Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3029 06. 02. 2013 1Eingegangen: 06. 02. 2013 / Ausgegeben: 11. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wird sie das Deputat der Fachlehrer/-innen und Technischen Lehrer/-innen an das Deputat der jeweiligen Schulart angleichen, an der die genannten Lehrer unterrichten? 2. Was ist im Bereich der Fachlehrer/-innen hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten von der Besoldungsgruppe A 9 nach A 10 zu erwarten? 3. Was ist im Bereich der Fachlehrer/-innen hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten von der Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 zu erwarten? 06. 02. 2013 Dr. Rülke, Dr. Timm Kern FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Situation der Fachlehrer und Technischen Lehrer Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3029 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Februar 2013 Nr. 14-0323.7/105/1/ beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wird sie das Deputat der Fachlehrer/-innen und Technischen Lehrer/-innen an das Deputat der jeweiligen Schulart angleichen, an der die genannten Lehrer unterrichten? Das Deputat der Lehrkräfte ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen“. Hiernach beträgt das Regelstundenmaß für Lehrkräfte an Grundschulen 28 Wochenstunden, Lehrkräfte an Haupt- und Werk - realschulen 27 Wochenstunden, Lehrkräfte an Realschulen 27 Wochenstunden, Lehrkräfte an Sonderschulen 26 Wochenstunden, Lehrkräfte an Gymnasien und an beruflichen Schulen 25 Wochenstunden. Für Fachlehrkräfte mit Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer ist das Deputat auf 28 Wochenstunden, für Fachlehrkräfte mit Lehrbefähigung für Schulen für Geistigbehinderte und Schulen für Körperbehinderte auf 31 Wochenstunden festgesetzt. Technische Lehrkräfte an Schulen für Geistigbehinderte leisten ein Deputat von 31 Wochenstunden, Technische Lehrkräfte der kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Fachrichtung an beruflichen Schulen von 27 Wochenstunden und Technische Lehrkräfte der gewerblichen und landwirtschaftlichen Fachrichtung leisten in Abhängigkeit von der fachpraktischen Unterweisung 27 bzw. 28 Wochenstunden . Die Eigenart der Schulen für Geistigbehinderte und der entsprechenden Abteilungen anderer Sonderschulen bringt es allerdings mit sich, dass die von Fach- und Technischen Lehrkräften an Schulen für Geistigbehinderte und Schulen für Körperbehinderte zu übernehmenden Aufgaben nicht ausschließlich unterrichtlicher Art sind, sodass der Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand deutlich geringer ist. Diese Lehrkräfte müssen vielmehr aufgrund der Behinderungen der zu fördernden Schülerinnen und Schüler pflegerische Aufgaben übernehmen. Das Regelstunden - maß für Fach- und Technische Lehrkräfte an diesen Schulen wurde demgemäß höher angesetzt als das Regelstundenmaß der übrigen Fach- und Technischen Lehrkräfte. Zur Fachlehrerausbildung kann zugelassen werden, wer den erfolgreichen Abschluss einer Realschule oder Fachschulreife nachweist, eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. einen berufs - qualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg und eine mindestens einjährige Berufs- oder Betriebspraxis nachweist. Bei den Technischen Lehrkräften wird je nach Schulart bzw. Fachrichtung neben ggf. Berufspraxis noch zusätzlich die Techniker- oder Meisterprüfung vorausgesetzt. Wissenschaftliche Lehrkräfte müssen im Vergleich dazu ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Regel in zwei Fächern als Eingangsvoraussetzung in den Vorbereitungsdienst vorweisen. Wissenschaftliche Lehrerinnen und Lehrer werden unter anderem über den Kernbereich des Unterrichts hinaus als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eingesetzt . In den Verantwortungsbereich des Klassenlehrers fallen viele übergreifende und koordinierende Aufgaben in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht, die von Klassenlehrern außerhalb der Unterrichtszeit erbracht werden müssen. Im Bereich der Sonderschule kommt hinzu, dass die Sonderschullehrer förder - diagnos tische Gutachten und Förderprogramme erstellen. An den beruflichen Schulen werden wissenschaftliche Lehrkräfte für den Theorieunterricht und Technische Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht eingesetzt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3029 Bedingt durch diese unterschiedlichen Wege der Ausbildung unterscheiden sich auch Art und Umfang der Unterrichtstätigkeit der Lehrkräfte. Folglich werden je nach Vorbildung unterschiedliche Aufgaben im Unterricht und im Schulalltag bewerkstelligt . Eine Angleichung des Deputats an das der wissenschaftlichen Lehrkräfte ist aus diesen Gründen nicht vorgesehen. 2. Was ist im Bereich der Fachlehrer/-innen hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten von der Besoldungsgruppe A 9 nach A 10 zu erwarten? 3. Was ist im Bereich der Fachlehrer/-innen hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten von der Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 zu erwarten? Beförderungen können in dem Umfang vorgenommen werden, wie freie Stellen (insbesondere durch Zurruhesetzungen) zur Verfügung stehen. Dementsprechend variiert die Zahl der Beförderungen von Jahr zu Jahr und eine Prognose für kommende Jahre ist verlässlich nicht möglich. Die Pensionierungszahlen für kommende Jahre können beispielsweise nicht detailliert prognostiziert werden, da die Entwicklung des Zurruhesetzungsverhaltens nicht absehbar ist. Noch nicht bekannt ist die Zahl der Lehrkräfte, die kraft Gesetzes bzw. auf Antrag in Ruhestand versetzt werden oder beispielsweise den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze hinausschieben. Damit landesweit gleiche Beförderungschancen bestehen, werden vom Kultus - ministerium jährliche Beförderungsprogramme erstellt, in denen getrennt nach den einzelnen Schularten und unter Berücksichtigung der dienstlichen Beurteilungen die Beförderungsmöglichkeiten für die jeweiligen Beförderungsjahrgänge festgelegt werden. So gibt es beispielsweise im Jahr 2013 folgende Beförderungsmöglichkeiten : • Zum 1. Februar 2013 können insgesamt 86 Fachlehrer/-innen der Besoldungsgruppe A 9 zum/zur Fachoberlehrer/-in nach A 10 befördert werden. • Des Weiteren können zum 1. Februar 2013 117 Fachoberlehrer/-innen der Besoldungsgruppe A 10 zur/zum Fachoberlehrer/-in nach A 11 befördert werden. • Für Technische Lehrkräfte bestehen ab 1. Februar 2013 69 Beförderungsmöglichkeiten nach Besoldungsgruppe A 11. Über die Anzahl der Beförderungsmöglichkeiten für Technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen zum 1. August 2013 kann noch keine Aussage getroffen werden. Diese Zahlen entsprechen in etwa den Beförderungsmöglichkeiten der Vorjahre. Da nicht genügend Beförderungsstellen zur Verfügung stehen, um alle Fach- und Technischen Lehrkräfte sofort nach Erfüllung der gesetzlichen Mindestwartezeit befördern zu können, ergeben sich Wartezeiten auf die Beförderung nach A 10 von ca. 10 bis 15 Jahren sowie nach A 11 von ca. 7 bis 11 Jahren abhängig von der Beurteilung. Die Wartezeit für die Beförderung von Technischen Lehrkräften an beruflichen Schulen nach A 11 beträgt ca. 8 bis 12 Jahre. Beförderungswartezeiten sind in der Landesverwaltung die Regel, die Wartezeit variiert entlang der Altersstruktur der Beschäftigten. Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist die Situation der Fach- und Technischen Lehrkräfte bekannt. Sollten die Fach- und Technischen Lehrkräfte früher nach A 10 oder A 11 befördert werden können, wären dafür – über die bereits in den Jahren 2009 bis 2011 realisierten 800 Stellenhebungen hinaus (rd. 13 % aller Stellen, ohne Funktionsstellen) – weitere Stellenhebungen notwendig. Angesichts des Haushaltskonsolidierungsbedarfs aufgrund der verfassungsrecht - lichen Schuldenbremse sind derzeit weitere Stellenhebungen jedoch nicht darstellbar . Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice