Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2988 01. 02. 2013 1Eingegangen: 01. 02. 2013 / Ausgegeben: 05. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vorranggebiete für Windkraftanlagen wurden in den letzten fünf Jahren im baden-württembergischen Teil des Regionalverbands Donau-Iller ausgewiesen und rechtskräftig verabschiedet? 2. Wie viele Windkraftanlagen (> 85 m Nabenhöhe) wurden in den letzten fünf Jahren in der unter Frage 1 genannten Gebietskulisse gebaut? 3. Für wie viele Windkraftanlagen wurde eine Bauanfrage gestellt (mit Angabe, wie viele Anfragen abgelehnt wurden)? 4. Wie lange waren jeweils die Bearbeitungszeiten? 5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Genehmigung der einzelnen Standorte? 6. Wann soll das offizielle Anhörungsverfahren zur Ausweisung von Standortvorrangflächen abgeschlossen sein? 7. Fanden mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) Gespräche mit dem Ziel statt, die 15 km-Schutzzone im nördlichen Alb-Donau-Kreis zu verändern und welche Ergebnisse hatten diese gegebenenfalls? 8. Ist das Standortgutachten des TÜV Süd zur Windhöffigkeit verbindlich für eine Standortentscheidung, oder können privat in Auftrag gegebene Gutachten ebenfalls als Grundlage für eine Standortentscheidung herangezogen werden? Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Status der Windkraftnutzung im baden-württembergischen Teil des Regionalverbands Donau-Iller Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2988 2 9. Gibt es ihrerseits Überlegungen, den Staatsvertrag für den Regionalverband Donau-Iller dahingehend zu modifizieren, dass Standortentscheidungen für den Bau von Windkraftanlagen zukünftig durch die Kreise getroffen werden können? 31. 01. 2013 Rivoir SPD B e g r ü n d u n g Der Ausbau der Windkraft im Bereich des Regionalverbands Donau-Iller kommt nur schleppend voran, obwohl einige Gebiete existieren, in denen die Windhöffigkeit zwar nach dem Gutachten des TÜV nicht gegeben ist, privat beauftragte Gutachter jedoch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen prognostizieren. Auch sind an diesen Standorten die betroffenen Kommunen mit dem Bau von Windkraftanlagen einverstanden. Eine entsprechende Anzahl lokaler Investoren (Bürgerwind - räder) ist ebenfalls vorhanden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Februar 2013 Nr. 6-4583/676/1 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vorranggebiete für Windkraftanlagen wurden in den letzten fünf Jahren im baden-württembergischen Teil des Regionalverbands Donau-Iller ausgewiesen und rechtskräftig verabschiedet? In der 4. Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller „Nutzung der Windkraft “ wurden im baden-württembergischen Teil der Region vier Vorranggebiete als Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen festgelegt. Die Teilfortschreibung ist am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten. 2. Wie viele Windkraftanlagen (> 85 m Nabenhöhe) wurden in den letzten fünf Jahren in der unter Frage 1 genannten Gebietskulisse gebaut? In den letzten 5 Jahren wurden 8 Windenergieanlagen errichtet. 3. Für wie viele Windkraftanlagen wurde eine Bauanfrage gestellt (mit Angabe, wie viele Anfragen abgelehnt wurden)? In den letzten 5 Jahren wurden 3 Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für insgesamt 8 Windenergieanlagen gestellt. Davon wurden 7 Windenergieanlagen genehmigt und 1 Windenergieanlage abgelehnt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2988 4. Wie lange waren jeweils die Bearbeitungszeiten? Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der letzten 5 Jahre wurden entsprechend § 9 UVPG unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt . Der Bearbeitungszeitraum von der Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Genehmigung lag zwischen 13 Tagen und 4 ½ Monaten. Zusätzlich zu berücksichtigen sind auch Zeiten von der Antragseinreichung bis zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Genehmigung der einzelnen Standorte? Die Genehmigung für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erfolgt auf der Grundlage von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions - schutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV. 6. Wann soll das offizielle Anhörungsverfahren zur Ausweisung von Standortvorrangflächen abgeschlossen sein? Der Regionalverband Donau-Iller bereitet die Fortschreibung des Teilregionalplans „Nutzung der Windkraft“ vor. Der Regionalverband beabsichtigt, das förmliche Beteiligungsverfahren einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festlegung von Vorranggebieten voraussichtlich im Sommer/Herbst dieses Jahres durchzuführen. Der Regionalverband geht dabei davon aus, dass nach der Auswertung der Stellungnahmen der Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung Ende dieses bzw. Anfang nächsten Jahres erfolgen kann. 7. Fanden mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) Gespräche mit dem Ziel statt, die 15 km-Schutzzone im nördlichen Alb-Donau-Kreis zu verändern und welche Ergebnisse hatten diese gegebenenfalls? Der Deutsche Wetterdienst (DWD) fordert in seinem Hintergrundpapier „Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ im Umkreis von 5 km einen Ausschluss von Windenergieanlagen und im Umkreis von 15 km Höhenbegrenzungen bzw. Einzelfallprüfungen . Der Regionalverband Donau-Iller ist mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) in Gesprächen, um gemeinsam Wege zu suchen, die den Ausbau der Windenergie im nördlichen Alb-Donau-Kreis auch innerhalb des 15 km-Radius um das Wetterradarsystem in Türkheim ermöglichen. So können Windenergieanlagen insbesondere mit dem Wetterradar verträglich sein, wenn diese aufgrund vorhandener Radarabschattungen keinen störenden Einfluss auf die Radarsysteme haben. 8. Ist das Standortgutachten des TÜV Süd zur Windhöffigkeit verbindlich für eine Standortentscheidung, oder können privat in Auftrag gegebene Gutachten ebenfalls als Grundlage für eine Standortentscheidung herangezogen werden? Grundlage jedes wirtschaftlichen Anlagenbetriebs ist die ausreichende Windhöffigkeit an einem Standort. Das Standortgutachten des TÜV Süd zur Windhöffigkeit ist in den Windatlas Baden-Württemberg eingeflossen. Der Windatlas ver - bessert die Datengrundlage für die Windenergienutzung und stellt eine Planungshilfe sowie eine wichtige Basisinformation dar, indem er einen landesweiten Überblick über die Windverteilung in Baden-Württemberg und eine Erstinformation zur Lokalisierung geeigneter Standorte im Sinne einer Grobabschätzung möglicher Erträge gibt. Falls vorliegend, können andere aktuelle und wissenschaftlich anerkannte Detailgutachten oder konkrete Messungen als weitere Daten grundlage herangezogen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2988 4 Im Hinblick auf die konkrete Anlagenplanung kann der Windatlas – darauf wird im Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 explizit hingewiesen – ein akkreditiertes Windgutachten oder eine Windmessung nicht ersetzen. Im Rahmen der Projektplanung und Projektierung wird daher empfohlen, durch die Bestimmung des möglichen Energieertrags mittels akkreditierter Gutachten das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens zu minimieren. Speziell für Bürgerwindanlagen ist es dringend zu empfehlen, bei der Ertragsberechnung entsprechend präzise vorzugehen. 9. Gibt es ihrerseits Überlegungen, den Staatsvertrag für den Regionalverband Donau-Iller dahingehend zu modifizieren, dass Standortentscheidungen für den Bau von Windkraftanlagen zukünftig durch die Kreise getroffen werden können? Nach den Vorgaben des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller sind in der Region Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und für die übrigen Gebiete der Region Ausschlussgebiete festzulegen. Die Landesregierung wird jedoch auf den Freistaat Bayern zugehen, um weitere planungsrechtliche Möglichkeiten zum Ausbau der Windenergie zu erörtern. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice