Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2990 01. 02. 2013 1Eingegangen: 01. 02. 2013 / Ausgegeben: 11. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei in Stuttgart jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten in Stuttgart jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei in Stuttgart damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? 6. Für welche der unter Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskos - ten etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei in Stuttgart wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei in Stuttgart wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen der Reform in Stuttgart Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2990 2 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich in Stuttgart wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich in Stuttgart wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? 23. 01. 2013 Dr. Löffler CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Februar 2013 Nr. 3-112/45/450 beantwortet das Innen - ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen landeseigenen und nicht landeseigenen Immobilien sind heute die Dienststellen der Polizei in Stuttgart jeweils untergebracht? 2. Welche weitere Verwendung für diese Immobilien wurde der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 1. und 2.: Gemeinde Anschrift L/A** heutige Dienststelle weitere Verwendung Stuttgart Hahnemannstr. 1 L Polizeipräsidium Stuttgart wie bisher Stuttgart Pragstr. 136 L Polizeipräsidium Stuttgart wie bisher Stuttgart Löwentorbogen 9A A Polizeipräsidium Stuttgart – Verkehrspolizei Verkehrspolizeidirektion Stuttgart Christophstr. 7 A Polizeipräsdium Stuttgart – Dezernat Prostitution wie bisher Stuttgart Werastr. 28 L Polizeipräsidium Stuttgart – Kripo wie bisher Stuttgart Hauptstätter Str. 112 A Polizeipräsidium Stuttgart – Ermittlungsdienste / Operative Einheiten wie bisher Stuttgart Am Mittelkai 62 L Polizeipräsidium Stuttgart – Wasserschutzpolizei Polizeipräsidium Einsatz Stuttgart Am Weidenbrunnen 155 L Polizeipräsidium Stuttgart – Hundeführerschule / -staffel wie bisher Stuttgart Taubenheimstr. 85 L Landeskriminalamt wie bisher 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2990 *In Zukunft werden das neue Polizeipräsidium, das neu einzurichtende Sonderpräsidium Technik , Logistik, Service der Polizei und das Landeskriminalamt ihren Sitz in Stuttgart haben, wobei sich auch beim Landeskriminalamt durch organisatorische Änderungen Auswirkungen auf den Unterbringungsbedarf ergeben. Wie diese Einrichtungen unter Einbeziehung des vorhandenen Gebäudebestands künftig funktional und wirtschaftlich unterzubringen sind, wird derzeit geprüft. Bis zum Abschluss der Prüfung sind Aussagen zur weiteren Verwendung des heutigen Gebäudebestands nicht möglich. **L: Landeseigen A: Anmietung Stuttgart Kirchheimer Str. 60 A Polizeiposten Sillenbuch wie bisher Stuttgart Heumadener Str. 1 A Polizeiposten Hedelfingen wie bisher Stuttgart Duisburger Str. 15 A Polizeiposten Neckarvorstadt wie bisher Stuttgart Rostocker Str. 6 A Polizeiposten Hallschlag wie bisher Stuttgart Adalbert-StifterStr . 101 A Polizeiposten Freiberg wie bisher Stuttgart Marabustr. 35 a A Polizeiposten Neugereut wie bisher Stuttgart Kameralamtsstr. 8 A Polizeiposten Stammheim wie bisher Stuttgart Glemsgaustr. 27 A Polizeiposten Weilimdorf wie bisher Stuttgart Böheimstr. 34 A Revierstation Süd wie bisher Stuttgart Karl-Pfaff-Str. 35 L Revierstation Degerloch wie bisher Stuttgart Augsburger Str. 416 L Revierstation Untertürkheim wie bisher Stuttgart Areal Neckarstr. 195 L Landespolizeidirektion * Stuttgart Neckarstr. 207 A Landespolizeidirektion * Stuttgart Rieckestr. 26 A Landespolizeidirektion * Gemeinde Anschrift L/A** heutige Dienststelle weitere Verwendung Stuttgart Hauptstätter Str. 34 A Polizeirevier 1 wie bisher Stuttgart Wolframstr. 36 A Polizeirevier 2 wie bisher Stuttgart Gutenbergstr. 109 L Polizeirevier 3 wie bisher Stuttgart Balinger Str. 31 A Polizeirevier 4 wie bisher Stuttgart Ostendstr. 88 A Polizeirevier 5 wie bisher Stuttgart Wiesbadener Str. 54 A Polizeirevier 6 wie bisher Stuttgart Ludwigsburger Str. 126 A Polizeirevier 7 wie bisher Stuttgart Kärntner Str. 18 L Polizeirevier 8 wie bisher Stuttgart Klettpassage 41 A Polizeiposten Klettpassage wie bisher Stuttgart Klinglerstr. 7 A Polizeiposten Botnang wie bisher Stuttgart Robert-LeichtStr . 15 A Polizeiposten Vaihingen wie bisher Stuttgart Filderhauptstr. 155 A Polizeiposten Plieningen wie bisher Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2990 4 3. Wann soll eine ggf. geplante Nutzungsaufgabe der Immobilien durch die Polizei jeweils erfolgen? Zu 3.: Eine Nutzungsaufgabe kann erfolgen, sobald die notwendigen Arbeitsplätze am künftigen Standort zur Verfügung stehen. Nach den Erhebungen, die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeistrukturreform in einem ersten Schritt durchgeführt wurden, werden dazu teilweise Anpassungsarbeiten an Bestands - gebäuden, Neubaumaßnahmen oder Anmietungen erforderlich. Die notwendigen Maßnahmen müssen jetzt im weiteren Verfahren konzeptionell, planerisch und kostenmäßig konkretisiert werden. Die Umsetzung wird dann nach Dringlichkeitsgesichtspunkten und im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung erfolgen. 4. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit in den einzelnen Organisationseinheiten in Stuttgart jeweils beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei jeweils um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Be - diens teten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 4.: Die Personalstärke des Polizeipräsidiums Stuttgart – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: Die Personalstärke des Landeskriminalamts – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: Die Personalstärke der Landespolizeidirektion Stuttgart – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 2651 2401 250 Schutzpolizei 1925 1813 112 Kriminalpolizei 344 308 36 Nichtvollzug 382 280 102 gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1210 1041 169 Schutzpolizei 157 151 6 Kriminalpolizei 594 562 32 Nichtvollzug 459 328 131 gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 302 269 33 Schutzpolizei 74 73 1 Kriminalpolizei 94 90 4 Nichtvollzug 134 106 28 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2990 Die Personalstärke der Polizeidirektion Böblingen Autobahnpolizeirevier – Stand Januar 2013 – stellt sich wie folgt dar: 5. Inwieweit müssen Bedienstete der Polizei in Stuttgart damit rechnen, dass ihre Stelle im Zuge der Umsetzung der Polizeireform gegen ihren Willen mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 5.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationen wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in der neuen Struktur so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich zwar an den dienstlichen Erfordernissen, wobei im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen weitgehend der Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ zum Tragen kommen wird, erfolgen aber möglichst sozialverträglich. Es ist beabsichtigt den eigentlichen Personalmaßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) vorzuschalten. Dieses ist ein strukturiertes Verfahren, in dem neben Verwendungswünschen und Negativabgrenzungen auch soziale und wirtschaftliche Belange der Beschäftigten erhoben werden, um sie im Rahmen der zu treffenden Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Das IBV dient dazu, die Grundlagen dafür zu schaffen, möglichst persönliche Härten zu vermeiden. Den persönlichen Anliegen der betroffenen Beschäftigten soll möglichst entgegengekommen werden. Dienstliche und fachliche Belange zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Umsetzung der Reformziele müssen letztlich einzelfallbezogen mit den persönlichen Interessen der Beschäftigten abgewogen werden. 6. Für welche der zu Frage 4 zu nennenden Bediensteten bzw. Gruppe von Bediensteten wird aufgrund der Umsetzung der Polizeireform ihr Arbeitsplatz künftig wegfallen (mit Angabe, wo diese Aufgabe künftig wahrgenommen wird)? Zu 6.: Ein großer Teil der Angehörigen der Polizei ist nicht von einem Arbeitsplatzwechsel betroffen. So verbleiben beispielsweise die Beschäftigten der Polizeireviere , der Polizeiposten, der künftigen Kriminalkommissariate sowie jene Beschäftigte aus dem Leitungs- und Querschnittsbereich, die bereits derzeit am neuen Standort der künftigen regionalen Polizeipräsidien Dienst verrichten, am bisherigen Dienstort. Hinzu kommen die Beschäftigten der Verkehrspolizei, deren Präsenz am bisherigen Dienstort auch weiterhin erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann in Anbetracht des noch bevorstehenden Interessenbekundungsverfahrens (IBV) keine valide Aussage zu den im Ergebnis tatsächlich von einem Dienstortwechsel betroffenen Beschäftigten und deren künftigen Arbeitsplatz getroffen werden. Um einen ersten Anhaltspunkt zur möglichen Anzahl der betroffenen Beschäftigten zu erhalten, konnte die vorläufige Erhebung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Personal folgt Aufgabe“ durchgeführt werden. Die genaue Größe und Zusammensetzung der tatsächlich betroffenen Beschäftigungsgruppe lässt sich jedoch aufgrund der noch ausstehenden Erkenntnisse aus dem IBV und deren Berücksichtigung im Zuge der sozialverträglichen Umsetzung nicht bestimmen. Das Personalkonzept des Polizeipräsidiums Stuttgart geht derzeit davon aus, dass keine Beschäftigten des ehemaligen Polizeipräsidiums Stuttgart von einem Dienst - gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 83 79 4 Schutzpolizei 76 75 1 Nichtvollzug 7 4 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2990 6 ortwechsel über den bisherigen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion hinaus betroffen sind. Da die Abteilung 6, Landespolizeidirektion (LPD), des Regierungspräsidiums Stuttgart aufgelöst und deren bisherige Aufgaben unter der Bildung von Synergien umverteilt werden bzw. entfallen, ist eine Ausweisung der Beschäftigtenanzahl nach dem Prinzip Personal folgt Aufgabe hier nicht möglich. Aufgrund der daraus resultierenden hohen Abhängigkeit von den Ergebnissen des IBV ist somit weder die künftige Dienststelle noch der künftige Dienstort der Beschäftigten der LPD prognostizierbar, weshalb eine Prognose hinsichtlich der tatsächlichen Anzahl der betroffenen Beschäftigten nicht möglich ist. 7. Welche Kosten für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskos - ten, etc.) für derzeitige Bedienstete der Polizei in Stuttgart wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 7.: Für Personalmaßnahmen sind Kosten für Telearbeitsplätze, Trennungsgeld und Umzugskosten in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeflossen. Landesweit wurde von 200 zusätzlichen Telearbeitsplätzen ausgegangen. Dafür entstehen Kosten von 1.200 Euro pro Jahr und Telearbeitsplatz. Diese Kosten wurden im Zeitraum von 2014 bis 2017 in die Kalkulation eingerechnet. Die Kalkulation für Trennungsgeld und Umzugskosten basiert auf einer Erhebung auf Grundlage der der Planungen mit Stand November 2012. Diese ergab, dass in Stuttgart voraussichtlich keine Beschäftigten ihren bisherigen Dienstbereich verlassen werden. 8. Welche Investitionen bei Dienststellen der Polizei in Stuttgart wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 8.: In die Kostenkalkulation wurden bezogen auf den Standort Stuttgart vorläufig bauliche Investitionen in Höhe von rund 35 Mio. Euro und ein zusätzlicher Mietaufwand in Höhe von rund 0,8 Mio. Euro/Jahr eingestellt. 9. Welche sonstigen Ausgaben, die örtlich in Stuttgart wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt? Zu 9.: Im Rahmen der Umsetzung der Polizeistrukturreform sind durch die Bündelung und Verlagerung von Aufgaben (IuK-)Arbeitsplatzumzüge erforderlich. Auf Basis der momentanen Planungen sind in Stuttgart rund 789 (IuK-)Arbeitsplätze (brutto) umzuziehen (rund 271 des Landeskriminalamts und rund 518 des Polizeipräsidiums Stuttgart). Zur Ermittlung der einmaligen voraussichtlichen Umzugskosten wurden 300 Euro pro Arbeitsplatz zugrunde gelegt, wie sie z. B. beim Umzug des Regierungspräsidiums Stuttgart entstanden sind. Darüber hinaus erfordert die Umsetzung der Polizeistrukturreform, dass zahlreiche IT-Fachverfahren sowie weitere technische Geräte und Ausstattungsgegenstände den neuen organisatorischen Strukturen angepasst werden. Hierfür wurden insgesamt 1,5 Mio. Euro sowie für aktuell noch nicht absehbare Kostenfaktoren insgesamt 1,0 Mio. Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einberechnet. Diese Kosten können nicht landkreisscharf aufgeteilt werden. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2990 10. Welche reformbedingten Minderbedarfe/Einnahmen, die örtlich in Stuttgart wirksam werden, wurden der am 18. Dezember 2012 vorgestellten Kostenkalkulation jeweils zugrunde gelegt (mit Angabe, zu welchem Zeitpunkt diese Einnahme wirksam wird)? Zu 10.: Bezogen auf Stuttgart belaufen sich die Minderbedarfe voraussichtlich auf rund 700.000 Euro pro Jahr aus Abmietungen. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Minderbedarfe bzw. Einnahmen steht in Abhängigkeit von der tatsächlichen liegenschaftlichen Realisierung (siehe Ausführungen zu Ziffer 3). Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice