Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3206 12. 03. 2013 1Eingegangen: 12. 03. 2013 / Ausgegeben: 26. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen ihr zur Situation von Nachtstromspeicherheizungen in Baden-Württemberg vor? 2. Wie haben sich die Strompreise für Nachtspeicherheizungen in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2010 im Vergleich zu den Tagespreisen für private Stromkunden nach ihrer Kenntnis entwickelt? 3. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu Marktverzerrungen und Störungen des Wettbewerbs auf dem Nachtstromspeichermarkt, insbesondere zu Wechselhemmnissen für Verbraucher bzw. Kunden, vor? 4. Wurden in der Vergangenheit von staatlicher Seite, insbesondere vom Landeskartellamt , die Nachtstromanbieter im Land wettbewerbsrechtlich und bezüglich ihrer Preisgestaltung kontrolliert und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen (mit Angabe, ob aktuell eine Prüfung bzw. ein Kartellverfahren läuft oder vorbereitet wird)? 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu Plänen der Energiewirtschaft vor, die Nachtstromspeicherheizungen als Teil der Energiewende zu nutzen und zu Überlegungen in diesem Zusammenhang, das ab dem Jahr 2019 geltende Verkaufsverbot für Nachtstromspeicherheizungen aufzuheben? 6. Ist ihr bekannt, welche Speicherkapazität die derzeit installierten Stromspeicherheizungen haben? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Wettbewerbssituation bei den Anbietern von Heizstrom Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3206 2 7. Erfüllen diese Heizungen die technischen Voraussetzungen, um überschüssige Strommengen aus dem Stromnetz aufzunehmen und wenn nein, welche tech - nischen Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? 04. 03. 2013 Glück FDP/DVP B e g r ü n d u n g Mit der Liberalisierung der Energiemärkte, die vor rund zehn Jahren in Deutschland begonnen hat, haben die Energiekunden die Möglichkeit, den Energieversorger und den speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif zu wählen. Das Land Baden-Württemberg setzte sich in der Vergangenheit dafür ein, schnelle und unbürokratische Tarif- oder Versorgerwechsel bei Strom und Gas einzuführen . Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg rund 1.000 unterschiedliche Tarife und dennoch wird aus der Praxis von einer „Nachtstrompreisgefangenschaft “ berichtet. Im Vergleich zum üblichen Strompreis privater Kunden hatten Betreiber von Heizstrom bisher Sondertarife, die von den Stromversorgern unter Hinweis auf die Energiewende und die dadurch entstandene neue Situation am Strommarkt weitgehend aufgekündigt wurden. Diese Entwicklung setzt allerdings einen einwandfrei funktionierenden Wettbewerb am Strommarkt auch bei den Anbietern von sogenannten Nachttarifen voraus. Es stellt sich die Frage, ob die Landesregierung hier alle notwendigen Schritte unternimmt, um für fairen Wettbewerb, gerade auf dem Teilmarkt der Nacht - stromanbieter, zu sorgen und dadurch die Verbraucher zu schützen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 10. April 2013 Nr. 4452.86/766 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen ihr zur Situation von Nachtstromspeicherheizungen in Baden-Württemberg vor? In Baden-Württemberg liegt die Anzahl der installierten Nachtstromspeicher - heizungsanlagen im Verhältnis zur Anzahl der allgemeinen Letztverbraucherausspeisestellen über dem bundesweiten Durchschnitt. Allein die EnBW Vertrieb GmbH belieferte im Jahr 2012 ihre Nachtstromheizungskunden im Umfang von 2 Mrd. kWh. Bundesweit betrug der Heizstromabsatz einschließlich Wärmepumpenstrom ca. 14 Mrd. kWh (Stand 2009, Heizstrom-Bericht Bundeskartellamt 09/2009). Momentan kostet in Baden-Württemberg der Nachtspeicherheizungsstrom in etwa brutto zwischen 17 und 21 ct/kWh. Installiert sind die Anlagen in Baden-Württemberg überwiegend in Reihen- oder kleineren Einfamilienhäusern, die von der zukünftigen Außerbetriebnahmepflicht nach § 10 a Energieeinsparverordnung in der Regel befreit sind. Deshalb werden nur wenige Anlagenbesitzer betroffen sein. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3206 Wie überall im Bundesgebiet sind die etablierten Heizstromlieferanten, regelmäßig mit Grundversorgerstatus, nur sehr geringem oder keinem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Grundsätzlich beliefern jeweils die örtlichen Grundversorger fast alle Heizstromkunden. Nach Kenntnis der Landesenergiekartellbehörde bieten aktuell weniger als zehn bundesweit oder überregional tätige Heizstromlieferanten ernst zu nehmende Angebote an und besitzen von den bundesweit etwa 1,6 Mio. Nachtspeicherheizungsanlagen nur vernachlässigbare Marktanteile. Eine grundlegende Änderung der Situation ist demnächst nicht zu erwarten. Allerdings sind Verbesserungen in Aussicht, wenn sich sowohl leicht handhabbare einheit - liche Lastprofile durchsetzen und zunehmend neuere Messgerätegenerationen, z. B. mit einer Zählerlastgangmessung, zum Einsatz kommen werden. Unterstellt man einen Nachtstromtarif von etwa 20 ct/kWh brutto (Stand 2013) und eine Jahresabnahme von 9.000 kWh, muss ein durchschnittlicher Kunde für seine Raumwärmeerzeugung jährlich etwa 1.800 € aufwenden. Bei einer Gasheizung , die allerdings höhere Anschaffungs- und Wartungskosten aufweist, sind die Raumwärmeerzeugungskosten wegen des vergleichsweise niedrigen Gaspreises deutlich niedriger. Preiserhöhungen beim Heizstrom wirken sich aus zwei Gründen in besonderer Weise aus. Prozentual sind die letztjährigen Erhöhungen einerseits markant, weil der Basispreis des sog. Niedertarifs (NT) lange Zeit deutlich niedriger war als im Hochlast (HT)-Tarifbereich, andererseits weil die Heizstromkunden regelmäßig relativ hohe NT-Strommengen in einer Größenordnung von etwa 7.000 bis 10.000 kWh/a (Reihenhaus, Bj. 1965 bis 1975) benötigen. Bislang stellten Nachtstromspeicherheizungen über die Nutzungsdauer betrachtet allerdings eine sehr preiswerte Heizmöglichkeit mit geringen Investitions- und praktisch keinen Wartungskosten sowie lange Zeit sehr niedrigen Nachtstrompreisen dar. Aufgrund der insbesondere in den letzten zehn bis zwölf Jahren stark gestiegenen Strompreise ist diese Beheizungsart jedoch nicht mehr attraktiv. Damit dürfte allein aus wirtschaftlichen Gründen diese Beheizungsart keine große Zukunft mehr haben. Da die meisten Nachtstromheizungen über 20 Jahre alt sind, ist der Ersatz vorhandener Nachtstromspeicherheizungen durch moderne Heiz - anlagen für die Eigentümer in der Regel nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch zumutbar. Aus heutiger Sicht der Landesregierung sollten elektrische Widerstandsheizungen – wozu auch Nachtstromspeicherheizungen zählen – nicht zur Erzeugung von Raumwärme genutzt werden. Dazu ist diese hochwertige Energieform zu wertvoll . Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von der Klimaschutz- und Energie - agentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) gemeinsam mit DLR, ifeu, Öko- Institut und ZSW erstelltes Positionspapier zum Heizen mit Strom, das unter http://www.kea-bw.de/die-kea/publikationsliste als Download verfügbar ist. 2. Wie haben sich die Strompreise für Nachtspeicherheizungen in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2010 im Vergleich zu den Tagespreisen für private Stromkunden nach ihrer Kenntnis entwickelt? Am Beispiel der Heizstrompreise der EnBW Vertrieb GmbH zeigt sich eine Entwicklung der Bruttopreise von ca. 12 ct/kwh im Jahr 2010 auf ca. 19 ct/kwh im Jahr 2013, wobei die Preise (Nachtspeicherheizung) der EnBW momentan zu den günstigen in Baden-Württemberg gehören. Bei der EnBW Vertrieb GmbH sind die Strompreise in der Grundversorgung um einen ähnlichen absoluten Betrag wie folgt gestiegen: 2010: 25,01 ct/kWh 2011: 27,43 ct/kWh 2012: 27,43 ct/kWh 2013: 31,12 ct/kWh Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3206 4 Die Angaben sind Bruttopreis inklusive des Grundpreises, bezogen auf einen typischen Abnahmefall von 3.500 kWh/a jeweils zum Stand 1. April eines Jahres. Da ein durchschnittlicher Haushalt aber jährlich weniger als die Hälfte an „Tag - strom“ verbraucht, „fühlt“ dieser sich etwas geringer belastet als die Nachtspeicherheizungskunden . Die unterschiedliche Preisentwicklung zwischen Tagstrom und Nachtstrom ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Versorger mehr und mehr kostendeckende Preise anstreben. Eine Quersubventionierung der Wärmestrompreise, wie sie vor der regulatorisch erforderlichen Entflechtung teilweise stattfand, ist vertriebsseitig heute nicht mehr möglich, da die Lieferanten beim Allgemeinstrom im Wettbewerb stehen und deshalb auch kundengruppenbezogen die Preise kalkulieren müssen. 3. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu Marktverzerrungen und Störungen des Wettbewerbs auf dem Nachtstromspeichermarkt, insbesondere zu Wechselhemmnissen für Verbraucher bzw. Kunden, vor? Erwartungsgemäß hat die Strommarktliberalisierung zunächst die wichtigsten Kundengruppen in der Industrie- und Gewerbestromversorgung sowie die Versorgung von Haushalts- und Kleingewerbekunden (HuK-Kunden) mit „Allgemeinstrom “ im sog. Standardlastprofil erfasst. Seit 2008 geht die Landesenergiekartellbehörde davon aus, dass die netzbezogenen räumlichen Märkte mit Blick auf die Zahl der Anbieter, die leichtgängigen Wechselprozesse und die Kundenwechselquote einem bundesweiten Strommarkt gewichen sind, mit der Folge, dass die marktbeherrschende Stellung eines Versorgers nicht mehr zu bejahen ist und von einem Wettbewerbsmarkt auszugehen war. Bei den Nachtspeicherheizungskunden hingegen sind sowohl die immer noch fehlende Vereinheitlichung der temperaturabhängigen Lastprofile oder gleichartig wirkender technischer Mess- und Übertragungseinrichtungen als auch die geringen Margenerwartungen der neuen Versorger die wichtigsten Gründe für den zögerlichen Wettbewerb, mit der rechtlichen Konsequenz, dass insoweit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch Anwendung findet. Die Belieferung von Sonderkunden, d. h. von Kunden mit einem speziellen Nacht - stromtarif, erfordert für die Lieferanten einen deutlich größeren Transaktionsaufwand . So genügt es in der Regel nicht, die für die Belieferung benötigte Energie nach statischen Lastprofilen zu berechnen, sondern üblicherweise referenzieren die Belieferungsprofile nach statistischen oder aktuellen Temperaturverhältnissen , was die Bilanzkreisbewirtschaftung des Lieferanten deutlich aufwendiger macht. Hinzu kommt, dass die Bilanzierungsverfahren je nach lokalem Stromnetzbetreiber ebenfalls stark variieren können. Die Bundesnetzagentur ist mit der bundesweiten Harmonisierung gewisser technischer Abwicklungsparameter befasst, um auf diese Weise die Transaktions - kosten für potenzielle Drittlieferanten abzusenken. Nach ihrer Einschätzung ist diese Grundentscheidung des Verordnungsgebers zu den neuen Anforderungen an die Installierung moderner Messgeräte zunächst abzuwarten, bevor die technischen Parameter für die Belieferung von Sonderkonstellationen harmonisiert werden . Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bundesweit kostenintensive System - umstellungen vorgenommen werden, die sich im Nachhinein möglicherweise als nutzlos herausstellen. Es besteht dann die Aussicht, dass sich die neuen Lieferanten leichter wettbewerblich im Markt der Nachtspeicherheizungsstromversorgung etablieren, da sich inzwischen ein eher nicht mehr quersubventioniertes Preis - niveau eingestellt hat und sie dann bundesweite Kundengruppen erschließen und zudem preisliche Vorteile im Einkauf von NT-Strom im Wettbewerb einsetzen könnten. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3206 4. Wurden in der Vergangenheit von staatlicher Seite, insbesondere vom Landeskartellamt , die Nachtstromanbieter im Land wettbewerbsrechtlich und bezüglich ihrer Preisgestaltung kontrolliert und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen (mit Angabe, ob aktuell eine Prüfung bzw. ein Kartellverfahren läuft oder vorbereitet wird)? Die Landesenergiekartellbehörde hat in den Jahren 2008 ff. bei acht Energieversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg Preissysteme in Gestalt von Kopplungsangeboten beanstandet, bei denen die Heizungsstromkunden (mit getrennter Messung) einen erheblichen Rabatt der Grundgebühr bekamen, wenn sie auch den Haushaltsstrom beim Heizstromanbieter bezogen. Betroffen waren mehr als 150.000 Verträge. Die Landesenergiekartellbehörde sah hierin einen Behinderungsmissbrauch im Sinne von § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB, der dazu führte, dass Heizstromkunden für alternative Anbieter von Haushaltsstrom als potenzielle Wechselkunden verloren gingen und Vorteile dort nicht nutzten. Die Landesenergiekartellbehörde hatte ferner zum Stichtag 1. Januar 2009 rund 120 Tarife für Heizstrom erfasst und ausgewertet. Danach lagen die Preise der NT-Tarife in allen Fällen immer deutlich unter den Hochlasttarifen. Gegen die drei teuersten Heizstromanbieter in Baden-Württemberg hatte die Landesenergiekartellbehörde 2009 Preismissbrauchsverfahren auf der Grundlage der damals „neuen“ Norm des § 29 GWB eingeleitet. In zwei Fällen erlangten die Speicherheizungskunden Gutschriften sowie eine signifikante Senkung des NTTarifes , die auch Wärmepumpenkunden zugute kam. In den Jahren 2010 ff. wurde in einigen Verfahren von der Landesenergiekartellbehörde moniert, dass die Versorger den Nachtspeicherheizungskunden eine um brutto ca. 0,6 ct/kWh zu hohe Konzessionsabgabe in Rechnung stellen. Alle Versorger in der Zuständigkeit der Landesenergiekartellbehörde wurden daraufhin mittels Rundschreiben auf die richtige Berechnungsweise ebenso hingewiesen wie auf die Pflicht, für ihre Kunden mit den Netzbetreibern Sondernetznutzungsentgelte im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung auszuhandeln und die Preisnachlässe in voller Höhe den Endkunden weiterzureichen. Grundsätzlich geht die Landesenergiekartellbehörde zwar nicht davon aus, dass sich Heizstromtarife (NT-Tarife) und Hochlasttarife (HT-Tarife) vollständig angleichen werden, denn die Netzentgelte sind meist um bis zu 80 % niedriger als die HT-Netzentgelte und auch die Konzessionsabgabe fällt geringer aus. Doch besteht auf Vertriebsebene, je nach Einkaufssituation, in dem einen oder anderen Versorgungsgebiet weiterhin Aufholbedarf. Für den Bereich Heizstrom geht die Landesenergiekartellbehörde weiter von einer marktbeherrschenden Stellung der örtlichen Versorger aus. Heizstrom wird für den Betrieb von (Nacht-)Speicherheizungen und Wärmepumpen verwendet, wobei der Strom überwiegend zu Niedrig-Tarif-Zeiten bezogen wird. Entsprechend werden gesonderte Heizstromtarife (NT-Tarife) angeboten, da hier die Netzentgelte und Konzessionsabgaben niedriger sind. Förmliche Verfahren mit Bezug zum Nachtspeicherheizungsstrom sind zurzeit nicht anhängig. Eine Preiserhebung oder gar eine Enquete wird derzeit nicht erwogen , ist allerdings vor Beginn der nächsten Heizperiode auch nicht auszu - schließen. 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu Plänen der Energiewirtschaft vor, die Nachtstromspeicherheizungen als Teil der Energiewende zu nutzen und zu Überlegungen in diesem Zusammenhang, das ab dem Jahr 2019 geltende Verkaufsverbot für Nachtstromspeicherheizungen aufzuheben? Im ursprünglichen Geschäftsmodell der Elektro-Nachtspeicherheizungen wurde Wärme nachts mit Strom aus Grundlastkraftwerken erzeugt und in den Schamottsteinen der Öfen gespeichert, um sie tagsüber wieder abzugeben. Heute sind jedoch zum einen sämtliche Kraftwerke besser regelbar, und zum anderen liegt die Nachfrage nach Strom nachts aufgrund anderer Produktionsabläufe in der In - dustrie deutlich höher als vor 40 Jahren. Grundlastkraftwerke im ursprünglichen Sinn gibt es heute daher nicht mehr. Dieser Effekt wird durch den Atomausstieg Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3206 6 noch weiter verstärkt werden. Gleichzeitig wird der Anteil der erneuerbaren Energien an der Strombereitstellung durch die Energiewende stark ansteigen. Damit ergibt sich eine Neubewertung von den Stromanteilen, die bisher als Heizstrom bezeichnet wurden. Der bisher in der Nacht zur Verfügung stehende, früher „überschüssige“ Grundlaststrom steht nicht mehr in dem Maß zur Verfügung, wie das bisher der Fall gewesen ist. Dies bedeutet, dass nun in der Regel deutlich kostenintensivere Kraftwerksanlagen diese Aufgabe übernehmen müssen. In Forschungsprojekten werden derzeit elektrische Heizungen mit moderner Regeltechnik ausgestattet, um die Wirtschaftlichkeit und den Nutzen einer solchen Maßnahme zu prüfen. Dies geschieht nach Angaben der Energieversorgungs - unternehmen auch, um etwas über die Steuerung von verteilten Lasten zu lernen und wie dies auf andere Techniken wie beispielsweise Wärmepumpen übertragen werden kann. Die EnBW Vertrieb GmbH untersucht in einem Projekt, Elektro-Nachtspeicherheizungen als Puffer bei hohen Einspeisungen aus regenerativen Energien zu nutzen . Nach Ansicht der EnBW könnten durch Elektrospeicherheizungen theoretisch große Lasten für Zu- oder Abschaltung kurzfristig mobilisiert werden. Die EnBW sieht hier die Chance für einen möglichen Beitrag der Elektrospeicher - heizung zu den Zielen der Energiewende. Allerdings versagt dieser Lösungsweg in den Sommermonaten. Es sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Strom als besonders hochwertige Energie im Wärmebereich auch hinsichtlich seiner Effizienz bewertet werden muss. Bei allen Heizanlagen, bei denen Strom per Widerstandsheizung unmittelbar in Heizwärme umgesetzt wird, ist es aus Gesichtspunkten der Effi - zienz des Energieeinsatzes sinnvoll, die Anlagen auf primärenergetisch besser bewertete Anlagen umzustellen. Erst in einem energetischen Szenario, bei dem die Stromerzeugung weitgehend auf erneuerbaren Energien basiert, kann es sinnvoll sein, Überschussstrom auch zu unmittelbaren Heizzwecken einzusetzen. Energetisch gesehen ist eine elektrisch betriebene Wärmepumpe sinnvoller als eine elektrische Widerstandsheizung. Zusammen mit ausreichend dimensionierten Wärmespeichern könnte der Betrieb vorrangig in Zeiten erfolgen, in denen erneuerbarer Strom im Netz überwiegt. Oftmals wurden Gebäude mit Elektro-Nachtspeicherheizungen in den Sechzigerund Siebziger-Jahren gebaut und sind jetzt vielfach sanierungsbedürftig. Allein zum Werterhalt des Gebäudes steht nach 40 bis 50 Jahren eine grundlegende Sanierung an. Weder Gebäudehülle, Grundrissaufteilung noch sanitäre Anlagen entsprechen modernen Ansprüchen. Der Ersatz alter Nachtstromspeicherheizungen könnte daher im Zuge einer Generalsanierung erfolgen. Zudem gibt es keine zeitliche Korrelation zwischen der Einspeisung erneuerbarer Energien und dem Heizwärmebedarf (Kälteperioden). An den kalten, wind- und solarstrahlungsarmen Tagen mit kritischen Netzsituationen könnten Nachtstromspeicherheizungen auch ein Problem für die Versorgungssicherheit sein, wenn gerade zu diesem Zeitpunkt eine hohe Heizenergienachfrage gedeckt werden muss. Die Landesregierung wird den Austausch von Elektrospeicherheizungen durch moderne Heizsysteme begleiten und durch gezielte Beratungsmaßnahmen weiter unterstützen. 6. Ist ihr bekannt, welche Speicherkapazität die derzeit installierten Stromspeicherheizungen haben? In Deutschland sind Elektro-Nachtspeicherheizungen mit einer Leistung von ca. 30 GW installiert. Bundesweit nutzen knapp 2 Mio. Haushalte Strom als Heiz - mittel, wobei in ca. 1,6 Mio. Haushalten Nachtstromspeicherheizungen und in etwa 350.000 Haushalten Wärmepumpen installiert sind. Die Stromabgabe belief sich 2009 nach Angaben des Bundeskartellamtes auf ca. 13,8 TWh. In BadenWürttemberg sind Anlagen mit insgesamt ca. 3.000 MW installiert. Die Wärmespeicherkapazität von Nachtspeicherheizungen entspricht dabei in etwa dem Tagesbedarf am kältesten Tag des Jahres. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3206 Stromspeicherheizungen sind keine Strom-zu-Strom-Speicher. Es kann also beispielsweise kein Strom gespeichert und in windschwachen Perioden wieder eingespeist werden. Es ist nur möglich, einen Wärmespeicher aufzuladen und dadurch die Stromnachfrage um einige Stunden zu verschieben. 7. Erfüllen diese Heizungen die technischen Voraussetzungen, um überschüssige Strommengen aus dem Stromnetz aufzunehmen und wenn nein, welche technischen Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? Es gibt Überlegungen, Teile des Überschussstroms zum Lastmanagement zu nutzen und per Rundsteuerung Nachtstromspeicherheizungen zu laden. Allerdings ist das Potenzial von der Außentemperatur abhängig und auf das Winterhalbjahr beschränkt. Es ist nach Auffassung der Landesregierung nicht abschließend geklärt , ob potenzielle Überschussmengen zum Zeitpunkt ihres Auftretens überhaupt als Heizstrom benötigt werden und ob die Nachfrage nach Heizstrom zu jedem Zeitpunkt durch Überschussstrom gedeckt werden kann. Bisher sind Nachtstromspeicherheizungen lediglich über Rundsteuersignale über das Stromkabel ansteuerbar. Eine Individualansteuerung von Einzelanlagen ist ebenso wie eine Rückmeldung der Anlagen nicht möglich. Die Aufladung des Wärmespeichers erfolgt oftmals mehr als nötig, da der genaue Wärmebedarf des Folgetages nicht feststeht. Die Entladung ist nicht oder nur schwer steuerbar. Aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen müsste eine moderne Steuerelektronik (flexible Schalteinrichtung) mit Internetanschluss nachgerüstet werden, die beispielsweise flexibel auf Temperatur- und Strompreissignale reagiert. Für die Abrechnung ist zusätzlich ein intelligentes Messsystem erforderlich. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice