Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3213 12. 03. 2013 1Eingegangen: 12. 03. 2013 / Ausgegeben: 22. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie dem ehrenamtlichen Engagement der Menschen in Baden-Württemberg speziell im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren bei? 2. Welche Möglichkeiten nutzt sie, um für diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu werben? 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um das Ehrenamt bei der Feuerwehr zusätzlich attraktiv zu machen? 4. Gibt es Möglichkeiten, von den Leistungen z. B. zur Entschädigung nach dem Feuerwehrgesetz abweichende, zusätzliche Leistungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vorzusehen und wenn ja, wie bewertet sie diese? 5. Wird nach ihrer Kenntnis von der Möglichkeit einer sogenannten Feuerwehrrente in anderen Bundesländern Gebrauch gemacht und wenn ja, in welchen und mit welcher Begründung? 6. Wie steht sie zur Einführung einer solchen Rente, führt das Innenministerium aktuell Gespräche mit Fachvertretern zu diesem Thema und wenn ja, in welchem Rahmen? 12. 03. 2013 Dr. Goll FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Anerkennung des Ehrenamts bei der Feuerwehr Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3213 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. April 2013 Nr. 4-1500.0/25 beantwortet das Innenministe - rium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie dem ehrenamtlichen Engagement der Menschen in Baden-Württemberg speziell im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren bei? Zu 1.: Die Landesregierung misst dem Ehrenamt einen hohen Stellenwert bei. Dies gilt in besonderem Maß auch bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei denen das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar ist. Die Feuerwehrfrauen und -männer tragen ganz wesentlich dazu bei, dass die Gemeinden ihrer Aufgabe zur Unterhaltung einer Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung nachkommen können. Ohne ehrenamtliche Dienstleistung könnten die Aufgaben der Feuerwehren nicht oder nur mit hohem finanziellen Aufwand erfüllt werden. Das Ehrenamt bei den Feuerwehren ist damit eine der tragenden Säulen der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Land. 2. Welche Möglichkeiten nutzt sie, um für diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu werben? 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um das Ehrenamt bei der Feuerwehr zusätzlich attraktiv zu machen? Zu 2. und 3.: Die Gemeinden haben nach § 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um die dazu notwendige Zahl ausgebildeter ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger gewinnen zu können, ist es in erster Linie Aufgabe der Gemeinden, den ehrenamtlichen Dienst bei Freiwilligen Feuerwehren möglichst attraktiv zu gestalten. Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten und schafft möglichst gute Rahmenbedingungen. Beispielhaft wird auf die Neufassung der Verwaltungsvorschrift für Feuerwehrbekleidung hingewiesen, mit der die Uniform den heutigen Anforderungen entsprechend modernisiert sowie auf Wunsch zahlreicher, vor allem junger Feuerwehrangehöriger , eine zeitgemäße und funktionale Dienstkleidung eingeführt wird. Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Als weitere Maßnahme aus jüngerer Zeit zu nennen sind die Verbesserungen nahezu aller vom Land gewährten zusätzlichen Leistungen bei der Unfallver siche - rung in der Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 11. April 2012 (GABl. S. 381). Die zusätzlichen Leistungen gibt es in dieser Form nur in Baden-Württemberg . Hervorzuheben ist der Neubau der Landesfeuerwehrschule und die Anbindung einer Akademie der Gefahrenabwehr. Durch die Errichtung einer zeitgemäßen Ausbildungsstätte schafft das Land Rahmenbedingungen, die die Attraktivität der Feuerwehrarbeit weiter erhöhen und zur Mitarbeit motivieren. Der Landesfeuerwehrverband ist eine wesentliche Säule und ein Identifikationsmerkmal unseres baden-württembergischen Feuerwehrwesens. In ihm sind auch die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg und die Gemeinschaft der Alters- beziehungsweise Seniorenabteilungen beheimatet. Das Land fördert deren Arbeit ideell und materiell, damit dieser Verband im sozialen und gesellschaftlichen Bereich über die Gemeindegrenzen hinaus landesweit wirken kann. Landesfeuerwehrtage , Landeszeltlager oder Landeswettkämpfe beispielsweise sind Veranstal- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3213 tungen, die das Miteinander fördern. Sie sind wesentlicher Motor des gemeinschaftlichen Lebens und des kameradschaftlichen Miteinanders unserer Feuerwehren . Das Feuerwehrgästehaus „Sankt Florian“ am Titisee ist das große Sozialwerk des Landesfeuerwehrverbandes. Aus eigener Kraft heraus hat der Landesfeuerwehrverband vor 57 Jahren ein Erholungs- und Gästehaus erbaut, in dem sich Feuerwehrangehörige mit ihren Familien erholen können. Das Feuerwehrgästehaus „Sankt Florian“ wurde vor vier Jahren renoviert und bietet heute für 126 Personen eine touristisch attraktive Urlaubsmöglichkeit. Das Land hat die Baumaßnahmen gefördert und stellt für verdiente Feuerwehrangehörige Freizeitaufenthalte zur Verfügung. 4. Gibt es Möglichkeiten, von den Leistungen z. B. zur Entschädigung nach dem Feuerwehrgesetz abweichende, zusätzliche Leistungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vorzusehen und wenn ja, wie bewertet sie diese? Zu 4.: § 16 FwG regelt die Ansprüche der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auf Ersatz der durch den Feuerwehrdienst entstehenden Verdienstausfälle und Auslagen abschließend. Sie umfassen grundsätzlich auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und verhindern daher eine Schlechterstellung bei der Altersversorgung. Neben diesen Regelungen über die Entschädigung stellen die Regelungen zum Sachschadensersatz in § 17 FwG sicher, dass den ehrenamtlich tätigen Freiwilligen Feuerwehrangehörigen durch den Feuerwehrdienst grund - sätzlich keine finanziellen Nachteile entstehen. Daneben können die Gemeinden als Träger der Feuerwehren das Ehrenamt bei ihren Feuerwehren durch weitere Maßnahmen fördern. Das Innenministerium will die Gemeinden dabei unterstützen und hat dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg vorgeschlagen, in einer gemeinsamen Empfehlung hierfür mögliche und rechtlich zulässige Handlungs - möglichkeiten aufzuzeigen. Sie sollen den Gemeinden für die Umsetzung auf örtlicher Ebene geeignete Maßnahmen bieten, den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst attraktiv gestalten zu können. Der Entwurf für eine entsprechende Empfehlung liegt derzeit zur Stellungnahme bei den Verbänden. 5. Wird nach ihrer Kenntnis von der Möglichkeit einer sogenannten Feuerwehrrente in anderen Bundesländern Gebrauch gemacht und wenn ja, in welchen und mit welcher Begründung? Zu 5.: Thüringen hat soweit bekannt als einziges Bundesland im Jahr 2009 eine Feuerwehrrente gesetzlich eingeführt. Nach der Gesetzesbegründung soll damit die Attraktivität des Ehrenamtes in den Feuerwehren gestärkt, der Personalbedarf langfristig gesichert und die verantwortungsvolle Tätigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in besonderem Maße gewürdigt werden. In Sachsen-Anhalt bietet ein Versicherungsunternehmen eine private Zusatzrente an, die die Gemeinden für ihre Feuerwehrangehörigen abschließen können. Von anderen Bundesländern sind entsprechende Maßnahmen nicht bekannt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3213 4 6. Wie steht sie zur Einführung einer solchen Rente, führt das Innenministerium aktuell Gespräche mit Fachvertretern zu diesem Thema und wenn ja, in welchem Rahmen? Zu 6.: Eine Feuerwehrrente kann den erwünschten Anreiz nur bewirken, wenn sie die spätere Altersversorgung spürbar aufbessert. Dies erscheint zweifelhaft. Das Thüringer Modell sieht beispielsweise erst nach einer Ansparzeit von 40 Jahren eine voraussichtliche monatliche Rente von maximal 80 Euro vor, die eventuell noch nach dem Alterseinkünftegesetz besteuert wird. Wegen der seither gesunkenen Renditen derartiger Altervorsorgesysteme dürfte eine Rente in dieser Höhe kaum erreicht werden. Für die Renten sind über die gesamte Laufzeit hinweg vom Land und den Gemeinden für jeden ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen monatliche Beiträge von 12 Euro zu entrichten. Auch die private Zusatzrente in Sachsen-Anhalt bietet bei entsprechender Beitragzahlung und Laufzeit keine besseren Konditionen. Übertragen auf Baden-Württemberg wären bei rund 108.000 zu versichernden Feuerwehrangehörigen jährlich über 15 Mio. Euro an Beiträgen zu bezahlen. Die Landesregierung verfolgt wie auch die früheren Landesregierungen in Übereinstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die Einführung einer Feuerwehrrente nicht weiter. Auch die Gemeinden als Träger der Feuer - wehren sind bisher in dieser Richtung nicht initiativ geworden. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts false /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice