Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2894 18. 01. 2013 1Eingegangen: 18. 01. 2011 / Ausgegeben: 25. 04. 2011 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e r S t a n d 1. Wie bewertet sie die Qualität und den Umfang der Kindertagespflege im Gesamtsystem der Kindertagesbetreuung? 2. Wie viele Kinder werden in Baden-Württemberg in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege gefördert (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Betreuungszweigen und Altersgruppen ) und welche Entwicklungen gab es insbesondere nach der Stichtagserhebung vom 1. März 2012 in den Stadt- und Landkreisen hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung? 3. Wie viele Tagesmütter (und -väter) sind dabei in den Jugendämtern registriert, wie viele Kinder werden im Durchschnitt durch diese betreut und welche Erkenntnisse bestehen bei den Jugendämtern hinsichtlich der Bereitschaft der Tagesmütter, weitere Kinder zu betreuen? 4. Welche Ausbauziele haben die einzelnen Stadt- und Landkreise in BadenWürttemberg (unterschieden nach Plätzen in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege) hinsichtlich des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung zum August 2013 und wie sind diese Kennziffern in den einzelnen Stadt- und Landkreisen ermittelt worden? 5. Inwieweit wird Kindertagespflege als Ergänzung zur Betreuung in Tageseinrichtungen angeboten (etwa für Rand- oder Schließzeiten)? Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Tagesmütter stärken, Qualität verbessern, Kindertagespflege in Baden-Württemberg voranbringen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 2 I I . R e c h t l i c h e R a h m e n b e d i n g u n g e n 1. Welchen Stellenwert hat das im 8. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern beim Anspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung in Bezug auf die Auswahl der Betreuungsform (Tageseinrichtung oder Tagespflege)? 2. Inwieweit sind aus ihrer Sicht unterschiedliche Kostenbeiträge der Eltern für vergleichbare Betreuungszeiten in Tageseinrichtung oder Tagespflege in kommunalen Satzungen angemessen bzw. zulässig? I I I . V e r w a l t u n g s h a n d e l n i m B e r e i c h d e r K i n d e r t a g e s p f l e g e 1. Welche Vereinbarungen wurden bislang auf der Landes- und auf kommunaler Ebene getroffen, um für eine gute und ausreichende Tagespflege auf kommunaler Ebene zu sorgen bzw. um deren Ausweitung zu fördern? 2. Wie ist der Betreuungsschlüssel für die fachliche Begleitung, Beratung und Vermittlung für Tagesmütter in den Jugendämtern der Stadt- und Landkreise und gibt es dafür Standards oder Best-Practice-Modelle? 3. Welche Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Transparenz der bisherigen individuell gestalteten Verwaltungspraxis in der Kindertagespflege könnten aus ihrer Sicht dazu führen, die Kindertagespflege attraktiver zu gestalten? I V . M a ß n a h m e n f ü r d e n w e i t e r e n A u s b a u d e r K i n d e r t a g e s - p f l e g e 1. Wie bewertet sie folgende Maßnahmen zum Ausbau der Kindertagespflege: a) Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen, b) Vertretungsmodelle im Krankheitsfall, c) Akquise-Kampagne des Landesverbands der Tagesmütter e. V. d) betriebliche Kindertagespflege an Betrieben, e) Harmonisierung der Elternbeiträge im Verhältnis zu den Kindertagesstätten, f) Lenken der Kindertagespflege in Richtung auf eine eigenständige Einkommensquelle statt eines Zuverdienstes von Ehefrauen zum Beispiel durch Anreize , mehr als zwei Kinder aufzunehmen, g) Platzbereitstellungspauschale und h) Gewinnung von neuen bzw. Wiedergewinnung von nicht-aktiven Tages - müttern? 2. Welche Gesetzgebungskompetenz besteht hinsichtlich der Regelung durch das Land und welche untergesetzlichen Möglichkeiten bestehen? 3. Welche Rolle spielen die freien Träger, insbesondere die Tagesmüttervereine, im Bereich der Kindertagespflege und wie kann deren Weiterentwicklung zur Stärkung dieser Betreuungsform beitragen? 4. Wie beurteilt sie den Vorschlag, die Zuständigkeit für die Kindertagespflege unter den gleichen Bedingungen wie bei den Kindertagesstätten den Städten und Gemeinden zu übertragen? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 5. Welchen Beitrag kann aus ihrer Sicht die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Berufsberatung und die Möglichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen leisten und welche Hindernisse bestehen in diesem Zusammenhang derzeit? 16. 01. 2013 Schmiedel, Bayer und Fraktion B e g r ü n d u n g Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung zum August 2013 bedarf es eines Ausbaus sowohl der Tageseinrichtungen als auch der Tagespflege. Während im Bereich der Tageseinrichtungen bereits zahlreiche Aktivitäten unternommen werden, erscheint die Entwicklung im Bereich der Tagespflege noch steigerungsfähig. Insbesondere zeigt sich, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hinsichtlich der Auswahl unter den beiden Betreuungssystemen noch nicht genügend Beachtung findet. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, über die offen diskutiert werden muss. Im bestehenden System der Kommunen und Städte schlummern Kapazitäten, die sichtbar gemacht und genutzt werden sollten, um dem steigenden Anspruch nach Bildung und Betreuung vor allem im U3-Bereich gerechter zu werden. Darunter spielt die Tagespflege bislang noch eine nachrangige Rolle, die effektvoll gesteigert werden könnte, indem durch verwaltungstechnische und ggf. gesetzliche Anpassung dafür gesorgt wird, die Tagespflege als attraktive Alternative zu gestalten. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 9. April 2013 Nr. III/ In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Mit Schreiben vom 3. April 2013 Nr. 31-6930.180/22 beantwortet das Kultus - ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e r S t a n d 1. Wie bewertet sie die Qualität und den Umfang der Kindertagespflege im Gesamtsystem der Kindertagesbetreuung? Die Kindertagespflege ist neben der Kinderbetreuung in Einrichtungen eine wichtige Säule der Betreuungsangebote für Kinder im Land. Insbesondere auch beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren kommt der Kindertagespflege besondere Bedeutung zu. Die Qualität in der Kindertagespflege konnte in den letzten Jahren verbessert werden und hat ein gutes Niveau erreicht. Die Grundqualifikation für Tagespflegepersonen , die erstmals seit dem Jahr 2011 für die Betreuung in Kindertagespflege zur Verfügung stehen, beträgt nach der Verwaltungsvorschrift zur Kindertages - pflege grundsätzlich 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Das Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg wurde auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts erarbeitet . Für Personen mit besonderen einschlägigen Aus- und Vorbildungen ist eine Qualifizierung von mindestens 30 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Es sind auch jährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltungen für Tagespflegepersonen vorgesehen , die deren tägliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungstätigkeit unterstützen und damit ebenfalls zur Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege beitragen. Die Sicherung und der Ausbau der Qualität in der Kindertagespflege erfolgt auch über die in § 23 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgesehene fachliche Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen. Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. hat durch die Erarbeitung und Verbreitung von Standards und die Beratung von Trägerorganisationen ebenfalls zum Ausbau der Qualität beigetragen. Der Umfang des Angebots an Plätzen in der Kindertagespflege sollte sich nach der Nachfrage, d. h. nach den Wünschen der Eltern richten. 2. Wie viele Kinder werden in Baden-Württemberg in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege gefördert (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Betreuungszweigen und Altersgruppen ) und welche Entwicklungen gab es insbesondere nach der Stichtagserhebung vom 1. März 2012 in den Stadt- und Landkreisen hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung? Am Stichtag 1. März 2012 wurden 18.906 Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege und 390.657 Kinder in Kindertageseinrichtungen im Land gefördert . Nähere Angaben zu den geförderten Kindern ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Art der Betreuung Betreute Kinder ins- davon im Alter von ... bis unter ... Jahren gesamt 0–3 3–6 6–11 11–14 öffentlich geförderte Kindertagespflege 18.906 8.884 4.509 4.540 973 Kindertageseinrichtungen 390.657 54.272 266.339 67.576 2.470 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 Nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg arbeiten die Städte gegen - wärtig mit Hochdruck am Ausbau der Kleinkindbetreuung. 3. Wie viele Tagesmütter (und -väter) sind dabei in den Jugendämtern registriert, wie viele Kinder werden im Durchschnitt durch diese betreut und welche Erkenntnisse bestehen bei den Jugendämtern hinsichtlich der Bereitschaft der Tagesmütter, weitere Kinder zu betreuen? Am Stichtag 1. März 2012 wurden insgesamt 18.906 Kinder im Land von 6.727 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut, sodass landesdurchschnittlich eine Tagespflegeperson 2,8 Kinder betreut hat. Das Statis - tische Landesamt Baden-Württemberg hat die in der Anlage 1 enthaltenen Daten für die einzelnen Stadt- und Landkreise und die beiden zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmten Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen übermittelt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nach den Erhebungen des Statistischen Landesamts am Stichtag 1. März 2012 insgesamt 2.535 Tagespflegepersonen mit einem abgeschlossenen Qualifizierungskurs kein Kind betreut haben. Die Bereitschaft von Tagespflegepersonen, weitere Kinder zu betreuen, zeigt sich darin, dass die landesdurchschnittliche Zahl der betreuten Kinder pro Tagespflegeperson von 2,6 am Stichtag 1. März 2011 auf 2,8 am Stichtag 1. März 2012 angestiegen ist. Der Städtetag hat berichtet, dass nach Angaben der Stadt Stuttgart die Entscheidungen zur Aufnahme weiterer Kinder oder auch zur Aufgabe der Tagespflege - tätigkeit von ganz individuellen, in der Regel persönlichen Einflussfaktoren abhängen . Trotz vielfältiger Bemühungen hinsichtlich der Werbung neuer Tages - pflegepersonen sei in Stuttgart die Anzahl der neu gewonnenen Tagespflegepersonen in etwa identisch mit der Anzahl der Tagespflegepersonen, die aus dieser Tätigkeit ausscheiden und sich beruflich anders orientieren. Die Stadt Heilbronn habe unter anderem durch ein Festanstellungsmodell zusätzliche Anreize setzen können, sodass die Tagespflegepersonen bereit sind, bis zu 5 Kinder aufzunehmen . Die Stadt Mannheim habe die Bereitschaft von Tagespflegepersonen, die Anzahl der betreuten Kinder zu erweitern, durch die volle Übernahme der Bei - träge zur Sozialversicherung erreichen können. Die Städte Heidelberg und Konstanz hätten ausgeführt, dass die vorgegebene Obergrenze der Kinder meistens erreicht sei und ein Ausbau nur mit neuen Tagespflegepersonen bzw. durch Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen erreicht werden könne. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass das Interesse der Mütter, die zusätzlich zu ihrem eigenen Kleinkind noch ein oder mehrere Kinder in Kindertagespflege betreuen wollen, sinke. Mütter von Kleinkindern kehrten immer schneller in ihren Beruf zurück und stünden daher nicht mehr für die Kindertagespflege zur Verfügung. Diejenigen Tagespflegepersonen, die in diesem Aufgabenfeld eine kontinuierliche berufliche Tätigkeit sehen würden, seien eher bereit, mehrere Kinder zu betreuen. Auch das Interesse an der Kindertages - pflege in anderen geeigneten Räumen steige. 4. Welche Ausbauziele haben die einzelnen Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg (unterschieden nach Plätzen in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege) hinsichtlich des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung zum August 2013 und wie sind diese Kennziffern in den einzelnen Stadt- und Landkreisen ermittelt worden? Der Städtetag hat hierzu die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht übermittelt. Dem Landkreistag liegen keine detaillierten Angaben über die Ausbauziele jedes einzelnen Landkreises vor. Nach einer Umfrage des Deutschen Landkreistages, an der sich 27 der 35 baden-württembergischen Landkreise beteiligt hätten, erfüllten drei Landkreise die Bedarfsquote für die Kindertagespflege und 15 Landkreise für die Kindertageseinrichtungen. Die Bedarfsquote in Bezug auf den Landkreis sei dabei wenig aussagefähig, da sie zum 1. August 2013 von Gemeinde zu Gemeinde stark differieren könne. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 6 Nach den Erhebungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, Landesjugendamt , vom Frühjahr 2012 ist die Kindertagespflege in 31 Stadt- und Landkreisen fester Bestandteil der örtlichen Bedarfsplanung und wird in die örtlichen Planungen der Kommunen miteinbezogen. Dies geschieht teilweise über enge Absprachen mit den örtlichen Tageselternvereinen, Planungsgesprächen mit dem örtlichen Jugendamt oder durch feste Quotenregelungen, wie viele Plätze der Betreuung in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt werden sollen. 5. Inwieweit wird Kindertagespflege als Ergänzung zur Betreuung in Tageseinrichtungen angeboten (etwa für Rand- oder Schließzeiten)? Nach Angaben des Städtetags wird Kindertagespflege häufig, insbesondere bei Kindern im Kindergartenalter, zur Ergänzung der Betreuung in Tageseinrichtungen angeboten. So würden in der Stadt Freiburg im Breisgau 11 Prozent und in der Stadt Karlsruhe 13 Prozent der gesamten Tagespflegekinder eine Einrichtung besuchen und ergänzend in Kindertagespflege betreut. In der Stadt Mannheim würden sogar ca. 30 Prozent der in Kindertagespflege betreuten Kinder ergänzend zu Tageseinrichtungen und Schule betreut. Zudem hätten die Städte gemeldet, dass die Eltern auch verstärkt die Kindertagespflege zur Ferienbetreuung nach - fragen. Neben der ergänzenden Betreuung in der eigenen Häuslichkeit durch die Tagespflegeperson würden aber auch zunehmend Kooperationsmodelle von Kinder - tagespflege und Kindertagesstätte konzipiert. Bei diesen Kooperationen werde die Kindertagespflege als Ergänzung zu den Betreuungszeiten der Kindertagesstätten eingesetzt. Der Landkreistag hat berichtet, dass die Kindertagespflege auch als Ergänzung zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen angeboten werde. Allerdings müsse im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 1. August 2013 in der Regel die Entscheidung für die eine oder andere Form getroffen werden. Nach Einschätzung des Landesverbandes der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. haben in den letzten Jahren Modelle mit einer Kombination der institutionellen Kinderbetreuung in Krippen und der Kindertagespflege stark zugenommen , um Kosten und den Fachkräftemangel in Kommunen aufzufangen. Der Landesverband sieht diese Entwicklung sowohl aus pädagogischen Gründen als auch unter dem Aspekt der Attraktivität der Tätigkeit für die Tagespflegepersonen kritisch. I I . R e c h t l i c h e R a h m e n b e d i n g u n g e n 1. Welchen Stellenwert hat das im 8. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern beim Anspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung in Bezug auf die Auswahl der Betreuungsform (Tageseinrichtung oder Tagespflege)? Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Das Verhältnis dieser Regelung zu der Regelung über das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII bzw. die Frage, ob der Rechts - anspruch mit einem Angebot einer Leistungsart erfüllt werden kann, auch wenn Eltern ausdrücklich die andere Leistungsart wünschen, wird gegebenenfalls rechtlich geklärt werden müssen. Zum Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) ist im Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. zum „Rechtsanspruch U3“ unter „Ergebnisse in 70 Thesen“ unter 53. bis 56. Folgendes erwähnt: „53. Lösen Erziehungsberechtigte für ihr Kind den „Rechtsanspruch U3“ ein, steht ihnen das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII zu. Danach sind den Erziehungsberechtigten weitreichende Spielräume bei der Auswahl der für ihr Kind passenden frühkindlichen Förderung eingeräumt. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 54. Die Erziehungsberechtigten haben zum einen das Recht, im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts die Art der Tagesbetreuung zu wählen, also die Förderung in einer Tageseinrichtungen oder die Förderung in Kindertagespflege. Zum anderen haben sie das Recht, eine bestimmte Tageseinrichtung oder Kindertages - pflegeperson zu wählen. 55. Das Wunsch- und Wahlrecht ist stets beschränkt auf das tatsächlich zur Verfügung stehende Angebot. Förderung in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson, die nicht bereits vorhanden und verfügbar ist, kann über das Wunsch- und Wahlrecht somit nicht gefordert werden. 56. Allerdings hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Wunsch- und Wahlrecht bereits im Rahmen der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Er hat daher entsprechend der erwartbaren Wahl der Erziehungsberechtigten sowohl Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege vorzuhalten.“ 2. Inwieweit sind aus ihrer Sicht unterschiedliche Kostenbeiträge der Eltern für vergleichbare Betreuungszeiten in Tageseinrichtung oder Tagespflege in kommunalen Satzungen angemessen bzw. zulässig? Im Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. zum „Rechtsanspruch U3“ ist unter „Ergebnisse in 70 Thesen“ unter 57. u. a. ausgeführt, dass Differenzierungen bei der Kostenbeteiligung „im Hinblick auf die Gleichrangigkeit der Angebote, das Gebot der Belastungsgleichheit (Artikel 3 Abs. 1 GG) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz enge Grenzen“ gesetzt sind und u. a. Folgendes erwähnt: „Regelmäßig unzulässig ist daher bspw., wenn bei Förderung in Kindertagespflege die Kostenbeteiligung im selben Jugend amtsbezirk deutlich höher ausfällt.“ Das Kultusministerium begrüßt, dass der Kommunalverband für Jugend und Soziales , Landesjugendamt, der Landkreistag und der Städtetag mit gemeinsamem Rundschreiben an die Stadt- und Landkreise und die kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt vom 5. April 2012 eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen angeregt haben. I I I . V e r w a l t u n g s h a n d e l n i m B e r e i c h d e r K i n d e r t a g e s p f l e g e 1. Welche Vereinbarungen wurden bislang auf der Landes- und auf kommunaler Ebene getroffen, um für eine gute und ausreichende Tagespflege auf kommunaler Ebene zu sorgen bzw. um deren Ausweitung zu fördern? Der im Dezember 2011 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden unterzeichnete Pakt für Familien mit Kindern war ein wichtiger Schritt, um beim dringend nötigen Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren voranzukommen. Mit dem Pakt für Familien mit Kindern hat die Landesregierung den Kommunen zusätzliche Mittel für die Förderung der Betriebsaus - gaben der Kleinkindbetreuung ab dem Jahr 2012 zugesagt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertages - pflege und in Kindertageseinrichtungen zu verwenden. Die gemeinsamen Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales , Landesjugendamt, des Landkreistags und des Städtetags vom 5. April 2012 über die Anpassung der Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII, mit denen eine laufende Geldleistung von 5,50 Euro pro Kind unter drei Jahren und Stunde bzw. von 4,50 Euro für ein Kind ab drei Jahren und Stunde, je zuzüglich der Erstattung bestimmter, in § 23 Abs. 2 SGB VIII vorgesehener Sozialversicherungsbeiträge bzw. -anteile empfohlen wird, hat zur Attraktivität der Kindertagespflege beigetragen. Diese Empfehlungen sind nach § 8 b des Kindertagesbetreuungsgesetzes maßgebend für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII an die Tagespflegeperson für ein von ihr be - treutes Kind, für das ein Betreuungsbedarf im Sinne von § 24 in Verbindung mit § 24 a SGB VIII festgestellt ist. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 8 Mit dem genannten gemeinsamen Rundschreiben vom 5. April 2012 haben der Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesjugendamt, der Landkreistag und der Städtetag zudem eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Elternbeiträgen für in Kinder - tageseinrichtungen betreute Kinder angeregt. Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 5. März 2013 beschlossen, die Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Kindertagespflege zu empfehlen und die Verwaltung ermächtigt , hierzu ein gemeinsames Rundschreiben mit den kommunalen Landesver - bänden abzustimmen. Die vereinfachte Abrechnung wird dazu beitragen, dass die den Tagespflegepersonen zustehenden Geldleistungen unbürokratisch und zeitnah erbracht werden. Der Städtetag hat darauf hingewiesen, dass teilweise durch örtliche Kooperationsvereinbarungen oder Förderrichtlinien neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen weitere Unterstützungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen erfolgen wie z. B. die Gewährung einer höheren laufenden Geldleistung als in den gemeinsamen Empfehlungen vom 4. Mai 2012 dargelegt, doppelter Stundensatz für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr, Übernahme der Kosten für Führungszeugnisse , Bezahlung von Fortbildungskursen. Für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen würden teilweise z. B. ein Mietzuschuss, Investitions - kostenzuschuss gewährt oder Räume durch die Stadt bereitgestellt. Nach den Angaben des Städtetags setzen sich nicht nur die zuständigen Jugendämter für den Auf- und Ausbau der Kindertagespflege ein, sondern auch kreis - angehörige Städte förderten bereits heute in erheblichen Umfang finanziell, organisatorisch , durch Fachberatung, räumlich oder sächlich die Kindertagespflege. Die Förderungskonzepte von kreisangehörigen Städten, die auf Beschlüssen des Gemeinderats, Kooperationsvereinbarungen und Förderrichtlinien beruhen, beinhalten z. B. Unterstützungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen wie beispielsweise einen zusätzlichen städtischen Zuschuss pro Betreuungsstunde, Zuschuss zur Sozialversicherung, Übernahme von Mietkosten, Bereitstellung von städtischen Räumen für die Betreuung. Kreisangehörige Städte würden aber nicht nur die Tagespflegeperson, sondern auch die Tageselternvereine fördern, z. B. durch Übernahme von Mietkosten oder teilweise Finanzierung der Tageselternvereine. Teilweise erhielten Eltern Ausgleichsleistungen von Städten, da für die Eltern eine Betreuung der Kinder in Kindertagespflege in der Regel teurer sei als eine Betreuung in Kinderkrippen. 2. Wie ist der Betreuungsschlüssel für die fachliche Begleitung, Beratung und Vermittlung für Tagesmütter in den Jugendämtern der Stadt- und Landkreise und gibt es dafür Standards oder Best-Practice-Modelle? Nach den Erhebungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, Landesjugendamt , zum Stichtag 1. März 2012 ist der Personalschlüssel für die Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen (Fachkraft zu betreuten Kindern) in den einzelnen Jugendamtsbezirken unterschiedlich. Landesweit durchschnittlich ist eine Vollzeitfachkraft für die fachliche Beratung und Begleitung von 163 Betreuungsverhältnissen zuständig. So betreute am 1. März 2012 eine Vollzeitfachkraft (100 % Beschäftigungsumfang) vor Ort zwischen 60 und 530 Betreuungsverhältnisse . Nach Angaben des Landesverbands der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. gilt der Rems-Murr-Kreis mit einem Betreuungsschlüssel von 1:60 als Best-Practice für Baden-Württemberg. Der Landesverband setzt sich dafür ein, dass eine sozialpädagogische Fachkraft nicht mehr als 90 Betreuungsverhältnisse betreut. Der Bundesverband für Kindertagespflege e. V. empfehle einen Personalschlüssel von 1:60. Die Deutsche Liga für das Kind erwähnt in dem Positionspapier „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ Fallzahlen von maximal 1:60 und einen Schlüssel von 1:40 als optimal. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 Der Städtetag geht nach Rückmeldungen der Stadtkreise davon aus, dass in den Städten der geforderte Schlüssel vielerorts bereits erreicht oder sogar unter - schritten ist. Andere Städte hätten bereits Schritte zur Verbesserung der Betreuungssituation durch eigenes oder Personal des Tageselternvereins eingeleitet. 3. Welche Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Transparenz der bisherigen individuell gestalteten Verwaltungspraxis in der Kindertagespflege könnten aus ihrer Sicht dazu führen, die Kindertagespflege attraktiver zu gestalten? Eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für in Kindertagespflege betreute Kinder mit den Elternbeiträgen für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder (vgl. Nummer IV. 1 e) verhindert, dass Eltern aus rein finanziellen Erwägungen ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen wollen und trägt damit auch zur Gleichrangigkeit der Förderung in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen bei. Die Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Kindertagespflege, die der Landesjugendhilfeausschuss am 5. März 2013 zu empfehlen beschlossen hat, wird ebenfalls zur Erhöhung der Attraktivität der Kindertagespflege beitragen. Ein nahezu einheitlicher, guter Fachberatungsschlüssel in der Kindertagespflege würde die Qualität und damit auch die Attraktivität der Kindertagespflege steigern . I V . M a ß n a h m e n f ü r d e n w e i t e r e n A u s b a u d e r K i n d e r t a g e s - p f l e g e 1. Wie bewertet sie folgende Maßnahmen zum Ausbau der Kindertagespflege: a) Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen, Nach der Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege wird Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. In anderen geeigneten Räumen können höchs - tens neun Kinder gleichzeitig durch mehrere Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis betreut werden, wobei ab dem achten zu betreuenden Kind eine Tagespflegeperson Fachkraft im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sein muss. Die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen gewinnt zunehmend an Bedeutung . Dabei wird oftmals eine Wohnung durch Tagespflegepersonen angemietet , zunehmend werden aber auch Räumlichkeiten durch Kommunen oder aber auch von Betrieben zur Verfügung gestellt. b) Vertretungsmodelle im Krankheitsfall, Vertretungsmodelle im Krankheitsfall sind maßgebend für die Verlässlichkeit der Betreuungsform Kindertagespflege. Aus diesem Grund ist auch in § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII geregelt, dass für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen ist. c) Akquise-Kampagne des Landesverbands der Tagesmütter e. V., Eine Akquise-Kampagne kann ein wirksames Mittel sein, um weitere Tagespflege - personen zu gewinnen und damit weitere Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen. Zur Durchführung landesweiter Maßnahmen zur Akquise von neuen Tagespflegepersonen sind deshalb im Staatshaushaltsplan 2013/2014 Zuschüsse an den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. in Höhe von je 10.000 Euro vorgesehen. Die Gewinnung von weiteren Tagespflegepersonen war neben der Verbesserung des Ansehens der Kindertagespflege einschließlich der Information insbesondere von (künftigen) Eltern, aber auch der gesamten Bevölkerung, über die Erziehung, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 10 Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege bereits vorrangiges Ziel der seit 2011 durchgeführten und vom Land geförderten Kampagne des Landesverbands „Kindertagespflege: familiär gut betreut“. Diese Kampagne wurde in den Jahren 2011 und 2012 in fast allen Stadt- und Landkreisen erfolgreich durchgeführt. d) betriebliche Kindertagespflege an Betrieben, Die Kindertagespflege an Betrieben ist ein wichtiger Baustein der Kinderbetreuung , insbesondere für Kinder unter drei Jahren, und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Berufstätige Eltern schätzen die betriebliche Kinderbetreuung insbesondere auch deshalb, weil sie im Bedarfsfall in kurzer Zeit beim Kind sein können. Die betriebliche Kinderbetreuung einschließlich der Kindertagespflege an Betrieben wird vom Land in vielfältiger Weise gefördert: Die öffentlich geförderte Kindertagespflege an Betrieben wird bei der Betriebskostenförderung des Landes nach § 29 c Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt. Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflegen an Betrieben ist auch bei der landesrechtlichen Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014 berücksichtigt. Der vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft herausgegebene Leitfaden „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ gibt einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung, Anregungen und praktische Hinweise, wie ganz individuelle, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung von Unternehmen angeboten werden kann. Der Leitfaden wird im ersten Halbjahr 2013 überarbeitet und neu aufgelegt. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesjugendamt, berät Betriebe in Fragen zur Kinderbetreuung einschließlich der Kindertagespflege. Ziel des landesweiten Projekts familyNET ist es, Unternehmen Beratung und Coaching anzubieten, um sie individuell und betriebsspezifisch bei der Entwicklung und Einführung einer familienbewussten Personalpolitik zu unterstützen. familyNET wird unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes. Am 20. Februar 2013 wurden erstmals Unternehmen mit dem familyNET-Award für besonders familienfreundliche Projekte ausgezeichnet. Der familyNET-Award in der Kategorie elf bis 50 Beschäftigte ging an die Rechtsanwalts- und Steuer - beraterkanzlei Kiesel & Partner aus Aalen, die „beispielhaft, nachahmenswert und in den eigenen Räumen Kleinkinder ab 5 Monaten von zwei qualifizierten Tagesmüttern betreuen lässt“. Weitere best-practice- Beispiele werden in einer Broschüre vorgestellt. Das Projekt „kmu4family – Familienfreundlich zum Unternehmenserfolg“ richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus der IT-, Medienund Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg und hat das Ziel, diese für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewinnen. kmu4family informiert über die Vorteile einer familienbewussten Personalpolitik sowie über Methoden und Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen. Hierzu bietet das Projekt kostenlose Abendveranstaltungen, Seminare und Webinare sowie Gruppencoachings an. Die Website www.kmu4family.de dient Unternehmen als Informations- und Vernetzungsplattform über die sich die Unternehmen zusätzlich über die Aktions - felder Arbeitsort, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und Kinderbetreuung sowie über bestehende Initiativen und Angebote informieren können. Beim jährlichen interdisziplinären Bildungs- und Betreuungskongress „Invest in Future“ werden Unternehmen in Fachforen über die vielfältigen Möglichkeiten zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung informiert. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe starteten zum 1. Februar 2013 zwei neue Förderprogramme für den Ausbau von Kitas. Hierfür stehen in den Jahren 2013 bis 2015 KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und an - dere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht das Förderprogramm „IKU – Kita-Ausbau“ über die Hausbank der Antragsteller zur Verfügung. Auch Unternehmen können Tagespflegepersonen anstellen oder beispielsweise Kindertagespflege in geeigneten Räumen im Betrieb anbieten. e) Harmonisierung der Elternbeiträge im Verhältnis zu den Kindertagesstätten, Um die Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege zu senken, sind nach § 8 b des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Zuweisungen nach § 29 c Finanzausgleichs - gesetz zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben, wie auch unter Nummer III.1 ausgeführt, der Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesjugendamt, der Landkreistag und der Städtetag mit einem gemeinsamen Rundschreiben vom 5. April 2012 eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen angeregt; die Landesregierung begrüßt diese Initiative. f) Lenken der Kindertagespflege in Richtung auf eine eigenständige Einkommensquelle statt eines Zuverdienstes von Ehefrauen zum Beispiel durch An - reize, mehr als zwei Kinder aufzunehmen, Die von dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesjugendamt, Landkreistag und Städtetag gemeinsam empfohlene Anpassung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII vom 5. April 2012, mit der ein Stundensatz von 5,50 Euro pro Kind unter drei Jahren bzw. von 4,50 Euro für ein Kind ab drei Jahren, je zuzüglich der Erstattung bestimmter, in § 23 Abs. 2 SGB VIII vorgesehener Sozialversicherungsbeiträge bzw. -anteile empfohlen wird, war ein wichtiger Schritt in Richtung auf eine eigenständige Einkommensquelle . Mit dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 250) wurde die bisher bis Ende 2013 befristete beitragsrechtliche Sonderregelung für Tagespflegepersonen in der Kranken- und Pflegeversicherung bis 31. Dezember 2015 verlängert. Diese beitragsrechtliche Sonderregelung, wonach die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern pauschalierend nicht als hauptberuflich selbständige Tätigkeit angesehen wird, entlastet Tagespflegepersonen finanziell und ist ein Anreiz, weitere Kinder aufzunehmen. g) Platzbereitstellungspauschale und Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird im Rahmen der Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014 gefördert. So können Tagespflegepersonen je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz für nachgewiesene Ausstattungsinvestitionen eine Ausstattungspauschale in Höhe von 500 Euro, jedoch höchstens 1.500 Euro erhalten, sofern die sonstigen Voraussetzungen der VwV Kleinkindbetreuung erfüllt sind. Der Festbetrag je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz für Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen beträgt 2.000 Euro, höchstens jedoch 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern die sonstigen Voraussetzungen der genannten VwV erfüllt sind. Die Regierungspräsidien haben seit 2008 bis Ende Februar 2013 Bewilligungen für 5.119 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege erteilt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 12 Die teilweise von Kommunen oder auch von Betrieben bereitgestellten Räumlichkeiten für die Kindertagespflege oder die Übernahme von z. B. Mietkosten können als eine Art von Platzbereitstellungspauschale betrachtet werden. Eine Platzbereitstellungspauschale im Sinne einer pauschalen Zahlung an die Tagespflegeperson unabhängig von der Belegung kann insbesondere für Vertretungsmodelle , d. h. für das Vorhalten von Plätzen für den Vertretungsfall, angezeigt sein. h) Gewinnung von neuen bzw. Wiedergewinnung von nicht-aktiven Tagesmüttern ? Die Gewinnung von neuen Tagespflegepersonen, die Wiedergewinnung von nicht-aktiven Tagesmüttern und Tagesvätern und die Vermittlung der Tagespflege - personen, die zwar für eine Vermittlung zur Verfügung stehen, aber tatsächlich kein Kind betreuen, ist wichtig, um genügend zusätzliche Plätze in der Kinder - tagespflege schaffen zu können. Aus diesem Grund sind im Staatshaushaltsplan 2013/2014 Zuschüsse an den Landesverband der Tagesmütter-Vereine BadenWürttemberg e. V. zur Durchführung landesweiter Maßnahmen zur Akquise von neuen Tagespflegepersonen vorgesehen (vgl. Nummer IV. 1 c). 2. Welche Gesetzgebungskompetenz besteht hinsichtlich der Regelung durch das Land und welche untergesetzlichen Möglichkeiten bestehen? Nach Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz regeln die Länder die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren der Bundesgesetze, die sie als eigene Angelegenheit ausführen. Das Land kann damit landesrechtliche Regelungen zur Kindertagespflege treffen. Das Land könnte insbesondere auch von dem Landesrechtsvorbehalt in § 90 Abs. 1 SGB VIII Gebrauch machen und Elternbeiträge vorschreiben oder selbst festsetzen; bisher hat das Land hiervon im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung und bezüglich der Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen auch im Hinblick auf die Eigenverantwortung der Träger abgesehen. Eine nicht gesetzliche Möglichkeit sind Empfehlungen. Bedeutend sind gemeinsame Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, Landes - jugendamt, des Landkreistags und des Städtetags wie die gemeinsamen Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII. 3. Welche Rolle spielen die freien Träger, insbesondere die Tagesmütter-Vereine, im Bereich der Kindertagespflege und wie kann deren Weiterentwicklung zur Stärkung dieser Betreuungsform beitragen? Die freien Träger sind ein bedeutender Partner für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine BadenWürttemberg e. V. hat mit finanzieller Unterstützung des Landes ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebenen tätigen Tageselternvereinen aufgebaut. Freie Träger, insbesondere Tageselternvereine, nehmen je nach Vereinbarung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmte Aufgaben der Kindertagespflege wahr. Der Städtetag hat darauf hingewiesen, dass die Tagesmüttervereine auch in den kreisangehörigen Städten, die nicht für die Kindertagespflege zuständig sind, wichtige und direkte Netzwerkpartner vor Ort seien und von diesen Städten nachhaltig unterstützt werden. Die freie Trägerstruktur hat zu einer hohen Qualität in der Kindertagespflege im Land und zu guten Rahmenbedingungen für den quantitativen Ausbau beigetragen . Die Kooperationen zwischen freien und öffentlichen Trägern ist Ausdruck der gelebten Subsidiarität im Land und eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Tageselternvereine sind breit vernetzt – mit Familienzentren vor Ort, Kindertageseinrichtungen und in den Kommunen. 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 4. Wie beurteilt sie den Vorschlag, die Zuständigkeit für die Kindertagespflege unter den gleichen Bedingungen wie bei den Kindertagesstätten den Städten und Gemeinden zu übertragen? Das Land hat mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) die Landkreise, die Stadtkreise und die nach § 5 LKJHG zu örtlichen Trägern bestimmten kreisangehörigen Gemeinden zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt. Von der in § 6 LKJHG eingeräumten Möglichkeit , dass die Landkreise durch öffentlich-rechtlichen Vertag mit kreisangehörigen Gemeinden, die nicht örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, vereinbaren können, dass diese einzelne Aufgaben der Jugendhilfe eigenständig durchführen, hat nach Kenntnis des Kultusministeriums zumindest ein Landkreis im Hinblick auf Aufgaben der Kindertagespflege Gebrauch gemacht. Durch die Regelung des § 6 LKJHG wird den Kommunen eine eigene Entscheidungshoheit über die Zuständigkeit eingeräumt, die verstärkt genutzt werden könnte. Die Endverantwortung für die durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf eine Gemeinde übertragene Aufgabe der Durchführung der Kindertagespflege verbleibt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Festlegung, Zuständigkeiten für die Kindertagespflege auf die Gemeinden zu übertragen, müsste in enger Abstimmung mit Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag nach Befassung durch deren Gremien erfolgen. 5. Welchen Beitrag kann aus ihrer Sicht die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Berufsberatung und die Möglichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen leisten und welche Hindernisse bestehen in diesem Zusammenhang derzeit? Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mitgeteilt, dass die BA das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bei der Durchführung des Aktionsprogramms Kindertagespflege begleite und unterstütze. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der örtlichen Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen seien bzw. würden über die Förderung durch das BMFSFJ informiert und unterstützten das Programm. Die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen sprächen im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit potentielle Tagespflegepersonen an. Die Berufsberatung der BA unterstütze junge Menschen am Übergang Schule – Beruf. Sie biete Informationen zu mehr als 400 dualen und schulischen Ausbildungs - gängen, helfe bei der Berufswahl und gebe Hinweise zur Selbstinformation. Eine Förderung der Qualifizierungsangebote zur Tagespflegeperson durch die BA könne grundsätzlich nur für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte erfolgen , wenn die Teilnahme an der Maßnahme notwendig sei, um die Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. zu verhindern. Da die Ausübung der Tätigkeit einer Tages - pflegeperson in der Regel auf selbständiger Basis erfolge, Stellenangebote für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Tagespflegeperson kaum zu finden seien, könne eine Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zur Tagespflegeperson allenfalls in Einzelfällen erfolgen. Bei den vorhandenen Qualifizierungsangeboten in der Kindertagespflege finde der Unterricht meistens berufsbegleitend und stundenweise über einen längeren Zeitraum statt. Diese Form der Unterrichtsdurchführung entspreche in der Regel nicht den Anforderungen an Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose. Bei Arbeitslosen erfolge die Förderung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Regel über Vollzeitmaßnahmen, da diese früher beendet seien und eine Integra - tion in Arbeit bzw. die Beendigung der Arbeitslosigkeit damit früher erreicht werden könne. Die vorhandenen Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege hätten in der Regel keine Zulassung für die Förderung (§ 176 SGB III). Diese sei seit dem 1. Januar 2013 auch bei der Förderung über § 45 SGB III wie bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III erforderlich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 14 Der Städtetag und der Landkreistag haben mitgeteilt, dass die aus Sicht der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters für die Kindertagespflege in Frage kommenden Personen an die Jugendämter bzw. Tagesmüttervereine vermittelt werden könnten bzw. vermittelt würden und von dortiger Seite das Eignungsfeststellungsverfahren erfolge. Es wäre der Erreichung des angestrebten Ziels förderlich, wenn die BA über die oben dargelegte Förderung hinaus die Qualifizierung der Tagespflegepersonen fördern würde. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 Anlage 1 Stuttgart 258 797 3,1 Böblingen 237 742 3,1 Esslingen 409 1 166 2,9 Göppingen 120 391 3,3 Ludwigsburg 378 903 2,4 Rems-Murr-Kreis 351 874 2,5 Heilbronn 62 195 3,1 Heilbronn 165 460 2,8 Hohenlohekreis 86 226 2,6 Schwäbisch Hall 83 212 2,6 Main-Tauber-Kreis 73 186 2,5 Heidenheim 100 245 2,5 Ostalbkreis 180 455 2,5 Reg.-Bez. Stuttgart 2 502 6 852 2,7 Baden-Baden 24 47 2,0 Karlsruhe 193 504 2,6 Karlsruhe 230 754 3,3 Rastatt 74 186 2,5 Heidelberg 74 290 3,9 Mannheim 216 640 3,0 Neckar-Odenwald-Kreis 83 184 2,2 Rhein-Neckar-Kreis 231 787 3,4 Pforzheim 59 139 2,4 Calw 65 165 2,5 Enzkreis 84 255 3,0 Freudenstadt 90 237 2,6 Reg.-Bez. Karlsruhe 1 423 4 188 2,9 Freiburg im Breisgau 185 563 3,0 Breisgau-Hochschwarzwald 158 432 2,7 Emmendingen 148 372 2,5 Ortenaukreis 260 806 3,1 Rottweil 91 246 2,7 Schwarzwald-Baar-Kreis 140 386 2,8 darunter: Villingen-Schwenningen 62 176 2,8 Tuttlingen 66 178 2,7 Konstanz 295 677 2,3 darunter: Stadt Konstanz 82 181 2,2 Lörrach 181 555 3,1 Waldshut 100 236 2,4 Reg.-Bez. Freiburg 1 624 4 451 2,7 Reutlingen 287 837 2,9 Tübingen 185 529 2,9 Zollernalbkreis 98 252 2,6 Ulm 71 193 2,7 Alb-Donau-Kreis 77 199 2,6 Biberach 135 387 2,9 Bodenseekreis 84 320 3,8 Ravensburg 173 495 2,9 Sigmaringen 68 203 3,0 Reg.-Bez. Tübingen 1 178 3 415 2,9 Baden-Württemberg 6 727 18 906 2,8 Kreis, Regierungsbezirk, Land Tagespflegepersonen, die mindestens ein Kind betreuen Kinder in Kindertagespflege durchschnittliche Anzahl der betreuten Kinder Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Tagespflegepersonen und Kinder in Kindertagespflege nach Kreisen am 1. März 2012 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2894 16 A nl ag e 2 K in de r in K in de rt ag es - ei nr ic ht un ge n K in de r in K in de rt ag es - pf le ge B et re uu ng squ ot e A us ba uz ie l 2 01 3/ B ed ar f (S ta nd : F eb ru ar 2 01 3) 20 08 % 20 12 % 20 08 % 20 12 % 20 08 in % 20 12 in % Q uo te Er m itt lu ng SK R B ad en -B ad en 14 2 12 ,4 22 7 20 ,9 22 1, 9 38 3, 5 14 ,3 24 ,3 40 ,3 % B ef ra gu ng en SK R F re ib ur g im B re is ga u 1. 16 1 19 ,6 1. 84 8 29 ,1 29 2 4, 9 44 4 7 24 ,5 35 ,8 44 % El te rn be fr ag un g un d po lit isc he B es ch lu ss fa ss un g 20 10 SK R H ei de lb er g 1. 04 6 30 ,2 1. 23 9 33 ,5 17 1 4, 9 25 4 6, 9 35 ,2 40 ,4 47 % ca . 4 0 % in K rip pe n un d 7 % in T ag es pf le ge SK R H ei lb ro nn 33 7 10 ,1 47 7 14 ,5 47 1, 4 31 0, 9 11 ,5 15 ,4 37 ,5 % G es am t 1 .2 20 P lä tz e da vo n 15 0 in T ag es pf le ge – O rie ntie ru ng a n po l. Zi el vo rg ab e SK R K ar ls ru he 10 04 13 ,6 1. 78 4 23 ,9 30 9 4, 2 32 9 4, 4 17 ,8 28 ,2 42 % no ch 6 00 fe hl en de P lä tz e – B ef ra gu ng D JI SK R M an nh ei m 99 3 12 ,5 1. 30 3 16 ,5 27 3 3, 4 45 3 5, 7 15 ,9 22 ,2 35 % 2. 06 0 Pl ät ze in T ag es ei nr ic htu ng en u nd 6 85 in K TP SK R P fo rz he im 20 4 6, 4 44 6 13 ,9 24 0, 8 41 1, 3 7, 1 15 ,2 34 % ak tu el l w ird B ef ra gu ng du rc hg ef üh rt (n ur 1 0 % d er Pl ät ze in K TP ) SK R S tu ttg ar t 32 90 20 ,7 4. 41 1 26 ,9 42 1 2, 7 55 7 3, 4 23 ,4 30 ,2 43 % na ch B ef ra gu ng is t B ed ar fs - qu ot e je do ch b ei 6 4 % SK R U lm 38 1 11 ,5 60 3 17 ,9 93 2, 8 12 8 3, 8 14 ,2 21 ,5 43 % B ef ra gu ng en (D JI /T U B er at un g) B ad en -W ür tte m be rg 32 .2 89 11 ,5 54 .2 72 20 6. 29 3 2, 2 8. 88 4 3, 3 13 ,7 23 ,1 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice