Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3242 18. 03. 2013 1Eingegangen: 18. 03. 2013 / Ausgegeben: 25. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bundesländer verfügen nach ihrer Kenntnis über eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern sowohl in Neubauten als auch in Bestandsbauten? 2. Welche Übergangsfristen gab es nach ihrem Kenntnisstand jeweils für Neuund Bestandsbauten? 3. Ist ihr bekannt, wem entsprechend den jeweiligen Regelungen die Tragung der Installations- und Unterhaltskosten auferlegt wurde? 4. Wie ist in den entsprechenden Bundesländern nach ihrer Kenntnis die Über - wachung des Einbaus sowie der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder geregelt und welche Sanktionsregelungen bestehen? 5. Welche Erfahrungen wurden nach ihrem Kenntnisstand in den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gemacht, insbesondere im Hinblick auf die o. g. Punkte sowie eine mögliche Verbesserung der Überlebens- und Rettungssituation in Brandfällen? 6. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, welche Anforderungen die Versicherungswirtschaft in Zusammenhang mit einer bestehenden Rauchmelderpflicht gegenüber ihren Versicherungsnehmern stellt? 18. 03. 2013 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Wohngebäuden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3242 2 B e g r ü n d u n g Derzeit steht die Einführung einer Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Diskussion. Deshalb soll der Stand in den anderen Bundesländern dargestellt werden und insbesondere die dort gemachten Erfahrungen in der Praxis. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. April 2013 Nr. 41-2600.0/177 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bundesländer verfügen nach ihrer Kenntnis über eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern sowohl in Neubauten als auch in Bestandsbauten? Derzeit besteht in 12 Ländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Verpflichtung, in neuen Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten . Zehn dieser Länder (Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) haben darüber hinaus auch eine Nachrüstungsverpflichtung für bestehende Wohnungen vorgesehen. 2. Welche Übergangsfristen gab es nach ihrem Kenntnisstand jeweils für Neuund Bestandsbauten? Für die Geltung in Neubauten wurden regelmäßig nur kurze Fristen vorgesehen. So wurde beispielsweise in Nordrhein-Westfalen der ab 1. April 2013 verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten im März 2013 im Düssel - dorfer Landtag verabschiedet. Die Übergangsfristen für die Nachrüstung in bestehenden Gebäuden sind in den Ländern unterschiedlich geregelt und betragen mindestens zwei Jahre (SchleswigHolstein ) bis zu neuneinhalb Jahre (Hessen). Die Mehrzahl der Länder hat sich jedoch auf Zeiträume von dreieinhalb bis fünf Jahre festgelegt. 3. Ist ihr bekannt, wem entsprechend den jeweiligen Regelungen die Tragung der Installations- und Unterhaltskosten auferlegt wurde? Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel die Bauherrin bzw. der Bauherr des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Die Frage, ob für die Installations- und Unterhaltskosten für Rauchwarnmelder bei vermieteten Wohnungen die Vermieterin bzw. der Vermieter aufzukommen hat oder ob diese über eine anteilige Erhöhung der Miete (Installation) bzw. über die jährliche Abrechnung der Betriebskosten von der Mieterin bzw. dem Mieter zu tragen sind, ist nach Kenntnis der Landesregierung noch nicht abschließend geklärt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3242 So wurde in der Entscheidung eines Amtsgerichts eine Umlegung der Wartungskosten auf die Mieterin bzw. den Mieter unter bestimmten Randbedingungen bejaht , beispielsweise wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich genannt ist oder der im Mietvertrag genannte Betriebskostenkatalog eine Öffnungsklausel für neu entstehende Betriebskosten hat. 4. Wie ist in den entsprechenden Bundesländern nach ihrer Kenntnis die Über - wachung des Einbaus sowie der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder geregelt und welche Sanktionsregelungen bestehen? Eine systematische, über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehende Kontrolle des Einbaus und der Funktion von Rauchwarnmeldern ist nach Kenntnis der Landesregierung bei den in Rede stehenden Ländern nicht vorgesehen. Sanktionsmöglichkeiten in Form von Bußgeldandrohungen haben die Länder nicht vorgesehen. 5. Welche Erfahrungen wurden nach ihrem Kenntnisstand in den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gemacht, insbesondere im Hinblick auf die o. g. Punkte sowie eine mögliche Verbesserung der Überlebens- und Rettungssituation in Brandfällen? Durch funktionstüchtige Rauchwarnmelder in Wohnungen wird Brandrauch akus - tisch angezeigt. Insbesondere werden durch das Warnsignal des Rauchwarn - melders schlafende Personen geweckt und so auf den Gefahrenzustand aufmerksam gemacht. Belastbare Ergebnisse über mögliche Auswirkungen von Rauchwarnmeldern auf die Anzahl der Brand- bzw. Rauchopfer liegen nicht vor, da in diesen Ländern regelmäßig keine Berichtspflichten vorgesehen sind. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass durch Installation von Rauchwarnmeldern die Zahl der Brandrauchopfer – insbesondere bei nächtlichen Bränden – abnehmen wird. 6. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, welche Anforderungen die Versicherungs - wirtschaft in Zusammenhang mit einer bestehenden Rauchmelderpflicht gegenüber ihren Versicherungsnehmern stellt? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Versicherungsunternehmen bei der Prämienbemessung oder der Schadensregulierung auf die Erfüllung der Rauchwarnmelderpflicht abstellen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice