Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 313 20. 07. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Rosa Grünstein SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sanierungsbedürftige Brücken im Rhein-Neckar-Kreis K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Brücken gibt es im Rhein-Neckar-Kreis (jeweils ausgewiesen nach Unterhaltszuständigkeit)? 2. Wie viele und welche Brücken im Rhein-Neckar-Kreis sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand? 3. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken des Rhein-Neckar-Kreises auf? 4. In welcher Reihenfolge werden die Brücken des Rhein-Neckar-Kreises saniert? 5. Wie viele und welche Brücken des Rhein-Neckar-Kreises werden aktuell saniert ? 6. Wie hoch ist voraussichtlich der finanzielle sowie der zeitliche Aufwand zur Sanierung aller sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis? 7. Gibt es Brücken im Rhein-Neckar-Kreis, die aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen werden müssen? 8. Seit wann ist die Sanierungsbedürftigkeit der einzelnen sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis bekannt? 9. Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung aller sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis und wie verteilen sich diese Kosten auf das Land, den Bund und die Kommunen? 19. 07. 2011 Grünstein SPD Eingegangen: 20. 07. 2011 / Ausgegeben: 15. 08. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 313 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. August 2011 Nr. 23/3952.2/108 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich auf Brücken an den Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes und Brücken an den Landesstraßen in der Baulast des Landes. Informationen über den Zustand der Brücken in der Zuständigkeit anderer Baulastträger liegen dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nicht vor. 1. Wie viele und welche Brücken gibt es im Rhein-Neckar-Kreis (jeweils ausgewiesen nach Unterhaltszuständigkeit)? Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es insgesamt 404 Brücken an Bundesfernstraßen und Landesstraßen in der Baulast des Bundes oder des Landes. Davon fallen 152 Brücken in die Unterhaltungszuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe und 252 Brücken in die Unterhaltungszuständigkeit des Rhein-Neckar-Kreises als Untere Straßenbaubehörde. Die Unterhaltung bei Brücken in der Baulast des Bundes und Landes umfasst kleinflächige Reparaturen. Maßnahmen, die darüber hinausgehen, fallen in die bauliche Erhaltung. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe. 2. Wie viele und welche Brücken im Rhein-Neckar-Kreis sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand? In der Regel werden ab der Zustandsnote 2,0 auf einer Bewertungsskala von 1 bis 4 mittelfristig Instandsetzungsmaßnahmen zur frühzeitigen Behebung von festgestellten Mängeln erforderlich. Dementsprechend werden diese Bauwerke als grundsätzlich sanierungsbedürftig eingestuft. Im Rhein-Neckar-Kreis sind derzeit 164 Brücken in der Baulast des Bundes oder des Landes mit einer Zustandsnote 2,0 bis 2,9 und 11 Brücken mit einer Zustandsnote 3,0 und schlechter bewertet. 3. Welchen Grad von Schädigung weisen die sanierungsbedürftigen Brücken des Rhein-Neckar-Kreises auf? Bei 164 Brücken wurden Schädigungen festgestellt, die keine Auswirkungen auf die Standsicherheit haben. Bei 9 Bauwerken bestehen Schädigungen, die geeignet sind, die Standsicherheit oder die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Bei 2 Bauwerken ist die Standsicherheit oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt . 4. In welcher Reihenfolge werden die Brücken des Rhein-Neckar-Kreises saniert? Notwendige Sanierungsmaßnahmen werden in Abhängigkeit der Dringlichkeit (Zustandsnote), der Verkehrsbedeutung des Bauwerks sowie des Planungs- und ggf. Genehmigungsstandes priorisiert und entsprechend dieser Reihung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sukzessive umgesetzt. 5. Wie viele und welche Brücken des Rhein-Neckar-Kreises werden aktuell saniert ? Derzeit werden im Rhein-Neckar-Kreis die folgenden vier Bauwerke saniert: – A 61, Rheinbrücke Speyer – A 5, Unterführung der K 4142 Dossenheim–Schwabenheim – A 5, Unterführung der L 531 bei der Anschlussstelle Heidelberg-Dossenheim – L 546, Unterführung des Kraichbachs in St. Leon Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 313 3 6. Wie hoch ist voraussichtlich der finanzielle sowie der zeitliche Aufwand zur Sanierung aller sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis? Eine entsprechende Auswertung, die alle sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein- Neckar-Kreis umfasst, liegt derzeit nicht vor. Derartige Betrachtungen werden mit dem digitalen Bauwerkmanagement-System (BMS), das mittelfristig eingeführt werden soll, möglich sein. 7. Gibt es Brücken im Rhein-Neckar-Kreis, die aufgrund ihres Schädigungsgrads abgerissen werden müssen? Bei der Planung von Erhaltungsmaßnahmen wird auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entschieden, ob die Instandsetzung des Bestandsbauwerks oder ein Ersatzneubau wirtschaftlicher ist. Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur liegen keine Informationen zum Abriss einzelner Bauwerke vor. 8. Seit wann ist die Sanierungsbedürftigkeit der einzelnen sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis bekannt? Die Bauwerksschäden und deren weitere Entwicklung werden im Rahmen der Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 laufend erfasst und überwacht. 9. Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung aller sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis und wie verteilen sich diese Kosten auf das Land, den Bund und die Kommunen? Eine Auswertung des notwendigen Finanzierungsvolumens, die alle sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis umfasst, liegt nicht vor. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur