Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2925 24. 01. 2013 1Eingegangen: 24. 01. 2013 / Ausgegeben: 21. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Ermäßigungen beziehungsweise spezielle Angebote für Schülerinnen und Schüler, die eine Fort- oder Weiterbildung machen? 2. In welcher Form und in welcher Höhe beteiligt sich das Land an der Finanzierung von Fahrkarten im Rahmen einer Weiter- beziehungsweise Fortbildung (mit Angabe, wie und wo Schülerinnen und Schüler das Angebot in Anspruch nehmen können)? 3. Gibt es hinsichtlich der Unterstützung im Bereich der Fahrtkosten Unterschiede zwischen Studenten, die eine (Fach-)Hochschule besuchen und Personen, die eine berufliche Weiter- beziehungsweise Fortbildung machen und wenn ja, wie werden diese Unterschiede begründet? 22. 01. 2013 Viktoria Schmid CDU Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ausbildungsverkehr – subventionierte Tickets im Rahmen einer Weiter- beziehungsweise Fortbildung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2925 2 B e g r ü n d u n g Lebensbegleitendes Lernen steht – gerade auch mit Blick auf den Fachkräfte - mangel – zunehmend im Mittelpunkt der Bildungspolitik. Berufliche Weiterbildung ist dabei eines der zentralen Elemente. Gerade in diesem Zusammenhang sind insbesondere junge Menschen aus dem ländlichen Raum auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs angewiesen. Flexibilität zur Weiterbildung ist eine entscheidende Grundlage und diese gilt es entsprechend zu unterstützen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2013 Nr. 3-3897.0/342.1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Ermäßigungen beziehungsweise spezielle Angebote für Schülerinnen und Schüler, die eine Fort- oder Weiterbildung machen? In Baden-Württemberg werden bei sämtlichen Verkehrsverbünden und (soweit betroffen) bei nahezu allen Verkehrsunternehmen rabattierte Zeitkarten für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studentinnen und Studenten angeboten. Für diese Rabattierung erhalten die Verkehrsunternehmen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. § 6 a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) auf Antrag einen Ausgleich. Da die Verkehrsunternehmen an den Ausgleichsleistungen für die verbilligten Fahrkarten interessiert sind, orientieren sie sich bei der Aus - gabe der Fahrscheine an den Vorgaben der Verordnung des Bundes über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV ). Die Verordnung regelt abschließend, wer als Auszubildende im Sinne des Ausgleichsrechts anerkannt wird. Ausdrücklich erwähnt sind in der Regelung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses oder staatlich anerkannte Berufsvorbereitungslehrgänge. Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fort- oder Weiterbildungen als Auszubildende nach § 1 der PBefgAusglV berücksichtigt werden können. Die Verbilligung von Fahrausweisen des Ausbildungsverkehrs hat in erster Linie eine soziale Komponente. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen wird unterstellt, dass es aufgrund des Einkommens aus der Berufstätigkeit an der Voraussetzung der sozialen Bedürftigkeit fehlt. Dieser Personenkreis kann deshalb keine verbilligten Ausbildungszeitkarten in Anspruch nehmen. 2. In welcher Form und in welcher Höhe beteiligt sich das Land an der Finanzierung von Fahrkarten im Rahmen einer Weiter- beziehungsweise Fortbildung (mit Angabe, wie und wo Schülerinnen und Schüler das Angebot in Anspruch nehmen können)? Das Land gewährt den Verkehrsunternehmen, die verbilligte Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs anbieten, auf Antrag einen Ausgleich. Bei der Ausgleichsgewährung wird nicht nach der Art der Ausbildung differenziert. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt rd. 227,5 Mio. € für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen aufgewendet. Die anteiligen Aufwendungen für die Weiter- bzw. Fortbildung lassen sich nicht näher quantifizieren. Die Fahrkarten werden im Allgemeinen von den Verkehrsverbünden angeboten. Teilweise bieten Verkehrs - unternehmen diese Fahrkarten für Fahrten zwischen den Verbundgebieten noch im unternehmenseigenen Tarif an. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2925 3. Gibt es hinsichtlich der Unterstützung im Bereich der Fahrtkosten Unterschiede zwischen Studenten, die eine (Fach-)Hochschule besuchen und Personen, die eine berufliche Weiter- beziehungsweise Fortbildung machen und wenn ja, wie werden diese Unterschiede begründet? Ausbildungszeitkarten werden zu einem für alle Berechtigten einheitlichen Tarif angeboten, unabhängig von der Art der Bildungseinrichtungen. Es bestehen somit keine Unterschiede. Im Bereich der Hochschulen werden allerdings in BadenWürttemberg an fast allen Standorten Semestertickets angeboten, die sich preislich von den Auszubildenden-Fahrkarten unterscheiden. Um ein Semesterticket anzubieten, bedarf es einer Vereinbarung der Hochschule/der Studierenden und dem jeweiligen Verkehrsverbund, in dessen Gebiet das Semesterticket gelten soll, in der auch die Finanzierung zu regeln ist. Das Land beteiligt sich an solchen Vereinbarungen nach den gesetzlichen Regelungen des Ausgleichs gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice