Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2962 31. 01. 2013 1Eingegangen: 31. 01. 2013 / Ausgegeben: 01. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Landkreis Böblingen jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Landkreis Böblingen jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt )? 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Landkreis Böblingen damit rechnen , dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskos - ten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei im Landkreis Böblingen wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Kleine Anfrage der Abg. Paul Nemeth und Sabine Kurtz CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen der Reform im Landkreis Böblingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2962 2 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Landkreis Böblingen wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Landkreis Böblingen wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im Landkreis Böblingen wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? 30. 01. 2013 Nemeth, Kurtz CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Februar 2013 Nr. 3-112/45/453 beantwortet das Innen - ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Landkreis Böblingen jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 1. und 2.: Gemeinde Anschrift L/A* heutige Dienststelle weitere Verwendung Böblingen Talstraße 50 L Polizeidirektion, Polizeirevier Regionalpräsidium Ludwigsburg Böblingen Hanns-KlemmStraße 27 A Verkehrspolizei Abmietung nach Freimachung Böblingen Wolfgang-BrummeAllee 39 L Bereitschaftspolizei Institut für Fortbildung der Hochschule für die Polizei Baden-Württemberg Ehningen Königstraße 56 A Polizeiposten wie bisher Gärtringen Goethestraße 2 L Polizeiposten wie bisher GäufeldenÖschelbronn Rathausplatz 4 A Polizeiposten wie bisher Herrenberg Alzentalstraße 1 L Polizeirevier wie bisher Holzgerlingen Turmstraße 14 A Polizeiposten wie bisher Leonberg Gerhart-HauptmannStraße 12 L Polizeidirektion Regionalpräsidium Ludwigsburg 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2962 *L: Landeseigen A: Anmietung 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? Zu 3.: Eine Nutzungsaufgabe kann erfolgen, sobald die notwendigen Arbeitsplätze am künftigen Standort zur Verfügung stehen. Nach den Erhebungen, die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeistrukturreform in einem ersten Schritt durchgeführt wurden, werden dazu teilweise Anpassungsarbeiten an Bestands - gebäuden, Neubaumaßnahmen oder Anmietungen erforderlich. Die notwendigen Maßnahmen müssen jetzt im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig konkretisiert werden. Die Umsetzung wird dann nach Dringlichkeitsgesichtspunkten und im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung erfolgen. 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Landkreis Böblingen jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 4.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Böblingen – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: Leonberg Gerhart-HauptmannStraße 8 L Polizeirevier wie bisher Sindelfingen Sindelfinger Straße 17 A Polizeiposten wie bisher Renningen Hauptstraße 4 A Polizeiposten wie bisher Rutesheim Leonberger Straße 13 A Polizeiposten wie bisher Schönaich Holzgerlinger Straße 4 A Polizeiposten wie bisher Sindelfingen Gartenstraße 4 A Polizeirevier wie bisher Waldenbuch Neuer Weg 17 A Polizeiposten wie bisher Weil der Stadt Jahnstraße 19 A Polizeiposten wie bisher Gemeinde Anschrift L/A* heutige Dienststelle weitere Verwendung gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 743 640 103 Schutzpolizei 545 498 47 Kriminalpolizei 98 92 6 Nichtvollzug 100 50 50 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2962 4 Die Personalstärke der Bereitschaftspolizeidirektion Böblingen – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: * davon 204 Polizeikommissaranwärter und 284 Polizeimeisteranwärter 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Landkreis Böblingen damit rechnen , dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 5.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationen wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in der neuen Struktur so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich zwar an den dienstlichen Erfordernissen, wobei im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen weitgehend der Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ zum Tragen kommen wird, erfolgen aber möglichst sozialverträglich. Es ist beabsichtigt, den eigentlichen Personalmaßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) vorzuschalten. Dieses ist ein strukturiertes Verfahren, in dem neben Verwendungswünschen und Negativabgrenzungen auch soziale und wirtschaftliche Belange der Beschäftigten erhoben werden, um sie im Rahmen der zu treffenden Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Das IBV dient dazu, die Grundlagen dafür zu schaffen, möglichst persönliche Härten zu vermeiden. Den persönlichen Anliegen der betroffenen Beschäftigten soll möglichst entgegengekommen werden. Dienstliche und fachliche Belange zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Umsetzung der Reformziele müssen letztlich einzelfallbezogen mit den persönlichen Interessen der Beschäftigten abgewogen werden. 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? Zu 6.: Ein großer Teil der Angehörigen der Polizei ist nicht von einem Arbeitsplatz - wechsel betroffen. So verbleiben beispielsweise die Beschäftigten der Polizei - reviere, der Polizeiposten, der künftigen Kriminalkommissariate sowie jene Beschäftigte aus dem Leitungs- und Querschnittsbereich, die bereits derzeit am neuen Standort der künftigen regionalen Polizeipräsidien Dienst verrichten, am bisherigen Dienstort. Hinzu kommen die Beschäftigten der Verkehrspolizei, deren Präsenz am bisherigen Dienstort auch weiterhin erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann in Anbetracht des noch bevorstehenden Interessenbekundungsverfahrens (IBV) keine valide Aussage zu den im Ergebnis tatsächlich von einem Dienstortwechsel betroffenen Beschäftigten und deren künftigen Arbeitsplatz getroffen werden. Um einen ersten Anhaltspunkt zur möglichen Anzahl der betroffenen Beschäftigten zu erhalten, konnte die vorläufige Erhebung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Personal folgt Aufgabe“ durchgeführt werden. Die genaue Größe und Zusammensetzung der tatsächlich betroffenen Beschäftigungsgruppe lässt sich jedoch aufgrund der noch ausstehenden Erkenntnisse aus dem IBV und deren gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 935 910 25 Schutzpolizei 854* 843* 11 Kriminalpolizei 12 12 0 Nichtvollzug 69 55 14 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2962 Berücksichtigung im Zuge der sozialverträglichen Umsetzung nicht bestimmen. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Ludwigsburg geht derzeit bei rund 90 Beschäftigten der ehemaligen Polizeidirektion Böblingen von einem Dienst - ortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion hinaus aus. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Einsatz geht derzeit bei rund 410 Beschäftigten der ehemaligen Bereitschaftspolizeidirektion Böblingen von einem Dienstortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich der Polizei - direktion hinaus aus. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine nennenswerte, jedoch noch nicht näher zu beziffernde, Anzahl dieser 410 Beschäftigten im Rahmen des allgemeinen, reformunabhängigen Verfahrens versetzt werden wird und somit faktisch nicht als Betroffene einzustufen ist. 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskosten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei im Landkreis Böblingen wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt ? Zu 7.: Für Personalmaßnahmen sind Kosten für Telearbeitsplätze, Trennungsgeld und Umzugskosten in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeflossen. Landesweit wurde von 200 zusätzlichen Telearbeitsplätzen ausgegangen. Dafür entstehen Kosten von 1.200 Euro pro Jahr und Telearbeitsplatz. Diese Kosten wurden im Zeitraum von 2014 bis 2017 in die Kalkulation eingerechnet. Die Kalkulation für Trennungsgeld und Umzugskosten basiert auf einer Erhebung auf Grundlage der Planungen mit Stand November 2012. Diese ergab, dass im Landkreis Böblingen voraussichtlich rund 500 Beschäftigte ihren bisherigen Dienst bereich verlassen werden, rund 90 Beschäftigten der ehemaligen Polizei - direktion Böblingen und rund 410 Beschäftigten der ehemaligen Bereitschafts - polizeidirektion Böblingen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine nennens - werte, jedoch noch nicht näher zu beziffernde, Anzahl dieser rund 410 Beschäftigten im Rahmen des allgemeinen, reformunabhängigen Verfahrens versetzt werden wird und somit faktisch nicht als Betroffene einzustufen ist. Für das künftige Polizeipräsidium Einsatz wurden landesweit insgesamt rund 1.200 Beschäftigte in die Kostenkalkulation eingerechnet. Aufgrund der anzunehmenden Verteilung der Wohnsitze der Beschäftigten wurde für die Hälfte dieser Beschäftigten ein Pauschalbetrag von jeweils 5.000 Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingerechnet . Die Höhe des Pauschalbetrags entspricht den Erfahrungswerten aus der Verwaltungsstrukturreform. 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Landkreis Böblingen wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 8.: Nach den bisherigen Überlegungen, die im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig zu überarbeiten sind, wurden für den Landkreis Böblingen voraussichtlich bauliche Investitionen in Höhe von rund 17 Mio. Euro in die Kostenkalkulation eingestellt. 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Landkreis Böblingen wirksam werden , wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 9.: Im Rahmen der Umsetzung der Polizeistrukturreform sind durch die Bündelung und Verlagerung von Aufgaben (IuK-)Arbeitsplatzumzüge erforderlich. Auf Basis der momentanen Planungen sind im Landkreis Böblingen rund 100 (IuK-)Arbeitsplätze (brutto) umzuziehen. Für das künftige Präsidium Einsatz wurden lan- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2962 6 desweit auf Basis der Erhebung im November 2012 insgesamt 755 (IuK-)Arbeitsplätze in die Kostenkalkulation eingerechnet. Zur Ermittlung der einmaligen voraussichtlichen Umzugskosten wurden 300 Euro pro Arbeitsplatz zugrunde gelegt, wie sie z. B. beim Umzug des Regierungspräsidiums Stuttgart entstanden sind. Darüber hinaus erfordert die Umsetzung der Polizeistrukturreform, dass zahl - reiche IT-Fachverfahren sowie weitere technische Geräte und Ausstattungsgegenstände den neuen organisatorischen Strukturen angepasst werden. Hierfür wurden insgesamt 1,5 Mio. Euro sowie für aktuell noch nicht absehbare Kostenfaktoren insgesamt 1,0 Mio. Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einberechnet. Diese Kosten können nicht landkreisscharf aufgeteilt werden. 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im Landkreis Böblingen wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? Zu 10.: Bezogen auf den Landkreis Böblingen belaufen sich die Minderbedarfe voraussichtlich auf rund 100.000 Euro pro Jahr aus Abmietungen. Durch die Reform entfallen notwendige Baumaßnahmen zugunsten der Bereitschaftspolizei am Standort Böblingen. Dafür wurde ein Betrag in Höhe von 3,5 Mio. Euro für 2013 und 1,7 Mio. Euro für 2017 in die Kalkulation eingestellt. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Minderbedarfe bzw. Einnahmen steht in Abhängigkeit von der tatsächlichen liegenschaftlichen Realisierung (siehe Ausführungen zu Ziffer 3). Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice