Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3193 08. 03. 2013 1Eingegangen: 08. 03. 2013 / Ausgegeben: 25. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Flurbereinigungsverfahrens im Zuge des Neubaus der B 29 auf den Gemarkungen Mögglingen, Essingen und Heubach-Lautern? 2. Inwiefern ist das Flurbereinigungsverfahren zeitlich an den Bau der Ortsumgehung Mögglingen gekoppelt? 3. In welcher Hinsicht ist der Landesanteil von 77 Prozent (bzw. 79 Prozent bei besonders ökologischen Maßnahmen) an den Kosten der Flurbereinigung garantiert ? 4. Inwiefern ändert sich diese Kostenverteilung durch eine zeitliche Verzögerung der Straßenbaumaßnahme? 5. Sind Sparmaßnahmen des Landes bekannt, die zulasten der Grundstücks - eigentümer im Bereich der Flurbereinigung bei Mögglingen, Essingen und Heubach-Lautern gehen und wenn ja, welche? 6. Ergeben sich Veränderungen für dieses Flurbereinigungsverfahren durch die von ihr geplanten neuen Richtlinien und wenn ja, welche sind dies? 07. 03. 2013 Maier SPD Kleine Anfrage des Abg. Klaus Maier SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Unternehmensflurbereinigung im Zuge des Neubaus der B 29 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3193 2 B e g r ü n d u n g Derzeit läuft ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren im Zuge des Neubaus der B 29 Ortsumgehung Mögglingen auf den Gemarkungen Mögglingen, Essingen und Heubach-Lautern. Es ist nicht abzusehen, wann mit dem Bau der Orts - umgehung Mögglingen begonnen wird. Die Grundstückseigentümer befürchten, dass sich durch eine zeitliche Verzögerung des Flurbereinigungsverfahrens die bisherigen Zuschussvoraussetzungen ändern könnten. Zudem wird befürchtet, dass künftige Sparmaßnahmen des Landes in der Zwischenzeit die Zuschüsse verringern könnten. Diese Kleine Anfrage soll Auskunft über den aktuellen Sachstand geben, auch vor dem Hinblick der neuen Richtlinien der Landesregierung. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 9. April 2013 Nr. Z-0141.5/216 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Flurbereinigungsverfahrens im Zuge des Neubaus der B 29 auf den Gemarkungen Mögglingen, Essingen und Heubach-Lautern? Zu 1.: Die Flurneuordnung Mögglingen (B 29) wurde als kombiniertes Verfahren nach den §§ 1, 37 und 87 Flurbereinigungsgesetz mit Beschluss vom 7. Oktober 2009 angeordnet. Neben den klassischen Flurneuordnungszielen hat das Verfahren den Zweck, die erforderlichen Flächen für den Neubau der B 29 (Ortsumfahrung) sowie für den Bau der Westtangente bereitzustellen. Mit dem Bau der Ortsumfahrung Mögglingen (B 29) wurde im Jahr 2010 begonnen , die Westtangente ist in den Jahren 2011 und 2012 ausgebaut worden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde am 24. November 2010 gewählt . Die Bodenwertermittlung zur Beweissicherung ist durchgeführt. Derzeit stellt die untere Flurbereinigungsbehörde den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan auf. 2. Inwiefern ist das Flurbereinigungsverfahren zeitlich an den Bau der Ortsumgehung Mögglingen gekoppelt? Zu 2.: Grundsätzlich wirkt sich der Fortschritt beim Ausbau der Ortsumgehung Mögglingen auf die Verfahrensdauer der Flurneuordnung Mögglingen (B 29) aus, da die Umsetzung der geplanten Maßnahmen innerhalb der Flurneuordnung und die Umsetzung der Bundesstraße aufeinander folgen. Sobald der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan genehmigt ist und mit dem Ausbau der Flurneuordnungsmaßnahmen begonnen werden soll, hätte eine Verzögerung des Straßenbaus unmittelbar zeitliche Auswirkungen auf die Flurneuordnung. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3193 3. In welcher Hinsicht ist der Landesanteil von 77 Prozent (bzw. 79 Prozent bei besonders ökologischen Maßnahmen) an den Kosten der Flurbereinigung garantiert ? Zu 3.: Der Grundzuschuss für das Verfahren Mögglingen (B 29) liegt derzeit gemäß der Förderrichtlinie Flurneuordnung (VwV Förder-ILE) bei 69 %. In der Aufklä - rungsversammlung wurde ein Zuschlag für die hohe Bedeutung zur Erhaltung der Kulturlandschaft in Höhe von 8 % in Aussicht gestellt, sodass sich ein Förderzuschusssatz von 77 % errechnet. Die endgültige Festsetzung des Gesamtzuschusses erfolgt zum Zeitpunkt der Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan . Mit der Genehmigung dieses Plans wird im Herbst 2015 gerechnet. Sollten zusätzliche ökologische Maßnahmen realisiert werden, kann ggf. ein weiterer Zuschlag für die besondere ökologische Zielsetzung – ebenfalls zum Zeitpunkt der Genehmigung des Wege- und Gewässerplans – gewährt werden. 4. Inwiefern ändert sich diese Kostenverteilung durch die zeitliche Verzögerung der Straßenbaumaßnahme? Zu 4.: Eine zeitliche Verzögerung der Straßenbaumaßnahme hat keine Auswirkung auf die Kostenverteilung. Sollte wider Erwarten die Ortsumfahrung nicht realisiert werden, müsste das Flurneuordnungsgebiet im Bereich der Ortsumfahrung neu überplant werden. Dies hätte dann eine neue Kostenverteilung zur Folge, über die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer neu aufgeklärt werden müssten. 5. Sind Sparmaßnahmen des Landes bekannt, die zulasten der Grundstücks - eigentümer im Bereich der Flurbereinigung bei Mögglingen, Essingen und Heubach-Lautern gehen und wenn ja, welche? Zu 5.: Es sind keine Sparmaßnahmen des Landes bekannt, die sich auf das Flurneuordnungsverfahren Mögglingen (B 29) auswirken könnten. 6. Ergeben sich Veränderungen für dieses Flurbereinigungsverfahren durch die von ihr geplanten neuen Richtlinien und wenn ja, welche sind dies? Zu 6.: Die von der Landesregierung vorgenommene Neuausrichtung der Flurneurordnung macht eine Überarbeitung der Richtlinie in diesem Bereich erforderlich. Die Neuausrichtung wird sich auch auf das Verfahren Mögglingen (B 29) auswirken. Insbesondere wird im Zuge der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan geprüft, inwieweit sich ein ökologischer Mehrwert erreichen lässt. Weiterhin wird im Verfahren dafür Sorge getragen, dass künftig eine intensivere Bürger- und Verbändebeteiligung sowie Informa - tionsbereitstellung in den zukünftigen Verfahrensphasen durchgeführt wird und die landschaftspflegerischen Anlagen nachhaltig gesichert werden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice