Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3144 28. 02. 2013 1Eingegangen: 28. 02. 2013 / Ausgegeben: 18. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mobilfunksendeanlagen gibt es in Baden-Württemberg (aufgeteilt nach Kommune, Landkreis, Höhe der Masten und Mobilfunkbetreiber)? 2. Bis zu welcher Höhe können genehmigungsfrei Mobilfunkmasten aufgestellt werden? 3. Teilt sie die Position, dass es in Folge der Versteigerung der UMTS-Lizenzen durch die rot-grüne Bundesregierung zu einem „Wildwuchs im Mobil funk - bereich“ kam? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Kommunen bei der Beschränkung der Errichtung von Mobilfunkmasten? 5. Plant sie und gegebenenfalls in welcher Form, die Kommunen bei der Beschränkung von Mobilfunkmasten in ihren Kompetenzen zu stärken? 6. Wie bewertet sie die möglichen gesundheitlichen Risiken von Mobilfunk - masten im Hinblick auf Langzeitschäden und Merkmale wie Schlaf- oder Herzrhytmusstörungen ? 7. Hat sie Verständnis für die Proteste gegen weitere Errichtungen von Mobilfunkmasten in betroffenen Kommunen am Hochrhein und am Bodensee und inwieweit besteht Kontakt zu den betroffenen Kommunen? 27. 02. 2013 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Strahlenbelastung durch Mobilfunksendeanlagen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3144 2 B e g r ü n d u n g Immer wieder protestieren Bürger in Kommunen im Hinblick auf mögliche Be - lastungen gegen den vermehrten Ausbau von Mobilfunkmasten. Ebenfalls existieren Grauzonen bei den Kompetenzen der Kommunen, weshalb eine Positionierung der Landesregierung hinsichtlich dieser Thematik notwendig ist. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 28. März 2013 Nr. 4-8820.20-26.VO beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mobilfunksendeanlagen gibt es in Baden-Württemberg (aufgeteilt nach Kommune, Landkreis, Höhe der Masten und Mobilfunkbetreiber)? Nach den Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Stand vom 14. März 2013 gibt es in Baden-Württemberg insgesamt 8.595 Funkanlagenstandorte mit Mobilfunksendeanlagen, für die von der BNetzA eine Standortbescheinigung erteilt wurde. Die Standorte werden häufig von mehreren Mobilfunkbetreibern genutzt (Stand - ortmitbenutzung). Die Sendeantennen verschiedener Mobilfunkbetreiber sind bei Standortmitbenutzung an einem gemeinsamen Mast montiert. Nach den Angaben der BNetzA gibt es an den Sendestandorten in Baden-Württemberg insgesamt 33.501 Mobilfunk-Sendeantennen, die sich auf die Mobilfunkbetreiber wie folgt aufteilen: Telefonica O2: 7.737 E-Plus: 8.148 Telekom: 8.673 Vodafone: 8.943 Da in der Datenbank der Bundesnetzagentur keine nach Landkreis und Kommune unterteilte Abfragemöglichkeit der Standortdaten besteht, können hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Daten einzelner Standorte können in der EMF-Datenbank der BNetzA im Internet unter der Adresse http://emf2.bundesnetzagentur.de/ abgefragt werden. Hierin sind auch Angaben zur jeweiligen Montagehöhe der einzelnen Antennen über Grund enthalten. 2. Bis zu welcher Höhe können genehmigungsfrei Mobilfunkmasten aufgestellt werden? Nach Nummer 5 c) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung ist die Errichtung von Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei möglich. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3144 3. Teilt sie die Position, dass es in Folge der Versteigerung der UMTS-Lizenzen durch die rot-grüne Bundesregierung zu einem „Wildwuchs im Mobilfunk - bereich“ kam? Die Planung und der Aufbau eines Mobilfunknetzes liegen, unter Beachtung der gültigen Rechtsvorschriften, in der Verantwortung der jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber . Kriterien für die Standortauswahl sind insbesondere die funktechnische Eignung zur Versorgung des Zielgebietes, aber auch das Vorhandensein geeigneter Infrastrukturen (Zuwegung, Stromanschluss, Möglichkeit der Schaffung eines Breitbandanschlusses über Glasfaser oder Richtfunk) sowie das Immissionsschutz - und das Baurecht. Die Erweiterung des bestehenden Mobilfunknetzes und die Integration zusätzlicher Mobilfunktechnik (wie z. B. UMTS, LTE) wird nach Angaben der Mobilfunkbetreiber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bevorzugt durch Erweiterung bestehender Mobilfunkstandorte realisiert. Nur ca. 10 Prozent der Mobilfunkstandorte in Baden-Württemberg werden ausschließlich für UMTSMobilfunk genutzt. Dass dennoch in begrenztem Umfang neue Mobilfunkstand - orte notwendig werden, wird von den Mobilfunkbetreibern auf folgende Gründe zurückgeführt: • Das Funkaufkommen in den Mobilfunknetzen, insbesondere der mobile Datenverkehr (Smartphones, Tablet-PC’s) wächst stetig. Das kann dazu führen, dass aus Kapazitätsgründen an Orten mit hoher Nutzungsintensität zusätzliche Standorte erforderlich werden. • Manche Standorte sind aus baurechtlichen, baustatischen, vertraglichen oder funktechnischen Gründen nicht erweiterbar. • Aufgrund von auslaufenden Nutzungsverträgen und Veränderungen im Gebäudebestand (z. B. Abriss von Gebäuden) müssen die Betreiber Ersatzstandorte aufbauen, um Lücken im Netz zu schließen. • Das Schließen von bestehenden Versorgungslücken („weiße Flecken“) vornehmlich im ländlichen Raum erfordert den Aufbau von neuen Standorten. 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Kommunen bei der Beschränkung der Errichtung von Mobilfunkmasten? Die Kommunen können Standortkonzepte für Mobilfunkanlagen in ihrem Gemeindegebiet entwickeln und mit der Bürgerschaft und Betreibern kommunizieren . Solche Standortkonzepte haben als Fachplanung zwar keine Verbindlichkeit, werden aber Akzeptanz für die gewählten Standorte sowohl bei den Betreibern als auch in der Bürgerschaft bewirken. Grundsätzlich können solche kommunale Mobilfunkstandortkonzepte auch über die Bauleitplanung mit Ausschlusswirkung umgesetzt werden. Die rechtlichen und praktischen Hürden sind allerdings erheblich, sodass eine allgemeine Empfehlung zur bauleitplanerischen Steuerung des Mobilfunks – mit Ausschlusswirkung – nicht ausgesprochen werden kann. Kommunen, die ein Mobilfunkstand - ortkonzept planerisch absichern möchten, müssen im Rahmen ihrer Abwägung nach der Rechtsprechung beachten, dass ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden, angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht; auch müssen die Kommunen bei ihrer Planung die Wertentscheidung des Bundesverordnungsgebers (Baunutzungsverordnung ) einbeziehen, wonach Mobilfunkanlagen grundsätzlich in allen Baugebieten zulassungsfähig sind. Wesentliche Voraussetzungen für eine wirksame Planung sind insbesondere besondere städtebauliche Gründe für die Beschränkung des Mobilfunks in besonders schutzbedürftigen Teilen des Gemeindegebiets, die Beachtung des Abwägungsgebots und die Sicherstellung einer flächendeckenden, angemessenen und ausreichenden Versorgung des Planungsgebietes mit Mobilfunkleistungen, die Vollzugsfähigkeit und die Verfügbarkeit der (mit Ausschlusswirkung) festgelegten Standorte für die Dauer der Plangeltung sowie die technische Umsetzbarkeit eines Standortkonzepts. Erschwert wird eine rechtssichere Umsetzung eines Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3144 4 Standortkonzeptes durch eine Bauleitplanung mit Ausschlusswirkung auch dadurch , dass sich das Konzept nur am technischen Ist-Zustand und an den aktuellen Nutzerbedürfnissen orientieren kann: künftige Technologien, Bedürfnisse, Nachfragen , Gewohnheiten der Mobilfunknutzer/-innen – und damit künftig planungsrechtlich notwendig werdende Standorte – sind für planende Kommunen hingegen nicht vorhersehbar. 5. Plant sie und gegebenenfalls in welcher Form, die Kommunen bei der Beschränkung von Mobilfunkmasten in ihren Kompetenzen zu stärken? Die Landesregierung prüft derzeit, ob die Stellung der Kommunen mit einer Anzeigepflicht der Betreiber gegenüber den Kommunen verbessert werden kann. Im Hinblick auf die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten unterliegen die Gemeinden der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen verfügen hier in ihrer eigenen Verantwortung im Rahmen des rechtlich Zulässigen über einen eigenen Gestaltungsspielraum. 6. Wie bewertet sie die möglichen gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkmasten im Hinblick auf Langzeitschäden und Merkmale wie Schlaf- oder Herzrhythmusstörungen ? Bei Einhaltung der zum Schutz vor Gesundheitsgefahren in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgesetzten Grenzwerte, gehen von Mobilfunkmasten keine gesundheitlichen Gefahren aus. Die Grenzwerte basieren auf anerkannten Empfehlungen und Untersuchungsprogrammen der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Die bestehenden Grenzwerte beinhalten Sicherheitsfaktoren von etwa 50 gegenüber dem medizinischen Schwellenwert für akute Gesundheitsgefahren. Sie sind nach überwiegend vorherrschender Meinung der Fachwelt unstrittig. Einige Bürger tragen vor, dass sie an unspezifischen Beschwerden leiden und führen diese auf hochfrequente elektromagnetische Strahlen von Sendeanlagen zurück. Sie berichten unter anderem auch von Schlaf- bzw. Herzrhythmusstörungen . Dabei liegt die Intensität der Felder regelmäßig weit unterhalb der Grenzbzw . Richtwerte. Da die unspezifischen Beschwerden in der Allgemeinbevölkerung weit verbreitet sind, ließ sich ein ursächlicher Zusammenhang bisher nicht belegen. Sowohl Untersuchungen im Rahmen des Deutschen Mobilfunkforschungsprogrammes wie auch weitere, allgemein anerkannte wissenschaftliche Studien haben dabei keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den Beschwerden der Personen, die sich als elektrosensibel bezeichnen, er - geben. Unter kontrollierten Bedingungen durchgeführte Doppelblindstudien ergaben keinen Zusammenhang zwischen den geschilderten Symptomen mit der Höhe der EMF-Belastung. Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) kommt zu dem Schluss, dass es keine eindeutigen Diagnosekriterien für „Elektrosensibilität“ gebe und auch keine wissenschaftliche Basis, um Symptome mit der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern in Verbindung zu bringen. 7. Hat Sie Verständnis für die Proteste gegen weitere Errichtungen von Mobilfunkmasten in betroffenen Kommunen am Hochrhein und am Bodensee und inwieweit besteht Kontakt zu den betroffenen Kommunen? Die Landesregierung nimmt die Sorgen und Proteste der Bürger/-innen in Bezug auf die Errichtung von Mobilfunkmasten sehr ernst. Sie will deshalb die Infor - mationslage der Bürger/-innen in den Kommunen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen allgemein verbessern. In einzelnen Anfragen von Bürger/-innen, wurde auf Vorsorgemaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen mit hoch - frequenten Strahlen verwiesen und bei ggf. bestehenden Beschwerden auf die Unterstützung durch die Sozialleistungssysteme hingewiesen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3144 Wenn sich Kommunen mit Problemen in Zusammenhang mit Mobilfunk an die Landesregierung wenden, werden diese von den zuständigen Ministerien beraten. Das Umweltministerium beabsichtigt entsprechend der Koalitionsvereinbarung, über den Bundesrat eine Änderung der 26. BImSchV mit dem Ziel zu erreichen, Vorsorgeanforderungen für hochfrequente elektromagnetische Felder von Funksendeanlagen in die Verordnung aufzunehmen. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice