Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3156 04. 03. 2013 1Eingegangen: 04. 03. 2013 / Ausgegeben: 11. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) die Daten der Lärmkartierung deutlich später als ursprünglich vorgesehen präsentiert hat? 2. Wenn ja, was waren die Gründe dafür? 3. Müssen die Gemeinden des Enzkreises vor diesem Hintergrund in ihrer Umsetzung den Stichtag 18. Juli 2013 einhalten? 4. Wenn ja, weshalb gibt es keine Kulanzfrist, wenn die eingetretenen Verzögerungen nicht durch die Gemeinden, sondern durch die Landesanstalt zu vertreten sind? 5. Mit welchen Sanktionen hat eine Kommune zu rechnen, die den Termin nicht exakt einhält? 04. 03. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmaktionspläne im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3156 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. März 2013 Nr. 53-0141.5/44 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) die Daten der Lärmkartierung deutlich später als ursprünglich vorgesehen präsentiert hat? 2. Wenn ja, was waren die Gründe dafür? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1. und 2. zusammen beantwortet . Die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, d. h. Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag), sowie Haupteisenbahnstrecken, d. h. Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge pro Tag), waren bis zum 30. Juni 2012 auszuarbeiten (§ 47 c BImSchG). Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen erfolgt durch die LUBW. Die Lärmkarten wurden am 25. Januar 2013 im Internet veröffentlicht. Die Lärmkartierung für die bundeseigenen Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn -Bundesamt. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat mit Schreiben vom 15. Februar 2012 mitgeteilt, dass sich die Kartierung um mindestens 1,5 Jahre, d. h. bis Ende 2013 verzögern wird. Zu den jeweiligen Gründen der Verzögerung verweise ich auf unsere Stellung - nahme zur Drucksache 15/2619 vom 28. November 2012, Punkte 1. und 2. Die Lärmkartierung für die nicht-bundeseigenen Schienenwege erfolgt durch die LUBW. Die Karten wurden fristgerecht zum 30. Juni 2012 fertig gestellt. 3. Müssen die Gemeinden des Enzkreises vor diesem Hintergrund in ihrer Umsetzung den Stichtag 18. Juli 2013 einhalten? 4. Wenn ja, weshalb gibt es keine Kulanzfrist, wenn die eingetretenen Verzögerungen nicht durch die Gemeinden, sondern durch die Landesanstalt zu vertreten sind? Auch die Fragen 3. und 4. werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach § 47 d BImSchG sind Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2013 aufzustellen. Die durch Bundesgesetz geregelte Frist ergibt sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie . Das verbleibende Zeitfenster sieht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur für eine zielgerichtete und fachlich fundierte Lärmaktionsplanung mit einer angemessenen Bürgerbeteiligung als sehr eng an. Allerdings liegt eine Fristverlängerung und somit eine Änderung der geltenden Rechtslage nicht im Einflussbereich des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur geht davon aus, dass Städte und Gemeinden die gesetzlich geforderte Lärmaktionsplanung mit Vorliegen der Lärmkarten möglichst zeitnah angehen und durchführen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission am 13. November 2012 das Pilotverfahren 4175/12/ENVI u. a. gegen das Land Baden-Württemberg wegen fehlender Lärmaktionspläne eingeleitet hat. Die Lärmaktionspläne der Stufe 1 waren bis zum 18. Juli 2008 aufzustellen, die Veröffentlichung der Lärmkarten (Hauptverkehrsstraßen) für 504 Kommunen erfolgte am 10. September 2007. Nach einer Abfrage bei den Städten und Gemeinden anlässlich des Pilotverfahrens liegen dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur aktuell 55 Lärm - aktionspläne (z. T. noch im Entwurf) für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen vor (Stand vom 22. Februar 2013). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3156 Bei der Erarbeitung der Lärmaktionspläne wird der Qualität – neben der zügigen Erarbeitung – ein hoher Stellenwert beigemessen. Nach Erachten des Ministe - riums für Verkehr und Infrastruktur ist realistischerweise davon auszugehen, dass Überschreitungen der Frist bis zum 18. Juli 2013 kaum zu vermeiden sein werden. 5. Mit welchen Sanktionen hat eine Kommune zu rechnen, die den Termin nicht exakt einhält? Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Lärmaktionspläne angestrengt wird. Bei dem vorstehend genannten Pilotverfahren 4175/12/ENVI der EU-Kommis - sion handelt es sich nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit um ein Vorverfahren, aus dem sich ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren entwickeln kann. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice