Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2968 01. 02. 2013 1Eingegangen: 01. 02. 2013 / Ausgegeben: 06. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdiensts , in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer, Karl Klein, Gerhard Stratthaus und Georg Wacker CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen der Reform im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2968 2 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugs - kosten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Rhein-Neckar-Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im RheinNeckar -Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? 31. 01. 2013 Brunnemer, Klein, Stratthaus, Wacker CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Februar 2013 Nr. 3-112/45/450 beantwortet das Innen - ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 1. und 2.: Gemeinde Anschrift L/A* heutige Dienststelle weitere Verwendung Heidelberg Römerstraße 2–4 L Polizeidirektion, Polizeirevier Regionalpräsidium Mannheim, Polizeirevier Heidelberg Rohrbacher Straße 11 L Polizeidirektion Regionalpräsidium Mannheim Heidelberg Redtenbacher Str. 8 A Polizeidirektion Regionalpräsidium Mannheim Heidelberg Hebelstraße 22 A Polizeidirektion Regionalpräsidium Mannheim Heidelberg Sickingen Str. 63–65 A Polizeidirektion Regionalpräsidium Mannheim 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2968 Ladenburg Bahnhofstr. 20–22 L Polizeirevier wie bisher Ladenburg Bahnhofstraße 24 A Polizeirevier, Kriminalaussenstelle Polizeirevier Leimen Schwetzinger Straße 2 A Polizeiposten wie bisher Meckesheim Steingasse 7 A Polizeiposten wie bisher Mühlhausen Schulstraße 6 A Polizeiposten wie bisher Neckargemünd Bahnhofstraße 39 L Polizeirevier wie bisher Neulußheim Hockenheimer Str. 29 A Polizeiposten wie bisher Sandhausen Kleegartenstraße 4 A Polizeiposten wie bisher Schönau Kirchgasse 2 A Polizeiposten wie bisher Schriesheim Friedrichstraße 28–30 A Polizeiposten wie bisher Schwetzingen Carl-Theodor-Straße 8 L Polizeirevier, Kriminalaussenstelle Polizeirevier Sinsheim Wilhelmstraße 7 L Polizeirevier, Kriminalaussenstelle Polizeirevier, Polizeiärztlicher Dienst Sinsheim Steinberg Str. 23 A Autobahnpolizeirevier wie bisher St. Leon-Rot Rathausstraße 2 A Polizeiposten wie bisher Waibstadt Neidensteiner Str. 1 A Polizeiposten wie bisher Gemeinde Anschrift L/A* heutige Dienststelle weitere Verwendung g g Heidelberg Gleisdreieck 7/ Hebelstraße 2 L Einsatztrainingszentrum Verkauf nach Freimachung Heidelberg Furtwängler Str. 11 A Polizeirevier Heidelberg-Nord wie bisher Heidelberg Emmertsgrundpassage 1 A Polizeiposten wie bisher Heidelberg Bürgerstraße 47/ Heinrich-Fuchs-Str. 99 L Polizeirevier Heidelberg-Süd wie bisher Heidelberg Adlerstraße 1/4 A Polizeiposten wie bisher Heidelberg Schloßberg 1 L Polizeirevier Heidelberg-Mitte wie bisher Heidelberg Bismarckplatz 1 A Polizeiwache wie bisher Heidelberg Vangerowstraße 10 L Wasserschutzpolizeirevier wie bisher Angelbachtal Schloßstraße 1 A Polizeiposten wie bisher Brühl Hauptstraße 1 A Polizeiposten wie bisher Eberbach Kellereistraße 33 L Polizeirevier, Kriminalaussenstelle Polizeirevier Edingen Hauptstraße 44 A Polizeiposten wie bisher Eppelheim Schulstraße 1 A Polizeiposten wie bisher Heddesheim Beindstraße 19 A Polizeiposten wie bisher Hemsbach Hildastraße 12 A Polizeiposten wie bisher Hockenheim Werderstraße 8–10 L Polizeirevier wie bisher Ketsch Schwetzinger Straße 30 A Polizeiposten wie bisher Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2968 4 *L: Landeseigen A: Anmietung 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? Zu 3.: Eine Nutzungsaufgabe kann erfolgen, sobald die notwendigen Arbeitsplätze am künftigen Standort zur Verfügung stehen. Nach den Erhebungen, die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeistrukturreform in einem ersten Schritt durchgeführt wurden, werden dazu teilweise Anpassungsarbeiten an Bestands - gebäuden, Neubaumaßnahmen oder Anmietungen erforderlich. Die notwendigen Maßnahmen müssen jetzt im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig konkretisiert werden. Die Umsetzung wird dann nach Dringlichkeitsgesichtspunkten und im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung erfolgen. 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdiensts, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 4.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Heidelberg – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: Gemeinde Anschrift L/A* heutige Dienststelle weitere Verwendung Walldorf Josef-Reifert-Straße 1 b L Polizeihundeführerstaffel, Autobahnpolizeirevier wie bisher Walldorf Nußlocher Str. 45 A Polizeiposten wie bisher Weinheim Am Hauptbahnhof 4 L Polizeirevier, Kriminalaussenstelle Polizeirevier Wiesloch Schloßstraße 11–13 L Polizeirevier wie bisher Wiesloch Bergstr. 18, 20 A Polizeirevier, Kriminalaussenstelle Polizeirevier gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1.375 1.265 110 Schutzpolizei 1.032 974 58 Kriminalpolizei 191 180 11 Nichtvollzug 152 111 41 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2968 Die Personalstärke des Polizeipräsidiums Mannheim – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: * Polizeireiver und Kriminalaussenstelle Ladenburg 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 5.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationen wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in der neuen Struktur so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich zwar an den dienstlichen Erfordernissen, wobei im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen weitgehend der Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ zum Tragen kommen wird, erfolgen aber möglichst sozialverträglich. Es ist beabsichtigt, den eigentlichen Personalmaßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) vorzuschalten. Dieses ist ein strukturiertes Verfahren, in dem neben Verwendungswünschen und Negativabgrenzungen auch soziale und wirtschaftliche Belange der Beschäftigten erhoben werden, um sie im Rahmen der zu treffenden Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Das IBV dient dazu, die Grundlagen dafür zu schaffen, möglichst persönliche Härten zu vermeiden. Den persönlichen Anliegen der betroffenen Beschäftigten soll möglichst entgegengekommen werden. Dienstliche und fachliche Belange zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Umsetzung der Reformziele müssen letztlich einzelfallbezogen mit den persönlichen Interessen der Beschäftigten abgewogen werden. 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? Zu 6.: Ein großer Teil der Angehörigen der Polizei ist nicht von einem Arbeitsplatzwechsel betroffen. So verbleiben beispielsweise die Beschäftigten der Polizeireviere , der Polizeiposten, der künftigen Kriminalkommissariate sowie jene Beschäftigte aus dem Leitungs- und Querschnittsbereich, die bereits derzeit am neuen Standort der künftigen regionalen Polizeipräsidien Dienst verrichten, am bisherigen Dienstort. Hinzu kommen die Beschäftigten der Verkehrspolizei, deren Präsenz am bisherigen Dienstort auch weiterhin erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann in Anbetracht des noch bevorstehenden Interessenbekundungsverfahrens (IBV) keine valide Aussage zu den im Ergebnis tatsächlich von einem Dienstortwechsel betroffenen Beschäftigten und deren künftigen Arbeitsplatz getroffen werden. Um einen ersten Anhaltspunkt zur möglichen Anzahl der betroffenen Beschäftigten zu erhalten, konnte die vorläufige Erhebung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Personal folgt Aufgabe“ durchgeführt werden. Die genaue Größe und Zusammensetzung der tatsächlich betroffenen Beschäftigungsgruppe lässt sich jedoch aufgrund der noch ausstehenden Erkenntnisse aus dem IBV und deren gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 76* 63 13 Schutzpolizei 62 55 7 Kriminalpolizei 9 8 1 Nichtvollzug 5 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2968 6 Berücksichtigung im Zuge der sozialverträglichen Umsetzung nicht bestimmen. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Mannheim geht derzeit bei rund 140 Beschäftigten der ehemaligen Polizeidirektion Heidelberg von einem Dienst - ortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion hinaus aus. 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskosten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 7.: Für Personalmaßnahmen sind Kosten für Telearbeitsplätze, Trennungsgeld und Umzugskosten in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeflossen. Landesweit wurde von 200 zusätzlichen Telearbeitsplätzen ausgegangen. Dafür entstehen Kosten von 1.200 Euro pro Jahr und Telearbeitsplatz. Diese Kosten wurden im Zeitraum von 2014 bis 2017 in die Kalkulation eingerechnet. Die Kalkulation für Trennungsgeld und Umzugskosten basiert auf einer Erhebung auf Grundlage der Planungen mit Stand November 2012. Diese ergab, dass im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg voraussichtlich rund 140 Beschäftigte ihren bisherigen Dienstbereich verlassen werden. Aufgrund der anzunehmenden Verteilung der Wohnsitze der Beschäftigten wurde für die Hälfte dieser Beschäftigten ein Pauschalbetrag von jeweils 5.000 Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingerechnet. Die Höhe des Pauschalbetrags entspricht den Erfahrungswerten aus der Verwaltungsstrukturreform. 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 8.: Für bauliche Investitionen bezogen auf den Stadtkreis Heidelberg und dem RheinNeckar -Kreis wurde ein Betrag von jeweils 0,5 Mio. Euro in die Kostenkalkula - tion eingestellt. 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Rhein-Neckar-Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 9.: Im Rahmen der Umsetzung der Polizeistrukturreform sind durch die Bündelung und Verlagerung von Aufgaben (IuK-)Arbeitsplatzumzüge erforderlich. Auf Basis der momentanen Planungen sind im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg rund 130 (IuK-)Arbeitsplätze (brutto) umzuziehen. Zur Ermittlung der einmaligen voraussichtlichen Umzugskosten wurden 300 Euro pro Arbeitsplatz zugrunde gelegt, wie sie z. B. beim Umzug des Regierungspräsidiums Stuttgart entstanden sind. Darüber hinaus erfordert die Umsetzung der Polizeistrukturreform, dass zahlreiche IT-Fachverfahren sowie weitere technische Geräte und Ausstattungsgegenstände den neuen organisatorischen Strukturen angepasst werden. Hierfür wurden insgesamt 1,5 Mio. Euro sowie für aktuell noch nicht absehbare Kostenfaktoren insgesamt 1,0 Mio. Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einberechnet. Diese Kosten können nicht landkreisscharf aufgeteilt werden. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2968 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im RheinNeckar -Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? Zu 10.: Bezogen auf den Rhein-Neckar-Kreis bzw. im Stadtkreis Heidelberg belaufen sich die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen voraussichtlich auf rund 1 Mio. Euro. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Minderbedarfe bzw. Einnahmen steht in Abhängigkeit von der tatsächlichen liegenschaftlichen Realisierung (siehe Ausführungen zu Ziffer 3). Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice