Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3041 14. 02. 2013 1Eingegangen: 14. 02. 2013 / Ausgegeben: 21. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Verbesserung der Luftrettung durch die zusätzliche Stationierung eines Rettungshubschraubers unmittelbar an der Landesgrenze (A 7) in Dinkelsbühl-Sinbronn? 2. Erkennt Sie vor dem Hintergrund der nunmehr erfolgten Standortentscheidung seitens der bayerischen Staatsregierung die Notwendigkeit der Unterstützung des bayerischen Innenministers bei dessen Verhandlungen mit den Krankenkassen eingedenk der Möglichkeit, dass diese hinsichtlich der Versorgung ihrer Mitglieder im angrenzenden Baden-Württemberg bei einem notwendigen Einsatz der Luftrettung im Grenzbereich mit dem neuen Fluggerät aus Bayern in Berührung kommen könnte? 3. Sind die durch die Stationierung des zusätzlichen Rettungshubschraubers betroffenen Krankenhäuser in Ellwangen, Crailsheim und Schwäbisch Hall technisch entsprechend für Landungen eines Rettungs- oder Transporthubschraubers ausgerüstet? 4. Ist bei dem durch das Land geförderten Neubau des Kreiskrankenhauses in Crailsheim gewährleistet, dass die technischen Voraussetzungen für die Bedienung mit einem Rettungshubschrauber gegeben sind? 5. Trifft es zu, dass es in Baden-Württemberg keine nachtflugtauglichen Rettungshubschrauber gibt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Verbesserung der Luftrettung im nord-östlichen Landesteil durch die Stationierung eines zusätzlichen Rettungs - hubschraubers in Dinkelsbühl-Sinbronn (Bayern) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3041 2 6. Trifft es weiter zu, dass sich Baden-Württemberg bei nachtflugtauglichen Rettungs - oder Transporthubschraubern aus den benachbarten Bundesländern bzw. den Nachbarländern (Schweiz, Österreich oder Frankreich) bedienen muss? 7. Trifft es zu, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, das keine nachtflugtauglichen Intensivtransporthubschrauber zur Verfügung hat? 8. Wie beurteilt sie die in Frage 6 und 7 möglichen Defizite für die medizinische Versorgung, insbesondere durch die zunehmende Spezialisierung in den Kliniken (Herzchirurgie, Neurochirurgie, Traumazentrum, etc.)? 9. Bis wann kommen die vom Innenminister angekündigten schneller fliegenden, neuen Rettungshubschrauber zum Einsatz? 14. 02. 2013 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Anfang Februar ist, wie das bayerische Staatsministerium des Inneren bekannt gab, die Entscheidung zur Stationierung eines zusätzlichen Rettungshubschraubers zur Verbesserung der Defizite auch im angrenzenden Baden-Württemberg entlang der A 7 (Crailsheim – Ellwangen) gefallen. Unmittelbar an der Landesgrenze in Dinkelsbühl-Sinbronn soll auf dem bereits vorhandenen Verkehrslandeplatz mit entsprechender Infrastruktur ein zusätzlicher Rettungshubschrauber stationiert werden. Durch diese Stationierung können die bisher „weißen Flecken“ in Westmittelfranken , Nordschwaben und teilweise angrenzenden baden-württembergischen Raum - schaften zukünftig bedarfsgerecht versorgt werden. Die bisherige Verweigerung zur Kooperation durch die Landesregierung führte zum Vorwurf einer Trittbrettfahrermentalität. Eine Verständigung und Unterstützung von Seiten der baden-württembergischen Landesregierung z. B. bei den Verhandlungen des bayerischen Innenministeriums mit den Krankenkassen wäre wünschenswert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. März 2013 Nr. 4-5461.4/0/16 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Verbesserung der Luftrettung durch die zusätzliche Stationierung eines Rettungshubschraubers unmittelbar an der Landesgrenze (A 7) in Dinkelsbühl-Sinbronn? Zu 1.: Zwischen Bayern und Baden-Württemberg besteht in der Luftrettung seit vielen Jahren eine enge Kooperation. Die Luftrettung macht an den Landesgrenzen nicht Halt. Rettungshubschrauber fliegen sowohl von Baden-Württemberg nach Bayern als auch von Bayern nach Baden-Württemberg. Beispielsweise werden durch den 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3041 Rettungshubschrauber (RTH) Christoph 18 in Ochsenfurt weite Teile im nord - östlichen Bereich von Baden-Württemberg und durch den RTH Christoph 22 in Ulm weite Teile des westlichen Teils von Bayern jeweils grenzüberschreitend versorgt. Mit der zusätzlichen Stationierung eines RTH in Dinkelsbühl-Sinbronn (Bayern) wird ein bayerisches Problem im Gesamtkonzept der bayerischen Luftrettung gelöst. Aufgrund der Entscheidung, einen RTH in Augsburg zu stationieren, wurde ein zusätzlicher RTH notwendig, der neben einer guten Abdeckung der Regionen im südwestlichen Mittelfranken und nordwestlichen Schwaben darüber hinaus auch die in Baden-Württemberg gelegenen Landkreise Schwäbisch Hall, Ostalbkreis und Heidenheim in der Luftrettung bedienen kann. Allerdings besteht für die baden-württembergischen Landkreise schon bisher eine gute Versorgung mit Luftrettungsmitteln, insbesondere durch den RTH Christoph 22 am Bundeswehrkrankenhaus Ulm sowie dem Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph 51 am Standort Pattonville. Für diese Luftrettungsmittel dürfte ein Rückgang an Einsatzzahlen zu erwarten sein. 2. Erkennt Sie vor dem Hintergrund der nunmehr erfolgten Standortentscheidung seitens der bayerischen Staatsregierung die Notwendigkeit der Unterstützung des bayerischen Innenministers bei dessen Verhandlungen mit den Krankenkassen eingedenk der Möglichkeit, dass diese hinsichtlich der Versorgung ihrer Mitglieder im angrenzenden Baden-Württemberg bei einem notwendigen Einsatz der Luftrettung im Grenzbereich mit dem neuen Fluggerät aus Bayern in Berührung kommen könnte? Zu 2.: Mit dieser Standortentscheidung hat die bayerische Landesregierung eine Empfehlung des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens des Instituts für Notfall - medizin und Notfallmanagement am Klinikum der Universität München umgesetzt , das zur Verbesserung der Luftrettung in Bayern die Stationierung eines zusätzlichen Rettungshubschraubers in der Region Donauwörth vorgeschlagen hat. Luftrettungsmittel werden sowohl für Primär- als auch für Sekundäreinsätze seit jeher länderübergreifend eingesetzt. Die Luftrettung finanziert sich überwiegend aus Benutzungsentgelten, welche die Krankenversicherungen für ihre Versicherten zahlen. Die Benutzungsentgelte werden in der Selbstverwaltung zwischen den Leistungs- und Kostenträgern vereinbart. 3. Sind die durch die Stationierung des zusätzlichen Rettungshubschraubers betroffenen Krankenhäuser in Ellwangen, Crailsheim und Schwäbisch Hall technisch entsprechend für Landungen eines Rettungs- oder Transporthubschraubers ausgerüstet? Zu 3.: An den Krankenhausstandorten in Crailsheim und Schwäbisch Hall sind Landungen für Rettungs- und Transporthubschrauber möglich. Am Krankenhausstandort Ellwangen musste seit geraumer Zeit ein vorhandener Landeplatz baubedingt aufgegeben werden. Derzeit wird dort im Bedarfsfall ein Landeplatz in der noch bestehenden , benachbarten Reinhardt-Kaserne mit genutzt. Diese Möglichkeit wird voraussichtlich ab 2015 im Zuge der Konversion entfallen. Nach Angaben des Trägers wäre dann der nächstgelegene Hubschrauberlandeplatz auf dem Areal des Ostalbklinikums in Aalen angesiedelt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3041 4 4. Ist bei dem durch das Land geförderten Neubau des Kreiskrankenhauses in Crailsheim gewährleistet, dass die technischen Voraussetzungen für die Bedienung mit einem Rettungshubschrauber gegeben sind? Zu 4.: Der Hubschrauberlandeplatz ist nicht Gegenstand der Neubauförderung des Landes . Ein auf dem Klinikareal bereits bestehender Landeplatz kann weiterhin für Rettungsflüge genutzt werden. Während der Bauzeit (vor allem in der Rohbauphase ) wird der bestehende Landeplatz lediglich für einen begrenzten Zeitraum nicht anfliegbar sein. 5. Trifft es zu, dass es in Baden-Württemberg keine nachtflugtauglichen Rettungshubschrauber gibt? Zu 5.: In Baden-Württemberg sind nach § 3 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und Abschnitt V. Ziffer 6.2 und 6.3 des Landesrettungsdienstplans an fünf Luft - rettungszentren folgende Rettungshubschrauber für die Primärrettung stationiert: – Karlsruhe – Leonberg – Friedrichshafen – Ulm und – Villingen-Schwenningen. Für die Verlegung von intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patien - ten (Sekundärtransporte) stehen weitere drei Intensivtransporthubschrauber (ITH) an den Standorten Stuttgart/Ludwigsburg, Mannheim und Freiburg bereit. Die reguläre Einsatzzeit für diese Rettungshubschrauber und Intensivtransport - hubschrauber beginnt mit Sonnenaufgang – frühestens um 7.00 Uhr – und endet mit Sonnenuntergang. Dabei können die Primär- und Sekundäreinsätze der in Baden-Württemberg stationierten Luftrettungsmittel durchaus in die Nacht (Sonnenuntergang zuzüglich 30 Minuten) hineinreichen. Ein 24-Stunden-Betrieb ist derzeit bei keinem in Baden-Württemberg stationierten Rettungshubschrauber gegeben . Ein Vorteil für den nächtlichen Einsatz von Luftrettungsmitteln gegenüber dem bodengebundenen Rettungsdienst besteht in der Regel nur dann, wenn bei Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern ein Transport über weite Entfernungen in ein medizinisches Zentrum durchgeführt werden muss (Sekundäreinsatz). BadenWürttemberg verfügt allerdings über eine relativ hohe Krankenhausdichte; auch Krankenhäuser der Maximalversorgung sind daher häufig noch innerhalb vergleichsweise kurzer Transportstrecken erreichbar. Die Landesregierung prüft dennoch im Rahmen ihrer Zielsetzung, die rettungsdienstliche Versorgung weiter zu optimieren, ob eine Ausweitung der Einsatz - zeiten notwendig ist. Unter Berücksichtigung der flächendeckenden Strukturen im bodengebundenen Rettungsdienst und des Intensivtransportsystems sowie der auch nachts verfügbaren länderübergreifenden Luftrettungsmittel haben die Krankenkassen als Kostenträger dem Land zugesagt, modellhaft die Ertüchtigung eines der drei Standorte für Intensivtransporthubschrauber in Baden-Württemberg über die bisherige reguläre Einsatzzeit hinaus zu untersuchen. Hierbei wird auch die Geeignetheit möglicher Standorte für Nachtflüge, die optimale Versorgungsabdeckung sowie Realisierbarkeit in genehmigungsrechtlicher und wirtschaft - licher Hinsicht, insbesondere auch mit Blick auf die mit dem Nachtflugbetrieb verbundene Lärmbelastung zu prüfen sein. Die Betreiber der Luftrettung in BadenWürttemberg haben ihre Kooperation und Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen der Selbstverwaltung gegenüber den Kostenträgern signalisiert. Sobald die Prüfergebnisse vorliegen, wird das Innenministerium mit den Kostenträgern und Betreibern die weiteren Umsetzungsschritte abstimmen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3041 6. Trifft es weiter zu, dass sich Baden-Württemberg bei nachtflugtauglichen Rettungs - oder Transporthubschraubern aus den benachbarten Bundesländern bzw. den Nachbarländern (Schweiz, Österreich oder Frankreich) bedienen muss? Zu 6.: In der Luftrettung werden ergänzend sowohl für Primär- als auch für Sekundär - einsätze seit jeher länderübergreifend Rettungshubschrauber eingesetzt. Daher weist der Rettungsdienstplan des Landes in Abschnitt V. Ziffer 6.2 ausdrücklich folgende weitere außerhalb des Landes stationierte Rettungshubschrauber aus, die zur Versorgung von Baden-Württemberg beitragen: Kempten (Bayern), Ochsenfurt (Bayern), Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz), Zürich (Schweiz), Basel (Schweiz) und St. Gallen (Schweiz). Hiervon sind die drei in der Schweiz stationierten Rettungshubschrauber nachtflugtauglich . Für Nachteinsätze in Baden-Württemberg stehen neben den drei Rettungshubschraubern der Schweiz die weiteren Hubschrauber Christoph München , Christoph Nürnberg, Christoph Regensburg und Christoph Hessen zur intensivmedizinischen Versorgung zur Verfügung und werden von der Zentralen Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) sowie von den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg angefordert. 7. Trifft es zu, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, das keine nachtflugtauglichen Intensivtransporthubschrauber zur Verfügung hat? Zu 7.: Neben dem Saarland verfügt auch Rheinland-Pfalz seit der Einstellung des nächtlichen Bereitschaftsdienstes des Mainzer Rettungshubschraubers Christoph 77 über keinen Luftrettungsstandort im 24-Stunden-Betrieb. 8. Wie beurteilt sie die in Frage 6 und 7 möglichen Defizite für die medizinische Versorgung, insbesondere durch die zunehmende Spezialisierung in den Kliniken (Herzchirurgie, Neurochirurgie, Traumazentrum, etc.)? Zu 8.: Die Grundversorgung mit Leistungen der Notfallrettung wird durch den boden - gebundenen Rettungsdienst sichergestellt. Der Luftrettung kommt eine ergänzende und unterstützende Funktion zu. Baden-Württemberg hat mit der – flächendeckend und unabhängig von der Einwohnerdichte geltenden – doppelten Hilfsfrist für den Rettungstransport sowie für die Notarzteinsätze einen der höchsten Versorgungsmaßstäbe im Rettungsdienst. Ziel ist es, auch künftig eine bestmögliche und flächendeckende Notfallversorgung durch einen engräumig ausgebauten bodengebundenen Rettungsdienst rund um die Uhr sicherzustellen. Der Zeitvorteil, der durch die Luftrettung tagsüber erreicht werden kann, ist allerdings nachts insbesondere aufgrund der umfangreicheren, zeitaufwändigeren Vorbereitungen deutlich geringer. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Einsatzmöglichkeiten der Luftrettung in deutlich stärkerem Maße als die des bodengebundenen Rettungsdienstes von den Wetterbedingungen und den Lichtverhältnissen abhängig sind. Bei Nacht kann nicht dieselbe Reaktionsgeschwindigkeit erreicht werden und vor allem bereiten die Landung und der Wiederabflug an für die Piloten unbekannten Ziellandepunkten Probleme. Solche Einsätze bedürfen daher einer zusätzlichen Vorbereitung sowohl seitens der Besatzung (Wetter, Sicht etc.) als auch am Boden (geeignete Landeplätze wie Neigung, Hindernisfreiheit z. B. von Stromleitungen), um die Flugsicherheit zu gewährleisten. Wie unter Ziffer 5 bereits ausgeführt besteht ein Vorteil für den nächtlichen Einsatz von Luft - rettungsmitteln gegenüber dem bodengebundenen Rettungsdienst in der Regel nur bei Sekundärtransporten. Aufgrund der relativ hohen Krankenhausdichte in BadenWürttemberg werden auch Krankenhäuser der Maximalversorgung bodengebunden häufig innerhalb vergleichsweise kurzer Transportstrecken erreicht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3041 6 9. Bis wann kommen die vom Innenminister angekündigten schneller fliegenden, neuen Rettungshubschrauber zum Einsatz? Zu 9.: Die Luftrettung wird an den Standorten in Baden-Württemberg mit Flugmustern des Typs EC 135 und BK 117 durchgeführt. Die Flugmuster entsprechen den rechtlichen Vorgaben. Dessen ungeachtet ist von der ADAC Luftrettung GmbH an ihren Standorten ab 2014 die Einführung des neuen Flugmusters EC 145 T2 geplant. Das neue Flugmuster wird unter anderem über eine verbesserte Triebwerksleistung verfügen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice