Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 294 19. 07. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ausbau der A 8 im Bereich Ulm K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Realisierung des Ausbaus der A 8 auf der Albhochfläche auf dem Abschnitt Landesgrenze/Ulm-West/Hohenstadt? 2. Welche Kostenträger sind an der Finanzierung mit welchen Anteilen beteiligt? 3. Welche Finanzierungsvereinbarungen wurden getroffen bzw. sind geplant? 4. Wann soll mit dem Bau begonnen werden, wann ist die Fertigstellung geplant? 5. Welche Koordination mit dem geplanten Bau der Neubaustrecke Ulm–Wendlingen ist vorgesehen? 6. Welche Konzepte sind für Umleitungen und Ausweichstrecken im Falle von Sperrungen der A 8 während der Bauphase vorgesehen? 7. Wie werden die von den Belastungen aus dem Ausweichverkehr betroffenen Gemeinden geschützt? 18. 07. 2011 Rivoir SPD Eingegangen: 19. 07. 2011 / Ausgegeben: 15. 08. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 294 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. August 2011 Nr. 2–39–A8MERK–UL/24 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Realisierung des Ausbaus der A 8 auf der Albhochfläche auf dem Abschnitt Landesgrenze/Ulm-West/Hohenstadt? Der Ausbau des Autobahnabschnittes der A 8 zwischen der Landesgrenze und Hohenstadt ist in folgende Einzelvorhaben unterteilt: – Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und der Landesgrenze: Der Ausbau wurde im Oktober 2007 begonnen. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 4. November 2010. – Sechsstreifiger Ausbau zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen: Auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen den Straßenbauverwaltungen von Bayern und Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Tübingen den Vorentwurf erstellt. Der Vorentwurf wurde im Mai 2011 dem Bayerischen Staatsministerium des Innern zur Genehmigung übersandt. Im Anschluss daran erfolgt die Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) und die Einholung des Sichtvermerks beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das anschließende Planfeststellungsverfahren führt der Freistaat Bayern auf der Grundlage eines weiteren Verwaltungsabkommens durch. Die dringend notwendige Erneuerung des Überführungsbauwerks der B 19 im Bereich der Anschlussstelle Ulm-Ost soll vorab durchgeführt werden. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 1. Juni 2011 ergangen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ist eine Klage anhängig. – Umbau der Anschlussstelle Ulm-West zu einem Doppelanschluss: Die generelle Zustimmung des BMVBS zur Knotenpunkt- und zur Kostenteilungskonzeption liegt vor. Die Stadt Ulm erstellt derzeit die Planung in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen. Im Anschluss ist der Vorentwurf durch das MVI zu genehmigen und der Sichtvermerk des BMVBS einzuholen. Danach wird die Stadt Ulm das Planfeststellungsverfahren beantragen. – Sechsstreifiger Ausbau zwischen Hohenstadt und der Anschlussstelle Ulm- West: Der Planfeststellungsbeschluss vom 12. November 2008 ist seit dem 10. März 2010 bestandskräftig. Derzeit werden die baureifen Ausführungsplanungen aufgestellt und das Projekt zum Bau vorbereitet. 2. Welche Kostenträger sind an der Finanzierung mit welchen Anteilen beteiligt? 3. Welche Finanzierungsvereinbarungen wurden getroffen bzw. sind geplant? Der sechsstreifige Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und der Landesgrenze wird überwiegend aus Bundesmitteln finanziert. Für kreuzende Verkehrswege sind nach den Vorgaben des Bundesfernstraßengesetzes beziehungsweise des Eisenbahnkreuzungsgesetzes entsprechend Vereinbarungen mit den jeweiligen Baulastträgern abzuschließen. Beim Ausbau zwischen Hohenstadt und der Anschlussstelle Ulm-West sind Vereinbarungen zwischen dem Bund als Straßenbaulastträger der A 8 und dem Alb- Donau-Kreis, den Gemeinden Nellingen, Laichingen, Merklingen und Dornstadt, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 294 3 der Stadt Ulm nach dem Bundesfernstraßengesetz sowie der DB AG nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für die Änderung von 27 kreuzenden Verkehrswegen abzuschließen Beim Umbau der Anschlussstelle Ulm-West zu einem Doppelanschluss ist eine kommunale Kostenbeteiligung entsprechend dem Bundesfernstraßengesetz erforderlich . Genaue Angaben über die Anteile der Kostenträger können erst nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen bzw. der endgültigen Bauabrechnung gemacht werden. Für den sechsstreifigen Ausbau zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen kann angesichts des Planungsstandes noch keine Aussage zu kommunalen Kostenbeteiligungen getroffen werden. 4. Wann soll mit dem Bau begonnen werden, wann ist die Fertigstellung geplant? Der sechsstreifige Ausbau zwischen Hohenstadt und der Anschlussstelle Ulm-West ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt. Aus Gründen des Bauablaufs wird der Bauabschnitt 2 zwischen Temmenhausen und Dornstadt als erster umgesetzt. Im Zuge der Bauvorbereitung wurden im Frühjahr 2011 bereits Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und archäologische Rettungsgrabungen für Bodendenkmäler durch das Landesdenkmalamt begonnen. Im Herbst 2011 soll im Bauabschnitt 2 durch die Verlegung von Kommunikationsleitungen das Baufeld vorbereitet werden. Der Beginn der Bauarbeiten mit der Neuerrichtung der Überführungen über die Kreisstraße K 7406, den Wirtschaftsweg „Inneres Hart“ und die Landesstraße L 1239 ist im ersten Quartal 2012 vorgesehen. Nach derzeitiger Disposition soll der Bauabschnitt 2 im Jahr 2014 fertiggestellt werden. Die folgenden zwei Bauabschnitte bis Hohenstadt und der Abschnitt bis zur Anschlussstelle Ulm-West sollen anschließend sukzessive realisiert werden. Die Gesamtfertigstellung des Autobahnabschnittes wird aus heutiger Sicht für das Jahr 2018 angestrebt. Für die Erneuerung des Überführungsbauwerks der B 19 im Bereich der Anschlussstelle Ulm-Ost wird der Baubeginn noch im Jahr 2011 und die Fertigstellung zum Ende des Jahres 2012 angestrebt. Für die weiteren Einzelvorhaben an der A 8 zwischen Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen sind angesichts des aktuellen Planungsstands noch keine Aussagen zu einem Baubeginn möglich. 5. Welche Koordination mit dem geplanten Bau der Neubaustrecke Ulm–Wendlingen ist vorgesehen? Seit September 2009 finden intensive Abstimmungen zwischen der DB Projekt- Bau GmbH und dem Regierungspräsidium Tübingen zur der Realisierung beider Maßnahmen statt. Ziel ist es, Eingriffe zu minimieren und Synergien zu erschließen . Eine Vielzahl von Vereinbarungen zur Koordinierung des gemeinsamen Bauablaufs der beiden Vorhaben wurde bereits vorbereitet bzw. abgeschlossen. 6. Welche Konzepte sind für die Umleitungen und Ausweichstrecken im Falle von Sperrungen der A 8 während der Bauphase vorgesehen? 7. Wie werden die von den Belastungen aus dem Ausweichverkehr betroffenen Gemeinden geschützt? Während des Ausbaus der A 8 zwischen Hohenstadt und der Landesgrenze stehen den Verkehrsteilnehmern durch vorübergehende Verbreiterung der vorhandenen Fahrbahnen zumindest zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Da somit regelmäßig auch während des Ausbaus der Autobahn eine ähnliche Leistungsfähigkeit der A 8 wie derzeit gewährleistet ist, ist mit einem signifikanten Ausweichen der Verkehrsteilnehmer auf das nachgeordnete Straßennetz nicht zu rechnen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 294 4 Für den Abbruch bestehender Brücken und für einzelne Arbeitsschritte sind Vollsperrungen der Autobahn mit Aktivierung der Bedarfsumleitungen allerdings unumgänglich. Durch Bündelung dieser Arbeiten und Vorgabe eines sehr engen Zeitfensters werden mögliche Beeinträchtigungen auf das unabdingbare Maß minimiert . Die jeweiligen Verkehrsführungskonzepte und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit werden mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur