Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3141 27. 02. 2013 1Eingegangen: 27. 02. 2013 / Ausgegeben: 11. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb entfällt eine feste Zuordnung der Direktorenstellen (Hörfunk, Fern - sehen, Technik bzw. Produktion) am Standort Baden-Baden und welche Auswirkungen hat dies? 2. Weshalb soll im neuen SWR-Staatsvertrag die Zuordnung der überregionalen Produktionen nach Baden-Baden ersatzlos gestrichen werden und welche Auswirkungen hat dies? 3. Wie stellt sich die Personalstruktur des Standorts nach Wegfall der Zuordnungen dar? 4. Welche Vorkehrungen sind geplant, um zu verhindern, dass die Konzentration des SWR am Standort Stuttgart, die 1998 u. a. aufgrund des Widerstands des damaligen SWF nicht funktioniert hat, nun doch durch den neuen Staatsvertrag erreicht wird? 5. Wird der SWR-Standort Baden-Baden gleichwertig neben den Standorten Mainz und Stuttgart bestehen bleiben? 6. Wie begegnet sie Vorwürfen, die Fusion des Sinfonieorchesters Freiburg/BadenBaden mit dem Radiosinfonieorchester Stuttgart sei der erste Versuch, den SWR-Standort Baden-Baden mittel- oder langfristig vollständig nach Stuttgart zu verlagern? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Neuer SWR-Staatsvertrag und die Auswirkungen auf Baden-Baden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3141 2 7. Ist es richtig, dass die Regelungen des bestehenden Staatsvertrags heute schon nicht mehr gelten und Baden-Baden zugeschriebene Formate/Einrichtungen bereits jetzt schon – vertragswidrig – nach Stuttgart verlagert wurden? 8. Bekennt sie sich dauerhaft zum SWR-Standort Baden-Baden? 27. 02. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. März 2013 Nr. III–3451.113 beantwortet das Staatsminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Weshalb entfällt eine feste Zuordnung der Direktorenstellen (Hörfunk, Fern - sehen, Technik und Produktion) am Standort Baden-Baden und welche Auswirkungen hat dies? Ein wesentliches Ziel der Novellierung des Staatsvertrags ist es, den SWR in die Lage zu versetzen, sich flexibler als bisher auf die neue Medienwelt einzustellen. Nur so kann er weiterhin schlagkräftig und zukunftsfähig bleiben. Die Digitalisierung und Konvergenz der Medien sowie das hohe Tempo an Innovationen stellen den Sender vor neue Herausforderungen. Angesichts der Konvergenz der Medien erscheint es überdies nicht mehr sinnvoll zu sein, die Organisation des SWR auch in Zukunft an bestimmten technischen Ausspielwegen auszurichten. Vielmehr könnte künftig zum Beispiel eine Organisation nach Inhalten (Information, Unterhaltung, Sport usw.) deutlich sinnvoller und wirtschaftlicher sein. Die Streichung der staatsvertraglichen Zuordnung einzelner Programmdirektionen ermöglichen es dem SWR, im Wege der Selbstorganisation Schwerpunkte nach einzelnen Geschäftsbereichen zu bilden (vgl. § 30 Absatz 2 des Staatsvertragsentwurfs [StV-E]). Dabei muss Baden-Baden nach den Vorgaben des StV-E neben den beiden anderen Standorten angemessen berücksichtigt werden (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 StV-E). Gleichzeitig machen die allenfalls stabilen, wenn nicht rückläufigen Erträge aus Rundfunkbeiträgen eine finanzielle Konsolidierung erforderlich, damit der SWR weiterhin ausreichend in ein zeitgemäßes Programm investieren kann. Um dem Sender hierzu die nötigen Spielräume zu geben, beabsichtigen die beteiligten Landesregierungen insbesondere, bisherige Standort-, Struktur- und Produktionsvorgaben im SWR-Staatsvertrag zu reduzieren. Dies ermöglicht Flexibilität für die Zukunft, ohne dass der Staatsvertrag erneut geändert werden müsste. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch die Zuordnung der Direktorenstellen zu den Standorten Stuttgart und Mainz im Staatsvertrag entfallen ist. Es handelt sich daher nicht um eine Regelung, die spezifisch den Standort Baden-Baden beträfe. 2. Weshalb soll im neuen SWR-Staatsvertrag die Zuordnung der überregionalen Produktionen nach Baden-Baden ersatzlos gestrichen werden und welche Auswirkungen hat dies? Auch mit dieser Fortentwicklung reagieren die Staatsvertragsländer auf die gewandelten technischen Realitäten und programmlichen Erfordernisse: In Zeiten zunehmender Konvergenz müssen die Inhalte für alle Verbreitungswege flexibel produziert werden können. Nur auf diese Weise wird sich der SWR trimedial aufstellen und mit dem Mediennutzungsverhalten insbesondere jüngerer Menschen Schritt halten können. Die bisherige, standortbezogene Differenzierung der Pro- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3141 duktionsvorgaben nach Ausspielwegen und Verbreitungsgebieten wird diesen Erfordernissen nicht gerecht, sondern bindet den SWR in den überkommenen Strukturen des analogen Zeitalters. Der novellierte Staatsvertragsentwurf ist dagegen bewusst entwicklungsoffen. Aus dem Text ergeben sich keine Vorgaben für konkrete Strukturveränderungen, und auch umgekehrt zielt der Wegfall konkreter Produktionsvorgaben auf keinen konkreten Umbauprozess ab. Dementsprechend ist eine Veränderung des bisherigen Organisationsmodells auch noch nicht absehbar, sondern ermöglicht sie nur perspektivisch. Es geht um einen langfristig angelegten Prozess, der aus Sicht beider Landesregierungen notwendig ist, um den SWR mit der medialen Entwicklung Schritt halten zu lassen. Ausgehend von der bisherigen Aufgaben- und Stand - ortverteilung muss sich dabei jeder Neuzuschnitt der Geschäftsverteilung, der Direktionen und der Aufgabenverteilung auf die Standorte „im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtkonzepts“ halten (§ 30 Absatz 2 StV-E). Außerdem werden die Aufsichtsgremien des SWR stärker als bisher in Organisations - und Standortentscheidungen eingebunden. Im Gegenzug zum Entfall der staatsvertraglichen Vorgaben wird ein besonderes Beteiligungs- und Mitbestimmungsverfahren eingeführt. Durch ein qualifiziertes Mehrheitsquorum (§ 30 Absatz 3 Satz 2 StV-E) wird sichergestellt, dass es dabei nicht zu einseitigen Entscheidungen kommt. Vor diesem Hintergrund sind in erster Linie die Gremien dazu berufen, künftige Standortkonzeptionen des SWR auf ihre Angemessenheit und Ausgewogenheit hin zu überprüfen und zu überwachen. Am Standort Baden-Baden sind nach wie vor diverse Infrastruktur-Schwerpunkte in Technik und Produktion vorhanden bzw. geplant, die die Bedeutung des Stand - orts unterstreichen. Hierzu zählen u. a.: – Zentrale Sendeabwicklung für das SWR Fernsehen sowie den SR, – iPOC (Abwicklung von Internet Streams), – Zentrales Monitoring aller Ausspielwege, Netzmanagement, – Szenische und serielle Formate, beispielsweise Tatort/Fallers, – Zukunftsorientierte und -sichere FS-Studios in HDTV Technik, die für den Schwerpunkt der Studioproduktion flexibel an die jeweiligen Produktions - anforderungen angepasst werden können, – Experimentierlabor „Junge Formate“. 3. Wie stellt sich die Personalstruktur des Standorts nach Wegfall der Zuordnung dar? Durch den Wegfall einer festen Zuordnung der Direktorenstellen am Standort Baden-Baden ergeben sich keine Vorgaben für konkrete Struktur- oder Personalveränderungen . Mittel- bis langfristig sei mit Blick auf eine multimediale Ausrichtung des SWR ein neuer Zuschnitt der Direktionen allerdings denkbar. Dazu gebe es jedoch noch keine konkreten Planungen, weshalb momentan auch keine Aussagen über entsprechende Personalstrukturveränderungen an den SWR-Stand - orten möglich seien. Insgesamt plane der SWR in allen Direktionen und über alle Standorte bis 2020 einen Personalabbau, basierend auf bestehenden Einsparnotwendigkeiten und strategischen Überlegungen. Auch hierfür gebe es keine stand - ortbezogenen Vorgaben. 4. Welche Vorkehrungen sind geplant, um zu verhindern, dass die Konzentration des SWR am Standort Stuttgart, die 1998 u. a. aufgrund des Widerstands des damaligen SWF nicht funktioniert hat, nun doch durch den neuen Staatsvertrag erreicht wird? 5. Wird der SWR Standort Baden-Baden gleichwertig neben den Standorten Stuttgart und Mainz bestehen bleiben? Die baden-württembergische Landesregierung ist sich der Bedeutung des SWR für den Standort Baden-Baden und die gesamte Region sehr bewusst und hat des- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3141 4 halb von Beginn an unterstrichen, dass Baden-Baden ein unverzichtbarer Standort mit zentraler Bedeutung für den SWR bleiben muss. Daher wird Baden-Baden weiterhin als einer von drei Hauptstandorten des SWR ausdrücklich im Text des aktuellen Staatsvertragsentwurfs genannt. Zugleich wird festgeschrieben, dass die Aufgaben des SWR angemessen auf die drei Standorte zu verteilen sind. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2 verwiesen. Der SWR weist in Bezug auf die Forderung nach „Gleichwertigkeit“ ergänzend darauf hin, dass der Standort Mainz weder hinsichtlich der Aufgabenzuweisung noch hinsichtlich der Mitarbeiterzahlen an die Zahlen des Standortes Baden-Baden auch nur annähernd heranreicht. Zudem habe der SWR in den vergangenen 10 Jahren fast 100 Mio. Euro am Standort Baden-Baden vor allem in bauliche Maßnahmen investiert. Dies ergäbe aber überhaupt keinen Sinn, wenn auch nur annähernd daran gedacht sei, den Standort Baden-Baden nicht auch in Zukunft als Hauptstandort des SWR zu betrachten. 6. Wie begegnet sie Vorwürfen, die Fusion des Sinfonieorchesters Freiburg/BadenBaden mit dem Radiosinfonieorchester Stuttgart sei der erste Versuch, den SWR-Standort Baden-Baden mittel- oder langfristig vollständig nach Stuttgart zu verlagern? Mit der Novellierung des SWR-Staatsvertrages gilt die schon erwähnte staatsvertragliche Vorgabe, dass die Aufgaben des SWR auf alle drei Standorte angemessen zu verteilen sind. Schon dadurch ist eine Verlagerung des Standortes BadenBaden nach Stuttgart ausgeschlossen. 7. Ist es richtig, dass die Regelungen des bestehenden Staatsvertrags heute schon nicht mehr gelten und Baden-Baden zugeschriebene Formate/Einrichtungen bereits jetzt schon – vertragswidrig – nach Stuttgart verlagert wurden? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über vertragswidrige Verlagerungen von Formaten/Einrichtungen von Baden-Baden nach Stuttgart vor. 8. Bekennt sie sich dauerhaft zum SWR-Standort Baden-Baden? Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 5. verwiesen. 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