Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2773 04. 12. 2012 1Eingegangen: 04. 12. 2012 / Ausgegeben: 10. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass zunehmende Schwärme von Krähen die Fruchternte der Obstbaubetriebe in Baden-Württemberg negativ beeinflussen? 2. Wie hoch beziffert sie den Schaden durch Krähen auf die Obsternte in BadenWürttemberg und wie hat sich dieser Schaden in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 3. Ist ihr bekannt, dass die Präsenz von kleinen Vögeln, wie Meisen und Rotkelchen , durch Eierraub der Krähen zunehmend belastet wird? 4. Ist eine Fortschreibung des Landesnaturschutzgesetzes geplant und wenn ja, wird das Abschussverbot für Vögel darin festgeschrieben? 5. Welche Maßnahmen sieht sie als notwendig an, um einem verstärkten Krähenbestand entgegenzuwirken? 29. 11. 2012 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Einfluss von Krähen auf die Obsternte in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2773 2 B e g r ü n d u n g Die Obstbauern in Baden-Württemberg beklagen steigende Schäden durch Schwärme von Krähen und durch das Anpicken von Früchten. Hier ist es von Interesse, welche Maßnahmen und Reaktionen die Landesregierung als notwendig ansieht und wie eine etwaige Fortschreibung des Landesnaturschutzgesetzes darauf einwirken kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Dezember 2012 Nr. Z(24)-0141.5/170F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass zunehmende Schwärme von Krähen die Fruchternte der Obstbaubetriebe in Baden-Württemberg negativ beeinflussen? Zu 1.: Der Landesregierung sind erheblichere Schädigungen der Obsternte nur kleinräumig und im Einzelfall bekannt. Wirtschaftliche Schäden können unmittelbar zur Obsternte durch das Anpicken reifender Früchte entstehen. Eine Zunahme der Schäden durch Krähen kann aus den vorliegenden Informationen nicht abgeleitet werden. 2. Wie hoch beziffert sie den Schaden durch Krähen auf die Obsternte in BadenWürttemberg und wie hat sich dieser Schaden in den letzen fünf Jahren entwickelt ? Zu 2.: Die Schädigung der Obsternte durch Krähen kann landesweit als marginal eingestuft werden. Die Schäden werden nicht systematisch erhoben und können nicht beziffert werden. 3. Ist ihr bekannt, dass die Präsenz von kleinen Vögeln, wie Meisen und Rotkehlchen , durch Eierraub der Krähen zunehmend belastet wird? Zu 3.: Es ist bekannt, dass die Krähen als Allesfresser auch Nester anderer Vogelarten plündern. Durch ihre jeweilige Reproduktionsstrategie können diese Verluste innerhalb der Population jedoch ausgeglichen werden, z. B. durch Nachbruten. Die genannten Arten sind ferner auch anderen, die Population beeinflussenden Faktoren ausgesetzt, wie beispielsweise dem Witterungsverlauf, dem Nahrungsangebot und nicht zuletzt auch der Prädation durch andere Tiere, wie Elstern, Eichelhähern , Mardern und Katzen. Angesichts der Vielzahl der auf die Populations - dynamik „kleiner Vögel“ einwirkenden Faktoren lassen sich keine gesicherten Aussagen dazu ableiten, in welchem Ausmaß diese Populationen durch den Eierraub von Krähen nachhaltig negativ beeinflusst werden können. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2773 4. Ist eine Fortschreibung des Landesnaturschutzgesetzes geplant und wenn ja, wird das Abschussverbot für Vögel darin festgeschrieben? Zu 4.: Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, der früher auch das Naturschutzrecht unterfallen ist, abgeschafft. Seitdem ist der Kompetenztitel „Naturschutz und Landschaftspflege“ gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nr. 29 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Der Bund hat durch das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BNatSchG) von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das Landesnaturschutzgesetz wird im Jahr 2013 novelliert, weil es an die Bestimmungen des Bundesrechts angepasst werden muss. Das Artenschutzrecht des Bundes und damit auch das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG enthaltene Tötungsverbot ist ein Regelungsgegenstand, zu dem der Landesgesetzgeber keine abweichenden oder wiederholenden Regelungen treffen kann. Daher ist die Aufnahme einer eigenständigen Verbotsregelung in Form eines Abschussverbots in die geplante Novelle des Landesnaturschutzgesetzes nicht möglich. 5. Welche Maßnahmen sieht sie als notwendig an, um einem verstärkten Krähenbestand entgegenzuwirken? Zu 5.: Hinweise auf einen verstärkten Bestand von Rabenkrähen liegen nicht vor, wie sich aus der Antwort zur Ziffer 1 des Antrags von Karl Rombach CDU (Landtagsdrucksache 15/1896) ergibt. Der Bestand der Saatkrähen im Land wird für den Zeitraum 2000 bis 2004 auf 5.500 bis 6.000 Brutpaare geschätzt, der höhere Winterbestand ist für die Beurteilung der vorliegenden Fragen im Zusammenhang mit dem Obstbau oder der Prädation von Vögeln nicht von Belang. Wie aus den Antworten zu Ziffer 7. und 8. des Antrags von Karl Rombach CDU (Landtagsdrucksache 15/1896) ersichtlich ist, führen die jährliche Reproduktion und der jährliche Abschuss der Rabenkrähe im Rahmen der Rabenvogelausnahmeverordnung vom 15. Juli 1996 offensichtlich schon seit vielen Jahren zu einem nahezu stabilen Bestand. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse von einem verstärkten Krähenbestand nicht ausgegangen werden kann. Eine Notwendigkeit dem derzeitigen Krähen - bestand entgegenzuwirken wird daher nicht gesehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bestandsentwicklung von Krähenpopulationen maßgeblich von Faktoren wie dem Witterungsverlauf, dem Nahrungsangebot und der Verfügbarkeit von Brutplätzen gesteuert wird. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice