Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3117 22. 02. 2013 1Eingegangen: 22. 02. 2013 / Ausgegeben: 25. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Will sie an der vom Ministerpräsidenten angestoßenen ergebnisoffenen bundesweiten Suche nach einer Endlagerstätte für radioaktive Abfälle festhalten? 2. Ist dieser Vorschlag nicht bereits gescheitert, nachdem die rot-grüne Landes - regierung in Niedersachsen den bisher geplanten Standort Gorleben kategorisch aus dem Kreis der zu untersuchenden möglichen Lagerstätten ausschließt? 3. Wenn ja, wird sie jetzt auch von ihrem Angebot absehen, in Baden-Württemberg nach möglichen Standorten zu suchen und diese erkunden zu lassen? 4. Wenn nein, wie will sie diese Haltung den baden-württembergischen Bürgern erklären? 5. Welche Gebiete in Baden-Württemberg kommen nach ihrer Auffassung aus der Sicht von Geologie und Seismologie, des Umwelt- und Grundwasserschutzes , der Verkehrsinfrastruktur sowie des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung als mögliche, im Verfahren laut Frage 1 zu untersuchende Standorte in Betracht? 14. 02. 2013 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Endlagersuche für radioaktive Abfälle Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3117 2 B e g r ü n d u n g Nach der Koalitionsvereinbarung der neuen rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen zur Endlagerstätte Gorleben muss die Landesregierung in BadenWürttemberg dem Parlament und den Bürgern die Frage beantworten, ob der gut gemeinte Vorschlag des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, ein bundesweites ergebnisoffenes Suchverfahren nach einem geeigneten Endlager in Gang zu setzen, nicht schon gescheitert ist. Den Bürgern Baden-Württembergs ist es nicht zu erklären, weshalb die niedersächsische Landesregierung einen existierenden Standort von vornherein für das Verfahren ausschließt, während die baden-württembergische Landesregierung von sich aus die Möglichkeit eines Standorts in Baden-Württemberg weiter anbietet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2013 Nr. 35-4646.00 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Will sie an der vom Ministerpräsidenten angestoßenen ergebnisoffenen bundesweiten Suche nach einer Endlagerstätte für radioaktive Abfälle festhalten? Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat auf der Grundlage der Koali - tionsvereinbarung der Landesregierung ein Eckpunktepapier (mit Datum 1. November 2011) zur Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland erstellt und damit den Prozess angestoßen, der zu einem weitgehend konsensfähigen Entwurf eines Standortauswahlgesetzes geführt hat. Die Landesregierung begreift die sichere Entsorgung der hochradioaktiven Ab - fälle nach wie vor als eine nationale Aufgabe. Sie ist eine Herausforderung, der sich alle stellen und ihren Beitrag zur Lösung leisten müssen. Dies gilt für die Erzeuger der radioaktiven Abfälle, insbesondere die Betreiber von Kernkraft - werken, ebenso wie für die Bundesländer. Die Landesregierung tritt daher nach wie vor für die Durchführung eines transparenten, kriterienbasierten Standortauswahlverfahrens ein und wird sich auch weiterhin aktiv an der Durchführung dieses Verfahrens beteiligen. 2. Ist dieser Vorschlag nicht bereits gescheitert, nachdem die rot-grüne Landes - regierung in Niedersachsen den bisher geplanten Standort Gorleben kategorisch aus dem Kreis der zu untersuchenden möglichen Lagerstätten ausschließt? Mit dem Gesetzentwurf für die Standortauswahl wird ein wissenschaftsbasierter Such- und Auswahlprozess festgelegt, der das gesamte deutsche Staatsgebiet einbezieht und bei dem die Sicherheitsaspekte des Endlagers absoluten Vorrang haben. Die Suche soll dabei ergebnisoffen und transparent und unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Dies sind Kriterien, denen auch die niedersächsische Landesregierung mit ihrer Koalitionsvereinbarung zustimmt. Allerdings hält sie es bereits für hinreichend erwiesen, dass der Standort Gorleben ungeeignet sei. Dies bedeutet nach Auffassung der baden-württembergischen Landesregierung jedoch nicht das Scheitern des Auswahlverfahrens, denn auch die niedersächsische Landesregierung kann Vertrauen in ein neues ergebnisoffenes Auswahlverfahren nach dem Standortauswahlgesetz gewinnen, wenn ihren Bedenken Rechnung getragen wird. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang mehrfach zum Ausdruck gebracht , dass es für den Standort Gorleben keine Vorfestlegung geben darf. Gor - leben sollte aber, wie jeder andere in Betracht kommende Standort in allen Verfahrensschritten auch, an den noch festzulegenden Kriterien und Anforderungen gemessen und mit den anderen Standorten verglichen werden mit der Folge, dass er in jedem Verfahrensabschnitt aus dem Auswahlverfahren ausscheiden kann, 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3117 wenn er die Anforderungen nicht erfüllt oder bei einem Vergleich mit sicherheitstechnisch gleichwertigen Standorten eine Abwägung zu einem für den Salzstock Gorleben negativen Ergebnis führt. 3. Wenn ja, wird sie jetzt auch von ihrem Angebot absehen, in Baden-Württemberg nach möglichen Standorten zu suchen und diese erkunden zu lassen? Der Gesetzentwurf legt eindeutig fest, dass bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort das gesamte deutsche Staatsgebiet betrachtet und kein in Frage kommendes Wirtsgestein von vornherein ausgeschlossen wird. Insoweit können auch mögliche geeignete Standortgebiete bzw. Standorte in Baden-Württemberg nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Landesregierung begreift die Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle als eine nationale Aufgabe, der sich Abfallerzeuger, Bund und Länder stellen müssen. Deshalb wird sich auch BadenWürttemberg bei der Durchführung der Suche nach geeigneten Regionen bzw. Standorten beteiligen. Es handelt sich insoweit nicht um ein Angebot sondern vielmehr um eine Frage der Solidarität und der Bereitschaft, in einem transparenten Suchverfahren einen notwendigen Beitrag des Landes zur Lösung der End - lagerfrage zu leisten. 4. Wenn nein, wie will sie diese Haltung den baden-württembergischen Bürgern erklären? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Gebiete in Baden-Württemberg kommen nach ihrer Auffassung aus der Sicht von Geologie und Seismologie, des Umwelt- und Grundwasserschutzes, der Verkehrsinfrastruktur sowie des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung als mögliche, im Verfahren laut Frage 1 zu untersuchende Standorte in Betracht? Wie bereits ausgeführt soll das Suchverfahren das gesamte deutsche Staatsgebiet einschließen. Dass dabei auch die bereits bei den Ländern vorhandenen Informationen über die geotechnischen und geowissenschaftlichen Verhältnisse sowie die bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seit vielen Jahren ermittelten Grundlagen berücksichtigt werden müssen, ist selbstverständlich . Die bisher bekannten Regionen mit potenziell geeigneten Wirtschaftsinformationen können den Veröffentlichungen des BGR zur Bewertung der in Deutschland in Betracht kommenden Wirtsgesteinsformationen – Kristallin, Ton und Salz – entnommen werden. Die vorliegenden Erkenntnisse müssen jedoch durch das vorgesehene neue Suchverfahren auf den Prüfstand gestellt und aufgrund von konkreten Prüfkriterien und standortbezogenen Erkundungsprogrammen erweitert und vertieft werden. Welche Gebiete bzw. Standorte in BadenWürttemberg aufgrund dieser vertieften Untersuchungen, unter Zugrundelegung des Primats der höchstmöglichen Sicherheit bei der Einrichtung und dem an - schließenden Betrieb eines Endlagers, in Frage kommen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgestellt werden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice