Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 271 14. 07. 2011 1Eingegangen: 14. 07. 2011 / Ausgegeben: 08. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Feinstaubmesswerte in den Städten und Gemeinden Stuttgart , Heilbronn, Ludwigsburg, Mannheim, Ilsfeld, Pleidelsheim und Markgröningen sowie in weiteren Städten und Gemeinden Baden-Württembergs mit sogenannten Umweltzonen seit der Einführung der Plakettenpflicht verändert? 2. Wie haben sich die Feinstaubmesswerte in den Städten und Gemeinden Baden- Württembergs, für welche zusätzlich ein Lkw-Durchfahrtsverbot mit der Erwartung der Feinstaubreduzierung eingeführt wurde, nach dieser Einführung verändert? 3. Welche Messmethode wendet das Umweltbundesamt einerseits und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) andererseits für die Feinstaubmessung an? 4. Welche dieser Methoden wird den Regelungen zur Verkehrsbeschränkung zugrunde gelegt? 13. 06. 2011 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Nach einem Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 5. Juli 2011 wird angeblich mit fragwürdigen Feinstaubwerten Panikmache betrieben. Der verantwortliche Journalist kommt zu dem Ergebnis: Großer Aufwand, keine Verbesserung , riesiger Schaden. Parlament und Bürger haben Anspruch auf die Offenlegung der Daten, zumal sie Grundlage für Verkehrsbeschränkungen sind. Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Feinstaubmessungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 271 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. August 2011 Nr. 43-8826.12/192 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Feinstaubmesswerte in den Städten und Gemeinden Stuttgart , Heilbronn, Ludwigsburg, Mannheim, Ilsfeld, Pleidelsheim und Markgröningen sowie in weiteren Städten und Gemeinden Baden-Württembergs mit sogenannten Umweltzonen seit der Einführung der Plakettenpflicht verändert? 2. Wie haben sich die Feinstaubmesswerte in den Städten und Gemeinden Baden- Württembergs, für welche zusätzlich ein Lkw-Durchfahrtsverbot mit der Erwartung der Feinstaubreduzierung eingeführt wurde, nach dieser Einführung verändert? Zum Stand Juli 2011 sind in Baden-Württemberg 20 Luftreinhalte-/Aktionspläne für die Kommunen Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karls - ruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Ulm und Walzbachtal in Kraft. Alle Pläne bis auf Walzbachtal enthalten die Maßnahme Umweltzone. Durchfahrtsverbote für Lastkraftwagen wurden in Form einer Zone in der Landeshauptstadt sowie streckenbezogen in Markgröningen festgelegt. Das Inkrafttreten der jeweiligen Maßnahmen ist in der nachstehenden Tabelle (Tabelle 1) aufgeführt. Die Luftreinhaltepläne enthalten weitere Maß - nahmen, die ebenfalls zur Minderung der Luftschadstoffe beitragen. Tabelle 1: Orte UZ Stufe 1 1) in Kraft seit UZ Stufe 22) in Kraft seit Lkw-Durchfahrtsverbot seit Freiburg 01.01.2010 Heidelberg 01.01.2010 Heilbronn 01.01.2009 Herrenberg 01.01.2009 Ilsfeld 01.03.2008 Karlsruhe 01.01.2009 Leonberg 01.03.2008 Ludwigsburg 01.03.2008 Mannheim 01.03.2008 Markgröningen 01.07.2011 01.07.2011 01.01.2011 Mühlacker 01.01.2009 Pfinztal 01.01.2010 Pforzheim 01.01.2009 Pleidelsheim 01.07.2008 Reutlingen 01.03.2008 Schwäbisch Gmünd 01.03.2008 Stuttgart 01.03.2008 01.07.2010 01.03.2010 Tübingen 01.03.2008 Ulm 01.01.2009 Walzbachtal keine UZ 1) Fahrverbote für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 0 und 1 (Kfz ohne Plakette) 2) Fahrverbote für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 0 bis 2 (Kfz ohne und mit roter Plakette) 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 271 Die nachstehenden Tabellen enthalten die Messergebnisse des Luftmessnetzes für Feinstaub PM10 getrennt nach der Anzahl der Tage mit Überschreitungen des Grenzwerts für das Tagesmittel (Tabelle 2) und den Jahresmittelwerten (Tabelle 3). Diese Messungen sind für die allgemeine Belastungssituation der Bevölkerung repräsentativ . Tabelle 2: Anzahl Überschreitungstage für Feinstaub PM10 an den Luftmessstationen Tabelle 3: Jahresmittelwerte für Feinstaub PM10 an den Luftmessstationen Anzahl der Tage über 50 μg/m³ 1) Messstelle 2006 2007 2008 2009 2010 Freiburg-Mitte 18 11 6 11 12 Heidelberg 21 13 6 15 20 Heilbronn 26 19 12 20 19 Karlsruhe-Mitte 34 15 7 17 23 Karlsruhe-Nordwest 25 12 7 15 20 Ludwigsburg 26 13 7 16 19 Mannheim-Mitte 18 17 11 19 16 Mannheim-Nord 17 11 7 13 10 Mannheim-Süd 20 16 9 20 21 Pforzheim-West 7 10 17 Reutlingen 30 13 9 16 15 Stuttgart-Bad Cannstatt 30 16 11 15 15 Stuttgart-Zuffenhausen 35 21 11 19 20 Tübingen 22 9 8 10 14 Ulm 26 14 7 10 19 1) Maximal sind 35 Tage mit Werten über 50 μg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) zulässig. Jahresmittelwert in μg/m³ 1) Messstelle 2006 2007 2008 2009 2010 Freiburg-Mitte 21 18 15 17 18 Heidelberg 26 22 19 22 22 Heilbronn 26 23 21 24 24 Karlsruhe-Mitte 27 23 21 23 24 Karlsruhe-Nordwest 24 19 18 21 21 Ludwigsburg 25 20 19 20 21 Mannheim-Mitte 26 24 22 24 24 Mannheim-Nord 23 22 19 21 21 Mannheim-Süd 27 23 21 25 24 Pforzheim-West 18 19 20 Reutlingen 27 20 19 21 22 Stuttgart-Bad Cannstatt 26 23 19 20 21 Stuttgart-Zuffenhausen 29 23 21 23 23 Tübingen 23 18 17 19 20 Ulm 25 20 18 20 22 1) Es ist ein Grenzwert von 40 μg/m³ einzuhalten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 271 4 Hinsichtlich der kleinräumig relevanten Feinstaubmesswerte sowie den Messergebnissen des Feinstaubbestandteils Dieselruß an den straßennahen Messstellen (Spotmessungen) wird auf Ziffer 3 der Drucksache 14/7536 hingewiesen. 3. Welche Messmethode wendet das Umweltbundesamt einerseits und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) andererseits für die Feinstaubmessung an? Die LUBW führt im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden -Württemberg Feinstaubmessungen nach dem gravimetrischen Messverfahren durch. Dieses Messverfahren ist in der EU-Luftreinhalterichtlinie als Referenzverfahren festgelegt. Es kann nur etwa alle 14 Tage Ergebnisse liefern. Zusätzlich werden an einigen Messstationen kontinuierliche Feinstaubmessungen durchgeführt , die der aktuellen Information dienen, jedoch nur vorläufigen Charakter haben . Das UBA errechnet selbstständig aus diesen von der LUBW übermittelten konti - nuierlich Messdaten PM10-Überschreitungstage. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um unverbindliche vorläufige Ergebnisse, die bisher erst am Jahresende korrigiert werden konnten. Maßgeblich für die „amtliche“ Feststellung der Zahl der Überschreitungstage sind jedoch die von der LUBW veröffentlichten Daten, die mit dem diskontinuierlichen gravimetrischen Referenzverfahren ermittelt werden . 4. Welche dieser Methoden wird den Regelungen zur Verkehrsbeschränkung zugrunde gelegt? Für die Erarbeitung von Luftreinhalteplänen und die darin festgelegten Maß - nahmen werden in Baden-Württemberg ausschließlich gravimetrische Erhebungen der Feinstaubbelastung zugrunde gelegt. In Vertretung Steinbacher Ministerialdirigent