Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3138 27. 02. 2013 1Eingegangen: 27. 02. 2013 / Ausgegeben: 25. 04. 2013 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Ergebnisse hat das Symposium „Gute Entscheidungen in der Universitätsmedizin “ am 26. Oktober 2012 in Ulm, insbesondere auch die dort eingesetzten Arbeitsgruppen, für die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Universitätsmedizin hervorgebracht? 2. Welche inhaltlichen und zeitlichen Folgerungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin ergeben sich für sie aus den Ergebnissen des Symposiums? 3. Welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Integration und Kooperation sowie damit verbundene Führungs- und Organisationsmodelle liegen zwischen den medizinischen Fakultäten und den Universitätsklinika vor und welche Erfahrungen wurden nach ihrer Kenntnis damit in anderen Bundesländern sowie im angrenzenden europäischen Ausland (insbesondere der Schweiz, den Niederlanden und in Österreich) gesammelt? 4. Welche positiven Ansatzpunkte und Grenzen ergeben sich daraus in Bezug auf die künftige Weiterentwicklung der Universitätsmedizin bzw. Universitätsklinika in Baden-Württemberg? 5. Welche Änderungswünsche bestehen seitens der Universitätsklinika sowie der medizinischen Fakultäten in Bezug auf das Organisations-, Kooperations- und Führungsmodell? 6. Wie stehen die Leitungen der Universitätsklinika zur Gewährträgerhaftung des Landes? 7. Welche Vor- und Nachteile werden in einer Einschränkung bzw. Aufgabe der Gewährträgerhaftung des Landes aus ihrer und aus Sicht der Leitungen der Universitätsklinika gesehen? Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Universitätsmedizin in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 2 8. In welcher Form sollte aus ihrer Sicht der Landtag über seine derzeitigen Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus in Zukunft in Bezug auf die Wahrnehmung der Gewährträgerfunktion und weiterer Aufsichtsfunktionen des Landes eingebunden werden? 9. Welche Änderungswünsche bestehen seitens der Universitätsklinika in Bezug auf die Bauherreneigenschaft? 10. In welchem (weiteren) Umfang wünschen die Universitätsklinika die Übertragung der Bauherreneigenschaft vom Land auf die Universitätsklinika? 11. Wieviele Mittel haben das Land sowie die Universitätsklinika in den letzten zehn Jahren in Bau- oder Umbaumaßnahmen von Universitätsklinika inves tiert? 12. Wie bewertet sie den Sanierungsbedarf an den jeweiligen Universitätsklinika in den kommenden Jahren? 13. Wie soll sich künftig die Zusammensetzung der Aufsichtsräte in Bezug auf die Größe, den Vorsitz, externe und interne Mitglieder und die Stimmrechte (Vetorechte des Landes) aus Sicht der Universitätsklinika und aus Sicht des Landes darstellen? 14. Wie soll künftig die Fach- und Rechtsaufsicht des Landes geregelt werden? 15. Aus welchen Zuständigkeitsbereichen soll sich der künftige Vorstand der Universitätsklinika zusammensetzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Bereiche Personal, Finanzen und Liegenschaften? 16. Für welche Bereiche wären eigenständige Vorstandsfunktionen sinnvoll bzw. von den Universitätsklinika erwünscht? 17. Wie hat sich die Zahl der Beteiligungen der Universitätsklinika an anderen Kliniken innerhalb des Versorgungsgebiets entwickelt (mit Angabe der Beteiligungen an den jeweiligen Standorten)? 18. Welche regionalen Netze der Universitätsklinika bestehen mit anderen Krankenhäusern und Anbietern, wie werden diese von Landesseite unterstützt und welchen Einfluss haben sie auf die Krankenhausplanung? 19. Welchen Wirtschaftsfaktor stellen die Universitätsklinika gemessen an der Zahl ihrer Beschäftigten dar und welchen Rang nehmen sie damit im Vergleich zu anderen Arbeitgebern in ihrer jeweiligen Region ein? 20. Welche Betriebsergebnisse und Renditen konnten die Universitätsklinika in den letzten fünf Jahren jeweils erzielen und wie ordnen sich diese damit nach ihrer Kenntnis im bundesweiten Vergleich der Universitätsklinika ein? 21. Wie hoch fällt die Wertschöpfung der Universitätsklinika – aufgeschlüsselt nach der direkten Wertschöpfung der klinischen Leistungsbereiche und der indirekten Wertschöpfung der kooperierenden Einrichtungen – jeweils aus? 22. Beabsichtigt sie nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2014 Änderungen bei der Höhe und der Ausgestaltung der bisherigen Vereinbarungen zwischen den Universitätsklinika und dem Land? 23. Welche Gespräche haben mit dem Ziel der Neuregelung der Universitätsmedizin wann, mit welchen Beteiligten und mit welchen Ergebnissen stattgefunden? 24. Wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen? 26. 02. 2013 Hauk, Dr. Birk, Dr. Stolz und Fraktion 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 B e g r ü n d u n g Die grün-rote Landesregierung hat das Universitätsmedizingesetz Ende des Jahres 2011 auf Beschluss des Landtags in weiten Teilen rückabgewickelt und eine of - fene Debatte über die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg angekündigt. Bis zum heutigen Tag ist die Landesregierung nun jedoch eigene Konzepte schuldig geblieben, wie die Universitätsklinika auf ihrem erfolgreichen Weg weiter gestärkt und ihre Kooperation mit den Universitäten verbessert werden kann. Mit dieser Großen Anfrage soll die Situation der baden-württembergischen Universitätsmedizin beleuchtet und die Landesregierung um Auskunft gebeten werden , welche Neuregelungen sie im Bereich der Universitätsmedizin in BadenWürttemberg plant und bis wann mit entsprechenden Initiativen zu rechnen ist. Von besonderem Interesse ist hierbei, welche Regelungswünsche seitens der Beteiligten bestehen und ob die Landesregierung die Ergebnisse des Symposiums „Gute Entscheidungen in der Universitätsmedizin“ am 26. Oktober 2012 in Ulm in ihre Überlegungen mit einbezieht. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 9. April 2013 Nr. IV-7730: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 5. April 2013 Nr. 42-7731.100/1/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt. Die Fragen 1 bis 8, 13 bis 16 sowie 23 und 24 werden dabei qua Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Ergebnisse hat das Symposium „Gute Entscheidungen in der Universitätsmedizin “ am 26. Oktober 2012 in Ulm, insbesondere auch die dort eingesetzten Arbeitsgruppen, für die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Universitätsmedizin hervorgebracht? 2. Welche inhaltlichen und zeitlichen Folgerungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin ergeben sich für sie aus den Ergebnissen des Symposiums? 3. Welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Integration und Kooperation sowie damit verbundene Führungs- und Organisationsmodelle liegen zwischen den medizinischen Fakultäten und den Universitätsklinika vor und welche Erfahrungen wurden nach ihrer Kenntnis damit in anderen Bundesländern sowie im angrenzenden europäischen Ausland (insbesondere der Schweiz, den Niederlanden und in Österreich) gesammelt? 4. Welche positiven Ansatzpunkte und Grenzen ergeben sich daraus in Bezug auf die künftige Weiterentwicklung der Universitätsmedizin bzw. Universitätsklinika in Baden-Württemberg? 5. Welche Änderungswünsche bestehen seitens der Universitätsklinika sowie der medizinischen Fakultäten in Bezug auf das Organisations-, Kooperationsund Führungsmodell? 6. Wie stehen die Leitungen der Universitätsklinika zur Gewährträgerhaftung des Landes? 7. Welche Vor- und Nachteile werden in einer Einschränkung bzw. Aufgabe der Gewährträgerhaftung des Landes aus ihrer und aus Sicht der Leitungen der Universitätsklinika gesehen? 8. In welcher Form sollte aus ihrer Sicht der Landtag über seine derzeitigen Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus in Zukunft in Bezug auf die Wahrnehmung der Gewährträgerfunktion und weiterer Aufsichtsfunktionen des Landes eingebunden werden? 13. Wie soll sich künftig die Zusammensetzung der Aufsichtsräte in Bezug auf die Größe, den Vorsitz, externe und interne Mitglieder und die Stimmrechte (Vetorechte des Landes) aus Sicht der Universitätsklinika und aus Sicht des Landes darstellen? 14. Wie soll künftig die Fach- und Rechtsaufsicht des Landes geregelt werden? 15. Aus welchen Zuständigkeitsbereichen soll sich der künftige Vorstand der Universitätsklinika zusammensetzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Bereiche Personal, Finanzen und Liegenschaften? 16. Für welche Bereiche wären eigenständige Vorstandsfunktionen sinnvoll bzw. von den Universitätsklinika erwünscht? 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 23. Welche Gespräche haben mit dem Ziel der Neuregelung der Universitätsmedizin wann, mit welchen Beteiligten und mit welchen Ergebnissen stattgefunden ? 24. Wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen? Nach der Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes hat die Landesregierung einen umfassenden Dialogprozess begonnen, der in eine Optimierung des Universitätsklinikagesetzes münden soll. Auftakt zum Dialogprozess war ein Symposium zur Zukunft der baden-württembergischen Universitätsmedizin im Oktober 2012 am Universitätsklinikum Ulm. Eingeladen hierzu waren neben Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern der Aufsichtsräte der baden-württembergischen Universitätsklinika, Vertretern der Universitäten und medizinischen Fakultäten , Landtagsabgeordneten und Mitarbeitern der Universitätsklinika auch nationale und internationale Expertinnen und Experten. Im Mittelpunkt des Symposiums stand die Frage, mit Hilfe welcher gesetzlicher Bestimmungen sich – die finanziellen Handlungsspielräume erweitern, – hochqualifizierte Mitarbeiter am besten gewinnen und halten, – die Strategiefähigkeit der Universitätsmedizin stärken und – die Leitungsstrukturen verbessern lassen. Im Symposium wurde deutlich, dass die Universitätsmedizin nach der Rück - abwicklung des Universitätsmedizingesetzes im bestehenden Strukturmodell grundsätzlich angemessene Handlungsspielräume habe, dass jedoch weiter über eine Optimierung der Entscheidungsstrukturen und sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nachgedacht werden solle. Es wurde auch deutlich, dass es für diese Optimierung verschiedene Bedürfnisse und Ansatzpunkte gibt. Die Kritik an dem rückabgewickelten Universitätsmedizingesetz wegen kom - plexer Gremienstrukturen, der damit einhergehenden Einschränkung der Handlungsfähigkeit und der Verlangsamung von Entscheidungen sowie ein Verlust der Konkurrenzfähigkeit bei der Einwerbung von Forschungsmitteln wurde dabei aufrechterhalten. Die Landesregierung wird den Dialogprozess fortsetzen und möglichen Ergebnissen oder zu ziehenden Schlussfolgerungen gegenwärtig nicht vorgreifen. Deutlich wurde auf dem Symposium, dass bei allen beteiligten Expertinnen und Experten kein Interesse daran besteht, mit einer schnellen Gesetzesinitiative die derzeit bestehenden und im Grunde tragfähigen Strukturen der baden-württembergischen Universitätsmedizin überhastet zu verändern. Die Landesregierung plant eine Überarbeitung des Universitätsklinikagesetzes im Anschluss an die Novelle des Landeshochschulgesetzes. 9. Welche Änderungswünsche bestehen seitens der Universitätsklinika in Bezug auf die Bauherreneigenschaft? 10. In welchem (weiteren) Umfang wünschen die Universitätsklinika die Übertragung der Bauherreneigenschaft vom Land auf die Universitätsklinika? Mit dem Universitätsmedizingesetz wurde § 6 des Universitätsklinikagesetzes um einen neuen Absatz 5 ergänzt, nach dem die Universitätsklinika die Übertragung der Bauherreneigenschaft beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beantragen können, wenn sie ein Bauvorhaben überwiegend finanzieren. Diese Regelung wurde von der Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes ausgenommen und besteht fort. Die Universitätsklinika streben an, diese optionale Übertragung der Bauherren - eigenschaft im Einzelfall bei der überwiegenden Finanzierung zu einem Regelfall Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 6 auszudehnen. Dabei orientieren sich diese auch an Regelungen in anderen Bundesländern . 11. Wieviele Mittel haben das Land sowie die Universitätsklinika in den letzten zehn Jahren in Bau- oder Umbaumaßnahmen von Universitätsklinika inves tiert? Das Land hat aus dem Einzelplan 12 in den Jahren 2002 bis 2011 für Baumaß - nahmen an den vier Universitätsklinika einschließlich der Transferleistungen der Klinika rd. 669.264.000 Euro ausgegeben. Für das Jahr 2012 liegen noch keine abschließend geprüften Daten vor. Die Universitätsklinika haben im gleichen Zeitraum nach eigenen Angaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Maßnahmen bis 4 Mio. Euro sowie für Maßnahmen in eigener Bauherreneigenschaft über 4 Mio. Euro insgesamt rd. 296.935.000 Euro ausgegeben. Davon entfallen nach Angaben des Universitätsklinikums Ulm allein rd. 146.053.000 Euro auf den vom Klinikum in eigener Bauherreneigenschaft durchgeführten und vorfinanzierten Neubau der Chirurgie Ulm. Das Land stellt dem Universitätsklinikum Ulm für diese Neubaumaßnahme ab 2012 in vier Raten Mittel in Höhe von 85.000.000 Euro zur Verfügung. 12. Wie bewertet sie den Sanierungsbedarf an den jeweiligen Universitätsklinika in den kommenden Jahren? Derzeit werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Erhebungen zum Sanierungsbedarf der Universitätsklinika durchgeführt. Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist der Sanierungsbedarf der Universitätsklinika an den vier Standorten unterschiedlich. Beim Universitätsklinikum Freiburg besteht ein baulicher und struktureller Sanierungsbedarf , der durch die 2010 aufgelegte Masterplanung erfasst wurde und in den kommenden Jahren abgebaut wird. Mit den Neubauten für das Zentrum für Translationale Zellforschung (ZTZ) und das Interdisziplinäre Tumorzentrum (ITZ), die in diesem Jahr bzw. im Jahr 2014 beginnen, wird die Klinische Forschung erweitert und die Tumormedizin zusammengefasst und neu untergebracht. Von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus die Fortsetzung der Neuordnung der Medizinischen Klinik, die Errichtung eines Ersatzbaus für das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin und die Sanierung, Erweiterung und Neustrukturierung der Chirurgischen Klinik. Für das Universitätsklinikum Heidelberg wurde mit der Etatisierung des Neubaus der Chirurgischen Klinik im Staatshaushaltsplan 2013/14 ein entscheidender Sanierungsfortschritt erreicht. Der Neubau, der 2017 fertig gestellt werden soll, ersetzt den wirtschaftlich nicht mehr zu sanierenden Altbau aus dem Jahr 1939 und schließt den Heidelberger Klinikring. Damit sind mit Ausnahme der Psychiatrischen Klinik, die am Standort Bergheim saniert wurde, alle klinischen Disziplinen im Neuenheimer Feld in neuen Gebäuden untergebracht. Zukünftiger Sanierungsbedarf besteht vor allem im Bereich der Rechtsmedizin und abschnittsweise im zentralen Betriebs- und Versorgungsgebäude des Klinikrings. Am Standort Tübingen hat die Weiterführung der laufenden baulichen und technischen Sanierung des CRONA-Klinikums einschließlich der zentralen Operationsbereiche Priorität. Im Staatshaushaltsplan 2013/14 wurden der 3. Bauabschnitt sowie die energetische Sanierung der Lüftungszentralen etatisiert. Baulicher und struktureller Handlungsbedarf besteht zudem bei der Klinikapotheke. Es liegen erste Planungen für eine Neuunterbringung im Versorgungszentrum auf dem Oberen Schnarrenberg vor. Beim Universitätsklinikum Ulm steht die Sanierung und Modernisierung der Medizinischen Klinik an. Es ist vorgesehen, mit dem 1. Bauabschnitt im Jahr 2013 zu beginnen. Darüber hinaus wird geprüft, ob das sanierungsbedürftige Ambulanz - und Laborgebäude der Frauenklinik abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 17. Wie hat sich die Zahl der Beteiligungen der Universitätsklinika an anderen Kliniken innerhalb des Versorgungsgebiets entwickelt (mit Angabe der Beteiligungen an den jeweiligen Standorten)? Eine Beteiligung der Universitätsklinika an anderen Kliniken ist in den vergangenen Jahren überschaubar und nur ausgewählt punktuell erfolgt. Teilweise konnte durch eine Beteiligung das Leistungsspektrum erweitert werden, wie zum Beispiel mit der Thoraxklinik in Heidelberg, da das Universitätsklinikum Heidelberg bislang keine eigene Thoraxchirurgie besaß. Teilweise, wie im Zusammenschluss mit dem Herzzentrum Bad Krozingen in Freiburg, konnte die Marktposition ge - sichert und ausgebaut werden. Im Einzelnen: Seit 2005 hält das Universitätsklinikum Freiburg 39 % der Anteile an der ErichLexer -Klinik (Plastische Chirurgie). Seit 2012 hält das Universitätsklinikum Freiburg 50 % der Anteile am Universitäts-Herzzentrum Freiburg-Bad Krozingen GmbH. Das Universitätsklinikum Heidelberg hält seit 2011 eine Beteiligung zu 100 % an der Thoraxklinik in Heidelberg. Diese Klinik gGmbH wurde von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erworben. Im Jahr 2012 hat das Universitätsklinikum Heidelberg 90 % der Anteile an der Kreiskrankenhaus Heppenheim GmbH erworben. Das Universitätsklinikum Tübingen hält keine Beteiligungen an anderen Kliniken . 2008 wurde die Gerontopsychiatrie Ulm GmbH gegründet. An dieser Einrichtung hält das Universitätsklinikum Ulm ein Drittel der Anteile. Seit 2010 hält das Universitätsklinikum Ulm 50 % der Anteile an der Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm Betriebs-GmbH. 18. Welche regionalen Netze der Universitätsklinika bestehen mit anderen Krankenhäusern und Anbietern, wie werden diese von Landesseite unterstützt und welchen Einfluss haben sie auf die Krankenhausplanung? Die Universitätsklinika haben mit mehreren Kliniken in ihrer jeweiligen Region einzelne Kooperationsverträge im Krankenversorgungsbereich abgeschlossen. Teilweise werden Chefarztstellungen an anderen kleineren Kliniken im Umkreis durch Ärztliche Direktoren der Universitätsklinika wahrgenommen. Darüber hinaus kooperieren die Universitätsklinika auch in akademischer Hinsicht mit diversen Häusern, die als akademische Lehrkrankenhäuser der Universitätsklinika zur Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten beitragen. Eine konkrete Unterstützung dieser Kooperationen durch die Landesseite erfolgt nicht. Einen Einfluss auf die Krankenhausplanung haben die Kooperationen ebenfalls nicht. Über den Krankenhausplan 2010, der den Krankenhausplan 2000 ersetzt hat, beschränkt sich das Land nach § 6 Abs. 1 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg auf eine Rahmenplanung, die den Krankenhäusern und Krankenkassen Gestaltungsspielraum ermöglicht. Das Land verzichtet darauf, den Versorgungsauftrag von Krankenhäusern bis ins Detail festzulegen. Der Krankenhausplan 2010 legt in der Regel nur den Standort, die Gesamtplanbettenzahl, die bedarfsgerechten Fachabteilungen und die Leistungsschwerpunkte von Krankenhäusern fest. 19. Welchen Wirtschaftsfaktor stellen die Universitätsklinika gemessen an der Zahl ihrer Beschäftigten dar und welchen Rang nehmen sie damit im Vergleich zu anderen Arbeitgebern in ihrer jeweiligen Region ein? Mit durchschnittlich ca. 8.000 Beschäftigten haben die Universitätsklinika an ihren Standorten im Vergleich mit anderen Arbeitgebern eine hervorgehobene Stellung. Als teilweise größter Arbeitgeber am Ort stellen sie dadurch auch einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 8 20. Welche Betriebsergebnisse und Renditen konnten die Universitätsklinika in den letzten fünf Jahren jeweils erzielen und wie ordnen sich diese damit nach ihrer Kenntnis im bundesweiten Vergleich der Universitätsklinika ein? Die Jahresergebnisse der baden-württembergischen Universitätsklinika seit 2007 sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Darin enthalten sind auch außerordent - liche Ergebnisse sowie Beteiligungs- und Finanzergebnisse. Die Daten wurden den Prüfberichten zu den Jahresabschlüssen aus den nach Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen entnommen. Diese Ergebnisse beinhalten die außerordentlichen Erträge bzw. Aufwendungen, die für gewöhnlich nur einmalig auftreten, aber große Schwankungen verursachen können. Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung gehören die baden-württembergischen Universitätsklinika mit mehrheitlich positiven Ergebnissen zu den gut wirtschaftenden Universitätsklinika Deutschlands. Zu erkennen ist ein deutlicher Rückgang der Ergebnisse insbesondere seit 2010. Die baden-württembergischen Universitätsklinika bilden hierbei keine Ausnahme. Diese Entwicklung stimmt mit der überein, die der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) bei Erhebungen zu den Ergebnissen aller deutschen Universitätsklinika festgestellt hat. Aus diesem Trend wird geschlossen, dass sich die wirtschaftliche Lage der deutschen Universitätsklinika insgesamt erheblich verschärft hat, weil die be - stehenden Rahmenbedingungen zu einem weiteren Auseinandergehen der Kos - tenschere (steigende Betriebs- und Personalkosten werden nicht durch eine angemessene Steigerung der Vergütungsentgelte für Krankenversorgungsleistungen aufgefangen) geführt haben. Konnte der VUD in der Kumulation aller deutschen Universitätsklinika im Jahr 2011 noch ein positives Ergebnis von rund 20 Mio. Euro ermitteln, so wird für 2013 ein kumuliertes negatives Ergebnis von –85 Mio. Euro erwartet. Das Verhältnis des Ergebnisses des operativen Geschäfts vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu den Umsatzerlösen (Umsatzrendite) bewegte sich im Zeitraum von 2007 bis 2011 zwischen –1,0 und 1,9 %. 21. Wie hoch fällt die Wertschöpfung der Universitätsklinika – aufgeschlüsselt nach der direkten Wertschöpfung der klinischen Leistungsbereiche und der indirekten Wertschöpfung der kooperierenden Einrichtungen – jeweils aus? Bislang existieren für die Universitätsklinika keine Wertschöpfungsanalysen. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat gegenwärtig die Forschungsgruppe Markt - orientierte Unternehmensführung mit der Erstellung einer Analyse beauftragt. Die Untersuchung läuft und soll voraussichtlich im Herbst 2013 abgeschlossen sein. Das Universitätsklinikum Ulm plant ebenfalls die Durchführung einer solchen Wertschöpfungsanalyse. Die Universitätsklinika Freiburg und Tübingen wollen Jahresergebnis in T Euro Standort Jahr Klinikum Freiburg1 Klinikum Heidelberg Klinikum Tübingen Klinikum Ulm 2011 5.418 –642 –4.582 –6.404 2010 6.821 2.446 4.231 1.291 2009 1.992 17.161 2.408 2.650 2008 4.331 5.729 –1.872 2.068 2007 1.004 –5.106 465 5.027 _____________________________________ 1 Das positive Jahresergebnis 2011 ergibt sich aus einem positiven Finanzergebnis und aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes brachte insbesondere in Freiburg einen positiven Effekt im Jahresergebnis 2010 (außerordentliche Erträge). 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3138 aufgrund der hohen Kosten für die Erstellung einer Wertschöpfungsanalyse erst die Ergebnisse der anderen Standorte abwarten und dann gegebenenfalls die entsprechenden Schlussfolgerungen für den eigenen Standort ziehen. Alle Standorte stehen diesbezüglich in engem Kontakt miteinander. 22. Beabsichtigt sie nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2014 Änderungen bei der Höhe und der Ausgestaltung der bisherigen Vereinbarungen zwischen den Universitätsklinika und dem Land? Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD BadenWürttemberg sieht vor, dass der 2014 auslaufende Solidarpakt II auf der Grund - lage der realen Kosten- und Aufgabenentwicklung weiterentwickelt wird. Die Verhandlungen dazu sollen noch in diesem Jahr aufgenommen werden. Aussagen über die konkrete Ausgestaltung der Anschlussregelung sind derzeit noch nicht möglich. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice