Landtag von Baden-Württemberg
15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 2797
12. 12. 2012

1Eingegangen: 12. 12. 2012 / Ausgegeben: 07. 02. 2013

K l e i n e  A n f r a g e

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Urangehalte von mineralischem Dünger
 bzw. den Urankonzentrationen im Grund- und Trinkwasser in den vergangenen
 Jahren vor?

2. Liegen ihr Erkenntnisse über das Auftreten von besonders hohen Uranmetallbelastungen
 im Zusammenhang mit der Landnutzung in Baden-Württemberg
vor und wenn ja, wo genau kommt es zu vermehrtem Auftreten von uranbelas -
teten Böden?

3. Welche Untersuchungen strengt sie an, um den Zusammenhang von Landwirtschaft
 und Belastung des Grund- bzw. Trinkwassers mit Uran in Baden-Württemberg
 zu untersuchen?

4. Welche Strategie verfolgt sie, um die Ausbringung von mit Uran belastetem
Phosphat-Dünger zu unterbinden bzw. zu minimieren und damit einen Belas -
tungspfad des Grund- und letztlich des Trinkwassers abzustellen bzw. zu minimieren
?

5. Welche Strategie verfolgt sie, um die uranhaltigen Phosphatdünger vermehrt
durch organischen Dünger mit deutlich geringeren Urangehalten zu ersetzen?

6. Welche Bedeutung misst sie einem vorbeugenden Bodenschutz und der Verbesserung
 der Filter- und Pufferkapazitäten der Böden zur Risikominimierung
der Uranbelastung zu?

12. 12. 2012

Marwein, Dr. Murschel GRÜNE

Kleine Anfrage

der Abg. Thomas Marwein und Dr. Bernd Murschel GRÜNE

und

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Uranbelastung des Grund- und Trinkwassers

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet
 mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.



Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2797

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B e g r ü n d u n g

Die schleichende Urananreicherung in den Böden ist ein gravierendes Problem.
Bundesweit gelangen ca. 160.000 Tonnen radioaktives Uran aus Phosphatdünger
zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in das Grund- und Trinkwasser.
Das Julius-Kühn-Institut geht von jährlich 10 bis 22 Gramm Uran pro Hektar aus,
das in unsere Böden ausgeschwemmt wird. Dies stellt eine gesundheitliche Gefährdung
 dar. Strategien zur Verhinderung einer weiteren Urananreicherung gibt
es. Technisch kann Uran weitgehend durch Extraktion aus Phosphat herausgeholt
werden. Diese Kleine Anfrage soll den Sachstand dazu in Baden-Württemberg erfragen
.

A n t w o r t * )

Mit Schreiben vom 31. Januar 2013 Nr. 5-0141.5/414 beantwortet das Ministerium
 für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium
 für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Urangehalte von mineralischem Dünger
 bzw. den Urankonzentrationen im Grund- und Trinkwasser in den vergangenen
 Jahren vor?

Die natürlichen Lagerstätten für Phosphate liegen im nördlichen Afrika, Jorda -
nien, USA (Florida), Russland (Kola-Halbinsel), Südafrika und China. Diese
Phosphaterze sind natürlicherweise mit anderen Elementen, wie Cadmium oder
Uran vergesellschaftet, sodass alle in Deutschland im Handel befindlichen Rohphosphat
- oder Phosphatdünger Uran als Spurenstoff enthalten. Die Phosphatdüngerproduktion
 basiert überwiegend auf Rohphosphaten. 

Bei der Produktion von phosphathaltigen Düngemitteln richtet sich die Beschaffenheit
 von Ausgangsstoffen nach marktwirtschaftlichen Faktoren wie Verfügbarkeit
, Qualität und Preis. Die Bezugsquellen können sich demzufolge auch kurz -
fris tig ändern und damit auch die Gehalte an anorganischen Schadstoffen. 

Mineralische Phosphat-Düngemittel werden zu über 80 Prozent aus sedimentären
Rohphosphaten hergestellt. Sedimentäre Rohphosphate weisen generell höhere
Schwermetallgehalte, d. h. auch höhere Cadmiumgehalte auf, als Apatite (phosphathaltige
 Minerale) magmatischen Ursprungs, insbesondere sind sie auch reicher an
Uran. 

Nach Angaben des Julius-Kühn-Instituts, Quedlinburg, schwanken die Urangehalte
 in den bisher bekannten Phosphatlagerstätten im Bereich von 8 bis 220 mg
Uran/kg Rohmaterial. Deutschland bezieht überwiegend Phosphate aus den Lagerstätten
 Israels, Marokkos und Algeriens, wo die Urangehalte durchschnittlich
100 bis 130 mg Uran/kg Rohmaterial betragen. In Phosphatdüngern beträgt der
mittlere Uran-Gehalt 283 mg Uran je kg P2O5 (Quelle: Bundestagsdrucksache
16/11539). In der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Uran in Boden und
Wasser“ (UBA-Text 37/2012) werden Uran-Gehalte je nach Düngertyp und Ursprungsland
 zwischen 0,5 und 362 mg/kg Düngemittel genannt.

Die Urangehalte phosphathaltiger Düngemittel unterliegen damit erheblichen
Schwankungen. Wie viel Uran sich in den Düngemitteln befindet, hängt vom 
Urangehalt des Rohphosphates, der Aufschlussmethode und dem Phosphatgehalt
des Düngemittels ab. Um einen Überblick über die Gehalte an Uran zu erhalten,
wurden in Sachsen in ausgewählten Proben der Düngemittelverkehrskontrolle zusätzlich
 die Urangehalte ermittelt (s. Tabelle 1). 

_____________________________________

*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.



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Tab. 1: Urangehalte einiger phosphorhaltiger Düngemittel in mg/kg Düngemittel

(Quelle: Schwermetalle in Düngemitteln – Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt
 für Landwirtschaft Heft 3, 2008)

Auch im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle in Baden-Württemberg wurden
 im vergangenen Jahr die Urangehalte ausgewählter Proben untersucht, dabei
wurden die in Sachsen festgestellten Größenordnungen der Urangehalte weit -
gehend bestätigt. Die Urangehalte der insgesamt 116 untersuchten mineralischen
Düngemittel lagen zwischen 0,23 und 188 mg/kg Düngemittel bei einem Median
von 30,0. In Baden-Württemberg werden ganz überwiegend Mehrnährstoffdünger
eingesetzt.

Die Urankonzentrationen im Grundwasser werden in Baden-Württemberg regelmäßig
 untersucht. Es liegen Messwerte aus den Jahren 1999, 2005 sowie aus dem
Zeitraum 2007 bis 2009 vor. Für Grundwasser gibt es keinen Grenzwert oder
Schwellenwert, daher wurde für die Bewertung hilfsweise der Grenzwert der
Trinkwasserverordnung von 0,01 mg/l oder 10 µg/l herangezogen. In den Jahren
2007 bis 2009 wurden 2.146 Messstellen untersucht. An rund einem Drittel der
Messstellen lagen die Urankonzentrationen unter der Bestimmungsgrenze von 
0,5 µg/l, an 90 % der Messstellen lagen sie unter 2,9 µg/l. Der Grenzwert der
Trinkwasserverordnung war an lediglich 31 Messstellen (1,4 %) überschritten 
(s. Tabelle 2). 

Tab. 2: Ergebnisse der Uran-Untersuchungen im Grundwassermessnetz 2007 bis
2009, Konzentrationsangaben in µg/l

Die Uranbefunde sind in erster Linie geogen, d. h. natürlichen Ursprungs und damit
 regional unterschiedlich. Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen liegen
im nördlichen und mittleren Oberrheingraben, im Hegau und Oberschwaben sowie
 in Hohenlohe. Weitere Befunde sind durch den historischen Bergbau und die
Umlagerung des darauf zurückzuführenden Abraummaterials zu erklären.

In Baden-Württemberg wurden bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern
 im Jahr 2008 in größerem Umfang Trinkwasserproben auf Uran untersucht
. 94 % der ca. 730 Proben enthielten Uran in geringen Konzentrationen von
bis zu 0,005 mg/l. Lediglich 3 % wiesen Gehalte zwischen 0,005 und 0,010 mg/l
auf. Weitere 3 % (19 Proben) enthielten Urankonzentrationen über 0,010 mg/l.
Bei diesen Trinkwässern sind die Gehalte auf geogene Uranvorkommen zurückzuführen
. Der höchste gemessene Wert lag bei 0,019 mg/l.

Im Rahmen der 1. Novellierung der Trinkwasserverordnung hat die Bundesregierung
 im Jahr 2011 aus Vorsorgeerwägungen einen Grenzwert für Uran in Höhe

Düngemittel Anzahl
Proben 

Minimum Maximum Mittelwert 

Teilaufgeschlossenes 
Rohphosphat  

21 131 200  177

Triple Superphosphat  11 42,7 173 104
NP*-Dünger insgesamt  69 0,03 224 76,7  
PK**-Dünger 11 35,2 84,6 64,3 
NPK***-Dünger 61 0,01 50,9 11,2 
 *  NP = Stickstoff, Phosphor  
**  PK = Phosphor, Kalium 
***  NPK = Stickstoff, Phosphor, Kalium 

Anzahl 
Mst.* 

Messstellen 
> BG** 

Messstellen 
> GW*** Median 90.  Perzentil 

Maximalwert
 Anzahl % Anzahl % 

2.146 1.469 68 31 1,4 0,8 2,9 394 
* Mst. = Messstellen  
** BG = Bestimmungsgrenze 
*** GW = Grenzwert Trinkwasserverordnung 



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von 0,01 mg/l festgelegt. Weltweit ist dies zurzeit der niedrigste Grenzwert. Er
bietet allen Bevölkerungsgruppen – Säuglinge eingeschlossen – lebenslang gesundheitliche
 Sicherheit.

Seit Gültigkeit des Grenzwerts Ende 2011 ist die Untersuchung auf Uran in
Trinkwasser nun Bestandteil der routinemäßigen Überwachung. Fast ausnahmslos
waren alle Proben unauffällig. Nur in einem einzigen Fall wurde eine leichte
Grenzwertüberschreitung bei einer kleinen Gruppenwasserversorgung festgestellt.
Hier muss das Wasser mit Wasser anderer Herkunft gemischt oder entsprechend
aufbereitet werden, z. B. durch Einsatz eines Ionentauschers. 

2. Liegen ihr Erkenntnisse über das Auftreten von besonders hohen Uranmetallbelastungen
 im Zusammenhang mit der Landnutzung in Baden-Württemberg
vor und wenn ja, wo genau kommt es zu vermehrtem Auftreten von uranbelas -
teten Böden? 

Im Bodendauerbeobachtungsprogramm der Landesanstalt für Umwelt, Messungen
 und Naturschutz (LUBW) werden seit 1986 Böden in regelmäßigen Wiederholungsuntersuchungen
, u. a. nutzungsdifferenziert, die Spurenstoffgehalte und
ihre möglichen Veränderungen erhoben. Das Schwermetall Uran war dabei entsprechend
 den bundesweiten Vorgaben kein Parameter, der von Anbeginn des
Messprogramms im Untersuchungsumfang enthalten war. Seit der Veröffent -
lichung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, im
Jahr 2008 „Flächenrepräsentative Hintergrundwerte für Arsen, Antimon, Beryllium
, Molybdän, Kobalt, Selen, Thallium, Uran und Vanadium in Böden Deutschlands
 aus länderübergreifender Sicht“ hat die LUBW diese Spurenstoffe in alle
Routineuntersuchungsprogramme zum Bodenzustand mit aufgenommen.

Im Rahmen der Bodendauerbeobachtung wurde bei der letztmaligen Wiederholungsuntersuchung
 in den Jahren 2011/2012 zum ersten Mal der Parameter Uran
einbezogen. Erste Auswertungen der Daten werden im Lauf des Jahres 2013 vorliegen
.

Weitere anlassbezogene Untersuchungen z. B. der Bodenbelastung durch den his -
torischen Erzbergbau erfassen seit 2008 ebenfalls auch den Parameter Uran. Hinweise
 auf einen Zusammenhang besonders hoher Uranbelastungen der Böden mit
der Landnutzung können daraus jedoch nicht abgeleitet werden, weil in den bisher
 untersuchten Gebieten (z. B. Bergbauregionen im Schwarzwald) der geogene
Beitrag, d. h. die natürlich erhöhten Urangehalte der bodenbildenden Gesteine einen
 eventuellen Beitrag aus uranhaltigen Phosphatdüngern zu stark überlagern
würde.

Die bisher vorliegenden, jedoch noch nicht flächendeckenden Daten über Uran -
gehalte in den Böden Baden-Württembergs zeigen zwei Häufigkeitsmaxima bei
Konzentrationsbereichen von 0,5 bis 1,5 mg/kg, der offensichtlich den ubiquitären
 landesweiten Hintergrund unbelasteter Böden widerspiegelt, und bei 
ca. 3,5 bis 5,0 mg/kg der Böden aus Gebieten mit Uranerz-führenden Gesteinen
im Untergrund bzw. einem lokalen Einfluss des historischen Erzbergbaus, insbesondere
 im Südschwarzwald.

Der Bundesgesetzgeber erwägt im Entwurf der neuen Mantelverordnung einen
Vorsorgewert auch für Uran in Böden, dessen Höhe – wie die Vorsorgewerte für
weitere Spurenstoffe – nach der Hauptbodenart bemessen ist. Für die in der Landesfläche
 überwiegende Hauptbodenart Lehm/Schluff soll er 6,7 mg/kg betragen.

Unter Zugrundlegung der in der Bundestagsdrucksache 17/6019 vom 31. Mai
2011 zum Thema genannten Zahlen (15,5 g Uran je Hektar jährlicher Eintrag in
die Ackerkrume landwirtschaftlicher Böden durch Phosphatdüngemittel) und bei
Vernachlässigen der Auswaschung würde der künftige Vorsorgewert bei den in
Baden-Württemberg geogen oder regional durch den alten Erzbergbau vorbelas -
teten Böden (3,5 bis 5 mg U/kg) – abgesehen von einzelnen i. d. R. grundstücksbezogenen
 Maximalwerten – innerhalb eines Zeitraums von über 400 Jahren erreicht
. Bei Böden mit Urangehalten von 0,5 bis 1,5 mg/kg wie sie als für die Landesfläche
 repräsentativ zu erwarten sind, würde der avisierte Vorsorgewert nach
mehr als 1.200 Jahren erreicht.



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Diese Betrachtungen belegen, dass derzeit kein Zusammenhang zwischen dem
Auftreten besonders hoher Uranbelastungen in Böden und der Landnutzung in
Baden-Württemberg erwartet werden kann.

3. Welche Untersuchungen strengt sie an, um den Zusammenhang von Landwirtschaft
 und Belastung des Grund- bzw. Trinkwassers mit Uran in Baden-Württemberg
 zu untersuchen? 

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) führt im
Rahmen der landesweiten Überwachung des Bodenzustands kontinuierlich zusätzliche
 Untersuchungen auch über das Verhalten von Uran in den Wirkungs -
pfaden Boden-Pflanze und Boden-Grundwasser gemäß der Bundesbodenschutzund
 Altlastenverordnung in den Böden mit erhöhten Gehalten durch. Die Mobilität
 in Böden hängt ab von dem besonderen Chemismus der Uranverbindungen in
aquatischen Systemen.

Im Grundwassermessnetz wurden die Urankonzentrationen bisher diskontinuierlich
 gemessen (s. Ziffer 1), zukünftig erfolgen die Untersuchungen in einem dreijährlichen
 Rhythmus. Die Ergebnisse werden alle drei Jahre in den Grundwasserberichten
 veröffentlicht (im Internet unter: http://www.lubw.baden-wuerttemberg
.de/servlet/is/9162/?shop=true). Die Daten werden ferner nach Prüfung und
Plausibilisierung im Internet im „Jahresdatenkatalog Grundwasser“ bereitgestellt. 

Die bisherigen Untersuchungen des Trinkwassers auf Uran ließen keinen Einfluss
 der Landnutzung erkennen. Festgestellte, leicht erhöhte Werte sind geogen,
also auf natürliche Ursachen zurückzuführen. Aufgrund des in der Trinkwasserverordnung
 verankerten Grenzwerts bleibt die Bestimmung des Urangehalts im
Trinkwasser Bestandteil der amtlichen Routineuntersuchungen. Darüber hinaus
müssen bei Eigenkontrollen der Wasserversorger ermittelte Grenzwertüberschreitungen
 den Trinkwasserüberwachungsbehörden gemeldet werden. Somit
ist gewährleistet, dass die Urankonzentration im Trinkwasser weiterhin beobachtet
 wird.

Bei der Bewertung der Urangehalte von Boden, Grund- und Trinkwasser gilt es
auch künftig einen möglichen Zusammenhang zur Anwendung phosphathaltiger
mineralischer Düngemittel abzuprüfen.

4. Welche Strategie verfolgt sie, um die Ausbringung von mit Uran belastetem Phosphat
-Dünger zu unterbinden bzw. zu minimieren und damit einen Belas tungspfad
des Grund- und letztlich des Trinkwassers abzustellen bzw. zu minimieren? 

Das Umweltministerium entwickelte die Phosphor-Rückgewinnungsstrategie für
Baden-Württemberg, die im Oktober 2012 veröffentlicht wurde. Ziel dieser Strategie
 ist es, sekundäre Rohstoffquellen zu nutzen, um so die Versorgung mit
schadstoffarmem Phosphor langfristig sicherzustellen. Dabei setzt das Land auf
Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und aus Klärschlammasche
, da diese das höchste Phosphor-Rückgewinnungspotenzial aufweisen
. Die derzeit mit mineralischen Düngemitteln eingesetzte Gesamtphosphormenge
 in Baden-Württemberg ließe sich theoretisch etwa zur Hälfte von aus Klärschlamm
 gewonnenem Phosphor decken. 

Für die Phosphor-Rückgewinnungsstrategie spielt die vom Land finanzierte großtechnische
 Anlage zur Rückgewinnung von Phosphor auf der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes
 Offenburg eine wichtige Rolle. Mit der nach dem „Stuttgarter
 Verfahren“ seit November 2011 arbeitenden Pilotanlage wird ein etwa
8.000 Einwohnerwerten entsprechender Teilstrom des Klärschlamms behandelt.
Das erzeugte Produkt Magnesium-Ammonium-Phosphat (MAP) kann nach bisherigen
 Erkenntnissen direkt als Mehrnährstoffdünger in der Landwirtschaft oder
als Rohstoff für die Phosphatindustrie verwendet werden. Das Umweltbundesamt
(UBA) untersuchte den Urangehalt von rückgewonnenem Phosphat verschiedener
MAP-Produkte (u. a. des Offenburger Materials) und stellte einen maximalen 
Urangehalt von 1,7 mg/kg fest (wwt Modernisierungsreport 2012/2013). Im Vergleich
 zu den Gehalten der üblicherweise eingesetzten mineralischen Phosphatdünger
 (s. Ziffer 1) sind das geringe Konzentrationen.



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Die Anlage in Offenburg hat sich bereits in der Anlaufphase als leistungsfähiger
erwiesen, als prognostiziert. Weitere Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor
sollen in den nächsten Jahren in Baden-Württemberg errichtet und betrieben werden
. Auch ist eine Anlage im Land geplant, die den Phosphor aus der Klär -
schlamm asche rückgewinnen kann.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Strahlenschutz
 (BfS) als zuständige Bundesbehörden sowie der Wissenschaftliche Beirat
für Düngungsfragen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) haben sich intensiv mit der Frage des Urangehalts
in Düngemitteln befasst. 

Das BfR hat zusammen mit dem BfS festgestellt, dass für die Verbraucher derzeit
kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln
 erkennbar ist. Diese Aussage gilt vor dem Hintergrund sorgfältiger und
sehr detailliert ausgeführter Prüfungen, die chemische und Strahlenwirkung sowie
die unterschiedlichen Bindungsformen und Löslichkeit berücksichtigen. Aufgrund
 dieser Bewertungen wird derzeit auch noch keine gesicherte Basis für eine
Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten oder Grenzwerten für Uran in
Düngemitteln gesehen. Zur weiteren Klärung laufen weitere wissenschaftliche
Studien zum Sorptionsverhalten von Uran im Boden sowie öko-toxikologische
Untersuchungen zu Uran im Boden. 

Zudem sind hier auch die Forderungen des Gemeinschaftsrechtes der EU nach
freiem Warenverkehr zu beachten. Ca. 95 % der mineralischen Phosphat-Düngemittel
 sind EU-Düngemittel nach EU-Düngemittelrecht, welches derzeit leider
keinerlei schadstoffbezogene Regelungen enthält. 

Zur Vereinheitlichung des Binnenmarktes beabsichtigt daher die EU-Kommission
das Düngemittelrecht vollständig zu harmonisieren und auch einheitliche Schadstoffregelungen
 einzuführen. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben
nachdrücklich. In der Diskussion ist für phosphathaltige Mineraldünger ein Cadmiumgrenzwert
 von 60 mg je kg P2O5. 

Laut Bundestagsdrucksache 17/9831 wird der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen
 beim BMELV im Februar 2013 ein Fachgespräch zum Thema Uran in
Düngemitteln organisieren. Ziel ist es, die Ergebnisse aus den relevanten wissenschaftlichen
 Untersuchungen zusammenhängend mit den beteiligten Wissenschaftlern
 ergebnisoffen zu erörtern, um eine wissensbasierte Entscheidung über eine ggf.
notwendige Begrenzung des Uran-Eintrages über Düngemittel zu ermöglichen. 

Für das Schwermetall Cadmium wurde 2003 in die nationale Düngemittelverordnung
 aus Vorsorgegründen eine Begrenzung des zulässigen Gehaltes aufgenommen
. Für Phosphatdüngemittel ist ein Cadmium-Höchstwert von 50 mg Cd je kg
P2O5 festgeschrieben. Eine Kennzeichnungspflicht für Cadmium bei phosphathaltigen
 Düngemitteln gilt ab 20 mg je kg P2O5. Aufgrund der häufigen Vergesellschaftung
 von Cadmium mit Uran wird dadurch auch eine teilweise Begrenzung
für Uran erreicht. 

Unabhängig davon empfiehlt die Kommission für Bodenschutz beim Umweltbundesamt
 auch für Uran die Festsetzung entsprechender Werte.

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass nur Düngemittel, die nach nationalem
 Recht zugelassen sind, insbesondere in Bezug auf Schadstoffe ein wesentlich
höheres Schutzniveau bieten.

5. Welche Strategie verfolgt sie, um die uranhaltigen Phosphatdünger vermehrt
durch organischen Dünger mit deutlich geringeren Urangehalten zu ersetzen? 

Die Vorkommen von Phosphat aus natürlichen Lagerstätten sind grundsätzlich
begrenzt. Lagerstätten für das derzeit genutzte cadmiumarme Phosphat gehen dabei
 deutlich schneller zur Neige. Deshalb ist es geboten, einerseits den Einsatz
von Phosphat als Düngemittel zu optimieren und andererseits eine Wiederverwertung
 des Phosphors aus Reststoffen soweit wie möglich anzustreben. Das
Schließen von Phosphatkreisläufen ist daher nicht nur wegen des Bodenschutzes,
sondern auch wegen der langfristigen Versorgungssicherheit der Landwirtschaft
von elementarer Bedeutung. 



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Ein konkretes Beispiel zum verbesserten Einsatz organischer Dünger ist die Unterfußdüngung
 zu Mais mit Gülle. Selbst bei relativ hohen Nährstoffgehalten im
Boden benötigt Mais für eine gute Jugendentwicklung im Umfeld des Saatgutes
hohe Stickstoff- und Phosphatkonzentrationen. Bislang wird die Unterfußdüngung
 ausschließlich mit stickstoff- und phosphathaltigen Mineraldüngern durchgeführt
. Durch die Entwicklung neuer technischer Verfahren in den letzten Jahren
können diese durch Gülle ersetzt werden. Erste Versuche auch in Baden-Württemberg
 zeigten, dass die Unterfußdüngung mit Gülle mit der mineralischen Unterfußdüngung
 konkurrieren kann. 

Ein Verbundprojekt zur Nährstoffrückgewinnung aus Schweinegülle mittels Kris -
tallisation an reaktivem Substrat wurde an der Landesanstalt für Schweinezucht in
Boxberg vergangenes Jahr gestartet. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung eines
Teils des in Schweinegülle enthaltenen Phosphors als mineralisches RecyclingDüngemittel
, was eine gezieltere, in Höhe und Zeitpunkt am Bedarf der landwirtschaftlichen
 Kulturen ausgerichtete Steuerung der Düngung ermöglichen soll.

Besonders innovativ an dem Projekt ist, dass zum ersten Mal eine praktikable
Verfahrenstechnik mit vergleichsweise geringen Kosten für die Phosphorabscheidung
 aus Gülle entwickelt wird. Das Verfahrensprinzip soll optimiert, Restrisiken
minimiert und die Einführung in der Praxis unterstützt werden. Dadurch kann eine
 gezieltere Düngung und höhere Ressourceneffizienz des endlichen Rohstoffs
Phosphor sowie Verringerung des Uraneintrags erreicht werden.

6. Welche Bedeutung misst sie einem vorbeugenden Bodenschutz und der Verbesserung
 der Filter- und Pufferkapazitäten der Böden zur Risikominimierung der
Uranbelastung zu? 

Die Landesregierung legt weiterhin großen Wert darauf, dass sowohl der vorsorgende
 als auch der nachsorgende Bodenschutz gleichwertig umgesetzt werden.
Unter Frage 3 wurde u. a. dargelegt, welche Untersuchungen durchgeführt werden
, um das noch bestehende Defizit bei der Kenntnis der Löslichkeit von Uranverbindungen
 und damit ihrer Verlagerung im Boden systematisch zu schließen.
Erst wenn auch über die Uranmobilität in den Böden eine ausreichende Datengrundlage
 vorliegt, ist es möglich, Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktion
 als Filter und Puffer für Schadstoffe auch gegenüber Uran sowie ihre Wirksamkeit
 verlässlich zu beurteilen.

Untersteller

Minister für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft


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