Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 2690 10. 01. 2013 Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Lehrerausbildung in Baden-Württemberg G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . L e h r a m t s s t u d i u m 1. Soll für die an einem Lehramtsstudium interessierten Studenten ein Auswahlverfahren vorgeschaltet werden oder sollen veränderte Zukunftskriterien zur Anwendung kommen? 2. Ist von ihrer Seite aus geplant, den Abschluss des Staatsexamens im Lehramtsstudium durch Bachelor bzw. Master of Education zu ersetzen? 3. Welche Bedeutung hat für sie der Praxisbezug in der Lehrerausbildung? 4. Welche Vor- und Nachteile bringen die Abschlüsse Bachelor bzw. Master of Education im Vergleich zum Staatsexamen mit sich? 5. Wie könnte aus ihrer Sicht die Umstellung im Lehramtsstudium von Staatsexamen auf Bachelor bzw. Master of Education aussehen bzw. vollzogen werden? 6. Wie sind die Abschlüsse Bachelor bzw. Master of Education und das Staatsexamen allgemein und hinsichtlich ihrer Berechtigung zur Ausführung des Lehrerberufs zu vergleichen? I I . O r g a n i s a t i o n d e r L e h r e r a u s b i l d u n g 1. Wie bewertet sie die Qualität der Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen und welche Verbesserungsmöglichkeiten erkennt sie hierbei? Eingegangen: 10. 01. 2013 / Ausgegeben: 01. 03. 2013 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2690 2 2. Ist damit zu rechnen, dass im Zuge einer Neuordnung der Lehrerausbildung kleinere Pädagogische Hochschulen geschlossen werden müssen? 3. Welche Einrichtung – Universität oder Pädagogische Hochschule – soll künftig in der Lehrerausbildung für die verschiedenen Schularten jeweils präferiert werden? 4. Welche Informationen liegen ihr über die Erfahrungen anderer Bundesländer hinsichtlich Kooperationen bzw. Zusammenlegungen von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten vor? 5. Ist eine Umwidmung der Pädagogischen Lehrstühle in Fachlehrstühle zu erwarten , sofern sie in die Universitäten integriert würden (mit Angabe, welche Informationen ihr hierüber auch aus anderen Ländern vorliegen)? 6. Welche Bedeutung misst sie den Instituten für die Lehrerbildung an den Universitäten bei? 7. Sind die Institute für Lehrerbildung personell, finanziell und materiell angemessen und ausreichend ausgestattet? 8. Welche zukünftigen Wege in der Lehrerausbildung – aufgeschlüsselt nach Schularten – werden von ihr präferiert? I I I . Z w e i t e P h a s e d e r L e h r e r a u s b i l d u n g 1. Wie soll künftig die zweite Phase der Lehrerausbildung für die verschiedenen Schularten bei einer möglichen Umstellung auf Bachelor bzw. Master of Education geregelt werden? 2. Wie ist die Leistung der Seminare zu bewerten – insbesondere auch mit Blick auf ihre räumliche Verteilung im Land? 3. Wie beurteilt sie die fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Praxiserfahrungen von Lehramtsstudenten in Studium und Referendariat? I V. N e u o r d n u n g d e r L e h r e r a u s b i l d u n g 1. Wie ist der Projektplan der von Kultus- und Wissenschaftsministerium beauftragten Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung gestaltet (mit Angabe, wie die regelmäßigen Arbeitssitzungen ablaufen)? 2. Welche Zielvorgabe hat die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung von den beiden zuständigen Ministerien erhalten? 3. Mit welchen Inhalten beschäftigt sich die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung konkret? 4. Plant sie die Einführung eines sogenannten Stufenlehramts (mit Angabe, wie dies gegebenenfalls mit den Studiengängen des Lehramts an den Universitäten zu vereinbaren ist)? 5. Wie bewertet sie die pädagogische, erziehungswissenschaftliche und (fach-)didaktische Ausbildung der Studierenden im Gymnasiallehramt (mit Angabe, ob sie dabei Verbesserungen für notwendig hält)? 6. Wo besteht bezüglich der Praxiserfahrungen in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen Verbesserungsbedarf? 7. Inwieweit bedenkt sie die zukünftigen Anforderungen an die beruflichen Weiterbildungen bei der Neuordnung der Lehrerausbildung mit? 10. 01. 2013 Hauk, Kurtz und Fraktion Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2690 3 B e g r ü n d u n g Die Basis einer erfolgreichen Arbeit der Lehrkräfte an den Schulen in Baden-Württemberg liegt in der Qualität der Lehrerausbildung. Um die diesbezüglich hohe Qualität in unserem Land weiterhin zu erhalten und noch weiter auszubauen, muss sich das erfolgreiche Konzept der Lehrerausbildung an den baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sorgfältig und durchdacht weiterentwickeln, damit Baden-Württemberg auch weiterhin Spitzenplatzierungen in sämtlichen Leistungsstudien belegen kann. Die Schülerinnen und Schüler aller Schularten haben einen Anspruch auf fachlich und pädagogisch bestmöglich ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Damit sowohl das hohe Fachwissen als auch die hohe pädagogische Kompetenz der Lehrkräfte im differenzierten Schulsystem Baden-Württembergs auch künftig gewährleistet werden kann und die Lehrkräfte weiterhin für die verschiedenen Schularten passgenau ausgebildet werden, ist es von Interesse zu erfahren, welche Ansätze die Landesregierung in der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung präferiert. Ein Stufenlehramt oder eine Einheitslehrerausbildung ist hierbei sicherlich der falsche Weg. Eine Vereinheitlichung der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg würde der sehr guten Leistungsbilanz der baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern entgegenwirken, da eine universell einsetzbare Lehrkraft nicht in ausreichendem Maße – fachlich wie pädagogisch – für die diversen Erfordernisse und Bedürfnisse der verschiedenen Unterrichtssituationen qualifiziert und ausgebildet sein kann. Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Lehrkräften bestmöglich auf die Gesellschaft und das Berufsleben vorbereitet werden, dies ist mit einer gleichgeschalteten Lehrerausbildung nicht möglich. Um zu klären, wo in der Lehrerausbildung Verbesserungsbedarf besteht, ist es auch von Interesse zu erfahren, wie die Kooperation zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Land funktioniert und welche Kenntnisse die Landesregierung diesbezüglich aus den Erfahrungen anderer Bundesländer besitzt. Des Weiteren ist fraglich, ob eine Umstellung der Abschlüsse im Lehramtsstudium von Staatsexamen auf Bachelor bzw. Master of Education hier sinnvoll und ohne Qualitätsverlust anwendbar ist. Vor allem ist hierbei unklar, wohin die Praxisphase der Lehrerausbildung bei einem System mit Bachelor bzw. Master of Education übertragen werden soll. Eine ausgiebige und längere Praxiserfahrung sowie die ideale Balance zwischen fachlichem Studium und praktischer Ausbildung ist aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion ein äußerst wichtiger Ansatzpunkt in der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung. Die Schulen in Baden-Württemberg sollen auch weiterhin von den hohen fachlichen und pädagogischen Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer profitieren. Gleichzeitig müssen sich in der Lehrerausbildung die aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen entstehenden Herausforderungen an den Lehrerberuf niederschlagen . Um dies zu gewährleisten, muss an den richtigen Stellen die Ausbildung der Lehrkräfte behutsam optimiert und weiterentwickelt werden. Mit dieser Großen Anfrage soll die Situation der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg abgefragt und die Landesregierung um Auskunft gebeten werden, welchen Weg sie in der Lehrerausbildung einschlagen wird. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 19. Februar 2013 Nr. IV–7740.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2690 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 11. Februar 2013 Nr. 43–804.10/659–43 beantworten das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Kultus , Jugend und Sport im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . L e h r a m t s s t u d i u m 1. Soll für die an einem Lehramtsstudium interessierten Studenten ein Auswahlverfahren vorgeschaltet werden oder sollen veränderte Zukunftskriterien zur Anwendung kommen? 2. Ist von ihrer Seite aus geplant, den Abschluss des Staatsexamens im Lehramtsstudium durch Bachelor bzw. Master of Education zu ersetzen? 3. Welche Bedeutung hat für sie der Praxisbezug in der Lehrerausbildung? 4. Welche Vor- und Nachteile bringen die Abschlüsse Bachelor bzw. Master of Education im Vergleich zum Staatsexamen mit sich? 5. Wie könnte aus ihrer Sicht die Umstellung im Lehramtsstudium von Staatsexamen auf Bachelor bzw. Master of Education aussehen bzw. vollzogen werden? 6. Wie sind die Abschlüsse Bachelor bzw. Master of Education und das Staatsexamen allgemein und hinsichtlich ihrer Berechtigung zur Ausführung des Lehrerberufs zu vergleichen? Die Landesregierung hat eine hochrangig besetzte Expertenkommission eingesetzt und diese um Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in BadenWürttemberg gebeten (siehe hierzu auch Ziff. IV). Wie bereits in der Antwort des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums vom 10. Januar 2013 zum Antrag der Abgeordneten Sabine Kurtz u. a. CDU, Drs. 15/2800, mitgeteilt, wird die Kommission ihren Abschlussbericht erst im ersten Quartal 2013 vorlegen. Sobald der Abschlussbericht der Expertenkommission vorliegt, soll dieser der Öffentlichkeit vorgestellt und breit diskutiert werden. Auf Grundlage der Auswertung der Empfehlungen wird die Landesregierung konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten. Deshalb werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Eckpunkte für die anstehende Reform der Lehrerbildung vorweggenommen. Die Umstellung auf ein zweistufiges Studiensystem mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist ein zentrales Element des Bologna-Prozesses und ein wesentlicher Baustein des Europäischen Hochschulraums. Mit Blick auf die entsprechende Grundsatzentscheidung der Kultusministerkonferenz hinsichtlich einer möglichst flächendeckenden Umsetzung des gestuften Studiensystems haben bereits zahlreiche Bundesländer auch im Bereich der Lehrerbildung auf die Bachelor-MasterStruktur umgestellt. Der Vorteil der gestuften Studienstruktur besteht darin, dass die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse und deren Anerkennung erheblich verbessert und so die Mobilität der Studierenden erleichtert wird. Die Expertenkommission Lehrerbildung hat den Auftrag, gestufte Studienstrukturen für BadenWürttemberg zu prüfen und Vorschläge für deren Ausgestaltung zu unterbreiten. Nach Vorliegen der Empfehlungen werden diese im Rahmen eines politischen Prozesses bewertet und in der Folge Entscheidungen getroffen. Neben anderen Aspekten findet im Rahmen dieser Bewertung und Entscheidungsfindung auch eine Auseinandersetzung mit der Frage nach der Möglichkeit von polyvalenten ersten berufsqualifizierenden Studienabschlüssen (Bachelor) im Rahmen des Lehramtsstudiums statt. Gemäß Beschluss der KMK von Quedlinburg (2005) und Folgebeschlüssen , die die Bachelor- und Masterstruktur im Lehramtsstudium zum Gegenstand haben, werden die Lehramtsmaster zwischen den Ländern in gleicher Weise als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst anerkannt wie die Ersten Staatsexamina . In Baden-Württemberg kann der Übergang von der bisherigen Struktur zu Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2690 5 einer gestuften Studienstruktur sowohl auf den Arbeiten zur Modularisierung der Lehramtsstudiengänge in den Jahren 2010 und 2011 als auch auf dem bereits im beruflichen Lehramt umgesetzten Bachelor-/Master-Modell aufgebaut werden. Dem Praxisbezug der Lehrkräfteausbildung wird eine hohe Bedeutung beigemessen . Die Landesregierung erwartet daher auch zu diesem Thema Empfehlungen der Expertenkommission. I I . O r g a n i s a t i o n d e r L e h r e r a u s b i l d u n g 1. Wie bewertet sie die Qualität der Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen und welche Verbesserungsmöglichkeiten erkennt sie hierbei? 2. Ist damit zu rechnen, dass im Zuge einer Neuordnung der Lehrerausbildung kleinere Pädagogische Hochschulen geschlossen werden müssen? 3. Welche Einrichtung – Universität oder Pädagogische Hochschule – soll künftig in der Lehrerausbildung für die verschiedenen Schularten jeweils präferiert werden? 4. Welche Informationen liegen ihr über die Erfahrungen anderer Bundesländer hinsichtlich Kooperationen bzw. Zusammenlegungen von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten vor? 5. Ist eine Umwidmung der Pädagogischen Lehrstühle in Fachlehrstühle zu erwarten, sofern sie in die Universitäten integriert würden (mit Angabe, welche Informationen ihr hierüber auch aus anderen Ländern vorliegen)? 6. Welche Bedeutung misst sie den Instituten für die Lehrerbildung an den Universitäten bei? 7. Sind die Institute für Lehrerbildung personell, finanziell und materiell angemessen und ausreichend ausgestattet? 8. Welche zukünftigen Wege in der Lehrerausbildung – aufgeschlüsselt nach Schularten – werden von ihr präferiert? Siehe hierzu auch Ziff. I. Als einziges Bundesland hat Baden-Württemberg daran festgehalten, die Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen durchzuführen. Die Zusammenlegung dieser Institutionen in anderen Bundesländern erfolgte aus den spezifischen Verhältnissen der einzelnen Bundesländer heraus. Sie lassen sich nicht auf die Bedingungen der Lehrerbildung in Baden-Württemberg übertragen. Universitäten und Pädagogische Hochschulen in Baden-Württemberg arbeiten vereinzelt bereits im Bereich der gymnasialen Lehrerbildung zusammen. Zudem wird derzeit als Pilotprojekt ein gemeinsamer Studiengang als Bachelor-Master-Modell (Master Gymnasiales Lehramt in Kooperation der Universität Konstanz mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg, ebenso Stuttgart/Ludwigsburg) erprobt. Diese Kooperationen werden als ein sehr sinnvoller Weg erachtet. Die Expertenkommission wurde deswegen gebeten, sich auch zu Bedingungen und Möglichkeiten einer systematischeren Kooperation zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen zu äußern. Eine mögliche Neuordnung wird erst nach Auswertung der Empfehlungen der Expertenkommission erfolgen. Dies gilt auch für die Bedingungen und Ausstattung der Institute der Lehrerbildung an den Universitäten. I I I . Z w e i t e P h a s e d e r L e h r e r a u s b i l d u n g 1. Wie soll künftig die zweite Phase der Lehrerausbildung für die verschiedenen Schularten bei einer möglichen Umstellung auf Bachelor bzw. Master of Education geregelt werden? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2690 6 2. Wie ist die Leistung der Seminare zu bewerten – insbesondere auch mit Blick auf ihre räumliche Verteilung im Land? 3. Wie beurteilt sie die fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Praxiserfahrungen von Lehramtsstudenten in Studium und Referendariat? Siehe hierzu auch Ziff. I. Für die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung, das heißt die Vorbereitungsdienste, ist es organisatorisch bzw. strukturell nicht entscheidend, ob die erste Phase der Lehrkräfteausbildung mit einem Master of Education oder einem Ersten Staatsexamen abgeschlossen wird. Die Ausbildungsinhalte der zwei Phasen der Lehrkräfteausbildung sind bereits aufeinander abgestimmt und sollten dies bei einer Änderung der Studienstrukturen auch wieder sein. Die Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen sind seit Wintersemester 2011/12 vollkommen neu gestaltet. Anstelle der bisherigen Lehrämter werden jetzt ein reines Grundschullehramt und ein Sekundarlehramt (Werkreal-, Haupt- und Realschule) ausgebildet. Hier werden die ersten Absolventen im Februar 2016 in den Vorbereitungsdienst eintreten. Durch die Auflösung des bisherigen Verbundlehramtes Grund- und Hauptschule und die Einführung des Sekundarlehramts ergeben sich erheblich veränderte Absolventenzahlen, die derzeit noch nicht verlässlich prognostizierbar sind, die aber zugleich einen deutlich veränderten Ausbildungsbedarf im Primarbereich und im Sekundarstufe I-Bereich zur Folge haben. Dies muss bei einer künftigen Neugestaltung der Seminarlandschaft zugrunde gelegt werden. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sind Didaktische Zentren . Sie verbinden derzeit als einzige Institutionen alle drei Phasen der Lehrerbildung . Die Seminare bilden nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Kultusministeriums für die jeweiligen Lehrämter in der ersten und insbesondere zweiten Phase aus. Sie wirken bei der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, bei der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht und im Wege der Seminarentwicklung an der Qualitätssicherung in der Lehrerbildung mit. Die räumliche Verteilung der Seminare im Land gewährleistet, dass eine annähernd gleichmäßige regionale Verteilung von angehenden Lehrkräften aller Schularten stattfindet. Dies verbessert die Chancen, junge Lehrkräfte an möglichst vielen Schulstandorten einzustellen. Die Staatlichen Seminare aller Schularten kooperieren zunehmend miteinander in regionalen Netzwerken und konzipieren auch gemeinsame Ausbildungsangebote. Alle an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen sollen zunehmend in die regionalen Netzwerke einbezogen werden. Die Bedeutung von Schulpraxissemester bzw. Integriertem Semesterpraktikum ist für den Erwerb grundlegender Kompetenzen in den Fachdidaktiken und in Pädagogik für Studierende sehr hoch. Umfangreiche Begleitveranstaltungen in den Fachdidaktiken, in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie sowie die Notwendigkeit des Bestehens führen zu einer gründlichen Auseinandersetzung mit den Anforderungen der zukünftigen Profession. Die Begleitung in den Ausbildungsschulen geschieht durch qualifizierte Ausbildungslehrkräfte. Die Begleitveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen werden von Hochschullehrkräften durchgeführt, im gymnasialen Schulpraxissemester durch kompetente Lehrkräfte der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung. I V. N e u o r d n u n g d e r L e h r e r a u s b i l d u n g 1. Wie ist der Projektplan der von Kultus- und Wissenschaftsministerium beauftragten Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung gestaltet (mit Angabe, wie die regelmäßigen Arbeitssitzungen ablaufen)? 2. Welche Zielvorgabe hat die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung von den beiden zuständigen Ministerien erhalten? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2690 7 3. Mit welchen Inhalten beschäftigt sich die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung konkret? 4. Plant sie die Einführung eines sogenannten Stufenlehramts (mit Angabe, wie dies gegebenenfalls mit den Studiengängen des Lehramts an den Universitäten zu vereinbaren ist)? 5. Wie bewertet sie die pädagogische, erziehungswissenschaftliche und (fach-) didaktische Ausbildung der Studierenden im Gymnasiallehramt (mit Angabe, ob sie dabei Verbesserungen für notwendig hält)? 6. Wo besteht bezüglich der Praxiserfahrungen in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen Verbesserungsbedarf? 7. Inwieweit bedenkt sie die zukünftigen Anforderungen an die beruflichen Weiterbildungen bei der Neuordnung der Lehrerausbildung mit? Bei der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in BadenWürttemberg handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium. Ihm gehören unter Vorsitz von Frau S. V. acht externe Experten an. Daneben nehmen drei ständige Gäste beratend an den Sitzungen des Gremiums teil. Eine Mitgliederliste der Expertenkommission ist unter http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/ pdf/studium/Expertenkommission_Lehrerbildung/Expertengruppe_Lehrerbildung _Biografien-Stand_05092012.pdf abrufbar. Der Auftrag der Kommission lautet: „Die Expertengruppe wird gebeten, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg zu geben. Insbesondere sollen unabhängig von der Schulart alle Lehrerinnen und Lehrer zu individueller Förderung, Inklusion und aktiver Teilhabe an der Schulentwicklung ausgebildet werden. Die Stärken der Lehramtsausbildung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollen zusammengeführt werden. Dabei sollen Modelle einer gestuften Studienstruktur mit geprüft werden.“ Zudem wurde die Expertenkommission gebeten, insbesondere auch zur konkreten Ausgestaltung einer möglichen Umstellung auf die Bachelor- und Masterstruktur Stellung zu nehmen . Eine weitere Konkretisierung des Arbeitsauftrages bleibt der Expertengruppe vorbehalten. Die inhaltliche Ausrichtung der Tätigkeit liegt damit allein in der Entscheidung der Expertengruppe selbst. Die Expertenkommission hat bislang fünf Mal getagt. Ihre Sitzungen finden nicht öffentlich statt. Sobald das Ergebnis der Expertenkommission vorliegt, werden die Empfehlungen allgemein zugänglich gemacht, ein breiter Diskurs angestoßen und die notwendigen Schritte zu ihrer Bewertung und Umsetzung in die Wege geleitet. In Vertretung Dr. Schwanitz Ministerialdirektorin