Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2722 15. Wahlperiode Eingang: 21.11.2012 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Monika Stolz CDU Stellensituation an den allgemein bildenden Gymnasien und Beruflichen Schulen Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Stellen im höheren Dienst mit der Besoldung A 13 und A 14 an den öffentlichen allgemein bildenden Gymnasien und an den öffentlichen Beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren bis zum Jahr 2012 jeweils entwickelt? 2. Wie hat sich das Verhältnis der A 14-Stellen zu den A 13-Stellen in den letzten 10 Jahren bis zum Jahr 2012 entwickelt (aufgeteilt nach öffentlichen allgemein bildenden Gymnasien und öffentlichen Beruflichen Schulen)? 3. Mit welchen Maßnahmen gedenkt sie einen Ausgleich vorzunehmen, falls ein ungleiches Verhältnis bei den prozentualen Anteilen von A 14- zu A 13-Stellen zwischen allgemein bildenden Gymnasien und Beruflichen Schulen gegeben ist? 4. Warum sind an den allgemein bildenden Gymnasien in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ab 111 Schülern je Jahrgangsstufe pro Schüler 1,65 Lehrerwochenstunden als Höchstwert vorgesehen , an den Beruflichen Gymnasien jedoch 1,6 Wochenstunden? 5. Beabsichtigt sie, die Beruflichen Gymnasien in dieser Hinsicht zukünftig gleich zu behandeln ? 6. Bis zu welchem Zeitpunkt können die Beruflichen Schulen in der nächsten Lehrereinstellungsrunde 2013 mit sicheren Stellenzuweisungen rechnen? 7. Wie hoch wird voraussichtlich der Anteil der Stellen sein, die im April 2013 über das Hauptausschreibungsverfahren besetzt werden? 19.11.2012 Dr. Stolz CDU B e g r ü n d u n g Die Beruflichen Schulen bilden einen wesentlichen und gleichwertigen Bestandteil des badenwürttembergischen Bildungssystems. Diese Bedeutung muss sich auch in einer Gleichbehandlung bei der Ressourcenzuweisung niederschlagen. Die Einstufung der Lehrpersonen an allgemein bildenden Gymnasien und Beruflichen Schulen erfolgt jeweils in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes. Daher sollte auch eine Gleichverteilung in den Besoldungsgruppen gegeben sein. Gleiches gilt für Lehrerzuweisungen für die Jahrgangsstufen an allgemein bildenden und Beruflichen Gymnasialtypen. Im Jahr 2012 ist das Lehrereinstellungsverfahren extrem spät angelaufen. Die beruflichen Schulen konnten nicht mehr so eigenständig im Rahmen der Lehrereinstellung agieren, wie es zuvor sehr erfolgreich möglich war. Die Schulen benötigen wieder frühzeitig Planungssicherheit . Dadurch kann nicht zuletzt verhindert werden, dass die besten Bewerber in andere Bundesländer abwandern, wie im Lehrereinstellungsverfahren 2012 geschehen.