Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3175 06. 03. 2013 1Eingegangen: 06. 03. 2013 / Ausgegeben: 18. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchen Lärmimmissionen wird es entlang der Bahntrasse, verursacht durch den künftigen Zugverkehr im Einwirkungsbereich des Planfeststellungsabschnitts 1.4 kommen, insbesondere in den Bereichen, die an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf grenzen? 2. Wie beurteilt sie die zu erwartenden Lärmimmissionen der Bahntrasse im Zusammenwirken mit dem Verkehrslärm der Bundesautobahn 8 im Einwirkungsbereich des Planfeststellungsabschnitts 1, insbesondere in den Bereichen, die an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf grenzen? 3. Inwieweit ist der vom Landesflughafen Stuttgart ausgehende Verkehrslärm bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Zusammenhang mit der ICE-Neubaustrecke , der Gebiete im Planfeststellungsabschnitt 1.4, insbesondere in den Bereichen, die an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf grenzen, berücksichtigt worden? 4. Welche Ortslagen und Außenbereiche der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf wurden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) untersucht? 5. Welche Ergebnisse im Vergleich mit Grenzwerten der 16. BImSchV erbrachte die Untersuchung der Ortslagen und Außenbereiche der Gemeinden Neuhausen , Ostfildern und Denkendorf? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ICE-Neubaustrecke Stuttgart–Wendlingen, Planfeststellungsabschnitt 1.4 (Filderbereich) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3175 2 6. Sind nach ihrer Auffassung die im Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1.4, insbesondere für die Ortslagen und Außenbereiche der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf, getroffenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend? 06. 03. 2013 Deuschle CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. März 2013 Nr. 3-3824.1-0-01/248 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchen Lärmimmissionen wird es entlang der Bahntrasse, verursacht durch den künftigen Zugverkehr im Einwirkungsbereich des Planfeststellungsabschnitts 1.4 kommen, insbesondere in den Bereichen, die an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf grenzen? Aus den Untersuchungen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Planfeststellungsabschnitt 1.4 ergibt sich Folgendes: In den Bereichen, in denen die Bahntrasse an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf angrenzt, treten – bedingt durch den Eisenbahnbetrieb – Lärmimmissionen auf. Ausbreitung und Höhe der Immissionen nehmen mit der Entfernung der Bahntrasse zur vorhandenen Wohnbebauung ab. So werden aufgrund der großen Entfernung in den angesprochenen Gebieten sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum die Immissionsgrenzwerte des § 2 der 16. BImSchV unter Berücksichtigung des nach § 3 der 16. BImSchV in die Lärmberechnung eingehenden Schienen - bonus eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Dies trifft auch auf die Aussiedlerhöfe zu, die sich nördlich und südlich der Trasse befinden. Allein im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung in Köngen nördlich der Neubautrasse treten nachts an einem Gebäude geringfügige Grenzwertüberschreitungen auf. Damit besteht für dieses Objekt ein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen . Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat dementsprechend in seinem Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2008 für dieses Gebäude passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. 2. Wie beurteilt sie die zu erwartenden Lärmimmissionen der Bahntrasse im Zusammenwirken mit dem Verkehrslärm der Bundesautobahn 8 im Einwirkungsbereich des Planfeststellungsabschnitts 1.4, insbesondere in den Bereichen, die an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf grenzen? Die Vorhabenträgerin hat zur Beurteilung der Gesamtlärmbelastung eine entsprechende schalltechnische Untersuchung anfertigen lassen. Für die angesprochenen Gemeinden bestehen in verschiedenen Bereichen bereits im Prognose-Nullfall, d. h. ohne Betrieb der Schnellbahnstrecke, durch die Emissionen aus dem Straßenverkehr hohe Lärmbelästigungen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3175 Die durch den Straßenverkehrslärm vorhandene Vorbelastung wird durch den Betrieb der Schnellbahntrasse an fünf Gebäuden um max. 0,8 dB(A) gesteigert, davon zwei Gebäude in Neuhausen. In Anbetracht der Dominanz des Straßenverkehrslärms und der nur geringfügigen Steigerung der Gesamtlärmbelastung durch die ICE-Trasse in einem Bereich deutlich unter der Hörbarkeitsschwelle sah das EBA keine Grundlage, der Vorhabenträgerin Schutzmaßnahmen aufzuerlegen. 3. Inwieweit ist der vom Landesflughafen Stuttgart ausgehende Verkehrslärm bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Zusammenhang mit der ICE-Neubaustrecke , der Gebiete im Planfeststellungsabschnitt 1.4, insbesondere in den Bereichen, die an die Markungen der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf grenzen, berücksichtigt worden? Das EBA hat in seinem Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2008 den im Vorhabenbereich ebenfalls auftretenden Fluglärm nicht in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Hierfür waren letztlich zwei Gründe maßgebend: Zum einen erscheint es aufgrund der unterschiedlichen Wirkungen von Fluglärm und des von Trassen (Straßen und Schienen) ausgehenden Verkehrslärms bereits zweifelhaft, ob überhaupt ein Summenpegel gebildet werden kann, da die 16. BImSchV für Straßen und Schienenwege ausschließlich von Mittelungspegeln ausgeht und eine „Addition“ von äquivalentem Dauerschall und Spitzenpegeln nicht möglich ist (so VGH Mannheim vom 4. Juni 2002, Az, 8 S 460/01, BayVGH vom 14. Januar 1997, Az. 8 A 96.40084). Zum anderen – und dies war der tragende Gesichtspunkt – sind relevante Lärm - pegelanteile, die durch den Betrieb des Flughafens Stuttgart hervorgerufen werden , innerhalb des PFA 1.4 nur im Süden von Scharnhausen sowie im Norden von Neuhausen und Denkendorf zu erwarten. Sie betragen gemäß Lärmminderungsplan Filder des Jahres 2001/2002 an den Siedlungsrändern max. 59 dB(A) tags bzw. 52 dB(A) nachts, treten also deutlich hinter die vorhandene Vorbelastung durch den Straßenverkehrslärm zurück. Die Berechnungsergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zur Gesamtverkehrslärmbelastung (Anlage 16.3 der planfestgestellten Unterlagen) würden sich daher nur unwesentlich verändern. 4. Welche Ortslagen und Außenbereiche der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf wurden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) untersucht? Die Vorhabenträgerin ließ anhand des Streckenverlaufs ein Lärmgutachten erstellen . In die Lagepläne wurden für den Tag- und Nachtzeitraum die berechneten Isophone (d. h. Gebiete, die jeweils eine bestimmte, gleiche Lärmimmission aufweisen ) eingezeichnet, um die flächige Ausbreitung der Schallimmissionen durch den Betrieb der Schnellbahnstrecke zu ermitteln. Weiter wurden für ausgesuchte Ortsrandlagen und exponiert liegende Objekte (z. B. Aussiedlerhöfe, Gewerbe - betriebe) Einzelschallberechnungen angestellt. 5. Welche Ergebnisse im Vergleich mit Grenzwerten der 16. BImSchV erbrachte die Untersuchung der Ortslagen und Außenbereiche der Gemeinden Neuhausen , Ostfildern und Denkendorf? Siehe zunächst Antwort zu Frage 1. Die detaillierten Ergebnisse der Lärmuntersuchungen sind in den planfestgestellten Unterlagen in der Anlage 16.1 zu finden. Die Ergebnisse sind in den Planfeststellungsbeschluss eingegangen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3175 4 6. Sind nach ihrer Auffassung die im Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1.4, insbesondere für die Ortslagen und Außenbereiche der Gemeinden Neuhausen, Ostfildern und Denkendorf, getroffenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend? Die Planfeststellungsbehörde kann die Vorhabenträgerin nur dann zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, wenn von dem Betrieb der Schnellbahnstrecke Lärmemissionen ausgehen, die die Grenzwerte der 16. BImSchV überschreiten oder in der Summe mit vorhandener Vorbelastung zu einer unzulässigen Gesundheitsgefährdung führen. Das EBA hat seine Entscheidung an diesen Maßstäben ausgerichtet. Nach Auffassung des EBA stellen die im – bestandskräftigen – Planfeststellungsbeschluss festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen sicher, dass die Anwohner /-innen keiner Lärmbelastung ausgesetzt sind, die über den von dem Verordnungsgeber bzw. der Rechtsprechung festgelegten Pegeln liegt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice