Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2979 01. 02. 2013 1Eingegangen: 01. 02. 2013 / Ausgegeben: 07. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe jeweils untergebracht ? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Land- und Stadtkreis Karlsruhe jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdiensts, in Voll- oder Teilzeit , handelt)? 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskos - ten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei im Land- und Stadtkreis Karls - ruhe wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Kleine Anfrage der Abg. Werner Raab, Manfred Groh, Joachim Kößler, Heribert Rech und Katrin Schütz CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen der Reform im Land- und Stadtkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2979 2 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? 23. 01. 2013 Raab, Groh, Kößler, Rech, Schütz CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Februar 2013 Nr. 3-112/45/450 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe jeweils untergebracht ? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 1. und 2.: Gemeinde Anschrift L/A** heutige Dienststelle weitere Verwendung Karlsruhe Beiertheimer Allee 16 L Polizeipräsidium Karlsruhe * Karlsruhe Hertzstr. 8–10 a A Polizeipräsidium Karlsruhe * Karlsruhe Neureuterstr. 37 b A Polizeipräsidium Karlsruhe * Karlsruhe Rheinstr. 44 A Polizeipräsidium Karlsruhe * Karlsruhe Durlacher Allee 31–33 L Landespolizeidirektion, Polizeipräsidium/Verkehrspolizei , Polizeirevier * Karlsruhe Hebelstr. 1–5 L Landespolizeidirektion * Karlsruhe Alte Weingartner Str. 49 L Landespolizeidirektion/ Kriminaltechnische Untersuchung , Polizeipräsidium/ Einsatztraining, Autobahnpolizeirevier * Karlsruhe Moltkestr. 62 + 84 L Notruf/Gewahrsam * Karlsruhe Moltkestraße 72 A LPD/Gemeins. Ermittl. Rauschgift * Karlsruhe Gerwigstr. 26 L Verkehrsunfallaufnahme Verkehrspolizeiliche Ermittlungsgruppe Karlsruhe Karl-FriedrichStr . 15 L Polizeirevier – Marktplatz wie bisher Karlsruhe Beiertheimer Allee 16 L Polizeirevier – Südweststadt wie bisher Karlsruhe Moltkestraße 68 L Polizeirevier – West wie bisher 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2979 Gemeinde Anschrift L/A** heutige Dienststelle weitere Verwendung Karlsruhe Amthausstraße 11–13 L Polizeirevier – Durlach wie bisher Karlsruhe Akademiestr. 1 L Polizeiposten wie bisher Karlsruhe WilhelmLeuschner -Str. 5 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Werderstr. 45 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Augartenstr. 59 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Rastatterstr. 1 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Grünwinklerstr. 10 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Rheinstr. 95 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Durmersheimerstr . 55 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe StettinerStr. 41 L Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Bärenweg 39 b A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Julius-Bender-Str. 2 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Am Wetterbach 37 A Polizeiposten wie bisher Karlsruhe Alte Karlsruher Str. 31 L Autobahnpolizeirevier wie bisher Karlsruhe Am Heegwald 25 L Polizeihundeführerstaffel wie bisher Karlsruhe Nordbeckenstr. 19 L Wasserschutzpolizeidirektion Polizeipräsidium Einsatz Karlsruhe Am Ölhafen A Wasserschutzpolizeidirektion Polizeipräsidium Einsatz Malsch Am Kirchplatz 4 A Polizeiposten wie bisher Waldbronn Kronenstr. 2 A Polizeiposten wie bisher Pfinztal Alte Pfarrhausgasse 1 A Polizeiposten wie bisher Rheinstetten Rappenwörtstr. 51 A Polizeiposten wie bisher Ettlingen Pforzheimer Str. 18 L Polizeipräsidium/ Kriminalaußenstelle; Polizeirevier Polizeipräsidum Karlsruhe, Polizeirevier Egg.-Leopoldsh. Leopoldstr, 101 A Polizeiposten wie bisher Stutensee Bahnhofstr. 24 A Polizeiposten wie bisher Weingarten Rathausplatz 1 A Polizeiposten wie bisher Bad Schönborn Hauptstr. 11 L Polizeirevier wie bisher Kraichtal Unterdorfstr. 2 A Polizeiposten wie bisher Ubstadt-Weiher Röhringstr. 4 A Polizeiposten wie bisher Ubstadt-Weiher Bruchsaler Straße A Polizeiposten wie bisher Östringen Georg-Fr. Händelstr . 2 A Polizeiposten wie bisher Bretten Weißhofer Str. 47 L Polizeirevier wie bisher Oberderdingen Wette 5 A Polizeiposten wie bisher Sulzfeld Am Kohlbach 2 A Polizeiposten wie bisher Walzbachtal Wössinger Str. 104 A Polizeiposten wie bisher Philippsburg Lessingstr. 10 L Polizeiposten wie bisher Waghäusel Schönbornstr. 7 A Polizeiposten wie bisher Graben-Neudorf Mannheimer Str. 67 L Polizeiposten wie bisher KarlsdorfNeuthard Amalienstr. 1 a A Polizeiposten wie bisher Bruchsal Schloßstr. 23 L Polizeipräsidium/ Kriminalaußenstelle Kriminalkommissariat Bruchsal Bruchsal Schönbornstr. 22–24 L Verkehrspolizei Verkauf nach Freimachung Bruchsal Schönbornstr. 12–14 L Polizeirevier wie bisher Bruchsal Dittmannswiesen 64 L Bereitschaftspolizei Ba-Wü Polizeipräsidium Einsatz _____________________________________ * Nach den bisherigen Erhebungen ergeben sich für die Unterbringung des künftigen Polizeipräsidiums Karlsruhe verschiedene Möglichkeiten, die im weiteren Verfahren näher geprüft werden müssen. Erst danach sind abschließende Aussagen zur weiteren Verwendung der betreffenden Immobilien möglich. ** L: Landeseigen A: Anmietung Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2979 4 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? Zu 3.: Eine Nutzungsaufgabe kann erfolgen, sobald die notwendigen Arbeitsplätze am künftigen Standort zur Verfügung stehen. Nach den Erhebungen, die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeistrukturreform in einem ersten Schritt durchgeführt wurden, werden dazu teilweise Anpassungsarbeiten an Bestandsgebäuden , Neubaumaßnahmen oder Anmietungen erforderlich. Die notwendigen Maßnahmen müssen jetzt im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig konkretisiert werden. Die Umsetzung wird dann nach Dringlichkeitsgesichtspunkten und im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung erfolgen. 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten im Land- und Stadtkreis Karlsruhe jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdiensts, in Voll- oder Teilzeit , handelt)? Zu 4.: Die Personalstärke des Polizeipräsidiums Karlsruhe – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: Die Personalstärke der Landespolizeidirektion Karlsruhe – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: Die Personalstärke der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: * davon 206 Polizeikommissaranwärter und 217 Polizeimeisteranwärter 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 5.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationen wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in der neuen Struktur so nicht mehr geben. Erforderliche Per- gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1.849 1.675 174 Schutzpolizei 1.359 1.304 55 Kriminalpolizei 248 232 16 Nichtvollzug 242 139 103 gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 423 370 53 Schutzpolizei 78 78 0 Kriminalpolizei 138 136 2 Nichtvollzug 207 156 51 gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 923 874 49 Schutzpolizei 831* 824* 7 Kriminalpolizei 4 3 1 Nichtvollzug 88 47 41 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2979 sonalumsetzungen orientieren sich zwar an den dienstlichen Erfordernissen, wobei im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen weitgehend der Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ zum Tragen kommen wird, erfolgen aber möglichst sozialverträglich . Es ist beabsichtigt den eigentlichen Personalmaßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) vorzuschalten. Dieses ist ein strukturiertes Verfahren, in dem neben Verwendungswünschen und Negativabgrenzungen auch soziale und wirtschaftliche Belange der Beschäftigten erhoben werden, um sie im Rahmen der zu treffenden Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Das IBV dient dazu, die Grundlagen dafür zu schaffen, möglichst persönliche Härten zu vermeiden. Den persönlichen Anliegen der betroffenen Beschäftigten soll möglichst entgegengekommen werden. Dienstliche und fachliche Belange zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Umsetzung der Reformziele müssen letztlich einzelfallbezogen mit den persönlichen Interessen der Beschäftigten abgewogen werden. 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? Zu 6.: Ein großer Teil der Angehörigen der Polizei ist nicht von einem Arbeitsplatz - wechsel betroffen. So verbleiben beispielsweise die Beschäftigten der Polizei - reviere, der Polizeiposten, der künftigen Kriminalkommissariate sowie jene Beschäftigte aus dem Leitungs- und Querschnittsbereich, die bereits derzeit am neuen Standort der künftigen regionalen Polizeipräsidien Dienst verrichten, am bisherigen Dienstort. Hinzu kommen die Beschäftigten der Verkehrspolizei, deren Präsenz am bisherigen Dienstort auch weiterhin erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann in Anbetracht des noch bevorstehenden Interessenbekundungsverfahrens (IBV) keine valide Aussage zu den im Ergebnis tatsächlich von einem Dienstortwechsel betroffenen Beschäftigten und deren künftigen Arbeitsplatz getroffen werden. Um einen ersten Anhaltspunkt zur möglichen Anzahl der betroffenen Beschäftigten zu erhalten, konnte die vorläufige Erhebung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Personal folgt Aufgabe“ durchgeführt werden. Die genaue Größe und Zusammensetzung der tatsächlich betroffenen Beschäftigungsgruppe lässt sich jedoch aufgrund der noch ausstehenden Erkenntnisse aus dem IBV und deren Berücksichtigung im Zuge der sozialverträglichen Umsetzung nicht bestimmen. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Karlsruhe geht derzeit bei rund 30 Beschäftigten des ehemaligen Polizeipräsidiums Karlsruhe von einem Dienstortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums hinaus aus. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Einsatz geht derzeit bei rund 85 Beschäftigten der ehemaligen Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal von einem Dienstortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums hinaus aus. 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskosten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 7.: Für Personalmaßnahmen sind Kosten für Telearbeitsplätze, Trennungsgeld und Umzugskosten in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeflossen. Landesweit wurde von 200 zusätzlichen Telearbeitsplätzen ausgegangen. Dafür entstehen Kos ten von 1.200 Euro pro Jahr und Telearbeitsplatz. Diese Kosten wurden im Zeitraum von 2014 bis 2017 in die Kalkulation eingerechnet. Die Kalkulation für Trennungsgeld und Umzugskosten basiert auf einer Erhebung auf Grundlage der Planungen mit Stand November 2012. Diese ergab, dass im Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2979 6 Land- und Stadtkreis Karlsruhe voraussichtlich rund 115 Beschäftigte (30 Beschäftigtes des Polizeipräsidiums Karlsruhe und 85 Beschäftigte der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal) ihren bisherigen Dienstbereich verlassen werden . Für das künftige Polizeipräsidium Einsatz wurden landesweit rund 1.200 Beschäftigte in die Kostenkalkulation eingerechnet. Auf Grund der anzunehmenden Verteilung der Wohnsitze der Beschäftigten wurde für die Hälfte dieser Beschäftigten ein Pauschalbetrag von jeweils 5.000 Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingerechnet. Die Höhe des Pauschalbetrags entspricht den Erfahrungswerten aus der Verwaltungsstrukturreform. 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 8.: In die Kostenkalkulation wurden vorläufig für bauliche Investitionen bezogen auf den Stadtkreis Karlsruhe rund 19 Mio. Euro und bezogen auf den Landkreis Karlsruhe rund 11 Mio. Euro eingestellt. 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 9.: Im Rahmen der Umsetzung der Polizeistrukturreform sind durch die Bündelung und Verlagerung von Aufgaben (IuK-)Arbeitsplatzumzüge erforderlich. Auf Basis der momentanen Planungen sind im Land- und Stadtkreis Karlsruhe rund 620 (IuK-)Arbeitsplätze (brutto) umzuziehen (rund 620 vom Polizeipräsidium Karlsruhe und keine von der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal). Für das künftige Präsidium Einsatz wurden landesweit auf Basis der Erhebung im November 2012 gesamt 755 (IuK-)Arbeitsplätze in die Kostenkalkulation eingerechnet. Zur Ermittlung der einmaligen voraussichtlichen Umzugskosten wurden 300 Euro pro Arbeitsplatz zugrundegelegt, wie sie z. B. beim Umzug des Regierungspräsidiums Stuttgart entstanden sind. Darüber hinaus erfordert die Umsetzung der Polizeistrukturreform, dass zahl - reiche IT-Fachverfahren sowie weitere technische Geräte und Ausstattungsgegenstände den neuen organisatorischen Strukturen angepasst werden. Hierfür wurden insgesamt 1,5 Mio. Euro sowie für aktuell noch nicht absehbare Kostenfaktoren insgesamt 1,0 Mio. Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einberechnet. Diese Kosten können nicht landkreisscharf aufgeteilt werden. 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich im Land- und Stadtkreis Karlsruhe wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? Zu 10.: Bezogen auf den Stadtkreis Karlsruhe belaufen sich die Minderbedarfe voraussichtlich auf rund 2 Mio. Euro pro Jahr aus Abmietungen sowie die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen voraussichtlich auf rund 13 Mio. Euro. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Minderbedarfe bzw. Einnahmen steht in Abhängigkeit von der tatsächlichen liegenschaftlichen Realisierung (siehe Ausführungen zu Ziffer 3). Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice