Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2796 12. 12. 2012 1Eingegangen: 12. 12. 2012 / Ausgegeben: 26. 03. 2013 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e S i t u a t i o n d e r F ö r d e r u n g d e r G l e i c h s t e l l u n g 1. An welchen baden-württembergischen Hochschulen gibt es Gleichstellungs - beauftragte sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter? 2. Wie viele der Gleichstellungsbeauftragten üben das Amt gegenwärtig kommissarisch aus? 3. Wie ist jeweils die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und wie setzen sich die Gleichstellungskommissionen zusammen (jeweils differenziert nach den einzelnen Hoch - schulen)? 4. Gibt es darüber hinaus Personen, die sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming und Diversity beschäftigen (z. B. Stabsstelle Diversity o. ä.), wiederum differenziert nach Hochschulen? 5. Wie erklärt sie sich das vergleichsweise schlechte Abschneiden einiger Hochschulen im Rahmen der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)? Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Die Situation der Gleichstellungspolitik an den baden-württembergischen Hochschulen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 2 I I . S t r u k t u r u n d V e r a n k e r u n g d e r G l e i c h s t e l l u n g s s t e l l e n i n d e n H o c h s c h u l e n 1. Wo sind die Gleichstellungsstellen im Gefüge der Hochschulen angesiedelt und wer entscheidet über ihre Besetzung? 2. Wie werden die im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelten hochschulspezifischen Rechte und Pflichten der Gleichstellungsstellen vor Ort konkret umgesetzt ? 3. In welchen Hochschulgremien, zu deren Mitwirkungsmöglichkeit es keine Rechts grundlage im LHG gibt, sind die Gleichstellungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person vertreten (mit welchen Rechten, mit welchen Pflichten)? 4. Wie viele abgeschlossene Berufungsverfahren wurden in den letzten drei Jahren an den Hochschulen durchgeführt und an wie vielen waren die Gleichstellungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person beteiligt? I I I . P e r s o n e l l e u n d s a c h l i c h e A u s s t a t t u n g 1. Für wie viele Studierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Beschäftigte sind die Gleichstellungsbeauftragten zuständig (differenziert nach Geschlecht und Hochschule)? 2. Über welche personelle und sachliche Ausstattung verfügen die Gleichstellungsbeauftragten und wie unterscheidet sich diese Ausstattung nach Hochschularten ? 3. Wie werden die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Mitglieder in Gleichstellungskommissionen sowie Fakultätsgleichstellungsbeauftragten entlastet (z. B. finanzielle Entschädigung, Deputatsermäßigung , sonstige Kompensation)? 4. Wie viele Drittmittel haben die Gleichstellungsbeauftragten in den vergangenen drei Jahren eingeworben und selbständig verausgabt? 5. Wie viele Mittel wurden an unseren Hochschulen im Akademischen Jahr 2011/2012 für Gleichstellungsmaßnahmen ausgegeben (differenziert nach Bundesmitteln, Landesmitteln, Eigenmitteln der Hochschulen, Drittmitteln der DFG, sonstigen Drittmitteln)? I V . G l e i c h s t e l l u n g s m a ß n a h m e n 1. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden mit Landesmitteln, Hochschul - mitteln, Mitteln aus dem Professorinnen-Programm, DFG-Gleichstellungsmitteln oder sonstigen Mitteln finanziert (ohne Familienförderung)? 2. Welche Maßnahmen werden im Bereich der Familienförderung durchgeführt (z. B. Audit „Familiengerechte Hochschule“, Total-E-Quality, BenchmarkingProzesse )? 3. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden vom Wissenschaftsministerium in den letzten drei Jahren initiiert und wie wurden diese angenommen (Anzahl der Bewerbungen je Maßnahme und Zahl der Bewilligungen; z. B. Unterstützung der Antragstellung zum Professorinnen-Programm, COMENT-Programm)? 4. Wie viele und welche Gleichstellungsmaßnahmen und Genderforschungsaktivitäten werden gegenwärtig im Rahmen des Innovations- und Qualitätsfonds des Wissenschaftsministeriums gefördert? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung (z. B. auch im Zuge der Aushandlung des Solidarpakts), um die Gleichstellungsziele effektiver zu fördern und, falls sie dabei Zielvereinbarungen in Betracht zieht, welche erachtet sie als geeignet? V . S i t u a t i o n d e s F o r s c h u n g s b e r e i c h e s G e n d e r S t u d i e s a n d e n H o c h s c h u l e n 1. An welchen Hochschulen gibt es eine Professur/Professuren im Bereich der Genderforschung und wenn ja, welche? 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit, Gender Studies Angebote an Hochschulen in Baden-Württemberg verpflichtend zu verankern und ein entsprechendes Lehrangebot zur Verfügung zu stellen? V I . F ö r d e r u n g v o n P r o f e s s o r i n n e n 1. Wie hoch ist die Anzahl der Professorinnen an den baden-württembergischen Hochschulen (differenziert nach Hochschularten sowie nach Disziplinen und Besoldungsgruppen)? 2. Wie hoch war der Anteil der Professorinnen bei den Neuberufungen und wie viele Professorinnen wurden davon über das Professorinnen-Programm sowie das Ausbauprogramm Hochschule 2012 berufen? 3. Was plant sie, um von den hinteren Rangplätzen, die das Land bei Berufungen von Professorinnen bundesweit einnimmt, weiter nach vorne zu rücken? 11. 12. 2012 Schmiedel, Rivoir, Wölfle und Fraktion B e g r ü n d u n g Die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein zentral wichtiges Anliegen der SPD-Landtagsfraktion. An den Hochschulen wird die Förderung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch die Gleichstellungsbüros und die Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen. Allerdings wird immer wieder von schwierigen Arbeitsbedingungen berichtet, mit denen die Gleichstellungsbeauftragten zu kämpfen und ihre Aufgaben zu leiden haben. Zuletzt wurde dies durch den Rücktritt der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Ulm, ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie der weiteren Mitglieder der Gleichstellungskommission deutlich. Diese Anfrage soll in Vorbereitung der Novelle des Landeshochschulgesetzes einen Überblick über die Situation der Gleichstellungsstellen in der baden-württembergischen Hochschullandschaft ermöglichen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 4 A n t w o r t * ) Schreiben des Staatsministeriums vom 12. März 2013 Nr. IV-7740.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 6. März 2013 Nr. 4910.0/291/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e S i t u a t i o n d e r F ö r d e r u n g d e r G l e i c h s t e l l u n g 1. An welchen baden-württembergischen Hochschulen gibt es Gleichstellungs - beauftragte sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter? Es gibt an allen baden-württembergischen Hochschulen Gleichstellungsbeauftragte . Die Hochschulen sind nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern hinzuwirken , bestehende Nachteile zu beseitigen und aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu fördern (§ 4 Abs. 1 LHG). Dazu sind an den Hochschulen eine Gleich - stellungsbeauftragte und bis zu drei Stellvertreterinnen zu wählen, die für die wissenschaftlich tätigen Frauen und Studentinnen zuständig sind (§ 4 Abs. 2 LHG). Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen alle Hochschulen nach. 2. Wie viele der Gleichstellungsbeauftragten üben das Amt gegenwärtig kommissarisch aus? Keine Gleichstellungsbeauftragte übt ihr Amt derzeit kommissarisch aus. 3. Wie ist jeweils die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und wie setzen sich die Gleichstellungskommissionen zusammen (jeweils differenziert nach den einzelnen Hochschulen )? Die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gleichstellungsbeauftragten variiert je nach Hochschulart. Im gesetzlichen Rahmen können die Hochschulen die Anzahl der Stellvertreterinnen autonom festlegen; das LHG sieht lediglich eine Obergrenze von drei Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten vor (§ 4 Abs. 2 LHG). Die Zahl der Stellvertreterinnen und die Reihen - folge der Stellvertretung regelt der Senat (§ 4 Abs. 2 S. 3 LHG). Eine Übersicht über die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und Fakultätsgleichstellungsbeauftragten an den einzelnen Hochschulen bietet Tabelle 1 im Anhang. Die Einrichtung einer beratenden Gleichstellungskommission steht im Ermessen der Hochschulen (§ 4 Abs. 2 LHG). Insgesamt besteht an 26 Hochschulen eine Gleichstellungskommission, nicht immer handelt es sich jedoch um eine beratende Senatskommission im oben genannten Sinne. Mit Ausnahme des KIT haben alle Universitäten eine Gleichstellungskommission gebildet. Bei den Pädagogischen Hochschulen verfügt jede, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften jede zweite Hochschule über eine Gleichstellungskommission. Die Duale Hochschule hat an drei Standorten eine Gleichstellungskommission eingerichtet. Hochschulübergreifend zeigt sich in Bezug auf die Zusammensetzung der Kommissionen die Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer als anteilsstärkste Gruppe, ihr folgt die Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Betrachtung der Daten nach Geschlechtszugehörigkeit der Kommissionsmitglieder zeigt eine häufigere Beteiligung von Frauen in diesen Gremien. Tabelle 2 im Anhang stellt die Zusammensetzung der Gleichstellungskommissionen differenziert nach den einzelnen Hochschulen dar. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 6 Neben den Senats-Gleichstellungskommissionen gibt es an einigen Hochschulen auch Gleichstellungskommissionen auf Fakultätsebene (z. B. an den Fakultäten „Physik und Astronomie“ und „Mathematik und Informatik“ der Universität Heidelberg ). An den Kunst- und Musikhochschulen des Landes sind noch keine Gleichstellungskommissionen eingerichtet worden. 4. Gibt es darüber hinaus Personen, die sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming und Diversity beschäftigen (z. B. Stabsstelle Diversity o. ä.), wiederum differenziert nach Hochschulen? Neben den Hochschulleitungen und Gleichstellungsbeauftragten engagieren sich an der Umsetzung von Gender Mainstreaming und Diversity Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen der Hochschulen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gleichstellungsbüros, den Stabstellen und der Verwaltung (hier insbesondere in den Personalabteilungen). 5. Wie erklärt sie sich das vergleichsweise schlechte Abschneiden einiger Hochschulen im Rahmen der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)? Die Bewertung der Umsetzungsberichte zu den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft erfolgt anhand der Skala: Stadium 1: Erste Schritte zur Umsetzung wurden eingeleitet. Stadium 2: Einige erfolgversprechende Maßnahmen sind bereits etabliert, weitere befinden sich noch in der Planung. Stadium 3: Ein überzeugendes Gesamtkonzept ist überwiegend bereits implementiert . Stadium 4: Ein bereits erfolgreich etabliertes Konzept wird weitergeführt und durch weitere innovative Ansätze ergänzt. In der zweiten Bewertungsrunde der Umsetzungsberichte waren unter den insgesamt 20 Hochschulen in Stadium 4 drei Universitäten aus Baden-Württemberg. Weitere drei Universitäten wurden in Stadium 3 angesiedelt. Zwei Universitäten erreichten Stadium 2 und eine Hochschule wurde in Stadium 1 positioniert. Im Vergleich zur vorangegangenen Bewertung erhöhte sich der Landesdurchschnitt dabei von 2,6 auf 2,9. Insgesamt betrachtet ist also die Mehrheit (67 %) aller baden-württembergischen Universitäten in den oberen Stufen 3 und 4 verortet. Eine hohe Akzeptanz gegenüber der Thematik sowie eine entsprechende Bedeutungsbeimessung auf allen Entscheidungsebenen innerhalb der Hochschulen sind weitere förderliche Faktoren. I I . S t r u k t u r u n d V e r a n k e r u n g d e r G l e i c h s t e l l u n g s s t e l l e n i n d e n H o c h s c h u l e n 1. Wo sind die Gleichstellungsstellen im Gefüge der Hochschulen angesiedelt und wer entscheidet über ihre Besetzung? Unter Gleichstellungsstellen wird im Folgenden die Gleichstellungsbeauftragte sowie ihre personelle und sachliche Ausstattung (Gleichstellungsbüro) verstanden. Die Gleichstellungsbeauftragte ist dem Vorstand der Hochschule unmittelbar zugeordnet (§ 4 Abs. 7 LHG). In der Regel wählt der Senat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals eine Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei Stellvertreterinnen (§ 4 Abs. 2 LHG). 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Die Hälfte der Hochschulen hat ein Gleichstellungsbüro. Darunter sind alle Universitäten , acht Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg und vier Pädagogische Hochschulen. Die Ansiedelung dieser Gleichstellungsbüros ist an den betreffenden Hochschulen unterschiedlich. Zumeist sind sie – teilweise als Stabsstellen – direkt der Hoch schulleitung zugeordnet. In Einzelfällen sind sie direkt der Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet. In einem Fall gehört das Gleichstellungsbüro zur Zentralen Verwaltung der Hochschule. Über die Besetzung der Stellen in den Gleichstellungsbüros liegen keine vollständigen Angaben vor. Mehrheitlich liegt die Entscheidung über die Besetzung bei der Gleichstellungsbeauftragten. 2. Wie werden die im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelten hochschulspezifischen Rechte und Pflichten der Gleichstellungsstellen vor Ort konkret umgesetzt ? 3. In welchen Hochschulgremien, zu deren Mitwirkungsmöglichkeit es keine Rechtsgrundlage im LHG gibt, sind die Gleichstellungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person vertreten (mit welchen Rechten, mit welchen Pflichten)? Die im LHG geregelten Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten werden – vor Ort wie gesetzlich vorgesehen – umgesetzt. Darüber hinaus werden den Gleichstellungsbeauftragten teilweise auch mehr Rechte als gesetzlich vorgesehen eingeräumt. So wird die Gleichstellungsbeauftragte an vielen Hochschulen zu allen Gremiensitzungen eingeladen oder – unabhängig von einer Unterrepräsentanz von Frauen – an allen Stellenausschreibungen beteiligt. Ergänzend zu den gesetz lichen Regelungen treffen viele Hochschulen bezüglich der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern weitere Festlegungen in ihren Leitbildern, Grundordnungen, Gleichstellungsprogrammen, Berufungsleitfäden, Dienst vereinbarungen etc. Die Hochschulen betreiben mit der Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten , der Gleichstellungsbüros und der Gleichstellungskommissionen eine aktive Gleichstellungsarbeit. Dazu gehören neben der Erstellung und Umsetzung der Gleichstellungspläne, die Teil der Struktur- und Entwicklungspläne sind, vielfältige Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile bei den Professuren und akademischen Mitarbeitenden, zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, zur Erhöhung der Frauenanteile in den MINT-Fächern sowie zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher, künstlerischer und medizinischer Tätigkeit und Familie. Da - rüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung und Diskriminierung. Sie ist mit den Arbeitsgruppen oder Stellen, die dazu an den Hochschulen bestehen, in engem Austausch. Einige Hochschulen geben an, die in § 4 Abs. 5 LHG frühzeitige Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über alle Angelegenheiten, die einen unmittel - baren Bezug zu ihrer Aufgabenstellung aufweisen, dadurch zu gewährleisten, dass die Gleichstellungsbeauftragte über die Arbeit aller relevanten Kommissionen informiert wird und in engem Austausch mit der Hochschulleitung steht. An vielen Hochschulen nimmt die Gleichstellungsbeauftragte themenbezogen regelmäßig an den Sitzungen des Rektorats teil. 4. Wie viele abgeschlossene Berufungsverfahren wurden in den letzten drei Jahren an den Hochschulen durchgeführt und an wie vielen waren die Gleichstellungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person beteiligt? Für den Zeitraum 2010 bis 2012 meldeten die Hochschulen 1.676 durchgeführte Berufungsverfahren. Wie in § 4 Abs. 3 LHG vorgegeben, war an jedem Verfahren die Gleichstellungsbeauftragte, deren Stellvertretung oder eine vertretungsberechtigte Person beteiligt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 8 I I I . P e r s o n e l l e u n d s a c h l i c h e A u s s t a t t u n g 1. Für wie viele Studierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Beschäftigte sind die Gleichstellungsbeauftragten zuständig (differenziert nach Geschlecht und Hochschule)? Zur Anzahl der Studierenden siehe Tabelle 3 im Anhang. Zur Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten siehe Tabelle 4 im Anhang. Zur Anzahl der Beschäftigten siehe Tabelle 5 im Anhang. 2. Über welche personelle und sachliche Ausstattung verfügen die Gleichstellungsbeauftragten und wie unterscheidet sich diese Ausstattung nach Hochschularten ? Die Hochschulen sind verpflichtet, der Gleichstellungsbeauftragten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderliche Personal- und Sachausstattung im Haushalt der Hochschulen bereitzustellen (§ 4 Abs. 6 LHG). Die Personal- und Sachausstattung variiert zwischen den unterschiedlichen Hochschularten, aber auch innerhalb einer Hochschulart in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Hochschule (siehe hierzu insbesondere Tabelle 3 und 5 im Anhang) und von den durch die Gleichstellungsbeauftragten jeweils wahrgenommenen Aufgaben. 3. Wie werden die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Mitglieder in Gleichstellungskommissionen sowie Fakultätsgleich - stellungsbeauftragten entlastet (z. B. finanzielle Entschädigung, Deputats - ermäßigung, sonstige Kompensation)? Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Ausübung ihres Amtes von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemessen zu entlasten (§ 4 Abs. 6 LHG). Die Definition der Angemessenheit liegt in der Autonomie der Hochschule. Deputatsermäßigungen der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen des Landes sind wie folgt geregelt: Bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfolgt die Ermäßigung gemäß § 8 Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO). Nach dieser Regelung darf die Hochschule Ermäßigungen für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie von weiteren Aufgaben und Funktionen in Fachhochschulen im Gesamtumfang von 7 % des Gesamtumfangs der Lehrverpflichtungen der hauptberuflichen Lehrpersonen an der Hochschule erteilen. Diese Regelung umfasst auch die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten und deren Vertreterinnen. Die Ermäßigung pro Person (Gleichstellungsbeauftragte und deren Vertreterinnen) darf vier Semesterwochenstunden nicht überschreiten (§ 8 Abs. 2 LVVO). Gemäß § 9 LVVO wird an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen die Lehrverpflichtung auf Antrag durch das Wissenschaftsministerium ermäßigt – für die Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung werden maximal insgesamt vier Lehrveranstaltungsstunden (LVS) gewährt. Für die Duale Hochschule Baden-Württemberg gelten die Regelungen der Lehrverpflichtungsverordnung für Berufsakademien (BALVVO). Die Summe der Ermäßigungen darf hier bei den einzelnen Lehrpersonen 128 LVS im Studienjahr nicht überschreiten (§ 5 Abs. 1 BALVVO). An den Kunst- und Musikhochschulen kann die Lehrverpflichtung für Gleichstellungsbeauftragte um bis zu 20 % reduziert werden, die Entscheidung darüber trifft der Vorstand der Hochschule (§ 10 Abs. 1 LVVO KHS). Leitet die Lehrperson gleichzeitig ein Hochschulinstitut, so kann nur für eine dieser beiden Funktionen eine Ermäßigung gewährt werden. Eine finanzielle Entschädigung kann in Form von Leistungsbezügen nach § 38 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) gewährt werden. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Der Senat regelt die Anzahl der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten (§ 4 Abs. 2 LHG). Außerdem kann der Senat eine beratende Gleichstellungskommission nach § 19 Abs. 1 LHG einrichten (§ 4 Abs. 2 LHG). Das Amt einer Fakultätsgleichstellungsbeauftragten ist nicht im LHG geregelt. 4. Wie viele Drittmittel haben die Gleichstellungsbeauftragten in den vergangenen drei Jahren eingeworben und selbständig verausgabt? Es liegen keine Daten vor, die eine solche Differenzierung zulassen. Gemäß ihren Rückmeldungen haben die Hochschulen1 unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten geschätzte Mittel i. H. v. ca. 18,4 Mio. Euro eingeworben . Diese Mittel wurden im Rahmen der Zweckbindung der Programme von den Hochschulen und den Gleichstellungsbeauftragten verausgabt. 5. Wie viele Mittel wurden an unseren Hochschulen im Akademischen Jahr 2011/2012 für Gleichstellungsmaßnahmen ausgegeben (differenziert nach Bundesmitteln, Landesmitteln, Eigenmitteln der Hochschulen, Drittmitteln der DFG, sonstigen Drittmitteln)? Die Ausgaben für Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen in BadenWürttemberg nach Finanzierungsart fasst die folgende Tabelle zusammen. Zu den Daten muss angemerkt werden, dass die Hochschulen die Frage in Bezug auf die Definition von Gleichstellungsmaßnahmen unterschiedlich interpretierten und deshalb davon ausgegangen werden muss, dass die Beträge nicht sämtliche umgesetzten Maßnahmen und Programme widerspiegeln. Ausgaben für Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen in Baden-Württemberg nach Finanzierungsart, in Euro (2011 bzw. 2012) Quelle: Meldungen der Hochschulen, Januar/Februar 2013 Anmerkungen: In den oben dargestellten Daten sind die Angaben einer Hochschule nicht inbegriffen . Konkrete Daten zum Akademischen Jahr 2011/2012 liegen nicht vor. Seitens der Hochschulen wurde daher auf Daten aus dem Haushaltsjahr 2011 oder dem Haushaltsjahr 2012 zurückgegriffen. Eigenmittel der Hochschulen sind i. d. R. Landesmittel. I V . G l e i c h s t e l l u n g s m a ß n a h m e n 1. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden mit Landesmitteln, Hochschulmitteln , Mitteln aus dem Professorinnen-Programm, DFG-Gleichstellungsmitteln oder sonstigen Mitteln finanziert (ohne Familienförderung)? Die Abfrage des Wissenschaftsministeriums bei den Hochschulen in Bezug auf die bestehenden Gleichstellungsmaßnahmen ergab ein sehr breites Bild. Nach - folgend wird ein Überblick über diese Maßnahmen und deren wesentliche Finanzierungsquellen gegeben. Da den Hochschulen in Bezug auf die Definition von Gleichstellungsmaßnahmen bei der Beantwortung keine Vorgaben gemacht wurden, kann die Übersicht jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. _____________________________________ 1 Die Datenmeldungen von fünf Hochschulen konnten nicht berücksichtigt werden. Gesamt Bundes- mittel Landesmittel Eigenmittel der Hochschule ESF DFG Sonstige Drittmittel 13.598.334 2.077.761 4.042.762 4.195.092 171.189 1.862.567 1.248.963 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 10 Gleichstellungsmaßnahmen Landesmittel Hochschul - mittel Professorinnenprogramm DFGGleich - stellungsmittel sonstige Mittel Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit durch die Finanzierung von Gleichstellungsbüros , Stabsstellen, Aufbau eines GenderBerichtswesens /Benchmarkings , Erstellung von Leitfäden, Einrichtung von Gleichstellungskommissionen etc. X X X Förderung von Habilitationsstellen im Rahmen des Margerete von WrangellHabilitationsprogramms X X X Angebote im Rahmen des Programms MuT – Mentoring und Training X X Gleichstellungsfördernde Maßnahmen im Rahmen des Professorinnenprogramms (z. B. Vorgriffsprofessur, Angebote des MuTProgramms , Förderung von Promotions- und Habilitationsstipendien ) X X X Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in unterrepräsentierten Fächern, insbes. den MINT-Fächern (auch Angebote für Schülerinnen) X X X Vergabe von Lehraufträgen aus dem Mathilde-PlanckLehrauftragsprogramm X Innovations- und Qualitätsfonds (IQF)-geförderte Maßnahmen X Förderung von Promotionsund Habilitationsstipendien (z. B. Brigitte SchliebenLange -Programms des Landes und hochschuleigene Programme ) X X Förderung von MentoringProgrammen (COMENT und hochschuleigene Programme) X X Dual Career CouplesAngebote bzw. Programme X X Maßnahmen im Rahmen von Diversity Management X Gleichstellungsmaßnahmen an Sonderforschungsbereichen (z. B. Workshops, Seminare, Mentoring) und im Rahmen X strukturierter Programme der DFG-Förderung 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 2. Welche Maßnahmen werden im Bereich der Familienförderung durchgeführt (z. B. Audit „Familiengerechte Hochschule“, Total-E-Quality, BenchmarkingProzesse )? Quelle: Meldungen der Hochschulen im Januar/Februar 2013 Die Hochschulen im Land führen eine Vielzahl an weiteren, sehr unterschied - lichen Maßnahmen durch, wie zum Beispiel: Beratungen zum Thema Vereinbarkeit, Maßnahmen zur Pflege, Maßnahmen zur familiengerechten Arbeitszeit, Unterstützung von Wissenschaftlerinnen während der Schwangerschaft, Familienwohnungen für studierende Eltern, Runder Tisch Studierende mit Kind, Familienförderung im Bereich Veranstaltungsanmeldung und Lehrzeiten, Reisekostenzuschuss für mitreisende Kinder auf Tagungen, Workshops für Führungskräfte, familienfreundliche Prüfungsordnungen, freier Mittagstisch für Studierendenkinder, Concierge Service zur Erleichterung von Alltagsaufgaben für Familien, Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramm, Programm zur Überbrückung weniger produktiver (Familien)Phasen, Kooperationen und Bündnisse, Mitgliedschaft im Best Practice Club „Familie in der Hochschule “, Begrüßungsveranstaltung für studierende Eltern im Rahmen der Orientierungsphase zu Beginn des Wintersemesters, audit berufundfamilie (Universitätsklinika ), Homecare/Eldercare. Außerdem werden Still- und Wickelräume, ElternKind -Räume und -Büros oder ein Kinderspielbereich in der Bibliothek angeboten. Gleichstellungsmaßnahmen Landesmittel Hochschul - mittel Professorinnenprogramm DFGGleich - stellungsmittel sonstige Mittel g Hochschuleigene Gleichstellungsprogramme (z. B. auf Fakultätsebene) X Vergabe von Gleichstellungsoder Gender-Preisen X Durchführung von genderrelevanten Veranstaltungen (z. B. Boys’/Girls’Day, Gastvorträge ) X Öffentlichkeitsarbeit zu Gleichstellungsthemen und Angeboten der Hochschulen X Maßnahmen im Bereich der Familienförderung Anzahl der Hochschulen in Baden-Württemberg audit familiengerechte hochschule 19 Total E-Quality 6 Familienservice 8 Benchmarking-Prozesse 5 Kinderbetreuung 18 Ferienbetreuung 9 Notfallbetreuung 7 Dual Career Service 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 12 3. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden vom Wissenschaftsministerium in den letzten drei Jahren initiiert und wie wurden diese angenommen (Anzahl der Bewerbungen je Maßnahme und Zahl der Bewilligungen; z. B. Unterstützung der Antragstellung zum Professorinnen-Programm, COMENT-Programm)? Ab dem Jahre 2010 wurden die ESF-Programme „MINT-Karriereberatungsstellen für Frauen“ und „COMENT-Coaching-, Mentoring- und Trainings für mehr Frauen in Spitzenpositionen“ neu aufgelegt. Zudem wurden bereits etablierte Programme wie das Brigitte Schlieben-Lange-Programm, das Kinderbetreuungs - programm für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen, das MathildePlanck -Lehrauftragsprogramm, das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm und das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder weiter ausgeschrieben . Um darstellen zu können, wie Maßnahmen von den Hochschulen angenommen wurden, zeigt die folgende Abbildung anhand der Indikatoren „eingereichte und geförderte Anträge“ nur jene Maßnahmen, denen eine (Programm-)Ausschreibung vorausging und gibt einen Überblick über die seit Bestehen des Programms eingereichten sowie tatsächlich geförderten Anträge: In der Abbildung sind die Maßnahmen MuT – Mentoring und Training, Schülerinnen forschen sowie Netzwerk FIT nicht enthalten, da für diese Programme entweder den Hochschulen oder den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten Mittel zur Verfügung gestellt wurden, die diese autonom verwalten bzw. verwalteten. 4. Wie viele und welche Gleichstellungsmaßnahmen und Genderforschungsaktivitäten werden gegenwärtig im Rahmen des Innovations- und Qualitätsfonds des Wissenschaftsministeriums gefördert? Da Chancengleichheitsaktivitäten nicht nur ein Forschungsgegenstand innerhalb der jeweiligen Projekte sein können, sondern die Vergabekriterien des Innova - tions- und Qualitätsfonds (IQF) vorsehen, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in das Projekt einbezogen wird, ist eine konkrete Zahlenangabe zu den im IQF geförderten Gleichstellungsmaßnahmen nicht möglich. Darüber hinaus verlangen die Ausschreibungen des IQF für die Antragstellung eine Darstellung, wie in dem Projekt die Chancengleichheit von Frauen und Männern sichergestellt wird und welche Gleichstellungsmaßnahmen die Hochschule in dem betroffenen Bereich innerhalb ihres Gleichstellungskonzepts unternimmt. In den Gutachtersitzungen des IQF werden die Gutachterinnen und Gutachter regelmäßig auf die Berücksichtigung dieser Vorgaben gesondert hingewiesen. 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung (z. B. auch im Zuge der Aushandlung des Solidarpakts), um die Gleichstellungsziele effektiver zu fördern und, falls sie dabei Zielvereinbarungen in Betracht zieht, welche erachtet sie als geeignet? Die Landesregierung plant, im Rahmen der Novellierung des Landeshochschul - gesetzes weitere Rahmenbedingungen zu schaffen, um schneller erkennbare Fortschritte in der Gleichstellungspolitik zu erzielen. So ist u. a. vorgesehen, eine Frauenquote von mindestens 40 % für Hochschulräte einzuführen. Zielvereinbarungen sind grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Gleichstellung; sie müssen jedoch hinreichend präzise und messbar sein. Der derzeitige Solidarpakt läuft noch bis Ende 2014. V . S i t u a t i o n d e s F o r s c h u n g s b e r e i c h e s G e n d e r S t u d i e s a n d e n H o c h s c h u l e n 1. An welchen Hochschulen gibt es eine Professur/Professuren im Bereich der Genderforschung und wenn ja, welche? An acht Hochschulen in Baden-Württemberg haben aktuell die Denominationen von 16 Professuren einen direkten Bezug zur Geschlechterforschung. Die folgende Abbildung fasst die Hochschulen nach Hochschulart, Anzahl der Genderprofessuren und den jeweiligen Denominationen zusammen: Hochschule Anzahl der Genderprofessuren Denomination Universität Freiburg 3 - Kognitionswissenschaft und Gender Studies - Soziologie und empirische Geschlechterforschung - Gender Studies in der Informatik Universität Heidelberg 2 - Behavioral Economics mit dem Schwerpunkt Gendereffekte in ökonomischen Entscheidungen - Differenzielle Psychologie und Geschlechterforschung Universität Hohenheim 3 - Gender und Ernährung - Ernährungsmedizin/Prävention und Genderforschung - Haushalts- und Konsumökonomik sowie Genderökonomik Universität Konstanz 1 Soziologie mit Schwerpunkt Gender Studies Universität Stuttgart 1 Diversity Studies in den Ingenieurwissenschaften Universität Tübingen 2 - Soziologie der Geschlechterverhältnisse - English Literature and Gender Studies PH Ludwigsburg 1 Mathematik und ihre Didaktik mit einem Schwerpunkt Geschlechterforschung Hochschule Esslingen 3 - Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Familienund Frauenpolitik - Sozialrecht, Familien-, Kinder- und Jugendrecht, Antidiskriminierungsrecht - Sozialpolitik, Antidiskriminierungs- und Genderpolitik Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 14 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit, Gender Studies Angebote an Hochschulen in Baden-Württemberg verpflichtend zu verankern und ein entsprechendes Lehrangebot zur Verfügung zu stellen? Die Landesregierung begrüßt Forschungsinitiativen im Bereich der Gender Studies . Im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre und auch angesichts der Autonomie der Hochschulen möchte die Landesregierung jedoch auch in diesem Bereich keinen Zwang ausüben, indem entsprechende Verpflichtungen den Hochschulen auferlegt werden. V I . F ö r d e r u n g v o n P r o f e s s o r i n n e n 1. Wie hoch ist die Anzahl der Professorinnen an den baden-württembergischen Hochschulen (differenziert nach Hochschularten sowie nach Disziplinen und Besoldungsgruppen)? Im Jahre 2011 waren von den 6.585 besetzen Professuren in Baden-Württemberg 1.141 an eine Frau vergeben, was einem Anteil von 17,3 % entspricht. Nach Hochschularten betrachtet variierte der Frauenanteil zwischen 13,2 % an den Dualen Hochschulen und 37,6 % an den Pädagogischen Hochschulen. Die folgende Abbildung zeigt die Professorinnen an den Hochschulen in BadenWürttemberg nach Hochschulart und Geschlecht. Nach Fächergruppen betrachtet variiert der Frauenanteil bei den Professuren zwischen 9 % in den Ingenieurwissenschaften und 35 % in den Sprach- und Kulturwissenschaften . Professorinnen an den Hochschulen in Baden-Württemberg 2011 nach Hochschulart und Geschlecht insgesamt dar. weibl. Universitäten zusammen 2.575 415 16,1 % Staatliche Universitäten 2.117 359 17,0 % Private wissenschaftliche Hochschulen 41 8 19,5 % Kliniken 417 48 11,5 % Pädagogische Hochschulen 354 133 37,6 % Kunsthochschulen 373 91 24,4 % Duale Hochschule BW 576 76 13,2 % Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusammen 2.707 426 15,7 % Staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften 2.292 318 13,9 % Nicht staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften 284 84 29,6 % Hochschulen für angewandte Wissenschaften der Verwaltung 131 24 18,3 % Professoren insgesamt 6.585 1.141 17,3 % Quelle: Statistisches Landesamt Hochschulart Professoren Frauen-anteil 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 In Bezug auf die professoralen Besoldungsgruppen zeigt sich eine höhere Beteiligung von Frauen bei den (neuen) W-Besoldungen als bei den (alten) C-Besoldungen . 2. Wie hoch war der Anteil der Professorinnen bei den Neuberufungen und wie viele Professorinnen wurden davon über das Professorinnen-Programm sowie das Ausbauprogramm Hochschule 2012 berufen? Im Zeitraum 2008 bis 2012 betrug der Frauenanteil bei den Neuberufungen 24 % (Meldungen der Hochschulen im Januar/Februar 2013). Von den im Betrachtungszeitraum insgesamt 569 neuberufenen Frauen wurden insgesamt 152 Professorinnen über das Ausbauprogramm Hochschule 2012 und das Professorinnenprogramm gefördert. Der relative Anteil von neuberufenen Frauen aus den genannten Programmen lag somit bei 26 %. Professoren an baden-württembergischen Hochschulen 2011 nach Fächergruppen und Geschlecht Anzahl Anteil Sprach- und Kulturwissenschaften 764 269 35 % Sport 29 6 21 % Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1.814 344 19 % Mathematik, Naturwissenschaften 1.332 159 12 % Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 436 60 14 % Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 149 29 19 % Ingenieurwissenschaften 1.493 134 9 % Kunst, Kunstwissenschaft 504 121 24 % Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 64 19 30 % Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 0 0 Professoren insgesamt 6.585 1.141 17 % Quelle: Statistisches Landesamt Organisatorische Zuordnung Professoren insgesamt FrauenFächergruppe Professoren an baden-württembergischen Hochschulen 2011 nach Besoldungsgruppen und Geschlecht insgesamt dar. weibl. C4 und entspr. Besoldungsgruppen 945 89 9 % C3 und entspr. Besoldungsgruppen 1.370 183 13 % C2 und entspr. Besoldungsgruppen - auf Dauer - 1.000 182 18 % C2 und entspr. Besoldungsgruppen - auf Zeit - 129 44 34 % W3 1.455 315 22 % W2 1.494 267 18 % Juniorprofessoren, W1, AT 166 55 33 % Gastprofessoren (hauptberuflich), W2, W3, C2-C4, BAT IIa, E13h, E14, AT 26 6 23 % Professoren insgesamt 6.585 1.141 17 % Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4, Tabelle 2 Besoldungsgruppe Professoren Frauenanteil Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 16 3. Was plant sie, um von den hinteren Rangplätzen, die das Land bei Berufungen von Professorinnen bundesweit einnimmt, weiter nach vorne zu rücken? Im Jahre 2011 lag der hochschulübergreifende Frauenanteil bei den Berufungen bei 22 % und damit fast fünf Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt von knapp 27 %. Die folgende Abbildung zeigt die Frauenanteile bei Berufungen im Jahr 2011 nach Hochschularten und im Bundesvergleich. Um den Frauenanteil bei den Berufungen zu erhöhen, ist einerseits das Engagement der Landesregierung und andererseits das der Hochschulen gefragt. Die Landesregierung erachtet die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen beispielsweise über die Erhöhung der Anzahl von Frauen, die die Berufungsvoraussetzungen erfüllen, oder die Erhöhung der Transparenz von Begutachtungsverfahren über Vorgaben im LHG als zielführend. Um mehr Frauen für die Hochschulen in Baden-Württemberg zu gewinnen, beteiligt sich die Landesregierung außerdem an der Fortsetzung des Professorinnenprogramms. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Berufungen auf Hochschulprofessuren 2011 absolut in Prozent absolut in Prozent Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (inkl. Pädagogische Hochschulen) 364 97 26,6 2.398 698 29,1 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (inkl. DHBW) 263 38 14,4 1.161 237 20,4 Kunst- und Musikhochschulen 17 8 47,1 133 56 42,1 Gesamt 644 143 22,2 3.692 991 26,8 Quelle: GWK (2012): Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung - 16. Fortschreibung des Datenmaterials, S. 61 ff. FrauenInsgesamt Insgesamt Frauen Baden-Württemberg Bund 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Anhang: Tabelle 1: Anzahl der Stellvertreterinnen und Fakultätsgleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen Baden-Württembergs Name der Hochschule Anzahl der Stellver-treter/-innen Anzahl der Fakultätsgleichstellungs - beauftragten Universität Konstanz 1 3 Universität Mannheim 1 9 Universität Tübingen 3 7 Universität Ulm 3 16 Universität Stuttgart 3 10 Universität Hohenheim 1 6 Universität Freiburg 3 11 Universität Heidelberg 1 20 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 3 13 PH Heidelberg 2 0 PH Weingarten 2 2 PH Ludwigsburg 3 3 PH Freiburg 3 0 PH Schwäbisch Gmünd 2 0 PH Karlsruhe 1 0 Hochschule für Musik Trossingen 1 0 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 0 0 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe 1 0 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart 0 0 Hochschule für Musik Freiburg 0 0 Hochschule für Musik Karlsruhe 1 0 Hochschule für Gestaltung Karlsruhe 2 0 Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 2 0 Hochschule Ulm 1 6 Hochschule Karlsruhe 2 0 Hochschule Esslingen 1 11 Hochschule Stuttgart 2 0 Hochschule Albstadt-Sigmaringen 3 0 Hochschule Heilbronn 2 0 Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2 0 Hochschule Mannheim 1 0 Hochschule Aalen 2 4 Hochschule Rottenburg 2 0 Hochschule Nürtingen-Geislingen 3 3 Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd 2 0 Hochschule Offenburg 3 4 Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl 1 0 Hochschule Furtwangen 3 0 Hochschule Pforzheim 2 1 Hochschule Konstanz 2 6 Hochschule Reutlingen 2 0 Hochschule Biberach 1 0 Hochschule Ravensburg-Weingarten 2 0 Hochschule der Medien Stuttgart 1 0 Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) 13 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 18 T ab el le 2 : Z us am m en se tz un g de r G le ic hs te llu ng sk om m iss io ne n an d en H oc hs ch ul en B ad en -W ür tt em be rg s Na m e de r H oc hs ch ul e M itg lie de r ge sa m t da vo n Fr au en da vo n M än ne r Ho ch sc hu lle hr er In ne n ge sa m t Ho ch sc hu lle hr er in ne n w ei bl ic h Ho ch sc hu lle hr er m än nl ic h Ak ad . M A ge sa m t Ak ad . M A w ei bl ic h Ak ad . M A m än nl ic h so ns t. w is s. Pe rs on al ge sa m t so ns t. w is s. Pe rs on al w ei bl ic h so ns t. w is s. Pe rs on al m än nl ic h St ud ie re nd e ge sa m t St ud ie re nd e w ei bl ic h St ud ie re nd e m än nl ic h so ns t. Pe rs on al ge sa m t so ns t. Pe rs on al w ei bl ic h so ns t. Pe rs on al m än nl ic h Un ive rs itä t K on st an z 17 14 3 2 2 0 8 7 1 0 0 0 5 3 2 2 2 0 Un ive rs itä t M an nh ei m 17 15 2 7 6 1 5 5 0 0 0 0 2 1 1 3 3 0 Un ive rs itä t T üb in ge n 52 40 12 10 8 2 20 18 2 9 5 4 13 9 4 0 0 0 Un ive rs itä t U lm 16 11 5 8 5 3 7 5 2 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Un ive rs itä t S tu ttg ar t 6 5 1 2 2 0 2 2 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 Un ive rs itä t H oh en he im 13 12 1 3 3 0 3 3 0 3 3 0 2 1 1 2 2 0 Un ive rs itä t F re ib ur g 13 8 5 6 3 3 2 1 1 0 0 0 2 2 0 3 2 1 Un ive rs itä t H ei de lb er g 14 12 2 8 6 2 4 4 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 PH H ei de lb er g 11 8 3 2 2 0 5 3 2 0 0 0 4 3 1 0 0 0 PH W ei ng ar te n 7 4 3 5 3 2 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PH L ud wi gs bu rg 10 6 4 6 4 2 0 0 0 0 0 0 2 1 1 2 1 1 PH F re ib ur g 20 17 3 13 11 2 3 3 0 0 0 0 3 2 1 1 1 0 PH S ch wä bi sc h G m ün d 9 7 2 5 5 0 2 1 1 0 0 0 2 2 0 0 0 0 PH K ar ls ru he 8 7 1 5 4 1 1 1 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 Ho ch sc hu le U lm 7 3 4 6 2 4 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Ho ch sc hu le E ss lin ge n 12 9 3 10 7 3 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Ho ch sc hu le S tu ttg ar t 4 4 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Ho ch sc hu le H ei lb ro nn 8 8 0 4 4 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 Ho ch sc hu le M an nh ei m 7 6 1 4 3 1 0 0 0 2 2 0 0 0 0 1 1 0 Ho ch sc hu le R ot te nb ur g 3 2 1 1 0 1 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ho ch sc hu le O ffe nb ur g 10 9 1 2 2 0 2 2 0 0 0 0 3 2 1 3 3 0 Ho ch sc hu le F ur tw an ge n 21 13 8 5 2 3 5 5 0 4 1 3 1 1 0 6 4 2 Ho ch sc hu le K on st an z 31 31 0 10 10 0 2 2 0 7 7 0 2 2 0 10 10 0 Ho ch sc hu le R eu tli ng en 12 8 4 7 3 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 0 Ho ch sc hu le R av en sb ur gW ei ng ar te n 10 7 3 7 4 3 1 1 0 0 0 0 1 1 0 1 1 0 DH BW S ta nd or t M an nh ei m 2 2 0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. DH BW S ta nd or t R av en sb ur g 3 3 0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. DH BW S ta nd or t S tu ttg ar t 4 4 0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. G es am t 34 7 27 5 72 14 1 10 4 37 79 69 10 25 18 7 52 39 13 41 37 4 So ns tig es w is se ns ch af tli ch es P er so na l St ud ie re nd e So ns tig es P er so na l G le ic hs te llu ng sk om m is si on in sg es am t Ho ch sc hu lle hr er In ne n Ak ad em is ch e M ita rb ei te rIn ne n 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Tabelle 3: Anzahl der Studierenden an den Hochschulen Baden-Württembergs Gesamt Männer Frauen Duale Hochschule Baden-Württemberg 30.841 17.646 13.195 Hochschulen für angewandte Wissenschaften 84.718 54.865 29.923 Hochschule Aalen 4.944 3.464 1.480 Hochschule Albstadt-Sigmaringen 2.899 1.696 1.203 Hochschule Biberach 2.221 1.470 751 Hochschule der Medien Stuttgart 4.136 2.116 2.020 Hochschule Esslingen 6.063 4.355 1.708 Hochschule Furtwangen 5.745 3.790 1.955 Hochschule Heilbronn 8.015 5.086 2.929 Hochschule Karlsruhe 6.857 5.356 1.501 Hochschule Kehl 1.019 351 668 Hochschule Konstanz 4.461 3.159 1.302 Hochschule Ludwigsburg 1.901 567 1.334 Hochschule Mannheim 5.113 3.540 1.573 Hochschule Nürtingen-Geislingen 4.622 2.348 2.274 Hochschule Offenburg 4.082 3.111 971 Hochschule Pforzheim 5.593 3.185 2.408 Hochschule Ravensburg-Weingarten 3.226 2.293 1.003 Hochschule Reutlingen 4.699 2.736 1.963 Hochschule Rottenburg 850 655 195 Hochschule Schwäbisch Gmünd 642 300 342 Hochschule Stuttgart 3.675 2.140 1.535 Hochschule Ulm 3.955 3.147 808 Kunst- und Musikhochschulen 4.718 2.053 2.710 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe 316 139 177 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 840 296 544 Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe 438 200 238 Staatliche Hochschule für Musik Freiburg 536 224 312 Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe 655 312 343 Staatliche Hochschule für Musik Trossingen 456 221 235 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart 738 346 437 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 739 315 424 Pädagogische Hochschulen 24.655 5.788 18.867 Pädagogische Hochschule Freiburg 4.893 1.334 3.559 Pädagogische Hochschule Heidelberg 4.604 1.096 3.508 Pädagogische Hochschule Karlsruhe 3.249 614 2.635 Pädagogische Hochschule Ludwigsburg 5.692 1.197 4.495 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 2.915 682 2.233 Pädagogische Hochschule Weingarten 3.302 865 2.437 Universitäten 172.557 90.244 82.313 KIT 24.025 17.568 6.457 Universität Freiburg 24.074 11.435 12.639 Universität Heidelberg 29.488 12.834 16.654 Universität Hohenheim 9.628 4.221 5.407 Universität Konstanz 11.336 5.207 6.129 Universität Mannheim 11.880 5.371 6.509 Universität Stuttgart 24.642 16.834 7.808 Universität Tübingen 27.895 11.620 16.275 Universität Ulm 9.589 5.154 4.435 Stichtag in der Regel 1.12.2012 Quelle: Meldungen der Hochschulen im Januar/Februar 2013 Name der Hochschule Studierende Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 20 Tabelle 4: Anzahl der von den Hochschulen gemeldeten Stipendiatinnen und Stipendiaten Nicht alle Hochschulen haben Daten zu Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeldet, da diese Daten nicht immer im Personalverwaltungssystem hinterlegt sind. Die vorliegenden Daten sind nicht vergleichbar, da manche Hochschulen die Zahlen aller Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeldet haben, andere jedoch nur die Zahlen einzelner Stipendienprogramme . Gesamt Männer Frauen Duale Hochschule Baden-Württemberg 6 3 3 Hochschulen für angewandte Wissenschaften Hochschule Aalen 99 53 46 Hochschule Albstadt-Sigmaringen 44 25 19 Hochschule Biberach k.A. k.A. k.A. Hochschule der Medien Stuttgart 10 9 1 Hochschule Esslingen 0 0 0 Hochschule Furtwangen 0 0 0 Hochschule Heilbronn 89 58 31 Hochschule Karlsruhe 72 52 20 Hochschule Kehl 0 0 0 Hochschule Konstanz 15 11 4 Hochschule Ludwigsburg 0 0 0 Hochschule Mannheim 93 45 48 Hochschule Nürtingen-Geislingen 132 69 63 Hochschule Offenburg 0 0 0 Hochschule Pforzheim 39 19 20 Hochschule Ravensburg-Weingarten 20 13 7 Hochschule Reutlingen 45 21 24 Hochschule Rottenburg 16 12 4 Hochschule Schwäbisch Gmünd 0 0 0 Hochschule Stuttgart k.A. k.A. k.A. Hochschule Ulm 0 0 0 Kunst- und Musikhochschulen Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe 31 16 15 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 6 2 4 Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe k.A. k.A. k.A. Staatliche Hochschule für Musik Freiburg k.A. k.A. k.A. Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe 19 6 13 Staatliche Hochschule für Musik Trossingen 99 53 46 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 0 0 0 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart 26 10 16 Pädagogische Hochschulen Pädagogische Hochschule Freiburg 11 4 7 Pädagogische Hochschule Heidelberg 6 1 5 Pädagogische Hochschule Karlsruhe 5 1 4 Pädagogische Hochschule Ludwigsburg 8 2 6 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 3 0 3 Pädagogische Hochschule Weingarten 5 1 4 Universitäten KIT 250 164 86 Universität Freiburg 6 0 6 Universität Heidelberg 308 165 143 Universität Hohenheim k.A. k.A. k.A. Universität Konstanz k.A. k.A. k.A. Universität Mannheim 324 168 156 Universität Stuttgart 56 30 26 Universität Tübingen k.A. k.A. k.A. Universität Ulm 63 27 36 Stichtag in der Regel: 1.12.2012 Quelle: Meldungen der Hochschulen Stipendiatinnen und Sipendiaten Name der Hochschule Stipendiatinnen und Stipendiaten 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Tabelle 5: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an den Hochschulen in Baden-Württemberg im Jahr 2011 nach Geschlecht Hochschulart/Hochschulname Wissenschaftliches und künstlerisches Personal insgesamt männlich weiblich Staatliche Universitäten 26.846 18.491 8.355 Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 4.556 3.309 1.247 Heidelberg (ohne Klinikum) 5.336 3.499 1.837 Hohenheim 1.138 667 471 Karlsruhe 3.905 2.911 994 Konstanz 1.712 1.077 635 Mannheim 1.498 953 545 Stuttgart 4.230 3.262 968 Tübingen (ohne Klinikum) 3.256 1.994 1.262 Ulm (ohne Klinikum) 1.215 819 396 Klinika 8.380 4.524 3.856 Freiburg i.Br. (Klinikum) 2.290 1.217 1.073 Heidelberg – Heidelberg (Klinikum) 2.625 1.410 1.215 Heidelberg – Mannheim (Klinikum) 465 268 197 Tübingen (Klinikum) 2.173 1.174 999 Ulm (Klinikum) 827 455 372 Pädagogische Hochschulen 2.073 992 1.081 Freiburg i.Br. 446 200 246 Heidelberg 445 211 234 Karlsruhe 345 153 192 Ludwigsburg 403 215 188 Schwäbisch Gmünd 218 109 109 Weingarten 216 104 112 Kunst- und Musikhochschulen 1.524 973 551 Freiburg i.Br., Staatl. Hochschule für Musik 219 146 73 Karlsruhe, Staatliche Akademie der Bildenden Künste 54 40 14 Karlsruhe, Staatl. Hochschule für Gestaltung 60 45 15 Karlsruhe, Staatl. Hochschule für Musik 254 160 94 Mannheim, Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst 188 111 77 Stuttgart, Staatl. Akademie der Bildenden Künste 224 148 76 Stuttgart, Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst 356 211 145 Trossingen, Staatl. Hochschule für Musik 169 112 57 DHBW 12.462 9.379 3.083 DHBW Heidenheim 768 614 154 DHBW Karlsruhe 999 754 245 DHBW Lörrach 511 408 103 DHBW Mannheim 2.389 1.836 553 DHBW Mosbach 1.301 1.068 233 DHBW Präsidium Stuttgart 0 0 0 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 22 Hochschulart/Hochschulname Wissenschaftliches und künstlerisches Personal insgesamt männlich weiblich DHBW Stuttgart 3.459 2.535 924 DHBW Villingen-Schwenningen 1.108 790 318 Staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften 8.530 6.225 2.305 Aalen (Technik und Wirtschaft) 379 303 76 Albstadt-Sigmaringen (Technik und Wirtschaft) 354 245 109 Biberach a.d. Riß (Bauwesen und Wirtschaft) 294 222 72 Esslingen (Technik und Sozialwesen) 674 513 161 Furtwangen (Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien) 619 399 220 Heilbronn (Technik und Wirtschaft) 657 489 168 Karlsruhe (Technik und Wirtschaft) 807 615 192 Konstanz (Technik, Wirtschaft und Gestaltung) 510 397 113 Mannheim (Technik, Gestaltung und Sozialwesen) 489 358 131 Nürtingen (Wirtschaft und Umwelt) 520 354 166 Offenburg (Technik und Wirtschaft) 457 354 103 Pforzheim (Gestaltung, Technik und Wirtschaft) 508 358 150 Ravensburg-Weingarten (Technik, Wirtschaft und Sozialwesen) 331 244 87 Reutlingen (Technik und Wirtschaft) 535 367 168 Rottenburg (Forstwirtschaft) 88 61 27 Schwäbisch Gmünd (Gestaltung) 92 63 29 Stuttgart (Medien) 352 252 100 Stuttgart (Technik) 445 308 137 Ulm (Technik) 419 323 96 Hochschulen für angewandte Wissenschaften der Verwaltung 214 166 48 Kehl (Verwaltung) 39 34 5 Ludwigsburg (Verwaltung und Finanzen) 175 132 43 Hochschulen insgesamt 60.029 40.750 19.279 Quelle: Statistisches Landesamt Stichtag 1. 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