Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2751 28. 11. 2012 1Eingegangen: 28. 11. 2012 / Ausgegeben: 14. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass derzeit kein Richtzeichen nach § 42 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) existiert, das auf eine Elektrotankstelle hinweist? 2. Sieht sie Handlungsbedarf, ein entsprechendes Richtzeichen einzuführen bzw. ist ihr bekannt, ob eine Einführung geplant ist? 3. Wird sie bei der Bundesregierung darauf hinwirken, ein entsprechendes Richtzeichen einzuführen? 27. 11. 2012 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Richtzeichen für Elektrotankstellen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2751 2 B e g r ü n d u n g Bundes- und Landesregierung haben sich ambitionierte Ziele für die Entwicklung der Elektromobilität gesetzt. Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Etablie - rung von Elektrofahrzeugen ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, deren Standorte den Kraftfahrzeugfahrern und -fahrerinnen bekannt sind. Gerade auf Autobahnen ist es erforderlich, entsprechend der vorhandenen Richtzeichen für Mineralöl- und Gastankstellen rechtzeitig auf Elektrotankstellen hinzuweisen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 Nr. 3-3851.1-01/480 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass derzeit kein Richtzeichen nach § 42 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) existiert, das auf eine Elektrotankstelle hinweist? 2. Sieht sie Handlungsbedarf, ein entsprechendes Richtzeichen einzuführen bzw. ist ihr bekannt, ob eine Einführung geplant ist? 3. Wird sie bei der Bundesregierung darauf hinwirken, ein entsprechendes Richtzeichen einzuführen? Zu 1. bis 3.: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hatte weder in § 41 (Vorschriftszeichen) noch in § 42 (Richtzeichen) ein Instrumentarium für die Vorhaltung von Parkflächen für Elektrofahrzeuge insbesondere während des Ladevorgangs an Ladestationen im öffentlichen Verkehrsraum. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb nach Anhörung der Länder die erforderlichen Regelungen zur Vorhaltung von Parkflächen für Elektrofahrzeuge durch die Anbringung von Zusatzzeichen an Vorschriftszeichen und Richtzeichen im Verkehrsblatt Heft 5 – 2011 am 21. Februar 2011 bekannt gegeben. Möglich ist nunmehr, die Richtzeichen 314 (Parkplatz) sowie 315 (Parken auf Gehwegen) mit einem entsprechenden Zusatzzeichen zu versehen und damit die Parkerlaubnis auf Elektrofahrzeuge, insbesondere während des Ladevorgangs an Ladestationen, zu beschränken. Eine Einschränkung durch Zusatzzeichen auf bestimmte Fahrzeugarten lassen die Vorschriften bereits zu. Die Aufzählung ist durch das Wort „insbesondere“ nicht abschließend, sodass die Einschränkung auch auf bestimmte Antriebsarten von Fahrzeugen vorgenommen werden kann. Straßenverkehrsrechtlich kann zudem eine Anordnung des Vorschriftszeichens 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit einem Zusatzzeichen erfolgen, um Elektrofahrzeuge von diesem Verkehrsverbot auszunehmen. Die im Verordnungstext zu Zeichen 286 explizit genannten Zusatzzeichen für Ausnahmen von dem Haltverbot für BewohnerInnen und Menschen mit Behinderungen sowie die Beschränkung auf den Seitenstreifen sind ebenfalls nicht abschließend. Um mithin bei der Beschilderung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge zum Zwecke des Aufladens/Parkens vereinheitlichte Vorgaben zu machen, wurden die nachfolgenden Zusatzzeichen, die in Verbindung mit den Zeichen 314, 315 und 286 angeordnet werden können, eingeführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2751 Insoweit besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice