Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2948 30. 01. 2013 1Eingegangen: 30. 01. 2013 / Ausgegeben: 01. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Landkreis Schwäbisch Hall jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskos - ten etc.) wurden für derzeitige Bedienstete der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Kleine Anfrage der Abg. Arnulf Freiherr von Eyb und Helmut Walter Rüeck CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen der Reform im Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2948 2 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Landkreis Schwäbisch Hall wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im Landkreis Schwäbisch Hall wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? 29. 01. 2013 von Eyb, Rüeck CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Februar 2013 Nr. 3-112/47/58 beantwortet das Innen - minis terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 1. und 2.: Gemeinde Anschrift L/A* heutige Dienststelle weitere Verwendung Blaufelden Schulstraße 20 A Polizeiposten wie bisher Bühlertann Moosbachstr. 9 A Polizeiposten wie bisher Crailsheim Parkstr. 7, 7/1 L Polizeirevier wie bisher Gaildorf Kanzleistr. 6 L Polizeiposten wie bisher Ilshofen Haller Str. 3 A Polizeiposten wie bisher Mainhardt Hauptstraße 6 A Polizeiposten wie bisher Rot am See Raiffeisenstr. 5 A Polizeiposten wie bisher Schwäbisch Hall Gräterweg 14 A Polizeidirektion Abmietung nach Frei-machung Schwäbisch Hall Im Lehen 1 A Polizeidirektion, Polizeirevier Abmietung nach Freimachung Schwäbisch Hall Gräterweg 8 A Polizeidirektion, Polizeirevier Abmietung nach Freimachung Schwäbisch Hall Salinenenstr. 12 L Polizeidirektion, Polizeirevier Gliederungen des Polizeipräsidiums Aalen Schwäbisch Hall Schillerstr. 7 L Polizeidirektion Verkauf nach Frei-machung Fichtenau Marktstr. 10 A Polizeiposten wie bisher Kirchberg/Jagst Ortsstr. 1 L Autobahn- und Verkehrspolizei ; Polizeihundeführer Verkehrspolizeidirektion *L: Landeseigen A: Anmietung 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2948 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? Zu 3.: Eine Nutzungsaufgabe kann erfolgen, sobald die notwendigen Arbeitsplätze am künftigen Standort zur Verfügung stehen. Nach den Erhebungen, die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeistrukturreform in einem ersten Schritt durchgeführt wurden, werden dazu teilweise Anpassungsarbeiten an Bestandsgebäuden , Neubaumaßnahmen oder Anmietungen erforderlich. Die notwendigen Maßnahmen müssen jetzt im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig konkretisiert werden. Die Umsetzung wird dann nach Dringlichkeitsgesichtspunkten und im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung erfolgen. 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Landkreis Schwäbisch Hall jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 4.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Schwäbisch Hall – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 5.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationen wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in der neuen Struktur so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich zwar an den dienstlichen Erfordernissen, wobei im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen weitgehend der Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ zum Tragen kommen wird, erfolgen aber möglichst sozialverträglich . Es ist beabsichtigt, den eigentlichen Personalmaßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) vorzuschalten. Dieses ist ein strukturiertes Verfahren, in dem neben Verwendungswünschen und Negativabgrenzungen auch soziale und wirtschaftliche Belange der Beschäftigten erhoben werden, um sie im Rahmen der zu treffenden Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Das IBV dient dazu, die Grundlagen dafür zu schaffen, möglichst persönliche Härten zu vermeiden. Den persönlichen Anliegen der betroffenen Beschäftigten soll möglichst entgegengekommen werden. Dienstliche und fachliche Belange zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Umsetzung der Reformziele müssen letztlich einzelfallbezogen mit den persönlichen Interessen der Beschäftigten abgewogen werden. gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 343 299 44 Schutzpolizei 248 233 15 Kriminalpolizei 43 36 7 Nichtvollzug 52 30 22 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2948 4 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? Zu 6.: Ein großer Teil der Angehörigen der Polizei ist nicht von einem Arbeitsplatz - wechsel betroffen. So verbleiben beispielsweise die Beschäftigten der Polizei - reviere, der Polizeiposten, der künftigen Kriminalkommissariate sowie jene Beschäftigte aus dem Leitungs- und Querschnittsbereich, die bereits derzeit am neuen Standort der künftigen regionalen Polizeipräsidien Dienst verrichten, am bisherigen Dienstort. Hinzu kommen die Beschäftigten der Verkehrspolizei, deren Präsenz am bisherigen Dienstort auch weiterhin erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann in Anbetracht des noch bevorstehenden Interessenbekundungsverfahrens (IBV) keine valide Aussage zu den im Ergebnis tatsächlich von einem Dienstortwechsel betroffenen Beschäftigten und deren künftigen Arbeitsplatz getroffen werden. Um einen ersten Anhaltspunkt zur möglichen Anzahl der betroffenen Beschäftigten zu erhalten, konnte die vorläufige Erhebung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Personal folgt Aufgabe“ durchgeführt werden. Die genaue Größe und Zusammensetzung der tatsächlich betroffenen Beschäftigungsgruppe lässt sich jedoch aufgrund der noch ausstehenden Erkenntnisse aus dem IBV und deren Berücksichtigung im Zuge der sozialverträglichen Umsetzung nicht bestimmen. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Aalen geht derzeit bei rund 50 Beschäftigten der ehemaligen Polizeidirektion Schwäbisch Hall von einem Dienst ortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion hinaus aus. Die Abweichung zur Anzahl der in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung be rücksichtigten Beschäftigten (Ziffer 7) resultiert aus der Fortentwicklung des Personalkonzepts. 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskos ten etc.) wurden für derzeitige Bedienstete der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 7.: Für Personalmaßnahmen sind Kosten für Telearbeitsplätze, Trennungsgeld und Umzugskosten in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeflossen. Landesweit wurde von 200 zusätzlichen Telearbeitsplätzen ausgegangen. Dafür entstehen Kos ten von 1.200 Euro pro Jahr und Telearbeitsplatz. Diese Kosten wurden im Zeitraum von 2014 bis 2017 in die Kalkulation eingerechnet. Die Kalkulation für Trennungsgeld und Umzugskosten basiert auf einer Erhebung auf Grundlage der Planungen mit Stand November 2012. Diese ergab, dass im Landkreis Schwäbisch Hall voraussichtlich rund 70 Beschäftigte ihren bisherigen Dienstbereich verlassen werden. Aufgrund der anzunehmenden Verteilung der Wohnsitze der Beschäftigten wurde für die Hälfte dieser Beschäftigten ein Pauschalbetrag von jeweils 5.000 Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingerechnet . Die Höhe des Pauschalbetrags entspricht den Erfahrungswerten aus der Verwaltungsstrukturreform. 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Landkreis Schwäbisch Hall wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 8.: Nach den bisherigen Überlegungen, die im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig zu überarbeiten sind, wurden für den Landkreis Schwäbisch Hall voraussichtlich bauliche Investitionen in Höhe von rund 8 Mio. Euro in die Kostenkalkulation eingestellt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2948 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Landkreis Schwäbisch Hall wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkula - tion jeweils zugrunde gelegt? Zu 9.: Im Rahmen der Umsetzung der Polizeistrukturreform sind durch die Bündelung und Verlagerung von Aufgaben (IuK-)Arbeitsplatzumzüge erforderlich. Auf Basis der momentanen Planungen sind im Landkreis Schwäbisch Hall rund 70 (IuK-)Arbeitsplätze (brutto) umzuziehen. Zur Ermittlung der einmaligen voraussichtlichen Umzugskosten wurden 300 Euro pro Arbeitsplatz zugrunde gelegt, wie sie z. B. beim Umzug des Regierungspräsidiums Stuttgart entstanden sind. Darüber hinaus erfordert die Umsetzung der Polizeistrukturreform, dass zahl - reiche IT-Fachverfahren sowie weitere technische Geräte und Ausstattungsgegenstände den neuen organisatorischen Strukturen angepasst werden. Hierfür wurden insgesamt 1,5 Mio. Euro sowie für aktuell noch nicht absehbare Kostenfaktoren insgesamt 1,0 Mio. Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einberechnet. Diese Kosten können nicht landkreisscharf aufgeteilt werden. 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im Landkreis Schwäbisch Hall wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? Zu 10.: Bezogen auf den Landkreis Schwäbisch Hall belaufen sich die Minderbedarfe voraussichtlich aus Abmietungen auf rund 300.000 Euro pro Jahr sowie auf Einnahmen aus Grundstücksverkäufen auf rund 200.000 Euro. Durch die Reform kann ein mittelfristig erforderlicher Neubau für die Polizeidirektion Schwäbisch Hall entfallen. Insoweit wurde ein Betrag in Höhe von rund 15 Mio. Euro für das Jahr 2017 in die Kalkulation eingestellt. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Minderbedarfe bzw. Einnahmen steht in Abhängigkeit von der tatsächlichen liegenschaftlichen Realisierung (siehe Ausführungen zu Ziffer 3). Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice