Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3120 26. 02. 2013 1Eingegangen: 26. 02. 2013 / Ausgegeben: 09. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind nach ihrer Auffassung auf den Rastplätzen an Bundesautobahnen in BadenWürttemberg ausreichende Parkmöglichkeiten für Reisemobile vorhanden? 2. Gibt es in Baden-Württemberg Parkplätze an Bundesautobahnen, die durch entsprechende Zusatzschilder der Zeichengruppe 1048 gänzlich für Wohnmobile nicht nutzbar sind? 3. Falls Frage 2 zutrifft, wie weit ist dann in der Regel die nächste Parkmöglichkeit für Wohnmobile entfernt? 4. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob wegen der Nutzung eines z. B. mit Zusatzzeichen 1048-10 versehenen Parkplatzes durch ein Wohnmobil bereits Buß - gelder verhängt wurden? 5. Bis zu welchen Maßen erlaubt das bei Frage 4 genannte Zusatzzeichen die Nutzung durch Kraftfahrzeuge? 25. 02. 2013 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Parkplätze für Reisemobile an Bundesautobahnen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3120 2 B e g r ü n d u n g Nutzerinnen und Nutzer von Reisemobilen benötigen wie andere Fahrzeugnutzer auch eine ausreichende Anzahl von Parkmöglichkeiten an Bundesautobahnen. Die Rastsituation ist zu den Hauptreisezeiten oftmals sehr angespannt. Für Reisemobile gibt es einschränkende Verkehrszeichen. Mit der Kleinen Anfrage soll die in Baden-Württemberg gegebene Situation abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. März 2013 Nr. 2-3953.2/186 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind nach ihrer Auffassung auf den Rastplätzen an Bundesautobahnen in BadenWürttemberg ausreichende Parkmöglichkeiten für Reisemobile vorhanden? Zur Schaffung von zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile wurden auf den Rastplätzen der Autobahnen per Erlass des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 7. November 2011 (Az.: 3-3851.1-09/483) die Parkplätze mit der Fahrzeugdarstellung „Personenkraftwagen mit Anhänger (Zusatzzeichen 1048-11)“ mit dem Zusatzzeichen „Wohnmobil (Zusatzzeichen 1048-17)“ beschildert . Diese Beschilderung entspricht den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS, Ausgabe 2011), die mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 02/2011 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführt wurden. Danach sind für Wohnmobile in der Regel keine gesonderten Parkstände erforderlich. Wohnmobile mit einer Länge von mehr als 6,00 m sollen die Parkstände für Pkw mit Anhänger benutzen, gegebenenfalls auch in Mischnutzung mit Bussen. Nach Auskunft der Autobahnpolizei steht auf den Tank- und Rastanlagen (TRAnlagen ), den Parkplätzen mit WC (PWC-Anlagen) und den sonstigen Parkplätzen entlang der Autobahnen in Baden-Württemberg damit eine ausreichend große Anzahl an Parkplätzen für Reisemobile zur Verfügung. Unabhängig hiervon herrscht während der Hauptreisezeiten auf nahezu allen Parkplätzen für alle Verkehrsarten ein erhöhter Parkraumbedarf. Beschwerden über fehlende Parkmöglichkeiten sind der Straßenbauverwaltung aber nicht bekannt. 2. Gibt es in Baden-Württemberg Parkplätze an Bundesautobahnen, die durch entsprechende Zusatzschilder der Zeichengruppe 1048 gänzlich für Wohnmobile nicht nutzbar sind? Parkmöglichkeiten für Reisemobile sind auf allen Parkplätzen, PWC-Anlagen sowie TR-Anlagen prinzipiell vorhanden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit , die in Autobahnnähe befindlichen Autohöfe aufzusuchen. Über die Parkplätze mit dem Zusatzzeichen 1048-17 (Wohnmobil) hinaus können Reisemobile von mehr als 6,00 m Länge auch Parkplätze mit dem Zusatzzeichen 1048-11 (Personenkraftwagen mit Anhänger) benutzen. Darunter dürfen sie auch auf Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen 1048-10 (Personenkraftwagen) parken. Soweit Parkplätze mit Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) und dem Zusatzzeichen 1048-12 (Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t) ausgestattet sind, sind diese Parkplätze den Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t vorbehalten. Diese Parkplätze können somit auch von Reisemobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t benutzt werden. Auf anderen Parkplätzen ist das Parken mit Reisemobilen nicht vorgesehen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3120 3. Falls Frage 2 zutrifft, wie weit ist dann in der Regel die nächste Parkmöglichkeit für Wohnmobile entfernt? Eine Zusatzbeschilderung mit Verkehrszeichen der Zeichengruppe 1048, die das Parken für Reisemobile nicht gestatten, wird nur dort verwendet, wo sich in nächster Nähe, auf demselben Parkplatz, auch ausgewiesene Parkmöglichkeiten für Reisemobile befinden. Unabhängig hiervon wird das Parken von Reisemobilen auf Omnibus- oder Lkw-Parkständen, insbesondere auch in den Hauptreisezeiten , toleriert. 4. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob wegen der Nutzung eines z. B. mit Zusatzzeichen 1048-10 versehenen Parkplatzes durch ein Wohnmobil bereits Bußgelder verhängt wurden? Eine Rückfrage bei der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe , die Bußgeldbehörde für alle Autobahnen in Baden-Württemberg ist, hat ergeben , dass im Jahre 2012 keine Beanstandung eines Reisemobils wegen eines Parkverstoßes erfolgte. 5. Bis zu welchen Maßen erlaubt das bei Frage 4 genannte Zusatzzeichen die Nutzung durch Kraftfahrzeuge? Das im Zusatzzeichen 1048-10 verwendete Sinnbild bedeutet gemäß § 39 Abs. 7 StVO „Personenkraftwagen“. Die Bedeutung des Zusatzzeichens selbst ist „nur Personenkraftwagen“. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind (vgl. § 4 Abs. 4 PBefG). § 32 StVZO bestimmt, dass ein Personenkraftwagen nicht breiter als 2,50 m sein darf. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Reisemobile, die als Personenkraftwagen klassifiziert sind, gleichfalls diese Parkplätze benutzen dürfen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice