Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2937 28. 01. 2013 1Eingegangen: 28. 01. 2013 / Ausgegeben: 25. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bei welchen Rückhaltebecken bzw. Dämmen im Enzkreis besteht Sanierungsbedarf ? 2. Inwieweit haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Richtlinien und Technikstandards für Rückhaltebecken bzw. Dämme verändert? 3. Welche Auswirkungen hat dies auf die aktuelle Bewertung des baulichen Zustands von Rückhaltebecken bzw. Dämmen? 4. Wie bewertet sie den baulichen Zustand der Dämme Mostklinge, Burgtal, Schwann und Neue Wiesen in der Gemeinde Straubenhardt? 5. In welchem Umfang können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den genannten Dämmen vom Land bezuschusst werden? 6. Sind hinsichtlich der Förderfähigkeit der Sanierungsmaßnahmen bzw. hinsichtlich des Umfangs der Zuschüsse vom Land in den kommenden Jahren Änderungen zu erwarten? 7. Wenn ja, welche und bis zu welchem Zeitpunkt? 25. 01. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Sanierung von Dämmen und Rückhaltebecken im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2937 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Februar 2013 Nr. 5-0141.5/416 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Rückhaltebecken bzw. Dämmen im Enzkreis besteht Sanierungs - bedarf? Das Landratsamt Enzkreis hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die bestehenden 34 Rückhaltebecken Sicherheitsüberprüfungen bei den Betreibern der Anlagen veranlasst. Für sechs Rückhaltebecken im Enzkreis liegen bereits Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen vor. Für das Rückhaltebecken „Erbbach“ in Illingen liegt ein Sanierungskonzept vor. Die Stauanlage „Paulinensee“ in Mönsheim wurde aufgrund von bautechnischen Mängeln sofort entleert. Für dieses Becken liegt eine Sanierungsplanung vor. Für die Hochwasserrückhaltebecken „Mostklinge“, „Burgtal“, „Schwann“ und „Neue Wiesen“ in der Gemeinde Straubenhardt liegen die Berichte der vertieften Sicherheitsüberprüfungen vor (vgl. Antwort zu Frage 4). Für weitere sieben Anlagen sind vertiefte Überprüfungen im Gange. Die Überprüfung der restlichen Anlagen wird vorbereitet und sukzessive in die Wege geleitet. An den im Enzkreis in der Unterhaltungslast des Landes liegenden Gewässern I. Ordnung Enz, Nagold und Würm besteht lediglich für fünf Deichabschnitte entlang der Enz Sanierungsbedarf. 2. Inwieweit haben sich in den vergangenen 10 Jahren die Richtlinien und Technikstandards für Rückhaltebecken bzw. Dämme verändert? 3. Welche Auswirkungen hat dies auf die aktuelle Bewertung des baulichen Zustands von Rückhaltebecken bzw. Dämmen? Für Rückhaltebecken ist insbesondere die DIN 19700 „Stauanlagen“ maßgeblich, die nach grundlegender Überarbeitung im Juli 2004 neu herausgegeben wurde. Im Vergleich zur Vorgängerausgabe von 1986 stellt die Neufassung der DIN 19700 weitergehende Anforderungen. Diese betreffen im Wesentlichen die Bemessung einer Stauanlage, die Eigenüberwachung sowie die Durchführung einer vertieften Überprüfung in angemessenen Zeiträumen bzw. nach außergewöhnlichen Ereignissen . Für Flussdeiche sind das Merkblatt DWA-M 507-1 „Deiche an Fließgewässern“ vom Dezember 2011 sowie die DIN 19712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern " vom Januar 2013 einschlägig. Mit der Novellierung wurde die DIN 19712 auch auf weitere Hochwasserschutzelemente wie Hochwasserschutzwände oder mobile Hochwasserschutzeinrichtungen ausgedehnt. Neu eingeführt bzw. konkretisiert wurden beispielsweise Nachweise für Erosion, ein neues Sicherheitskonzept oder die Dokumentation der Überwachung mittels Statusberichten. Für die Ertüchtigung von Hochwasserschutzanlagen gelten nun die gleichen Anforderungen wie bei Neuanlagen. Die Neuerungen in den technischen Regeln für Deiche werden bei der Sanierung und beim Neubau berücksichtigt. 4. Wie bewertet sie den baulichen Zustand der Dämme Mostklinge, Burgtal, Schwann und Neue Wiesen in der Gemeinde Straubenhardt? Die vertiefte Überprüfung für diese Becken wurde erst vor kurzem abgeschlossen. Eine abschließende fachliche Bewertung war daher noch nicht möglich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2937 5. In welchem Umfang können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den genannten Dämmen vom Land bezuschusst werden? 6. Sind hinsichtlich der Förderfähigkeit der Sanierungsmaßnahmen bzw. hinsichtlich des Umfangs der Zuschüsse vom Land in den kommenden Jahren Änderungen zu erwarten? 7. Wenn ja, welche und bis zu welchem Zeitpunkt? Die Sanierung der landeseigenen Deiche an der Enz ist Aufgabe des Landes. Nach Nummer 11.1 der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 (FrWw) sind kommunale Sanierungsvorhaben als Ergänzungs- und Ertüchtigungsvorhaben an bereits betriebsfertigen Anlagen zur Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik grundsätzlich förderfähig. Der Fördersatz richtet sich nach der Kostenbelastung pro Einwohner. Der untere Schwellenwert beginnt bei 15 €/EW und einem Fördersatz von 20 %. Ab 150 €/ EW können 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt werden. Nicht förderfähig sind Erneuerungs- und Sanierungsvorhaben, die auf eine unsachgemäße Instandhaltung oder Behandlung bzw. eine vernachlässigte Unterhaltung zurückzuführen sind (FrWw Nr. 13.9). Änderungen der Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen bei Leit- und Schutzdämmen in den kommenden Jahren sind nicht geplant. Ob sich der Umfang der Zuschüsse in den kommenden Jahren ändern wird, kann derzeit nicht beurteilt werden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice