Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2887 16. 01. 2013 1Eingegangen: 16. 01. 2013 / Ausgegeben: 21. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kilometer an Hochspannungsleitungen verlaufen entlang bzw. queren Bundesautobahnen in Baden-Württemberg? 2. Liegen ihr Daten über die Anzahl der in Baden-Württemberg von Helikoptern durchgeführten Sichtflugstunden im Verlauf der letzten fünf Jahre vor? 3. Besteht aus ihrer Sicht bei einem zunehmenden Flugverkehr generell eine Notwendigkeit , die Sicherheitsmaßstäbe mit besonderem Hinblick auf die Vorschriften für den Sichtflug zu überprüfen und gegebenfalls zu verbessern? 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, die Hochspannungsleitungen entlang den Autobahnen und Bahnstrecken mit visuellen Warnmarkierungen und/oder Sendern auszustatten, um Unfälle und Abstürze, wie vor kurzem an der Autobahn nahe Schwäbisch-Hall geschehen, zukünftig möglichst zu vermeiden? 5. Welche konkreten und vordringlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit , nicht zuletzt für die bei der Luftrettung eingesetzten Helikopter und Polizeihubschrauber, gedenkt sie als Reaktion auf den Unglücksfall bei Schwäbisch-Hall zu unternehmen? 16. 01. 2013 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Flugverkehrssicherheit in Baden-Württemberg und geeignete technische Maßnahmen als Reaktion auf den Hubschrauberabsturz nahe Schwäbisch-Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2887 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Februar 2013 Nr. 3-3848.3-00/95 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kilometer an Hochspannungsleitungen verlaufen entlang bzw. queren Bundesautobahnen in Baden-Württemberg? Von den Netzbetreibern Transnet BW und EnBW Regional AG liegen folgende Daten vor: Es gibt darüber hinaus noch andere Netzbetreiber, die Hoch- und Höchstspannungsleitungen in Baden-Württemberg betreiben. Von ihnen liegen der Landesregierung keine entsprechenden Informationen vor. 2. Liegen ihr Daten über die Anzahl der in Baden-Württemberg von Helikoptern durchgeführten Sichtflugstunden im Verlauf der letzten fünf Jahre vor? Nein. 3. Besteht aus ihrer Sicht bei einem zunehmenden Flugverkehr generell eine Notwendigkeit , die Sicherheitsmaßstäbe mit besonderem Hinblick auf die Vorschriften für den Sichtflug zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern? Die Sicherheitsmindesthöhe und die Mindestflughöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln sind in § 6 der Luftverkehrs-Ordnung geregelt. Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen , Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten mindestens 300 Meter über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 Metern, ansonsten mindestens 150 Meter über Grund. Sie darf nur beim Start und bei der Landung unterschritten werden. Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motor - getriebenen Luftfahrzeugen sind in der Regel in einer Höhe von mindestens 600 Meter durchzuführen. Die Luftfahrbehörde kann für Flüge zu besonderen Zwecken Ausnahmen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt . Nach Anlage 5 zur Luftverkehrs-Ordnung sind für Hubschrauberflüge nach Sichtflugregeln dauernde Erdsicht (d. h. der Pilot sieht aus dem Flugzeug die Erdoberfläche ) und eine Flugsicht (d. h. der Pilot hat Sicht in Flugrichtung) von 800 Metern erforderlich. Außerdem dürfen Wolken nicht berührt werden, und ein rechtzeitiges Ausweichen von Hindernissen muss möglich sein. Militär und Polizei können von den flugbetrieblichen Vorschriften abweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Die Landesregierung hält diese bundesweit geltenden Regelungen für sachgerecht und ausreichend. Netzbetreiber Entlang zur Autobahn Querungen von Autobahnen Transnet BW (Höchstspannungsnetz 380/220 kV) 89 km 58 EnBW Regional AG (Hochspannungsnetz 110 kV) 185 km 113 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2887 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, die Hochspannungsleitungen entlang den Autobahnen und Bahnstrecken mit visuellen Warnmarkierungen und/oder Sendern auszustatten, um Unfälle und Abstürze, wie vor kurzem an der Autobahn nahe Schwäbisch Hall geschehen, zukünftig möglichst zu vermeiden? Die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen richtet sich nach den Vorschriften des § 12 Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und den §§ 14 bis 17 LuftVG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer I 143/07 vom 24. Mai 2007). Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeits-, Militär-, Polizei- und Rettungsflügen kann im Einzelfall die Kennzeichnung von Hindernissen ab 20 Meter über Grund (z. B. Freileitungen, Seilbahnen) erforderlich sein. An verkehrsreichen und unfallträchtigen Autobahnen und Straßen in der Nähe von Flugplätzen oder wenn Stromtrassen Täler und Schluchten überspannen, ordnen die Luftfahrbehörden an, dass an den Stromleitungen sog. Steilmarken oder Warnmarkierungen angebracht werden. Solche ermöglichen es den Piloten, die Luftfahrthindernisse rechtzeitig zu erkennen. Die Kennzeichnung u. a. der Freileitungen erfolgt üblicherweise durch orange-weiße Seilmarker. Bei bestehenden Leitungsabschnitten, bei denen behördlicherseits keine Kennzeichnung als erforderlich angesehen wurde, ist eine Nachrüstung von Seilmarkern aus statischen Gründen nicht ohne weiteres möglich . Erfahrungen mit Sendern liegen nicht vor. Zudem ist diese Art der Warnmöglichkeit bisher nicht vorgesehen. 5. Welche konkreten und vordringlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit , nicht zuletzt für die bei der Luftrettung eingesetzten Helikopter und Polizeihubschrauber, gedenkt sie als Reaktion auf den Unglücksfall bei Schwäbisch Hall zu unternehmen? Nach § 5 der Luftverkehrsordnung sind Unfälle ziviler Luftfahrzeuge der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) zu melden. Dies ist auch im vorliegenden Fall geschehen. Die BfU hat den Unfall aufgenommen. Die Aufgabe der BfU ist es, Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland zu untersuchen, deren Ursachen zu ermitteln und entsprechende Sicherheitsempfehlungen herauszugeben, mit denen künftige Unfälle und Störungen verhütet werden können. Der Bericht der BfU liegt noch nicht vor. Eine Minimierung des von Hindernissen ausgehenden Gefahrenpotenzials für die Helikopter der Luftrettung und der Polizei ist grundsätzlich durch Maßnahmen im Bereich des Luftfahrpersonals, der Ausrüstung der Luftfahrzeuge sowie der technischen Ausstattung bzw. Warnmarkierung der Luftfahrthindernisse möglich. So ist für das Fliegen eines Hubschraubers der Polizei als auch der Luftrettung eine Berufspilotenlizenz erforderlich. Darüber hinaus ist die umfängliche Aus- und regelmäßige Fortbildung des Luftfahrtpersonals einer der wichtigsten Punkte zur Minimierung von Gefahren. Zum unverzichtbaren Ausbildungsstand gehört insbesondere die intensive Kenntnis der topographischen Gegebenheiten und der Luftfahrthindernisse. Diese wird beispielsweise bei der Polizeihubschrauberstaffel auf hohem Niveau gehalten. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice