Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3137 27. 02. 2013 1Eingegangen: 27. 02. 2013 / Ausgegeben: 25. 04. 2013 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt es Erkenntnisse dazu, wie viele Menschen in Baden-Württemberg (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren) aktiv und regelmäßig musizieren ? 2. Wie viele aktive Musikerinnen und Musiker sind derzeit (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren) Mitglied in Musikvereinen der Laien - musik in Baden-Württemberg (untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen)? 3. Wie viele Musikerinnen und Musiker (untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen), die in Baden-Württemberg in Vereinen aktiv musizieren , sind Jugendliche unter 18 Jahren (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren)? 4. Wie viele Musikvereine bzw. Musikverbände der Laienmusik (untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen) gibt es derzeit (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren) in Baden-Württemberg? 5. Inwiefern gibt es Unterschiede hinsichtlich Anzahl, Mitgliederzahlen und Altersstruktur zwischen Musikvereinen der Laienmusik (untergliedert nach ins - trumentalen und vokalen Gruppierungen) in urbanen Zentren und im länd - lichen Raum in Baden-Württemberg? 6. Für welche Maßnahmen und Programme hat das Land Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren in welcher Höhe Landesmittel zur Förderung der Laienmusik, differenziert nach Haushaltsmitteln und nach Sonderprogrammen, bereitgestellt? 7. Wie bewertet sie die bisherige Förderung der Laienmusik in Baden-Württemberg und inwiefern beabsichtigt sie, zukünftig andere Förderschwerpunkte zu setzen? Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Laienmusik in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 2 8. Wird sie wie in der Vergangenheit auch zukünftig die Laienmusikförderung analog zur Sportförderung ausrichten? 9. Zieht sie eine Lockerung bürokratischer Vorschriften bei der Verwendung von staatlichen Fördermitteln für die Laienmusik in Erwägung? 10. Wie hat sich die Anzahl der Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren entwickelt (mit Angabe der etwaigen finanziellen Unterstützung durch die Laienmusikförderung)? 11. Wie bewertet sie die Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen? 12. Wie bewertet sie die Anzahl und die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Jugendbegleitern im Bereich der musikalischen Angebote im Rahmen der Ganztagesbeschulung? 13. Inwiefern beabsichtigt sie vor dem Hintergrund der weiteren Implementierung von Ganztagbeschulung die Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen weiter auszubauen? 14. Wie fördert sie Musik an Schulen durch Stundentafel und Bildungsplan? 15. Durch welche Maßnahmen und Programme werden die Musikvereine und -verbände der Laienmusik in Baden-Württemberg darin unterstützt, Musikerinnen und Musiker in ihren pädagogischen Fähigkeiten weiter zu qualifizieren ? 16. Wie viele musikalische Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg bei welcher zahlenmäßigen Entwicklung in den letzten zehn Jahren, werden eigens von Verbänden der Laienmusik betrieben? 17. Wie hat sich die Anzahl der geleisteten Bildungstage der musikalischen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg und der von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg betriebenen Bildungseinrichtungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 18. Wie bewertet sie die Arbeit der von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg betriebenen Bildungseinrichtungen? 19. In welcher Höhe beabsichtigt sie, zukünftig Fördermittel für die von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg betriebenen Bildungseinrichtungen bereitzustellen (mit Angabe der finanziellen Zuwendungen in den letzten zehn Jahren)? 20. Wie viele der vom Land Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren in den einzelnen Genres ausgebildeten Musikmentorinnen und Musikmentoren sind derzeit noch im Schulbereich in Baden-Württemberg tätig? 21. Durch welche Maßnahmen und Programme bei welchen hierfür eingesetzten Landesmitteln qualifiziert sie Musikmentorinnen und Musikmentoren? 22. Wie bewertet sie die Ausbildung zur Kreismusikmentorin bzw. zum Kreismusikmentor durch den Blasmusikkreisverband Heilbronn, der im zweijährigen Rhythmus nach dem Landesprogramm Musikmentor jeweils bis zu 30 Mentoren ausbildet? 23. Welche musikalischen Leistungsnachweise, insbesondere für Jugendliche, werden von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg vorbereitet und geprüft (mit Angabe der Entwicklung der Teilnehmerzahlen – untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen – in den letzten zehn Jahren)? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 24. Beabsichtigt sie, musikalische Leistungsnachweise der Musikverbände der Laienmusik auch an den allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg als Kompetenznachweis einfließen zu lassen bzw. anzurechnen? 25. Wie beurteilt sie nach ihrer Kenntnis die Laienmusik in Baden-Württemberg, insbesondere hinsichtlich Quantität und Qualität, im Vergleich mit der Laienmusik in den anderen Bundesländern und in welchen Bereichen nimmt Baden -Württemberg eine Vorreiterrolle als Musikland ein? 26. 02. 2013 Hauk, Kurtz, Gurr-Hirsch, Köberle, Wacker und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Laienmusik in Baden-Württemberg leistet einen wichtigen und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie ist elementarer Bestandteil des Bildungsbereichs sowie der individuellen und sozialen Lebensqualität. Bildung und Qualifizierung durch Musik sind für gesellschaftliche und persönliche Entwicklungsprozesse unverzichtbar . Insbesondere im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Ganztagesbeschulung und im Bereich der frühkindlichen Bildung liegen in einer noch stärkeren Kooperation zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staat - lichen Bildungseinrichtungen große Potenziale und Synergieeffekte, die es zu nutzen gilt. Daher muss die Förderung der Laienmusik weiterhin ein Schwerpunkt der Landespolitik sein. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 9. April 2013 Nr. IV-7070. In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 27. März 2013 Nr. 53-7070.0/8 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt es Erkenntnisse dazu, wie viele Menschen in Baden-Württemberg (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren) aktiv und regelmäßig musizieren ? Konkrete Erkenntnisse liegen nur zur im Landesmusikverband (LMV) organisierten Laienmusik vor (siehe Ziffer 2 bis 4). Im Einzelnen sind es die folgenden Vereine /Verbände: • Baden-Württembergischer Sängerbund e. V. • Badischer Chorverband e. V. • Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V. • Bund Deutscher Blasmusikverbände e. V. • Bund Deutscher Zupfmusiker – Landesverband Baden-Württemberg e. V. • Deutscher Harmonika Verband – Landesverband Baden-Württemberg e. V. • Deutscher Zithermusik-Bund – Landesverband Baden-Württemberg e. V. • Landes-Hackbrett-Bund Baden-Württemberg • Landesverband Baden-Württembergischer Liebhaberorchester • Schwäbischer Chorverband. 2. Wie viele aktive Musikerinnen und Musiker sind derzeit (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren) Mitglied in Musikvereinen der Laien musik in Baden-Württemberg (untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen )? 3. Wie viele Musikerinnen und Musiker (untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen), die in Baden-Württemberg in Vereinen aktiv musizieren , sind Jugendliche unter 18 Jahren (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren)? 4. Wie viele Musikvereine bzw. Musikverbände der Laienmusik (untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen) gibt es derzeit (zahlenmäßige Entwicklung in den letzten zehn Jahren) in Baden-Württemberg? Jahr Aktive in davon Jugendliche unter 18 Jahren in instrumentalen Vereinigungen vokalen Vereinigungen instrumentalen Vereinigungen vokalen Vereinigungen 2002 Für den Zeitraum von 2002 bis 2005 liegen keine verlässlichen Daten vor. Die drei Chorverbände führen bisher keine Statistik über die Jugendlichen unter 18 Jahren; deren Statistik erfasst den Personenkreis bis 26 Jahre. 2003 2004 2005 208.651 148.624 71.994 2006 210.953 150.538 72.359 2007 212.683 147.934 72.445 2008 216.309 148.145 92.715 2009 219.918 146.081 94.178 2010 221.735 143.937 95.773 2011 220.909 144.725 92.843 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 Die Angaben beruhen auf Meldungen der im Landesmusikverband zusammengeschlossenen Laienmusikverbände. Der Baden-Württembergische Sängerbund und der Deutsche Zithermusikbund – Landesverband Baden-Württemberg machten nur für 2011 Angaben (1.061 bzw. 356 Aktive/35 bzw. 17 Vereine). In den Angaben zu den Jahren davor sind diese daher nicht enthalten. Zahlen aus 2012 liegen nicht vor. 5. Inwiefern gibt es Unterschiede hinsichtlich Anzahl, Mitgliederzahlen und Altersstruktur zwischen Musikvereinen der Laienmusik (untergliedert nach ins - trumentalen und vokalen Gruppierungen) in urbanen Zentren und im länd - lichen Raum in Baden-Württemberg? Hierzu liegen keine belastbaren Daten vor. Tendenziell sind die Vereine der Blasmusik im ländlichen Raum nahezu flächendeckend vertreten. Viele Gemeinden mit einigen hundert Einwohnern besitzen ein Orchester. Tendenziell sind im urbanen Raum Mitgliedschaften in Blasmusikvereinen seltener. Im Bereich der traditionellen Chöre lässt sich beobachten, dass deren Zahl in urbanen Zentren tendenziell abnimmt, sich aber zugleich neue Formationen gründen . Im ländlichen Raum gestaltet sich die Situation ähnlich. 6. Für welche Maßnahmen und Programme hat das Land Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren in welcher Höhe Landesmittel zur Förderung der Laienmusik, differenziert nach Haushaltsmitteln und nach Sonderprogrammen, bereitgestellt? Gemäß den Erläuterungen im Staatshaushaltsplan wurden die Landesmittel bis 2011 verwendet für 1. die Beschäftigung von Chorleitern und Dirigenten und zu deren Fort- und Weiterbildung 2. Musik- und Gesangvereine und ihre Verbände, Liebhaberorchester 3. besondere Projekte der Nachwuchsförderung 4. den Arbeitskreis Volksmusik des Landesmusikrates Baden-Württemberg 5. die Zusammenarbeit von Schule und Verein; Ausbildung von Musikmentoren 6. Förderung sonstiger Projekte, vor allem im ländlichen Raum (z. B. Chorwettbewerbe , Tag der Laienmusik, Symposium des LMV) 7. Förderung des Landesmusikverbandes. Sonderprogramme gab es in diesem Zeitraum nicht. Im Rahmen der Umressortierung der Zuständigkeit für die Förderung der Laienmusik vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in das Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst im Jahr 2011 ist die Zuständigkeit für die Zusammenarbeit von Schule und Verein sowie die Ausbildung von Musikmentoren Instrumentale Vokale Jahr Verbände Vereine Verbände Vereine 2002 Für den Zeitraum von 2002 bis 2005 liegen keine verlässlichen Daten vor. 2003 2004 2005 7 3.280 3 3.225 2006 7 3.296 3 3.198 2007 7 3.356 3 3.176 2008 7 3.295 3 3.170 2009 7 3.300 3 3.162 2010 7 3.311 3 3.142 2011 7 3.334 3 3.154 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 6 beim Kultusministerium verblieben und in nachstehender Tabelle ab 2012 separat aufgeführt. 7. Wie bewertet sie die bisherige Förderung der Laienmusik in Baden-Württemberg und inwiefern beabsichtigt sie, zukünftig andere Förderschwerpunkte zu setzen? Die Förderung der Laienmusik durch das Land erfolgte in der Vergangenheit maßgeblich auf dem Wege einer Aufteilung der Mittel auf die zehn Verbände nach einem historisch gewachsenen Schlüssel. Die Verbände setzten im Rahmen der bestehenden Fördergrundsätze des Landes selbstständig eigene Förderschwerpunkte . Die Fördergrundsätze wurden vom Rechnungsprüfungsamt Freiburg aufgrund einer Vorortprüfung im Herbst 2011 beanstandet und mit der Empfehlung verbunden, die Förderkriterien zu konkretisieren. Die Fördergrundsätze werden dahingehend überprüft und überarbeitet werden. 8. Wird sie wie in der Vergangenheit auch zukünftig die Laienmusikförderung analog zur Sportförderung ausrichten? Die Laienmusikförderung war in der Vergangenheit nicht analog zur Sportförderung ausgerichtet. 9. Zieht sie eine Lockerung bürokratischer Vorschriften bei der Verwendung von staatlichen Fördermitteln für die Laienmusik in Erwägung? Es wird auf Ziffer 7 verwiesen. 10. Wie hat sich die Anzahl der Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren entwickelt (mit Angabe der etwaigen finanziellen Unterstützung durch die Laienmusikförderung)? Dauerkooperationen zwischen Schule und Laienmusik, die sich an den Gegebenheiten vor Ort orientieren, werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren auf Antrag finanziell gefördert. Förderfähig sind alle mit der musikalischen Kooperation anfallenden Kosten wie z. B. Notenkauf, Instrumente, Öffentlichkeitsarbeit, Mieten, Aufwandsentschädigungen für Ensembleleiterinnen und -leiter sowie Probenphasen. Jahr Förderung der Laienmusik Kap. 0465 Tit.Gr. 87 Förderung der Laienmusik Kap. 1478 Tit.Gr. 87 Förderung schulbezogener Maßnahmen im Bereich … Musik, ... Kap. 0465 Tit.Gr. 86 2003 5.577.500 € 2004 5.544.700 € 2005 5.038.300 € 2006 4.987.917 € 2007 5.038.300 € 2008 5.038.300 € 2009 5.063.300 € 2010 5.063.300 € 2011 5.094.300 € 2012 4.901.600 € (incl. 228.300 € aus TG 90 – Innovationsfonds –) 390.000 € (bis 2011 in Kap. 0465 Tit.Gr. 87 enthalten ) 5.291.600 € 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 Die Daten aus den Jahren 2003 und 2004 hätten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand beigebracht werden können. Die Fördersumme pro Maßnahme ist abhängig von der Anzahl der beantragten Maßnahmen. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Maßnahme bewegte sich in den Jahren 2005 bis 2012 zwischen 600 Euro und 650 Euro. 11. Wie bewertet sie die Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen? Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen werden als positiv bewertet. Sie stellen eine wichtige Form gesellschaftlichen Engagements dar, die es zu fördern gilt. Dabei handelt es sich nicht um einen Ersatz für den schulischen Musikunterricht, sondern um außer - unterrichtliche Bildungsangebote im musikalischen Bereich, z. B. Erlernen eines Musikinstrumentes, Chöre, Orchester und Musikgruppen mit dem Ziel der Durchführung von Projekten, wie jährlichen Musicals, Gestaltung von Jahresfeiern, Teilnahme an Stadtfesten, Weihnachtsmärkten u. ä., die zur Gestaltung des Schulund Vereinslebens beitragen. 12. Wie bewertet sie die Anzahl und die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Jugendbegleitern im Bereich der musikalischen Angebote im Rahmen der Ganztagesbeschulung? Das Jugendbegleiter-Programm wurde 2006 ins Leben gerufen. Ziel des Programms ist es, Schulen über ein Budget die Möglichkeit zu geben, außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote nach dem jeweiligen Bedarf einzurichten . Es muss sich dabei nicht um Ganztagsschulen handeln. Ca. 50 % der Jugendbegleiter -Schulen sind nach eigenen Angaben Ganztagsschulen. Das Budget, das die Schulen vom Land erhalten, richtet sich nach der Zahl der wöchentlich geleisteten Jugendbegleiter-Stunden und liegt zwischen 2.500 und 7.000 Euro. Hinzu kann ggf. ein zusätzliches Budget für Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen , Vereinen, Verbänden in Höhe von 500 Euro bis 1.500 Euro kommen – wobei solche Kooperationen auch aus dem Grundbudget finanziert werden können. Es handelt sich hier um einen zusätzlichen Anreiz, um die außerschulischen Partner stärker einzubinden. Ein Großteil der Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter erhält eine Aufwandsentschädigung von ca. 8 Euro pro Stunde, wobei im Musikbereich auch deutlich höhere Beträge für professionale Angebote gezahlt werden. 13. Inwiefern beabsichtigt sie vor dem Hintergrund der weiteren Implementierung von Ganztagbeschulung die Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen weiter auszubauen? Die Laienmusik ist im Rahmen der Entwicklung einer Ganztagskonzeption für Grundschulen in konzeptionelle Überlegungen eingebunden. Jahr Kapitel 0465 TG 86 Dauerkooperationen Kapitel 0465 TG 86 Einzelkooperationen Geförderte Maßnahmen Fördersumme in Euro Geförderten Maßnahmen Fördersumme in Euro 2005 334 214.645 k. A. 50.000 2006 349 209.600 57 46.015 2007 330 202.840 50 39.000 2008 312 218.400 47 34.000 2009 323 209.950 48 36.800 2010 317 206.650 55 39.000 2011 357 207.760 28 41.000 2012 319 203.450 21 34.000 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 8 14. Wie fördert sie Musik an Schulen durch Stundentafel und Bildungsplan? Die musikalische Bildung genießt einen hohen Stellenwert an den allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg. Dieser hohe Stellenwert wird bei der aktuell anstehenden Weiterentwicklung der Bildungspläne unverändert beibehalten. An beruflichen Gymnasien kann das Fach Musik – neben anderen Fächerangeboten – im Wahlpflichtbereich der Eingangsklassen bzw. im Wahlbereich der Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten werden. 15. Durch welche Maßnahmen und Programme werden die Musikvereine und -verbände der Laienmusik in Baden-Württemberg darin unterstützt, Musikerinnen und Musiker in ihren pädagogischen Fähigkeiten weiter zu qualifizieren ? Musikerinnen und Musiker, die in den Vereinen ihr Hobby Musik pflegen, benötigen in der Regel keine pädagogischen Fähigkeiten. Wenn es jedoch darum geht, dass diese Personen darüber hinausgehende Aufgaben im Verein anstreben, so bieten die Verbände seit vielen Jahren auf Wunsch der Mitgliedsvereine qualifizierende Fortbildungen an. 16. Wie viele musikalische Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg bei welcher zahlenmäßigen Entwicklung in den letzten zehn Jahren, werden eigens von Verbänden der Laienmusik betrieben? Der Blasmusikverband Baden-Württemberg betreibt seit 1969 in Kürnbach im Kreis Karlsruhe eine Bildungseinrichtung, die zunächst als Jugendbildungsstätte und ab 1989 als Musikakademie firmiert. Der Bund Deutscher Blasmusikverbände hat im Jahr 2002 in Staufen i. Br. eine Musikakademie eröffnet. Im Jahr 2002 wurde in Altensteig im seinerzeit frei gewordenen Internatstrakt des Jugenddorfs Christophorusschule eine Chorakademie in freier Trägerschaft (Professor-EnglerStiftung ) eröffnet, die mit den Chorverbänden im Land kooperierte. Diese Einrichtung wurde 2007 wieder geschlossen. 17. Wie hat sich die Anzahl der geleisteten Bildungstage der musikalischen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg und der von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg betriebenen Bildungseinrichtungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nach Angaben der Leiter der Musikakademien ergibt sich folgendes Bild: Musikakademie Kürnbach Für die Jahre 2003 und 2004 konnte keine Differenzierung vorgenommen werden . Musikakademie Staufen Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 eigene Kurse 10.160 10.584 9.579 9.497 9.391 11.250 9.621 9.118 Fremdkurse 6.255 6.309 6.899 7.050 7.508 6.600 6.867 6.647 Summe 14.822 16.857 16.415 16.893 16.478 16.547 16.899 17.850 16.488 15.765 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 eigene Kurse 5.626 6.626 6.501 7.862 8.702 7.905 8.507 10.012 10.065 10.082 Fremdkurse 7.369 9.456 8.418 8.580 8.136 7.077 6.112 6.717 7.940 6.932 Summe 12.995 16.082 14.919 16.442 16.838 14.982 14.619 16.729 18.005 17.014 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 18. Wie bewertet sie die Arbeit der von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg betriebenen Bildungseinrichtungen? Die beiden Musikakademien in Kürnbach und Staufen i. Br. sind wichtige Ausund Fortbildungseinrichtungen der Blasmusik im Land. 19. In welcher Höhe beabsichtigt sie, zukünftig Fördermittel für die von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg betriebenen Bildungseinrichtungen bereitzustellen (mit Angabe der finanziellen Zuwendungen in den letzten zehn Jahren)? Die zwei von den beiden Blasmusikverbänden betriebenen Musikakademien werden nicht direkt vom Land gefördert. Die Verbände geben die ihnen zugewiesenen Fördermittel des Landes teilweise an die Einrichtungen weiter. 20. Wie viele der vom Land Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren in den einzelnen Genres ausgebildeten Musikmentorinnen und Musikmentoren sind derzeit noch im Schulbereich in Baden-Württemberg tätig? 21. Durch welche Maßnahmen und Programme bei welchen hierfür eingesetzten Landesmittel qualifiziert sie Musikmentorinnen und Musikmentoren? Die Musikmentorenausbildung richtet sich an musikbegeisterte Jugendliche an Gymnasien und Realschulen ab dem 16. Lebensjahr. Die insgesamt sieben Ausbildungen im Chor- und Instrumentalbereich werden von den Musikverbänden im Lande in enger Kooperation mit dem Kultusministerium und dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik durchgeführt. Die Daten aus den Jahren 2003 und 2004 hätten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand beigebracht werden können. Pro Mentor steht eine Förderpauschale in Höhe von 290 Euro zur Verfügung. Seit dem Jahr 2006 gibt es zudem die Möglichkeit einer Ausbildung zum „Musik - lotsen“. Die Musiklotsenausbildung für jüngere musikinteressierte Schülerinnen und Schüler (13 bis 15 Jahre) insbesondere aus Haupt- und Werkrealschulen wird vom Schwäbischen Chorverband und vom Bund Deutscher Blasmusikverbände seit 2006 bzw. 2011 angeboten. Jährlich nehmen zwischen 50 und 60 Jugendliche dieses Angebot wahr. Darüber hinaus können sich Musiklotsen durch die Teil - nahme an der Musikmentorenausbildung weiter qualifizieren. Die Förderung erfolgt in Höhe von 6.000 Euro pro Standort. An Musikprofilgymnasien sieht der Bildungsplan eine schuleigene Musikmentorenausbildung vor. Hierfür werden keine gesonderten Landesmittel eingesetzt. Erstmalig gibt es im Schuljahr 2012/13 im Rahmen der themenorientierten Projekte an drei Realschulen im Lande eine schulinterne Ausbildung von Musikmentorinnen und Musikmentoren Realschule. Sie ist in Umfang und Anforderungs - niveau vergleichbar mit der Ausbildung von Musiklotsen/Chorlotsen. Im Jahr 2012/2013 fielen einmalig Reisekosten für die an der Konzeptionsentwicklung Jahr Kapitel 0465 TG 86 Mentoren geförderte Maßnahmen Fördersumme in Euro 2005 314 91.060 2006 322 93.400 2007 321 93.280 2008 321 93.090 2009 330 95.700 2010 310 90.150 2011 335 97.150 2012 295 85.550 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 10 beteiligten Lehrkräfte an. Im Übrigen werden auch hier künftig keine gesonderten Landesmittel eingesetzt. Musikmentorinnen und Musikmentoren können während ihrer Schulzeit, aber auch nach Abschluss derselben, etwa in Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Laienmusikvereinen, an den Schulen eingesetzt werden. Wie viele der ausgebildeten Musikmentorinnen und Musikmentoren derzeit im Schulbereich in Baden-Württemberg tätig sind, wird zahlenmäßig nicht erfasst. 22. Wie bewertet sie die Ausbildung zur Kreismusikmentorin bzw. zum Kreis - musikmentor durch den Blasmusikkreisverband Heilbronn, der im zweijäh - rigen Rhythmus nach dem Landesprogramm Musikmentor jeweils bis zu 30 Mentoren ausbildet? Die vom Blasmusikkreisverband Heilbronn seit 2007 in zweijährigem Turnus durchgeführte Ausbildung zur Kreismusikmentorin/zum Kreismusikmentor orientiert sich in den Ausbildungsinhalten an der unter Ziffer 20 aufgeführten Musikmentorenausbildung der Laienmusikverbände und des Kultusministeriums. Das Ausbildungsniveau ist in etwa mit dem der Musiklotsenausbildung vergleichbar. Die Ausgestaltung obliegt der Eigenverantwortung des Blasmusikkreisverbands Heilbronn; die Ausbildung ist als ergänzende Maßnahme zu den landesweit ausgeschriebenen Mentorenlehrgängen zu sehen. 23. Welche musikalischen Leistungsnachweise, insbesondere für Jugendliche, werden von den Musikverbänden der Laienmusik in Baden-Württemberg vorbereitet und geprüft (mit Angabe der Entwicklung der Teilnehmerzahlen – untergliedert nach instrumentalen und vokalen Gruppierungen – in den letzten zehn Jahren)? Der Bund Deutscher Blasmusikverbände bietet das Jungmusikerleistungsab - zeichen in den vier Stufen Junior, Bronze, Silber und Gold an. Beim Blasmusikverband Baden-Württemberg werden diese Prüfungen als D1-, D2- und D3-Prüfungen bezeichnet. Die Lehrgänge haben Prüfungsordnungen und enden mit einer Prüfung. Seit einigen Jahren gibt es als „Vorstufe“ das Junior-Leistungsabzeichen mit dem Ziel, die Spielfreude der Kinder auf ihrem Instrument zu wecken, zu fördern und zu erhalten, Freude am Musizieren zu vermitteln und die Kinder in ihrer Persönlichkeitsbildung zu stärken. Hierzu liegen jedoch keine Daten vor. Von den vokalen Gruppierungen wurden hierzu keine Angaben gemacht. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtzahl erfolgreicher Teilnahmen 2.275 3.109 4.823 5.730 5.640 6.261 6.074 6.202 6.150 5.772 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtzahl erfolgreicher Teilnahmen 6.190 6.145 6.401 6.464 5.994 6.590 6.393 6.315 6.263 5.815 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3137 24. Beabsichtigt sie, musikalische Leistungsnachweise der Musikverbände der Laienmusik auch an den allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg als Kompetenznachweis einfließen zu lassen bzw. anzurechnen? Leistungen können nach § 8 Absatz 1 Satz 1 der Notenbildungsverordnung nur dann bei der Notengebung berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht worden sind. Damit wird prinzipiell ausgeschlossen, dass außerschulische Aktivitäten einer Schülerin/eines Schülers in die Notenbildung einfließen. Diese Regelung hat einen ganz grundsätzlichen Hintergrund: Im Rahmen der Schulpflicht kann die Schule die Teilnahme am Unterricht und an den meisten außerunterrichtlichen Veranstaltungen sowie die Fertigung der Hausaufgaben verlangen. Wenn die Schule außerschulische Leistungen in die Notenbildung einbeziehen würde, würde sie über die ihr durch die Schulpflicht gegebene Legitimation hinausgreifen. Musikalische Leistungen der Laienmusikverbände können wie andere außerschulische Leistungsnachweise als Beiblatt zum Zeugnis oder im Rahmen des Qualipasses dokumentiert werden. 25. Wie beurteilt sie nach ihrer Kenntnis die Laienmusik in Baden-Württemberg, insbesondere hinsichtlich Quantität und Qualität, im Vergleich mit der Laienmusik in den anderen Bundesländern und in welchen Bereichen nimmt BadenWürttemberg eine Vorreiterrolle als Musikland ein? Die Qualität der Ensembles der Laienmusik ist in Baden-Württemberg zweifellos sehr hoch und allgemein anerkannt. Erhebungen über Qualitätsvergleiche in den einzelnen Bundesländern gibt es nicht und sollten auch nicht angestellt werden, da alle Bundesländer bzw. die verschiedenen Regionen in Deutschland ihre eigene historische Entwicklung in Bezug auf die Laienmusik zu verzeichnen haben. Auch aussagekräftige bundesweite quantitative Vergleiche über sämtliche Genres der verbandlich organisierten Laienmusik hinweg existieren nicht. Genannt seien drei Vergleiche: – Von 1.081 Mitgliedsvereinen des Deutschen Harmonika-Verbandes sind 603 (56 %) in Baden-Württemberg beheimatet, in Bayern 138 (13 %). – Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, in der die blasmusikalische Laienmusik bundesweit organisiert ist, hat in 25 Mitgliedsverbänden insgesamt rd. 9.970 Vereine mit rd. 595.000 aktiven Musikerinnen und Musikern. Zwei der Mitgliedsverbände decken das Land Baden-Württemberg ab. Diese haben zusammen rd. 2.420 Vereine (24 %) mit 172.600 Aktiven (29 %). Im Vergleich haben die drei bayerischen Blasmusikverbände zusammen rd. 2.140 Vereine (21 %) mit rd. 100.000 Aktiven (17 %). – Im Deutschen Chorverband, dem Dachverband der Laienchöre, sind derzeit rd. 21.100 Chöre (nicht Vereine!) organisiert; seine drei baden-württembergischen Verbände umfassen rd. 5.050 Chöre (24 %). Die vier bayerischen Chorverbände sind mit rd. 2.870 Chören (14 %) vertreten. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice