Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3042 22. 02. 2013 1Eingegangen: 22. 02. 2013 / Ausgegeben: 12. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kreisverkehre sind in den drei genannnten Landkreisen von einer baulichen Umgestaltung aufgrund des betreffenden Erlasses seitens des Verkehrsministeriums betroffen? 2. Welche Kriterien hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Kreisel definiert sie in eigener Verantwortung bzw. welche Kriterien sind in der betreffenden EURichtlinie 2008/96/EG ursprünglich vorgesehen? 3. Ist ihr die Umsetzung in anderen deutschen Bundesländern, beispielsweise die Vorgehensweise des Freistaats Bayern in der betreffenden Angelegenheit bekannt und wie beurteilt sie diese mit Sicht auf Baden-Württemberg? 4. Wie viele Unfälle haben sich an den nun vor einem Umbau stehenden Kreisverkehren in den jeweiligen Landkreisen in den letzten fünf Jahren ereignet? 5. Wie stellen sich die Personalkapazität und die Kosten für das Land, die zur Prüfung der Sicherheit der jeweiligen Kreisverkehre gemäß den Vorgaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nötig sind, dar? 6. Wird das Land die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden in den drei Landkreisen finanziell unterstützen, wenn diese infolge des Erlasses Umbauarbeiten finanzieren müssen? 7. Teilt sie die Auffassung der SPD-Fraktion bezüglich eines umgehenden Moratoriums hinsichtlich des Rückbaus von bereits vorhandenen Kunstwerken in den Kreisverkehren im Land? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Bauliche Umgestaltung von Verkehrskreiseln in den Land - kreisen Schwäbisch-Hall, Hohenlohe und Main-Tauber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3042 2 8. Wie beurteilt sie sowohl aus ökologischer Sicht als auch vor dem Hintergrund der angestrebten vermehrten Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen staatlichen Handelns das Fällen von Bäumen und Sträuchern im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Kreisverkehren durch den ministeriellen Erlass? 14. 02. 2013 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g In der letzten Zeit wurde sowohl in den Medien als auch in einer breiten Öffentlichkeit vermehrt über Sinn und Unsinn des auf eine EU-Richtlinie zurückgehenden Erlasses seitens des Landesverkehrsministers zum Rückbau und Umgestaltung von Kreisverkehren im Land diskutiert. Bei vielen Kreisen und Kommunen herrscht Unsicherheit über das weitere Vorgehen der Landesregierung und vielfach haben die Bürger bereits offen Protest, beispielsweise gegen überstürzte Baumfällarbeiten geübt. Vor dem Hintergrund der Vorgehensweise in anderen Bundesländern scheint es notwendig zu erfahren, welche Kriterien das Verkehrsministerium bei der Ausgestaltung der Richtlinie anlegt und ob es sich bei der konkreten Umsetzung im Vergleich zu anderen Bundesländern möglicherweise um einen baden-württembergischen Sonderweg handelt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 26. März 2013 Nr. 31-3851.1-00/1013- beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kreisverkehre sind in den drei genannten Landkreisen von einer baulichen Umgestaltung aufgrund des betreffenden Erlasses seitens des Verkehrsministeriums betroffen? Im Landkreis Schwäbisch Hall sollen nach Entscheidung der örtlichen Behörden vier Kreisverkehrsplätze baulich umgestaltet werden, nämlich die Kreisverkehrs - plätze – in Fichtenau-Neustädtlein an der Landesstraße 2218 – in Schrozberg an der Landesstraße 1001 – in Schrozberg an der Landesstraße 1022 und – in Gaildorf-Eutendorf an der Kreisstraße 2617. Im Landkreis Hohenlohe geht es um zwei Kreisverkehrsplätze, nämlich – in Öhringen an der Kreisstraße 2230 und – in Künzelsau an der Bundesstraße 19. Im Main-Tauber-Kreis sollen keine Kreisverkehrsplätze umgestaltet werden. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3042 2. Welche Kriterien hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Kreisel definiert sie in eigener Verantwortung bzw. welche Kriterien sind in der betreffenden EU-Richtlinie 2008/96/EG ursprünglich vorgesehen? Die Europäische Kommission hat am 19. November 2008 die Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur bekannt gegeben (EU-Richtlinie 2008/96/EG). Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem sicherstellen, dass Sicherheitsüberprüfungen der in Betrieb befindlichen Straßen, die Teil des transeuropäischen Straßennetzes sind, durchgeführt werden. Die Mitgliedsstaaten konnten die Richtlinie auch auf die nationale, nicht transeuropäische Straßenverkehrsinfrastruktur anwenden. Von dieser Möglichkeit hat die Bundesrepublik für alle Bundesfernstraßen Gebrauch gemacht und den Ländern empfohlen, dies auch für die Straßen in deren Baulast zu tun. Das damalige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wiederum hat die Richt - linie mit Erlass vom 15. Dezember 2010 auch für die Landesstraßen in der Baulast des Landes eingeführt. Darin wurde festgelegt, dass die Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen anzuwenden sind. Zudem enthielt der Erlass die Empfehlung an die kommunale Ebene, ebenfalls die Regelungen der EU-Richt - linie 2008/96/EG anzuwenden. Mit dem in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv diskutierten sogenannten „Kreiselerlass“ vom 15. November 2011 hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) Sicherheitsüberprüfungen für bestehende , außerorts gelegene Kreisverkehrsplätze veranlasst. Dieser Erlass enthält keine Vorgaben, dass Kunstwerke, Findlinge oder andere Gegenstände immer zu ent - fernen sind. Anfang Februar 2013 hat das MVI ergänzende Hinweise gegeben, die den vor Ort zuständigen unteren Verwaltungsbehörden die eigenverantwort - liche Entscheidung für verhältnismäßige Maßnahmen im Einzelfall erleichtern sollen. Die Verfügung an die Regierungspräsidien ist im Internet auf der Home - page der Landesstelle für Straßenwesen eingestellt (Link: http://www.rp-tuebingen. de/servlet/PB/menu/1344702/index.html). 3. Ist ihr die Umsetzung in anderen deutschen Bundesländern, beispielsweise die Vorgehensweise des Freistaats Bayern in der betreffenden Angelegenheit bekannt und wie beurteilt sie diese mit Sicht auf Baden-Württemberg? „Kunst im Kreisverkehr“ ist im Wesentlichen ein baden-württembergisches Phänomen . In anderen Bundesländern wurden Kunstwerke nicht oder nur in sehr überschaubarem Umfang zur Gestaltung von Kreisverkehren eingesetzt. Hessen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der es unter anderem heißt: „Bei der Abwägung zur Art der Gestaltung muss die Verkehrssicherheit ein besonderes Gewicht bekommen“. 4. Wie viele Unfälle haben sich an den nun vor einem Umbau stehenden Kreisverkehren in den jeweiligen Landkreisen in den letzten fünf Jahren ereignet? Im Landkreis Schwäbisch Hall haben sich in den letzten fünf Jahren an den vier genannten Kreisverkehrsplätzen – in Fichtenau-Neustädtlein an der Landesstraße 2218 vier Unfälle – in Schrozberg an der Landesstraße 1001 acht Unfälle – in Schrozberg an der Landesstraße 1022 zwei Unfälle und – in Gaildorf-Eutendorf an der Kreisstraße 2617 zwei Unfälle ereignet. Im Landkreis Hohenlohe haben sich in den letzten fünf Jahren an den zwei genannten Kreisverkehrsplätzen in – Öhringen an der Kreisstraße 2230 fünf Unfälle und in – Künzelsau an der Bundesstraße 19 neun Unfälle ereignet. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3042 4 5. Wie stellen sich die Personalkapazität und die Kosten für das Land, die zur Prüfung der Sicherheit der jeweiligen Kreisverkehre gemäß den Vorgaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nötig sind, dar? Die Verkehrssicherheitsarbeit wird im Bereich der Infrastruktur von den unteren Verwaltungsbehörden durch regelmäßige Verkehrsschauen wahrgenommen. In der Regel nehmen daran Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrsbehörde, der Straßenbauverwaltung und der Polizei teil. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgten die Sicherheitsüberprüfungen der Kreisverkehrsplätze in BadenWürttemberg durch Sonderverkehrsschauen. In kritischen Fällen war in der Regel ein zertifizierter Auditor der Straßenbauverwaltung des betroffenen Regierungspräsidiums anwesend. Nur in Einzelfällen wurde von den unteren Verwaltungsbehörden ein externer Auditor beauftragt. Die Kosten für ein externes Audit betragen ca. 1.200 Euro. 6. Wird das Land die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden in den drei Landkreisen finanziell unterstützen, wenn diese infolge des Erlasses Umbauarbeiten finanzieren müssen? Die Kosten für die verkehrssichere Umgestaltung hängen sehr stark von der Art und dem Umfang der Umgestaltungsmaßnahmen ab. Meistens sind die Kosten gering, da die Maßnahmen durch die für den Betriebsdienst zuständigen Straßenmeistereien der unteren Verwaltungsbehörden im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden können. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist nicht vorgesehen. 7. Teilt sie die Auffassung der SPD-Fraktion bezüglich eines umgehenden Moratoriums hinsichtlich des Rückbaus von bereits vorhandenen Kunstwerken in den Kreisverkehren im Land? Auf den letzten Absatz der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat mit Schreiben vom 5. Februar 2013 an die Regierungspräsidien ergänzende Hinweise zum sogenannten „Kreiselerlass“ aus dem Jahr 2011 gegeben. Für ein Moratorium besteht keine Notwendigkeit. Ein solches wird auch nicht (mehr) gefordert. 8. Wie beurteilt sie sowohl aus ökologischer Sicht als auch vor dem Hintergrund der angestrebten vermehrten Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen staatlichen Handelns das Fällen von Bäumen und Sträuchern im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Kreisverkehren durch den ministeriellen Erlass? Die ergänzenden Hinweise vom 5. Februar 2013 des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur enthalten auch Erläuterungen dazu, wie mit Bäumen umzugehen ist, wenn sich diese auf der Mittelinsel eines Kreisverkehrsplatzes befinden. Danach sind die naturschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Auf den Sonderfall von um vorhandene Bäume angelegte Kreisverkehrsplätze, bei denen Handlungsbedarf festgestellt wird, wird dabei speziell eingegangen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice