Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3085 20. 02. 2013 1Eingegangen: 20. 02. 2013 / Ausgegeben: 24. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach ihrer Kenntnis der Stand bei der Umstellung auf das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum ) bei baden-württembergischen Unternehmen, insbesondere bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)? 2. Sind ihr Probleme bekannt, die die Umstellung verzögern und wenn ja, welche sind das? 3. Welche Kosten kommen nach ihrer Kenntnis durchschnittlich auf die Unternehmen bei der Umstellung zu? 4. Ist ihr bekannt, welche Einsparungen sich durch die Umstellung auf das SEPAVerfahren , insbesondere durch das Preisgleichheitsgebot, für baden-württembergische Unternehmen im Durchschnitt ergeben? 5. Was plant sie, um Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Umstellung zu unterstützen? 6. Welche Alternativen sind nach ihrer Kenntnis derzeit für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) vorgesehen? 7. Welche Auswirkungen erwartet sie ab dem 1. Februar 2016 nach gegenwärtigem Stand für die baden-württembergische Wirtschaft, insbesondere für den Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie, durch die Abschaffung des ELV? 19. 02. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Umstellung auf SEPA-Verfahren bei baden-württembergischen Unternehmen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3085 2 B e g r ü n d u n g In der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche (Nr. 8, 18. Februar 2013) wird berichtet, dass in Deutschland 35 Prozent der KMU noch nicht mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren begonnen haben. Es ist nun von Interesse, wie die Situation in Baden-Württemberg ist, welche Probleme es gibt, wie die Landes - regierung insbesondere die KMU unterstützen will und wie die Auswirkungen der Abschaffung des elektronischen Lastschriftverfahrens ab dem Jahr 2016, insbesondere auf den Einzelhandel und die Hotellerie-Gastronomie, sind. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 4. April 2013 Nr. 85-4203.11/25 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach ihrer Kenntnis der Stand bei der Umstellung auf das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum ) bei baden-württembergischen Unternehmen, insbesondere bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)? Zu 1.: Die SEPA-Umstellung ist mehr als die Ablösung von Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (internationale Bankkontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl), denn die Anwendungen für den Zahlungsverkehr sind vielfach so in die Software-Architektur der Unternehmen eingebunden, dass sich Wechselwirkungen mit anderen Programmen ergeben können. Darüber hinaus muss – um nach dem 1. Februar 2014 SEPA-Lastschriften einziehen zu können – u. a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers beantragt werden. Landesbezogene Daten über den SEPA-Umsetzungsstand liegen dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nicht vor. Aus den Umfragen und Statistiken der Deutschen Bundesbank ergibt sich für das gesamte Bundesgebiet, dass bei Unternehmen die neuen SEPAVerfahren noch wenig Beachtung finden. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sei ein erheblicher Nachholbedarf festzustellen. Im Dezember 2012 betrug der Anteil der SEPA-Überweisungen an allen Überweisungen in Euro in Deutschland 6,75 Prozent. Der Anteil der SEPA-Lastschriften in Euro lag zu diesem Zeitpunkt in Deutschland bei unter 1 Prozent. 2. Sind ihr Probleme bekannt, die die Umstellung verzögern und wenn ja, welche sind das? Zu 2.: Konkrete Probleme bei der SEPA-Umstellung sind dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nicht bekannt. Die neuen SEPA-Verfahren sind betriebsbereit und das Umstellungsszenario ist klar festgelegt. Aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank und den Beobachtungen der kreditwirtschaftlichen Verbände lässt sich allerdings ableiten, dass trotz zahlreicher Informationsmaßnahmen die gesetzliche Notwendigkeit der SEPA-Umstellung zum 1. Februar 2014 bei einer signifikanten Anzahl von Unternehmen noch nicht ausreichend angekommen ist. Hinzu kommt, dass einige Unternehmen bei der aufwändigen Um- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3085 stellung ihrer Lastschriften auf die SEPA-Lastschrift auf zusätzliche Elemente warten. So plant die Deutsche Kreditwirtschaft die Einführung einer Variante der SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist im November 2013. 3. Welche Kosten kommen nach ihrer Kenntnis durchschnittlich auf die Unternehmen bei der Umstellung zu? Zu 3.: Eine Aussage zu den mit der Umstellung verbundenen Kosten ist weder dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft noch den Wirtschaftsverbänden möglich . Die Umstellungskosten variieren deutlich mit der Größe und dem Geschäftsmodell eines Unternehmens. Sie sind abhängig davon, wie stark die Anwendungen für den Zahlungsverkehr in die betriebliche Software-Architektur eingebunden sind und den sich hieraus ergebenden Wechselwirkungen mit anderen Programmen . Moderne Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrssysteme sind oftmals bereits SEPA-fähig bzw. können modular auf die SEPA-Anforderungen erweitert werden. Vom Handelsverband Baden-Württemberg wurde darauf hingewiesen, dass die Unterstützung bei der Umstellung in vielen Fällen durch externe Dienstleister erfolgen werde, die einerseits einen zusätzlichen Kostenblock darstellen, andererseits aber eine reibungslose und weitestgehend problemfreie Umstellung garantieren. 4. Ist ihr bekannt, welche Einsparungen sich durch die Umstellung auf das SEPAVerfahren , insbesondere durch das Preisgleichheitsgebot, für baden-württembergische Unternehmen im Durchschnitt ergeben? Zu 4.: Das Preisgleichheitsgebot (Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen dürfen nicht höher sein als für nationale Zahlungen) in der EU besteht seit 2001. Durch die Einführung der SEPA-Lastschrift, die auch grenzüberschreitend funktioniert, wurde es 2009 um Lastschriften erweitert (Verordnung [EG] Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft). Insofern ergeben sich durch das angesprochene Preisgleichheitsgebot keine zusätzlichen Einsparungen. Allerdings ist zu erwarten, dass der Wettbewerb im Zahlungsverkehr europaweit durch die gemeinsamen SEPA-Verfahren zunehmen wird. Denn der Kunde kann nun durch die technische Standardisierung auch die Zahlungsdienste aller Anbieter im europäischen Binnenmarkt nutzen und nicht mehr nur die in dem jeweiligen nationalen Markt. Ferner können zum Beispiel Unternehmen die Zahlungsverkehrsabwicklung für Euro-Zahlungen optimieren und die Zahl der dafür in Europa benötigten Konten reduzieren (ein Euro-Konto in Europa ist ausreichend, um den gesamten europäischen Euro-Zahlungsverkehr abzuwickeln). Erstmals kann europaweit ein einheitliches Lastschriftverfahren für den Ausgleich fälliger Forderungen verwendet werden. In Verbindung mit dem Fälligkeitstag wird auf diese Weise die Liquiditätsplanung im Unternehmen optimiert. Im Wachstums - bereich E-Commerce dürften durch einheitliche SEPA-Zahlungsverfahren auch Kunden im europäischen Ausland leicht zu gewinnen sein. Laut einer Studie von CapGemini, die Bestandteil der Folgenabschätzung der Europäischen Kommis - sion zur SEPA-Verordnung ist, können Unternehmen, Privatleute und Banken in der Eurozone bei einer schnellen Umstellung von Altzahlungsinstrumenten auf SEPA-Instrumente über einen Zeitraum von sechs Jahren bis zu 123 Mrd. Euro Zahlungsverkehrskosten sparen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3085 4 5. Was plant sie, um Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Umstellung zu unterstützen? Zu 5.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sieht in der zeitnahen und flächendeckenden Unterstützung der Unternehmen bei der SEPA-Umstellung in erster Linie eine Aufgabe der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank sowie den weiteren Mitgliedern des SEPA-Rates. Die Deutsche Bundesbank hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Mitgliedern des SEPA-Rates bereits im vergangenen Jahr umfangreiche Informationsmaß - nahmen eingeleitet, um eine möglichst reibungslose SEPA-Umstellung zu gewährleisten . Unter www.sepadeutschland.de stehen alle wichtigen Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Links zum Thema zur Verfügung. Dort ist auch der SEPA-Migrationsplan veröffentlicht, der eine schnelle Übersicht bietet, was bei der Umstellung auf die SEPA-Verfahren zu beachten ist. Über die Website kann auch kostenlos ein Faltblatt mit den Basisinformationen zu SEPA bestellt werden. Weitere Informationen insbesondere der Deutschen Bundesbank sind aktuell in Vorbereitung. Nach Angaben von Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele plant die Bank eine Anzeigenkampagne und die Verteilung des SEPAFlyers in einer Auflage von 10 Mio., unter anderem auch über die Bundesagentur für Arbeit. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die SEPA-Umstellung weitestgehend mittels geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Inkasso - bedingungen im Verhältnis zwischen dem Bankkunden und seinem Kreditinstitut erfolgt. Diese Vertragsbedingungen können individuell unterschiedlich ausgestaltet sein. Es ist daher vorrangig Aufgabe der einzelnen Kreditinstitute, im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden diese über die Änderungen zu informieren und sie bei der SEPA-Umstellung individuell zu unterstützen. Wie bei allen Rechtsänderungen ist es zudem Aufgabe der Endnutzerverbände, ihre Mitglieder über die rechtlichen Neuerungen zu informieren. Die Verbände der Kreditwirtschaft haben mitgeteilt, dass die Kreditinstitute ihre Kunden in jeglicher Hinsicht bei der Umstellung unterstützen und ihnen umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung stellen und insbesondere Unternehmenskunden im Rahmen von Informationsveranstaltungen konkret auf den Handlungsbedarf im Unternehmen hinweisen. 6. Welche Alternativen sind nach ihrer Kenntnis derzeit für die elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) vorgesehen? Zu 6.: Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) erfüllt in seiner jetzigen Form nicht die Voraussetzungen der SEPA-Verordnung. Durch eine Ausnahmeregelung im deutschen SEPA-Begleitgesetz ist aber sichergestellt, dass das ELV bis zum 1. Februar 2016 in der heutigen Form weiter benutzt werden kann. Inwieweit darüber hinaus eine SEPA-konforme Nutzung des ELV möglich ist, hängt davon ab, ob die betroffenen Wirtschaftskreise und die Deutsche Kreditwirtschaft ein Nachfolgeprodukt für das ELV auf Basis der SEPA-Lastschrift entwickeln. Die dazu notwendigen Änderungen in den SEPA-Regelwerken des European Pay - ments Council wurden im Jahr 2012 auf Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft vorgenommen. Insoweit sind die Voraussetzungen für die Entwicklung eines SEPA-kompatiblen ELV für die Zeit nach dem 1. Februar 2016 grundsätzlich gegeben. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3085 7. Welche Auswirkungen erwartet sie ab dem 1. Februar 2016 nach gegenwär - tigem Stand für die baden-württembergische Wirtschaft, insbesondere für den Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie, durch die Abschaffung des ELV? Zu 7.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft geht davon aus, dass bis Februar 2016 SEPA-Produkte entwickelt und angeboten werden, die dem bewährten ELV vergleichbar sind. Sollte dem Handel allerdings wider Erwarten nach diesem Termin kein SEPA-kompatibles ELV zur Verfügung stehen, ist zu erwarten, dass die Unternehmen auf andere Bezahlverfahren umstellen werden. Bereits heute bestehen neben dem ELV-Verfahren weitere Möglichkeiten, elektronisch zu zahlen (Zahlung mit Karte und PIN bzw. Zahlung mit Geldkarte). Insgesamt ist anzunehmen , dass die ständig fortschreitende kundenorientierte Entwicklung innova - tiver Bezahlverfahren es den Unternehmen ermöglichen wird, aus einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote die für ihr Geschäftsmodell geeigneten Bezahlverfahren auszuwählen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice