungen stehen den Betroffenen zur Verfügung (mit Angabe, wie sie die Arbeit dieser Einrichtungen bewertet)? 7. Inwieweit sieht sie sich in der Verantwortung, für Aufklärung, Schutz und Rehabilitation der Opfer zu sorgen? 8. Beteiligt sich das Land an der Finanzierung von Hilfs- und Präventionsange - boten? 06. 11. 2012 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Justizministeriums Gewalt mit sexuellem Hintergrund Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2636 2 B e g r ü n d u n g Sexualisierte Gewalt betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeder sozialen Schicht. Die Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, um sexua lisierter Gewalt präventiv entgegenzuwirken, den Betroffenen Zugang zu Betreuungsangeboten zu ermöglichen und Gewaltakte aufzudecken. Die Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle ist gerade im Bereich sexualisierter Gewalt sehr hoch, da die Täter oftmals im Bekanntenkreis der Opfer zu finden sind. Es ist daher wichtig, Strukturen für eine bessere Prävention und schnellere Intervention zu schaffen. Gleichzeitig muss für die Betroffenen ein umfassendes Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden, damit die erlebte Gewalt verarbeitet werden kann und die Opfer sich wieder besser in das gesellschaftliche Leben integrieren können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. November 2012 Nr. 4044/0111 beantwortet das Justiz - ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt gab es in den letzten fünf Jahren in Baden-Württemberg und wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und mit einer Verurteilung abgeschlossen (getrennt aufgelistet nach Mädchen, Jungen, Frauen und Männern)? Statistiken, aus denen sich die zur vollständigen Beantwortung der Frage notwendigen Daten ableiten ließen, werden nicht geführt. Es liegen folgende Erkennt - nisse vor: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine sogenannte reine Ausgangs - statistik, die zwischen Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen unterscheidet. Gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien werden deshalb nur solche Fälle erfasst , die hinreichend konkretisiert sind. Demnach werden in der PKS keine Anzeigen , sondern an die Staatsanwaltschaft abgegebene, insoweit polizeilich endbearbeitete Ermittlungsvorgänge erfasst. Eine gesonderte Fallerfassung von sexualisierter Gewalt ist so nicht vorgesehen, da diesbezüglich keine eindeutige Definition der Begrifflichkeit vorliegt. Es bestehen Auswertemöglichkeiten über ein definiertes Schlüsselsystem, das in bestimmte Straftatenobergruppen (beispielsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) eingeteilt ist. Nachfolgend wird die Statistik im Fünfjahresvergleich bezogen auf die Anzahl der erfassten Opfer, differenziert nach Altersgruppe und Geschlecht, für den Deliktsbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Ausnahme von Pornografiedelikten dargestellt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2636 Die Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften, die die Zahl der Ermittlungsverfahren und die Art ihrer Erledigung erfasst, weist Zahlen für die Sexualdelikte (ohne Pornografiedelikte) aus. Eine Differenzierung nach Gewaltdelikten und gewaltlosen Delikten findet nicht statt. Diese Statistik enthält auch keine Infor - mationen zu Beschuldigten oder Opfern, sodass eine Differenzierung nach Geschlecht oder Alter der Opfer nicht möglich ist. Aus der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften ergeben sich folgende Daten zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (ohne Pornografiedelikte): Die Daten der PKS und der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften lassen sich wegen unterschiedlicher Erfassungskriterien nicht unmittelbar vergleichen. Die Strafverfolgungsstatistik gibt zudem Auskunft über den Ausgang der bei Gericht anhängig gewordenen Strafverfahren. Im Hinblick auf die Opfer wird für einige wenige Delikte, so für sexuellen Missbrauch von Kindern und für sexuelle Nötigung/Vergewaltigung (§§ 176 bis 178 StGB) erfasst, ob Opfer der Tat(en) ein Kind oder mehrere Kinder waren. Als Kind gelten Personen unter 14 Jahren. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht erfolgt nicht. Der Strafverfolgungsstatistik lassen sich zur Zahl der Verurteilten wegen Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (ohne Pornografiedelikte) folgende Daten entnehmen: Altersgruppe Geschlecht 2007 2008 2009 2010 2011 Kinder M 430 462 372 346 483 W 1.472 1.358 1.184 1.129 1.265 Jugendliche M 130 137 75 93 108 W 775 780 615 636 691 Heranwachsende M 26 22 23 20 40 W 392 358 357 351 369 Erwachsene M 169 133 135 128 159 W 1.604 1.676 1.488 1.502 1.609 Gesamt 4.998 4.926 4.249 4.205 4.724 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamtzahl eingeleitete Ermittlungsverfahren 4.114 3.928 3.657 3.937 4.121 Erledigte Verfahren 4.145 3.968 3.520 3.911 4.192 Art der Erledigung Anklage 747 727 637 660 704 Strafbefehlsantrag 350 331 266 318 335 Einstellungen gemäß § 153 a StPO 68 54 44 65 67 § 153 Abs. 1 StPO 65 63 66 54 67 § 170 Abs. 2 StPO 2.287 2.160 2.004 2.253 2.420 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2636 4 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt (getrennt aufgelistet nach Mädchen, Jungen, Frauen und Männern)? Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 – Tabelle Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften – verwiesen. 3. Wie viele dieser Anzeigen richteten sich gegen eine Person im beruflichen Umfeld ? Zu 3.: Aussagen zu einer beruflichen Vorbeziehung können anhand der in der PKS erfassten Opferdaten (vgl. dazu die Antwort auf Frage 1) für das Jahr 2011 vorgenommen werden. Eine im Sinne der Fragestellung interpretierte Auswertung der PKS unterliegt relativen Unschärfen, da die statistische Erfassung der räumlichsozialen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung bezogen auf das „berufliche Umfeld“ nicht zwingend erfolgen muss. Hiernach sind 104 Opfer erfasst, die eine merkmalsbezogene Vorbeziehung mit Blick auf die Begrifflichkeit „berufliches Umfeld “ aufweisen. 4. Wie viele der Opfer weisen einen Migrationshintergrund auf? Zu 4.: Die PKS lässt eine Auswertung zum Migrationshintergrund nicht zu. Eine Auswertung wurde stattdessen in Bezug auf die Nationalität der Opfer vorgenommen. Ganzjahresdaten liegen erst ab dem Jahr 2011 vor. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Auswertekriterien (vgl. dazu die Antwort auf Frage 1) wurden 1.601 Opfer mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erfasst (Gesamtzahl der Opfer: 4.724). 5. Wie viele der Opfer haben eine körperliche und/oder geistige Behinderung? Zu 5.: Eine gesonderte Fallerfassung von sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen ist in der PKS so nicht vorgesehen. Eine im Sinne der Fragestellung interpretierte Auswertung unterliegt auch hier Unschärfen, da eine physische und/ oder psychische Behinderung des Opfers nicht zwingend erfasst werden muss. Unter dieser Einschränkung ergibt die Auswertung unter den in der Antwort auf Frage 1 genannten Kriterien folgende Zahlen: Verurteilte wegen 2007 2008 2009 2010 2011 Sexualdelikte insgesamt 870 779 713 697 670 darunter §§ 176 bis 178 StGB 576 490 506 439 436 darunter mit Kind als Opfer 317 294 294 249 276 2007 2008 2009 2010 2011 Opfer mit entspr. Merkmal 54 51 52 54 81 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2636 6. Welche Hilfseinrichtungen stehen den Betroffenen zur Verfügung (mit Angabe, wie sie die Arbeit dieser Einrichtungen bewertet)? Zu 6.: In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Netz von Schutz-, Beratungsund Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene bzw. bedrohte Frauen und Mäd - chen. Derzeit bestehen 40 Frauen- und Kinderschutzhäuser, 57 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, 26 Notrufe, vier Beratungsstellen für von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung Betroffene und 51 Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt. Nach Erkenntnissen des Sozialministeriums leisten diese Einrichtungen und Stellen gute und wertvolle Arbeit. 7. Inwieweit sieht sie sich in der Verantwortung, für Aufklärung, Schutz und Rehabilitation der Opfer zu sorgen? 8. Beteiligt sich das Land an der Finanzierung von Hilfs- und Präventionsangeboten ? Zu 7. und 8.: Die Landesregierung ist sich der Bedeutung des Themenbereiches bewusst und nimmt ihre Verantwortung wahr. Dies wird durch die Festlegungen in den Abschnitten der Koalitionsvereinbarung zum Kinderschutz und zum Thema „Opfern von Gewalt helfen“ sowie durch die umfangreichen Hilfe- und Präventionsmaßnahmen deutlich. Nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gehört es mit zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, diese vor Kindeswohlgefährdungen zu schützen. Hierzu gehören alle Formen des Missbrauchs einschließlich sexueller Gewalt. In § 8 a SGB VIII hat der Gesetzgeber bereits 2005 konkrete Verfahrensregelungen für die Jugendämter getroffen, die mit Unterstützung des Landes, wie z. B. der Finanzierung von Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend - ämter zum § 8 a SGB VIII, umgesetzt wurden. Ebenso hat das Land die kommunale Ebene bei der Entwicklung der nach § 8 a SGB VIII zwischen Jugendamt und Einrichtungsträger zu schließenden Vereinbarungen zur Umsetzung des § 8 a SGB VIII unterstützt. Aufgrund der Diskussion von Fällen sexueller Gewalt in Einrichtungen wie Kinderheimen , Jugendheimen, Schulinternaten u. a. Anfang 2010 erfolgten weitere Regelungen durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Diese sind zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten und werden von den Jugendämtern, aber auch von den freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem BKiSchG sind zum präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung insbesondere Regelungen zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses auch für ehrenamtlich tätige Personen getroffen worden. Ebenso wurden im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für Einrichtungen Regelungen getroffen, die dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. So sind beispielsweise in Einrichtungen Beschwerde - und Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorzu - sehen. Hierzu hat das Sozialministerium die gemeinsame Broschüre des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales und der Verbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege finanziert, mit der Kindern und Jugendlichen Informationen über ihre Rechte gegeben werden. Diese Broschüre wurde vor kurzem veröffentlicht. Hinzuweisen ist bei präventiven Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugend lichen vor sexueller Gewalt auch auf die wieder aufgenommene Landesförderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit). Hierfür hat die Landesregierung 2012 und 2013 jeweils 15 Mio. Euro bereitgestellt. Im Schuljahr 2012/2013 können so insgesamt landesweit 1.055 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit gefördert werden. Im Hinblick auf den steigenden Bedarf ist für das Schuljahr 2013/2014 die Bereitstellung von 25 Mio. Euro für bis zu 1.500 Vollzeitstellen vorgesehen. Damit haben Schülerinnen und Schüler neben Lehrerinnen und Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2636 6 Lehrern auch weitere wichtige Ansprechpersonen, die gerade die Aufgabe haben, ihnen bei entsprechender Problemstellung zu helfen und weitere Hilfen zu eröffnen . Der Schulsozialarbeiter bzw. die Schulsozialarbeiterin sind dabei die wichtigste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Die Arbeitsschwerpunkte der auf sexuelle Gewalt spezialisierten Fachberatungsstellen im Land umfassen Beratung und Unterstützung, Prävention, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, (Trauma-)Therapie und die Begleitung der betroffenen Frauen zu Ämtern, Polizei und Gericht. Das Beratungsangebot bezieht sich nicht nur auf die Opfer, sondern auch auf Eltern und andere unterstützende Familien - angehörige. Zudem erfolgt die Beratung und Fortbildung von Fachkräften. Daneben bieten diese Fachberatungsstellen auch therapeutische Hilfe. In den Fachberatungsstellen sind häufig Diplom-Psychologinnen, Diplom-Pädagoginnen und Sozialpädagoginnen mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatzausbildungen tätig. Die spezifisch schädigende Auswirkung von sexueller Gewalt kann daher beispielsweise durch Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Verhaltenstherapie, Arbeit mit kreativen Medien, systemischer Therapie und Traumatherapie aufgefangen werden. Für Fachkräfte erfolgen Fortbildungen, Fachtage und Workshops. Neben der Vermittlung von Grundinformationen zu sexueller Gewalt erfolgen Hilfestellungen für das Vorgehen bei einem Verdacht und für den Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen. Die Fortbildungen richten sich an Lehrkräfte in Schulen, an Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich, aus dem psychosozialen Bereich, aus den Einrichtungen, aus dem medizinischen Bereich sowie aus dem Justiz - bereich und der Polizei. Die Präventionsangebote richten sich an Eltern, an Kinder und Jugendliche und an Schulen. Für Eltern erfolgen Informationsveranstaltungen z. B. in Form von Elternabenden in Kindergärten oder Schulen. Die Elternabende stehen unter dem Motto „Wie schütze ich mein Kind vor sexueller Gewalt“. Dabei werden Grundinformationen zum Thema sexuelle Gewalt vermittelt: Was ist sexuelle Gewalt, wer ist betroffen, wie zeigen Betroffene, dass sie möglicherweise sexuell missbraucht worden sind, wie gehen Täter vor, wie fühlen sich Betroffene und was brauchen sie, damit sie sich Unterstützung holen können? Ziel der Präventionsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche ist, ihr Selbst - bewusstsein zu stärken und sie zu ermutigen, sich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren und Unterstützung zu holen. Die Präventionsmaßnahmen erfolgen in Schulen, Jugendgruppen, Einrichtungen der Jugendhilfe und auch der Behindertenhilfe . Das Sozialministerium fördert die Durchführung von Präventionsveranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Beratungsstellen mit jährlich ca. 23.000 Euro. 2007 wurde vom Kultusministerium die Handreichung zur Prävention und Intervention an Kindertageseinrichtungen und Schulen: „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen“ herausgegeben und 2010 aktualisiert. Sie kann kostenlos beim Kultusministerium bezogen werden. Die Handreichung soll Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften eine Orien - tierungshilfe sein zur Vorbeugung von und zur Intervention bei sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus klärt sie über die in 2010 bestehende Rechtslage auf, nennt staatliche Institutionen und spezialisierte Beratungsstellen, die Unterstützung anbieten. In den Bildungsplänen für Grundschule, Werkrealschule, Realschule und Gymnasium bieten die Einführungen Ansatzpunkte für die Prävention sexualisierter Gewalt . Insbesondere die „Stärkung ihrer (der Schülerinnen und Schüler) gesamten Person“ stellt einen wesentlichen Anteil präventiven Handelns dar. Im Bildungsplan der Grundschule wird sexualisierte Gewalt in dem Fächerverbund Mensch, Natur und Kultur thematisiert. In den Fächern Katholische und Evangelische Religion kann das Thema aufgegriffen werden. In den Bildungsplänen der Sekundarstufen gibt es eine Fülle von Ansatzpunkten in verschiedenen Fächern und Fächerverbünden, sexualisierte Gewalt zu thema - tisieren oder die Persönlichkeit und die Selbstbestimmung der Lernenden zu stärken. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2636 Der Bildungsplan der Förderschule fordert explizit wegen der Gefährdung von der Schulgemeinschaft ein Konzept zur Prävention und Intervention und beschreibt die dazu passenden bei den Schülerinnen und Schülern zu entwickelnden Kompetenzen. Auch im Bildungsplan für Schulen für Geistig Behinderte wird explizit auf Kompetenzen zur sexuellen Selbstbestimmung und Abwehr von Übergriffen eingegangen. Das Präventionsprogramm „stark.stärker.WIR.“ für Schulen in Baden-Württemberg bietet teilnehmenden Schulen (z. Z. ca. 540) die Möglichkeit, ihr Präventionsprogramm mit Hilfe speziell fortgebildeter Lehrkräfte (Präventionsbeauftragte ) zu überprüfen, an die speziellen Bedürfnisse der Schule anzupassen und im Schulcurriculum zu verankern. Es umfasst die Präventionsbereiche Gewaltprävention , Suchtprävention und Gesundheitsförderung. Da es sich um ein Rahmenkonzept handelt, bietet es die Möglichkeit, neben der allgemeinen Stärkung der Lebenskompetenzen, die im Konzept fest verankert sind, auch die besondere Problematik sexualisierter Gewalt altersangemessen in den verschiedenen Altersstufen zu behandeln. Dies kann beispielsweise über die Kooperation mit regionalen Partnern erfolgen. Bei den Polizeidirektionen und -präsidien sind aktuell 37 speziell ausgebildete Opferschutzkoordinatoren sowie weitere sieben beim Landeskriminalamt, den Landespolizeidirektionen und der Bereitschaftspolizei tätig. Diese sind für die landeseinheitliche Umsetzung und Koordinierung des Opferschutzes und der Opferhilfe zuständig. Darüber hinaus sollen sie durch aktive Netzwerk- und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, Opferhilfeorganisationen, Beratungsstellen und Ämtern eine bedarfsgerechte Nachsorge für Kriminalitäts- und Verkehrs - opfern gewährleisten. Bei einer Vielzahl von Organisationseinheiten (Polizei - reviere, Kriminal- und Verkehrspolizeien) sind zudem lokale Ansprechpartner für Opferschutz angesiedelt. Diese führen Beratungsgespräche mit den Opfern und gewährleisten eine gezielte Vermittlung an eine Hilfeeinrichtung. Grundsätzlich können Opfer von sexuellen Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz einen Entschädigungsantrag stellen. Der Antrag ist bei den Ver - sorgungsämtern der jeweiligen Landratsämter zu stellen. Nach § 1 Absatz 1 Opfer - entschädigungsgesetz (OEG) ist jedoch Voraussetzung, dass ein rechtswidriger vorsätzlicher tätlicher Angriff stattgefunden hat, der z. B. durch Strafanzeige bei der Polizei belegt ist. Das Opfer hat dann Anspruch auf Versorgung für die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen entsprechend der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Zur Unterstützung von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestehen in Baden-Württemberg Fachberatungsstellen für Opfer von Menschen - handel (Fraueninformationszentrum Stuttgart, Mitternachtsmission Heilbronn, FreiJa Freiburg). Diese erhalten in diesem Jahr aus dem Haushalt des Sozial - minis teriums Zuschüsse in Höhe von jeweils 60.000 Euro. Daneben wird aus dem Haushalt des Sozialministeriums der Aufbau einer vierten Fachberatungsstelle in Mannheim im Jahr 2012 mit ca. 26.500 Euro bezuschusst. Des Weiteren existiert eine Landeskofinanzierung des Bundesmodellprojekts „Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution“ des Diakonievereins beim Diakonischen Werk in Freiburg für die Dauer von voraussichtlich fünf Jahren (1. Dezember 2009 bis 30. November 2014) durch Zusammenarbeit mit P.I.N.K. (Prostitution – Integration – Neustart – Know-how). Dieses Modellprojekt dient zugleich der Beseitigung aktueller menschenunwürdiger Formen von Prostitutionsausübung in Baden-Württemberg (z. B. „Flatrate-Bordelle“). Die Finanzierung des Projekts „Ausstiegsberatung Prostitution“ erfolgt zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Bund übernimmt 73 % des Fehlbedarfs, das Land Baden-Württemberg 27 %. Aus Mitteln des Sozialministeriums werden im Gesamtzeitraum von fünf Jahren ca. 190.000 Euro als Kofinanzierung eingesetzt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 835.000 Euro. Stickelberger Justizminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice